vorkommend. Im röm.
Recht giebt die Miete eines Grundstücks nur ein persönliches
Recht gegen den Vermieter, welches den
neuen Eigentümer nicht verpflichtet, wenn der Vermieter veräußert
(«Kauf bricht Miete»). Mit der S., dem
Recht, mit Bewilligung
des Eigentümers auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks desselben ein Bauwerk (also nicht
Bäume)
zu haben, ist man aber zu einem dinglichen, vererblichen und veräußerlichen
Recht gelangt. Vgl.
Preuß.
Landr. Ⅰ, 22, Abschn. Ⅶ; Österr.
Bürgerl. Gesetzb. §. 1147. Für die Benutzung des fremden
Bodens wird gewöhnlich ein
Zins, solarium, entrichtet. Die S. kann auf Benutzung eines für das Bauwerk nicht erforderlichenTeiles
des Grundstücks erstreckt werden, wenn dies für die Benutzung des Bauwerks
Vorteil bietet (Hofraum,
Garten).
[* 2] Dagegen ist
nach Deutschem
Bürgerl. Gesetzb. §. 1014
Beschränkung der S. auf den
Teil eines Grundstücks
(Stockwerk) unzulässig. Es überläßt
dafür (Einführungsgesetz Art. 131) dem Landesrecht, statt solcher Dienstbarkeit das
Miteigentum aller Berechtigten an dem
ganzen Gebäudegrundstück mit
Rechten der einzelnen Berechtigten auf ausschließliche Benutzung bestimmter
Teile unter
Ausschließung
des Teilungsrechtes zu verbinden. Es wird dadurch auch das
Stockwerkseigentum ersetzt.
Wie das Eigentum des
Bodens sich auf die
Gebäude, so erstreckt sich das Eigentum an den
Gebäuden auf deren fest (erd-, wand-,
band-, niet- und nagelfest,
fixa, vincta) eingefügte
Bestandteile
(Preuß.
Landr. Ⅰ, 8, §. 334;
(Code
civil Art. 554;
DeutschesBürgerl. Gesetzb. §. 94). Sind Sachen nicht zu
Bestandteilen des
Gebäudes gemacht, aber in ein solches
Verhältnis gebracht, daß sie zur Benutzung desselben dienen, so sind sie Zubehör (s. d.;
DeutschesBürgerl. Gesetzb. §. 97).
(lat.),
Überfruchtung oder
Nachempfängnis, die nochmalige Schwängerung eines bereits seit einem oder
mehrern
Monaten schwangern Weibes, im Gegensatz zur
Überschwängerung
(Superfoecundatio), der
Befruchtung
[* 3] mehrerer aus derselben
Ovulationsperiode herrührender
Eier
[* 4] durch verschiedene Begattungsakte.
BeimMenschen ist das Vorkommen einer wirklichen S.
bis jetzt durch keinBeispiel sicher festgestellt. Die Fälle, welche als
Beweis für sie angeführt werden,
ergeben sich bei sorgfältiger Prüfung als
Zwillingsschwangerschaften, bei denen das eine
Kind früher und reifer oder auch
später und unreifer als das andere geboren wurde. Die einzige Möglichkeit einer S. wäre bei doppelter (zweihörniger)
Gebärmutter
[* 5] gegeben.
(lat.), früher auch
Superattendent, in mehrern evang. Landeskirchen derjenige
Geistliche, welcher über einen
Bezirk (Ephorie) die kirchliche
Aufsicht zu führen hat. In
Bayern
[* 6] und
Baden
[* 7] ist für S. der
NameDekan (s. d.), in
Schleswig-Holstein
[* 8] Propst gebräuchlich, in der reform.
Kirche meist Ephorus. Dieses
Amt wurde zuerst in
Pommern
[* 9]
(Stralsund
[* 10] 1525), dann in Kursachsen infolge der Kirchenvisitation von 1527 bis 1529 geschaffen.
Die S. in der evang.
KircheDeutschlands
[* 11] sind Organe des landesherrlichen Kirchenregiments und werden daher von den Landesherren
ernannt (bestätigt).
Ihre Befugnisse sind verschieden geregelt; in erster Linie liegt ihnen ob das kirchliche Visitationsrecht sowie die unmittelbare
Aufsicht über die Geistlichen und die Leitung der Pfarrkonferenzen ihrer Ephorie, in manchen
Ländern,
so in der rhein.-westfäl.
Kirche, haben sie auch die Ordination. Kraft
[* 12] ihres
Amtes sind sie ferner die Vorsitzenden der synodalen
Organe ihres
Bezirks, so in
Preußen
[* 13] der Kreissynoden und Kreissynodalausschüsse; sie haben ferner die Pfarrwahlen zu leiten,
die Pfarrer einzuführen, die
Kirchen einzuweihen. (S. Generalsuperintendent.) –
Vgl.
