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Türken. Die Stadt, Sitz eines Brigadekommandos, eines Metropoliten, hat zahlreiche Moscheen, mehrere
Kirchen, ein
Arsenal, Militärhospital, lebhaften
Handel und Fabrikation von Kupferschmiedewaren. Eine Zweigbahn verbindet K.
mit der
Station Kaspidschan der Linie Rustschuk-Varna. - Š., zuerst im 11. Jahrh. genannt, gewann
erst nach demVerfall der nahen altbulgar. Residenz
Preslavs eine Bedeutung, besonders seit den
Kriegen
des 17. und 18. Jahrh., wo es stark befestigt wurde, vorzüglich durch den 1768 abgesetzten
Großwesir Hassan Pascha aus
Algier, dessen Grabmal sich hier befindet. In allen folgenden russ.-türk.
Kriegen war Š. das
Hauptquartier der Großwesire. Dreimal wurden die russ.
Heere von diesem
Bollwerk des türk.
Reichs aufgehalten:
unter Rumjanzow 1774, unter Kamenskoi 1810 und unter Wittgenstein 1828, wo es
Hussein Pascha verteidigte;
daher umging es
Diebitsch 1829. Im
Kriege 1877-78 wurde es erst nach dem Friedensschluß von russ.
Truppen besetzt.
von Oppert eingeführte Bezeichnung für die nichtsemitische, von Rawlinson entdeckte
Sprache
[* 2] auf den religiösen
und grammatischen Keilschrifttafeln aus der
Bibliothek Sardanapals (s. d.), die Rawlinson und Hincks
Akkadisch nannten.
Neuere
bezeichnen sie als sumero-akkadisch.
Beide
Sprachen werden von den Assyrern ausdrücklich erwähnt. Es scheint, daß sie nur
dialektisch verschieden waren.
Gemeinde im
Bezirk Trachselwald des schweiz. Kantons Bern,
im untern Emmenthal, in 711 m
Höhe, an der
Emmenthalbahn
(Station Ramsey-S.), besteht aus den Pfarrgemeinden
S. und Wasen und hat (1888) 5730 meist evang.
E., Post,
Telegraph,
[* 3] Fernsprecheinrichtung, große
Kirche (1510-12) mit
Glasgemälden, ein altes auf einem Felsen am Grünenbach
gelegenes Schloß, einst ein Deutschordenshaus, dann bis 1798 Sitz der bernischen Landvögte von
S. und
jetzt
Spital und Armenhaus. S. ist einer der wichtigsten
Industrie- und Handelsorte des Emmenthals; es bestehen Leinwandweberei
und Uhrenindustrie,
Ackerbau und Alpenwirtschaft,
Handel mit
Käse und Leinwand sowie Jahrmärkte. Die Kommende S. des
DeutschenOrdens wurde 1225 vom
Freiherrn Lüthold von S. gestiftet, kam bei der
Reformation 1527 unter bernische
Verwaltung und 1698 durch
KaufanBern.-
[* 4]
Prozeß, im gemeinrechtlichen Civilprozeß diejenige Prozeßart, in welcher die richterliche Untersuchung
sich beschränkte auf die «summa causae», d. h.
auf diejenigen
Thatsachen, welche
an sich geeignet waren, den Klaganspruch zu begründen, während dem Beklagten Verteidigungsmittel
nur insoweit zukamen, als er solche ohne Verzug liquid stellen konnte, wobei übrigens nur die Wahrscheinlichkeit, nicht
die Gewißheit der erheblichen Umstände erfordert wurde.
Dem entsprechend war auch die ergehende
Entscheidung keine endgültige; vielmehr
sollte vorläufig nur
der klägerische
Anspruch aufs schleunigste verwirklicht werden, ungehindert durch weitläufige Verteidigung des Beklagten,
dem jedoch alle Rechtsbehelfe, mit denen er nicht gehört war, zur nachträglichen Geltendmachung im ordentlichen
Verfahren
vorbehalten wurden, und dem, wenn sich die Unbegründetheit des Klaganspruchs herausstellte, das vorläufig
Geleistete erstattet werden mußte.
In einem weitern
Sinne begriff man unter
S. P. auch ein
Verfahren mit einfachern Formen zum Zwecke der
Beschleunigung. In dieser
Art hatte das Gemeine
Recht vorzugsweise drei Formen des
S. P. herausgebildet:
3) Den Arrestprozeß. In diesem wurde bei dringender Gefährdung des
Anspruchs auf die liquide Arrestklage
sogleich der
Arrest in
Person oder
Habe des Schuldners verfügt, den dieser demnächst mit allen sofort liquiden Rechtsbehelfen
anfechten konnte.
Die Deutsche
[* 6] und die Österr. Civilprozeßordnung (letztere mit Exekutionsordnung) kennen den
S. P. nicht, enthalten aber
gewisse demselben verwandte Prozeßarten, namentlich den
Urkundenprozeß (s. d.; in
Österreich
[* 7]
Mandatsprozeß),
den Wechselprozeß (s. d.) und den Arrestprozeß (s.
Arrest und
Einstweilige Verfügung), wozu im gewissen
Sinne auch das Mahnverfahren (s. d.) gerechnet werden kann.
(lat. summa), eine
Größe, die mehrern andern zusammen gleich ist, also in der
Arithmetik das Resultat der
Addition
(s. d.).
Haben die zu addierenden
Größen entgegengesetzte
Vorzeichen, so ist die
Addition mit der
Subtraktion zu verbinden,
und die S. heißt, im Gegensatz zur arithmetischen, algebraische S.;
z. B. +4 - 5 - 8 + 19 geben als
algebraische S. +10.
Über die S. einer Reihe s. d.
(lat.), in der evang.
KircheDeutschlands
[* 8] das oberste Kirchenregiment der Landesherren, welches nach der
Reformation als von den
Bischöfen an diese übergegangen angenommen wurde. Noch heute bildet der S. des Landesherrn
(Summus episcopus)
allenthalben dieSpitze der evang. Kirchenverfassung in den deutschen Landeskirchen, selbst wenn der Landesherr
katholisch ist. (S.
Kirchengewalt.) Die reform.
Kirche verwirft grundsätzlich den S., doch haben die
Reformierten in
Deutschland
[* 9] sich demselben unterworfen. Der
Kaiser von
Österreich hat 1861 auf den S. verzichtet, der König von
Sachsen
[* 10] mnß denselben
durch zwei bis drei in Evangelicis deputierte Staatsminister ausüben. (S.
Episkopalsystem.)
Scholastiker, die ihre dogmatischen Werke summa (summa theologiae,
d. i.
Inbegriff der
Theologie) nannten
und im Unterschied von den aphoristischen Sententiariern (s. Lombardus,Petrus) einheitlicher und systematischer verfuhren,
z. B.
Alexander von
Hales,
Albertus Magnus,
Thomas von Aquino u. a.