besonders von Jagd- und Luxusgewehren, einen neuen Aufschwung genommen. Außerdem bestehen Porzellanfabriken, Eisengießereien,
Maschinen- und Kurzwarenfabriken, Gerbereien und Holzwarenfabriken. –
Peter Frederik, dän. Geschichtschreiber, geb. zu
Kopenhagen
[* 3] als Sohn des dän.
AdmiralsUlrich Frederik S., ging 1751 nach
Norwegen
[* 4] und wohnte bis 1755 in
Throndhjem,
[* 5] um daselbst mit Schöning und dem
Bischof Gunnerus für die ältere Geschichte
Norwegens zu arbeiten. Darauf kehrte
er nach Kopenhagen zurück und starb daselbst Seine
Bibliothek (mehr als 100000
Bände) überließ
er 1796 gegen eine
Leibrente der königl.
Bibliothek. Zu
S.s wichtigsten Werken gehören «Critisk Historie af Danmark udi den
hedenske
Tid» («Kritische Geschichte von
Dänemark
[* 6] zu den
Zeiten der
Heiden»),
«Historie om de fra Norden
[* 7] udvandrede Folk» («Geschichte
der nordischen
Völkerwanderung»),
«Historie over Folkenes Oprindelse»
(«Über den Ursprung derVölker
im allgemeinen») und «Om de nordiske Folks äldste Oprindelse»
(«Über den Ursprung der nordischen
Völker»). Sein bedeutendstes
Werk ist die «Historie af Danmark» (14 Bde.,
Kopenh. 1782‒1828; nur bis 1400 reichend). Eine Sammlung einer kleinern
Schriften erschien in 16
Bänden (Kopenh. 1788‒99).
die Aussöhnung streitender
Personen oder Parteien; die gütliche Beilegung eines Rechtsstreits
durch
Vergleich. Nach der
Deutschen und Österr. Civilprozeßordnung kann das Prozeßgericht in jeder
Lage des Prozesses gütliche
Beilegung desselben oder einzelner Streitpunkte versuchen oder die Parteien zum Zwecke des Sühneversuchs vor einen beauftragten
oder ersuchten
Richter verweisen. Auch kann zu gleichem Zwecke das persönliche Erscheinen der Parteien
angeordnet werden. Es kann ferner, wer eine Klage zu erheben beabsichtigt, unter Angabe des Gegenstandes seines
Anspruchs
zum Zwecke eines Sühneversuchs den Gegner vor das
Amtsgericht laden, vor welchem dieser seinen allgemeinen Gerichtsstand
hat.
Erscheinen beide
Teile und kommt ein
Vergleich zu stande, so ist derselbe zu
Protokoll festzustellen. Kommt
es zum
Vergleiche nicht, so wird auf
Antrag beider Parteien der Rechtsstreit sofort verhandelt, indem die Klage durch mündlichen
Vortrag erhoben wird. –
Über eine
Ehescheidungsklage oder eine Klage auf Herstellung des ehelichen Lebens darf nach
Deutscher Civilprozeßordnung
der Verhandlungstermin in der Regel erst angesetzt werden, wenn Sühneversuch stattgefunden hat.
Der Kläger hat den Beklagten zu einem Sühnetermin vor das
Amtsgericht zu laden, bei welchem der Ehemann den allgemeinen
Gerichtsstand hat. In diesem Sühnetermine müssen die Parteien persönlich erscheinen und können
Beistände zurückgewiesen
werden. Erscheint der Kläger oder erscheinen beide
Teile nicht, so verliert die Ladung ihre Wirkung. Erscheint
der Kläger, aber nicht der Beklagte, so gilt der Sühneversuch als mißlungen. Nur unter gewissen
Voraussetzungen, namentlich,
wenn der Aufenthalt des Beklagten unbekannt oder im
Auslande ist, wenn dem Sühneversuch ein sonstiges erhebliches und vom
Kläger nicht verschuldetes Hindernis entgegensteht, oder bei bestimmt vorauszusehender Erfolglosigkeit desselben, ist der
Sühneversuch nicht erforderlich.
