DeBarros bekannt und wurde von
KarlMauch wieder entdeckt. S., neuerdings von
Th. Bent, C.
Beuster u. a. näher beschrieben,
war ein befestigter Platz zum Schutze von Goldgräbereien und Goldschmelzen, wie die aufgefundenen Schmelzofen,
[* 2] Schmelztigel
und Gußformen
[* 3] bezengen. Erbauer waren nach Bent Einwanderer aus
Arabien, jedenfalls keine
Neger.
Beuster
will in S. das Ophir der
Bibel
[* 4] erkennen.-
Vgl. Zeitschrift für Ethnologie (Berl. 1893
u. 1894).
(grch.), in der
Botanik die Erscheinung des genossenschaftlichen Zusammenlebens verschiedener pflanzlicher
Organismen, womit in den meisten Fällen ein
Vorteil für die
Ernährung der betreffenden Gewächse verbunden ist. Es gehören
hierher vor allem die als einheitliche Organismen erscheinenden und lange als besondere Gruppe der niedern
Kryptogamen betrachteten Flechten
[* 5] (s. d.), die indessen nur eine symbiotische
Vereinigung gewisser
Algen
[* 6] und
Pilze
[* 7] sind.
Außerdem kennt man einige Fälle, in denen
Algen in bestimmten Höhlungen höherer chlorophyllhaltiger
Pflanzen in normaler
Weise vegetieren und stets in denselben anzutreffen sind. Auch einige Formen von Parasitismus (s.
Parasiten) sind vielleicht richtiger als S. zu betrachten. Es sind dies Fälle, bei denen der
Parasit längere Zeit mit der
Wirtspflanze zusammenlebt und charakteristische
Veränderungen hervorruft, die oft viele Jahre lang ohne irgend welchen größern
Nachteil für die Wirtspflanze erhalten bleiben können. Dazu gehören unter anderm manche der als
Hexenbesen
(s. d.) bezeichneten reich verzweigten
Äste, die durch Einwirkung gewisser
Pilze erzeugt werden. Ferner kann man als S. das
merkwürdige Zusammenleben von
Tieren und
Pflanzenauffassen, wie das bei den sog.
Ameisenpflanzen (s. d.) vorkommt und in neuerer
Zeit vielfach untersucht worden ist. Die S. im
Tierreich wird gewöhnlich
Mutualismus (s. d.) genannt.
(grch. symbŏlon; lat. symbŏlum), ursprünglich
die zusammenpassenden Hälften eines Täfelchens oder
Ringes, woran sich Gastfreunde erkannten, dann überhaupt Merkzeichen,
Erkennungszeichen, übertragen soviel wie
Sinnbild. Insbesondere im Gebiete der
Religion spielt das S. eine hervorragende Rolle.
Die heidn. Mythologie und das griech. Mysterienwesen gaben reichen
Anlaß zu symbolischen
Darstellungen,
doch fehlt es daran auch im christl.
Kultus nicht.
Wie die in die heidn.
Mysterien Eingeweihten durch gewisse Merkzeichen sich untereinander erkannten, so behandelten auch die
Christen gewisse Gebräuche als Erkennungs- und Unterscheidungszeichen ihrer Gemeinschaft. In diesem
Sinne heißen
Taufe und
Abendmahl und die dabei gebrauchten sinnlichen Zeichen (Wasser,
Brot
[* 8] und
Wein) S.
Endlich heißen S. vorzugsweise
die
Lehren,
[* 9] die als Erkennungszeichen der verschiedenen religiösen Gemeinschaften dienen. (S.
Symbolik.) -
Über die sog. ökumenischen
S. s.
Symbolische Bücher.
Im
Recht werden S.
(Wahrzeichen) angewendet zur bildlichen
Darstellung von Rechtsverhältnissen, zur Verdeutlichung einerrechtlichen
Handlung, zur Andeutung des Gegenstandes, auf welchen sich die Handlung bezieht. Seit uralter Zeit sind das Scepter
(Stab)
[* 10] und das Schwert (oder die Lanze) das Zeichen der Herrschaft; der Handschlag bekräftigt das Versprechen, die
Hand
[* 11] wird gen
Himmel
[* 12] erhoben beim
Eide, das Verlöbnis mit dem Anstecken von
Ringen, dieEhe mit dem Wechsel der
Ringe
eingegangen.
