Heinrichs VI. mit Margarete (s. d.) von Anjou und wurde zum Lohn dafür zum Marquis, später zum Herzog von S. ernannt (1445).
Als Günstling Margaretens erlangte er maßgebenden Einfluß auf die Regierung, stürzte Gloucester, zog sich aber allgemeinen
Haß zu, wurde verbannt, aber von dem Schiffsvolk, das ihn nach dem Festland bringen sollte, ermordet.
Sein Sohn Jack de la Pole, Herzog von S., heiratete Eduards IV. Schwester Elisabeth und stand im Rosenkrieg auf Seite Yorks gegen
Lancaster.
Jacks Sohn John de la Pole, Graf von Lincoln, war von Richard III. seiner mütterlichen Herkunft wegen zum Nachfolger bestimmt
worden, trotzdem wurde er wie sein Vater von Heinrich VII. mit Auszeichnung behandelt. Jedoch mag der Gedanke
an die Krone in Lincoln lebendig geblieben sein, er schloß sich der ersten Yorkistischen Erbebung gegen Heinrich VII., die
Lambert Simnels Namen trägt, an und kam in der Entscheidungsschlacht bei Stoke ums Leben (1487). Weil er
geächtet war, so verfiel die Herzogswürde mit dem Tode seines Vaters (1491), Heinrich VII. ernannte jedoch seinen jüngern
Bruder Edmund de la Pole zum Grafen von S. Durch eine Äußerung Kaiser Maximilians, die ihm hinterbracht wurde, ließ er sich
verleiten, als Yorkistischer Prätendent aufzutreten und sich an den kaiserl.
Hof zu begeben (1501). Aber er mußte schließlich zum Herzog von Geldern fliehen. Von diesem an Philipp den Schönen von Castilien
ausgeliefert, kam er gegen das Versprechen, sein Leben zu schonen, in Heinrichs VII. Hand; unter Heinrich VIII. wurde er 1513 hingerichtet.
Sein jüngerer Bruder Richard de la Pole, der mit ihm zu Maximilian gegangen war, fand eine Zuflucht in
Ungarn, dann in Frankreich, in dessen Diensten er 1525 in der Schlacht bei Pavia fiel.
Die Würde eines Herzogs von S. wurde von Heinrich VIII. 1514 an Charles Brandon, Viscount Lisle, verliehen, einen seiner Günstlinge,
der mit gegen Frankreich gefochten hatte. Als der Gemahl von Heinrichs Schwester Maria, Ludwig XII. von
Frankreich, 1515 gestorben war, wurde S. mit der Ordnung der Angelegenheiten Marias betraut, warb selbst um die jugendliche
Witwe und vermählte sich heimlich mit ihr. Nur Wolseys geschickter Vermittelung hatte S. es zu danken, daß er Heinrichs Verzeihung
erhielt und heimkehren durfte. Dafür wurde er später Mitglied der unter des Herzogs von Norfolk Führung stehenden Hofpartei,
die den allmächtigen Minister Wolsey stürzte. Als seine Gattin Maria 1533 starb, heiratete er sofort Katharina Willoughby.
Nach wie vor war er viel in Staatsgeschäften thätig, kämpfte 1544 noch einmal gegen Frankreich und
starb im Aug. 1545.
Von den zwei Töchtern aus seiner Ehe mit der Prinzessin Maria heiratete die ältere, Franziska, Henry Grey (Gray), Marquis
von Dorset, auf den 1551 die Würde eines Herzogs von S. übertragen wurde. Seine Tochter war Jane Grey (s. d.) die
Northumberland zur Königin proklamierte. Sie mit ihrem Vater wurde eingekerkert, letzterer beteiligte
sich nach seiner Freilassung an der Erhebung des Thomas Wyatt (s. d.) und wurde kurz nach seiner Tochter hingerichtet.