Über das Vorhandensein
dieser
Voraussetzungen entscheidet der Vorsitzende
des Landgerichts ohne vorgängiges
Gehör
[* 8] des Beklagten. (Vgl. Civilprozeßordn. §§. 268, 471, 570 fg.) – Auch
vor derErhebung einer Beleidigungsklage hat nach der
Deutschen Strafprozeßordnung ein Sühneversuch stattzufinden (s. Friedensgerichte).
griech. Lexikograph, ein wahrscheinlich der zweiten Hälfte
des 10. Jahrh. n. Chr. angehöriger
Byzantiner, ist der Verfasser eines griech. Wörterbuchs, das neben Worterklärungen viele
histor.
Notizen, namentlich über griech. und röm. Schriftsteller
und ihre Werke, sowie Fragmente aus den Werken vieler griech. Schriftsteller enthält.
Die beste kritische Bearbeitung ist
die von
Bernhardy (2
Tle. in 4 Bdn.,
Halle
[* 10] 1834‒53);
eine darauf basierende Textausgabe lieferte
Bekker
(Berl. 1854).
Sujfun,
Fluß im russ.-sibir. Küstengebiet, entspringt in der Mandschurei, fließt erst östlich,
dann südöstlich und mündet in die zur
Peter des
GroßenBai (s. d.) gehörige Amurbucht, schiffbar auf 90 km.
In der
Musik ist S.,
Partite oder Partie ein im 17. Jahrh. ausgebildetes mehrsätziges Tonstück, ursprünglich
für Orchesterinstrumente, später auch für
Klavier. Die S. ging aus der Volksmusik hervor und bildete eine Reihe von in
gleicher oder verwandter
Tonart gehaltener Lied- und Tanzweisen
(Menuett,
Gavotte, Bourré, Rigaudon,
Gigue,
Polonaise,
Anglaise [Country-Dances, Hornpipes], Passepied, Sarabande,
Courante,
Allemande u. a.).
Schon im 17. Jahrh. bemächtigte
sich die höhere Kunstmusik der
S. und gestaltete sie teilweise im gelehrten
Sinne um, durch Anfügung von Ouverturen, Fugen,
Variationen. Bis 1730 kam die S. besonders in der Klaviermusik zur Anwendung, ist hier durch die
im 18. Jahrh. aus der Instrumentalsonate sich entwickelnde Klaviersonate verdrängt, behält
aber in den klassischen Produkten von
Couperin,
Händel,
Bach, Muffat u. a. bleibenden Wert. Neuerdings ist die S. mehrfach
wieder in der Orchestermusik berücksichtigt worden, so von J.
Raff, FranzLachner,
Tschaikowski, J. O.
Grimm
u. a.
Suiten ist auch Bezeichnung für tolle Vergnügungen und lose
Streiche; daher Suitier (spr. -tĭeh), nächtlicher
Schwärmer,
Kneipbruder.
(frz., spr. ßüscheh, vom lat.
subjectum, die Grundlage, der Grundbegriff), in der erzählenden und dramat.
Dichtung der
Stoff, die Fabel (s. d.), der Gegenstand
oder Vorwurf,den der Dichter für seine Bearbeitung wählt.
(Zujevo-Orěchovo), zwei einander gegenüber liegende Fabrikdörfer, das eine im
Kreis
[* 12]
Bogorodsk
des russ. Gouvernements
Moskau,
[* 13] das andere im angrenzenden Gouvernement Wladimir, an der Eisenbahn
Moskau-Nishnij Nowgorod;
sie bilden den Mittelpunkt des sog.
¶
mehr
Sujew-498 schen Fabrikbezirks, wo sich zahlreiche Fabriken finden, darunter die Nikolsche Baumwollmanufaktur mit 14,21 Mill.
Rubel Umsatz und 24210 Arbeitern, ferner die Ponceaufärberei der Bogorodsko-Gluchowschen Manufaktur mit 5,63 Mill. Rubel Produktion
und 9890 Arbeitern, 6 Seidenwebereien u.a. Daneben hat sich eine bedeutende Hausweberei entwickelt; in Sujewo allein werden
gezählt 400 Betriebe mit 4200 Webstühlen.