Nobbe, Das Superintendentenamt
nach den evang. Kirchenordnungen des 16. Jahrh., in der «Zeitschrift
für
Kirchengeschichte», Bd. 14
u. 15 (Gotha
[* 14] 1893‒94).
eins der wichtigsten künstlichen
Düngemittel. Sein wesentlicher Wert beruht in seinem Gehalt an in
Wasser löslicher
Phosphorsäure. Das wertvolle Material zu seiner Fabrikation liefern die in der Natur
vorkommenden
Phosphate, wie
Phosphorit,
Apatit,
[* 15] Koprolith und Guano und die
Knochen,
[* 16] oder die aus diesen hergestellte
Knochenasche
und (zu sonstigen Zwecken nicht mehr brauchbare)
Knochenkohle. Gegenwärtig wird namentlich Floridaphosphat (und Carolinaphosphat),
nordamerikanischer, aus der Tertiärzeit stammender
Phosphorit, verarbeitet. In diesen von der Natur gegebenen
Phosphaten ist
diePhosphorsäure als dreibasisch-phosphorsaurer Kalk (oder ähnliche
Verbindung) vorhanden, also im Wasser
nicht löslich und demzufolge von geringer düngender Wirkung.
Mischt man dieselben aber (fein gemahlen) mit der entsprechenden Menge konzentrierter Schwefelsäure,
[* 17] so verbindet sich dieselbe
unter starker Erwärmung mit zwei Dritteilen des Kalkes zu
Gips
[* 18] und ein Drittel des Kalkes bildet mit
der
Phosphorsäure sauren phosphorsauren Kalk, der in Wasser löslich ist und infolgedessen, wenn dem
Boden einverleibt, sich
in demselben leicht verbreitet und von der Pflanzenwurzel bequem aufgenommen werden kann. Das in der angegebenen
Weise erhaltene
Produkt
(Gips + saurer
phosphorsaurer Kalk) ist das S. Liebig lehrte diese Fabrikation zuerst (1840). Gegenwärtig
bildet dieselbe einen der wichtigsten Zweige der chem.
Industrie;
Deutschland
[* 19] verarbeitete im J. 1895 etwa 250000 t ausländisches
Rohphosphat zu (knapp der doppelten Menge)
S. und führte noch etwa 40000 t fertiges S. (aus
Belgien
[* 20] und England) ein. Im
Handel
kauft man das S. nur nach dem garantierten Prozentgehalt an wasserlöslicher
Phosphorsäure; infolge der
Entdeckung der amerik.
Phosphoritlager und infolge der ausgedehnten Verwendung des
Thomasphosphatmehles zum
Düngen, ist der Preis der wasserlöslichen
Phosphorsäure im S. sehr zurückgegangen, 1 kg kostet gegenwärtig 30‒40
Pf. Ein normales S. enthält etwa 16‒20 Proz.
Phosphorsäureanhydrid. Sind die S. stark eisen- (oder thonerde)haltig, so wird beim Lagern derselben
dadurch, daß sich phosphorsaures
Eisen
[* 21] u. s. w. bildet, leicht wieder ein
Teil der aufgeschlossenen
Phosphorsäure in Wasser
unlöslich, «sie gehen zurück» (in geringem
Maße kann dies auch auf der
Bildung von zweibasisch-phosphorsaurem Kalk beruhen).
Diese unangenehme Eigenschaft zeigen namentlich die aus
¶
mehr
unsern einheimischen Phosphaten, den Lahnphosphoriten, hergestellten S. Man verwendet diese Phosphorite infolgedessen gegenwärtig
zur Herstellung von Doppelsuperphosphat. Hier wird das Rohmaterial mit so viel Schwefelsäure versetzt, daß aller Kalk und
alles Eisen an dieselbe gebunden, die Phosphorsäure also vollständig frei wird (zum direkten Verbrauch ist das so erhaltene
Präparat wegen seiner schmierigen Beschaffenheit nicht geeignet). Die Phosphorsäure wird sodann mit
Wasser oder Alkohol ausgelaugt, eingedampft und nun selbst zum Aufschließen von Rohphosphat benutzt.
Die dabei resultierenden S. (Doppelsuperphosphate) sind sehr phosphorsäurereich, sie enthalten etwa 40-45 Proz.
lösliche Phosphorsäure. Der bei dem erwähnten Auslaugen zurückbleibende Gips enthält noch etwa 2 Proz. Phosphorsäure
und kommt als Superphosphatgips, namentlich zur Konservierung des Stallmistes, in den Handel. Will der Landwirt nicht bloß
mit Phosphorsäure, sondern auch gleichzeitig mit Stickstoff düngen, so wird dem S. schwefelsaures Ammoniak oder Chilesalpeter
beigemischt: Ammonsuperphosphat, Salpetermischung. Auch Kaliammonsuperphosphat (durch Zumischung eines Kalisalzes) kommt
im Handel vor. Einige wenige von der Natur gelieferte Rohphosphate enthalten von Haus aus schon wesentliche
Mengen Stickstoff, so namentlich der Peruguano (s. Guano); bei den aus diesen fabrizierten S. wird natürlich der Stickstoffgehalt
mit garantiert und bezahlt. Leider sind die Lager
[* 23] dieser letzteren Phosphate schon fast vollständig erschöpft.