Unter Jakob I. wurde 1603 Lord Thomas Howard von Walden (gest. 1626) zum Grafen von S. erhoben, der diese Würde auf seine Nachkommen
vererbte. Seine Tochter war die wegen Giftmordes angeklagte
Franziska Howard, Gemahlin der Grafen Essex und Somerset. Die Grafenwürde
ging 1745 auf eine Seitenlinie über, die bereits den Grafentitel von Berkshire trug. Heutiger Träger des Namens ist Henry
Charles Howard, achtzehnter Graf von S. und Berkshire, geb.
(lat.), bei den Römern die Stimme, die der Bürger in den Komitien (s. d.) abgab; auch
die Abstimmung im ganzen und das Stimmrecht selbst wird mit S. bezeichnet. Die Abstimmung geschah lange Zeit mündlich; erst
im 2. Jahrh. v. Chr. wurde durch mehrere Gesetze die schriftliche Abstimmung (per tabellas, d. i. durch hölzerne, mit Wachs
überzogene Täfelchen) eingeführt, und zwar zuerst durch die Lex Gabinia 139 v. Chr. bei Magistratswahlen, 131 durch
die Lex Papiria bei Gesetzesvorschlägen, 137 durch die Lex Cassia bei Gerichten, mit Ausnahme derer über perduellio, und 107 durch
die Lex Caelia auch für diese.
(lat.), Blutunterlaufung, die sich mehr in der Fläche ausgebreitet, sich gleichmäßiger
verteilt und nur wenig Gewebe verdrängt oder zerrissen hat. (S. Sugillation und Blutung.)
(Taßawwuf), Name des Systems der Mystiker des mohammed. Orients. Die Anhänger desselben werden Sûfi genannt,
d. h. mit Wolle Bekleidete (vom arab. sûf, Wolle), weil angeblich die Mitglieder der ältesten sufischen Kongregationen Kittel
aus grobem Schafwollstoff getragen haben. Der S. wurzelt in jener ascetischen Richtung, welche sich in
Lehre und Leben in vielen Kreisen des orthodoxen Islams bereits in seinem ersten Jahrhundert herausgebildet hat und als deren
erster Vertreter Hasan Baßri (gest. 728) zu nennen ist.
Bald sammelten sich die Asceten auch in Klöstern zu beschaulicher Lebensweise und gemeinschaftlichen ascetischen
Übungen. Um die Mitte des 8. Jahrh. wurde das erste Derwischkloster in Damaskus gegründet,
und um 815 soll ein frommer Mann, Abu Said ibn Abil-cheir, den man gewöhnlich als den eigentlichen Begründer der Sufivereinigungen
betrachtet, in Chorassan ein Kloster gestiftet haben. Entscheidend für die Richtung der Entwicklung des
S. ist die Einwirkung der pantheïstischen und buddhist.
Lehren, welche von Indien her auf den mohammed. Ascetismus eindrangen. Durch den Einfluß dieser Elemente,
welche bereits in der zweiten Hälfte des 9. Jahrh. das Wesen des S. bestimmen, entfernt sich
derselbe immer mehr von der orthodoxen, streng theïstischen Dogmatik, und zwar in dem Grade als die pantheïstisch-kontemplativen
Elemente zum Übergewicht gelangen. In dieser Hinsicht sind bereits im ältern S. zwei Richtungen zu unterscheiden. Die Anhänger
des S. im Sinne des Abu Jezid al-Bistami (gest. 875) bekennen unverhüllt den Pantheïsmus, während die Schule
des Dschunaid (gest. 909) diese Lehre in eine solche Form zu bringen wußte, daß dabei eine völlige
Lossagung vom theïstischen Dogma vermieden wurde.
mehr
Nach der Lehre des S. ist die Welt eine Emanation Gottes, der überall und in allem ist. Gott ist das allein existierende Wesen.