Das Eigentum an fahrender
Habe wird übertragen mit der
Übergabe der thatsächlichen Herrschaft, des
Besitzes (s. d.), und
die
Übergabe eines Grundstücks vermittelt durch
Übergabe der
Schlüssel. Keine Zeit und kein
Volk entbehrt der S. völlig.
In den Anfängen der Kultur hat die dichtendePhantasie des
Volks das ganze Rechtsleben, die Rechtsgeschäfte
wie das gerichtliche
Verfahren mit S. durchtränkt. Es ist nicht bloß die
«Poesie im
Recht», bisweilen der
«Humor im
Recht»,
es ist der tiefere Eindruck auf das menschliche Gemüt, die Ehrfurcht
vor der Heiligkeit des
Rechts, welche durch die S. hervorgerufen
und befestigt wird.
Damit verknüpft sich dann die leichtere
Erinnerung an den Vorgang, die Sicherung des
Beweises. (S. Form.) Der Indianer raucht
die Friedenspfeife und begräbt das Kriegsbeil; der
Römer
[* 13] bringt vor den
Prätor die
Scholle vom
Acker, den er als sein Eigentum
beansprucht; die Zwangsversteigerung erfolgt sub hasta (unter demaufgerichteten
Speer). Die
Anklage wegen
Mordes wird im german. Gericht in Gegenwart des
Leichnams oder eines
Gliedes desselben oder des blutigen Gewandes erhoben. Der
Halm repräsentiert bei der
Auflassung von Grundeigentum im Gericht das Ackerstück, die Rebe den
Weinberg, der Zweig den
Baumgarten,
der
Span das Haus
u. s. w. -
(grch.), die Wissenschaft, die von der Einkleidung der
religiösen Ideen in die
Symbole (s. d.) der Mythologie handelt. (Vgl.
Creuzer,
S. und Mythologie der alten
Völker, 3. Aufl., 4 Bde.,
Lpz. 1837-44.) In der
Theologie heißt S. zunächst die
Darstellung und Erklärung der religiösen
Sinnbilder, Zeichen und Gebräuche.
(Vgl. Piper, Mythologie und S. der christl. Kunst, 2
Tle., Weim. 1847-51;
Bahr, S. des mosaischen
Kultus, 2 Bde.,
Heidelb. 1837-39; Bd. 1, 2. Aufl.
1874.) Wesentlich verschieden hiervon ist die gleichnamige histor.-theol.
Wissenschaft, welche die
Aufgabe hat, in das geschichtliche und theol. Verständnis der
Symbolischen Bücher (s. d.) einzuführen
und den Lehrbegriff derselben im Unterschiede von denLehren anderer kirchlichen Gemeinschaften zu entwickeln.
Dieselbe ging im 18. Jahrh. aus der ältern
Polemik (s. d.) als eine rein geschichtliche Disciplin hervor, gestaltete
sich aber, indem sie neben der Symbollehre der eigenen
Kirche zugleich die der übrigen Kirchenparteien in Betracht zog, seit
Anfang des 19. Jahrh. zur komparativen S. Da indes der eigentümliche
Gedankenkreis einer bestimmten
Kirche aus der einfachen
Darstellung ihrer symbolisch gewordenen
Lehren weder in seinen letzten
Gründen noch in seiner vollständigen
Entwicklung erkannt werden kann, so hat sich die neuere Wissenschaft genötigt gesehen,
einerseits hinter den symbolischen That- ]
¶
mehr
bestand auf das eigentümliche Grundprincip der betreffenden Kirche zurückzugehen, andererseits die Ausbildung des Lehrbegriffs
auch über die Grenzen
[* 18] der symbolisch fixierten Artikel hinaus und mit Herbeiziehung der ältern dogmatischen Lehrdarstellungen
zu verfolgen. Insbesondere ist auf Veranlassung der Möhlerschen S. das Wesen des Protestantismus und sein Gegensatz zum Katholicismus,
sowie innerhalb der evang. Kirche selbst durch Schneckenburger, Zeller, Schweizer, Baur u. a. der Lehrunterschied
der luth. und reform. Kirche zum Gegenstande der sorgfältigsten Forschungen gemacht worden. Neuerdings beginnt man die S.
in den Umfang einer umfassenden Disciplin der «vergleichenden Konfessionskunde»
aufzunehmen, welche die Analogie der «vergleichenden Religionswissenschaft» auf das besondere Gebiet des
Christentums anwendet. -
Vgl. Marheineke, Christliche S. (1. Tl. u. d. T. «Das System des Katholicismus in seiner symbolischen
Entwicklung», 3 Bde., Heidelb. 1810 -14);