Das Ziel des Lebens ist das Aufgehen in Gott. Zu diesem Ziele gelangt man vermittelst verschiedener aufeinander folgender
Vollkommenheitsstufen, deren successive Erreichung den Inhalt des Lebens im Sinne des S. bildet. Vom Gesetz
ausgehend gelangt man durch stufenweise Vervollkommnung, innerhalb deren den ekstatischen Zuständen (Hal) eine große Rolle
zukommt, endlich zur Vereinigung mit Gott, welche das Ziel des S. ist.
Innerhalb der Bestrebungen des S. verliert das Gesetz des Islams sowie das konfessionelle Leben überhaupt allen Wert
und alle Bedeutung. Um auf dem Boden des Islams möglich zu bleiben, hat der S. zu einer allegorischen Deutung des Gesetzes
seine Zuflucht genommen. Wie hinsichtlich der Formulierung der pantheïstischen Lehre, so bieten die verschiedenen Kreise des
S. auch hinsichtlich ihres Verhältnisses zum Ritualgesetz Abstufungen dar. Während die einen sich äußerlich
an das Gesetz halten, verkünden andere öffentlich die Lossagung von demselben. Es giebt demgemäß zweierlei Derwischorden,
welche, je nach ihrem Verhältnis zum Ritualgesetz, mit dem pers.-arab. Namen Ba-schar (mit Gesetz) und Bi-schar (ohne Gesetz)
bezeichnet werden.
Wegen seiner pantheïstischen Lehren sowie auch wegen seines Verhältnisses zu dem Gesetz traten die orthodoxen
Theologen dem S. feindlich gegenüber. Dies Verhältnis führte bereits sehr früh zur Verfolgung der Autoritäten der pantheïstischen
Ketzerei. Unter diesen ist der berühmteste ein Wollkrempler Namens Hallâdsch, der die Inkarnation Gottes im vollkommenen
Menschen lehrte und im pantheïstischen Sinne die Worte sprach: Ich bin die Wahrheit (d. i. Gott).
Seiner Lehren wegen wurde er 922 hingerichtet. Viele orthodoxe Autoritäten, unter welchen Ghazali (s. d.) der bedeutendste
ist, bestrebten sich, den Formalismus der mohammed. Gesetzlehre mit sufischen Ideen zu
durchdringen, und schufen ein zwischen S. und Islam vermittelndes System. Korporative Vertretung findet der S. in den zahlreichen
Orden der Derwische (s. d.), welche in ihren Regeln und Lehren die verschiedenen Richtungen des S. darstellen.
In ihnen ist aber auch der Mißbrauch hervorgetreten, den arbeitsscheue Menschen und Landstreicher mit den tief angelegten
Lehren des S. treiben.
Außer den systematischen Darstellungen seiner Lehren hat der S. die Poesie stark beeinflußt, namentlich die pers.
Poesie. Die bedeutendsten Vertreter dieser mystischen Poesie sind Senai, Ferid ed-dîn Attar (der Verfasser des Mantik al-tair),
Dschelal ed-dîn Rumi (der Verfasser des Mesnewi), Hafis, Dschami u. a. In der arab. Litteratur ist ihr bedeutendster
Vertreter Omar ibn el-Fâridh.
Über die Lehren und Geschichte des S. vgl. Malcolm, History of Persia, Bd. 1 (2.
Aufl., Lond. 1829);
Hammer-Purgstall, Geschichte der schönen Redekünste Persiens (Wien 1818) und in seiner Ausgabe von Omar
ibn el-Faridhs Taije (ebd. 1854);
Silvestre de Sacy in den «Notices et extraits tirés de la Bibliothèque du Roi»,
Bd. 12 (Paris);
Tholuck, Ssufismus sine teosophia Persarum patheistica (Berl. 1821);
ders., Blütensammlung
aus der morgenländ.
Mystik (ebd. 1825);
Garcin de Tassy in der Ausgabe von Izz el-dins Oiseaux et les fleurs und von Ferid
ed-din Attars Mantik el-tair (Par. 1863);
Edw. Palmer, Oriental mysticism (Cambr. 1867);
Kremer, Geschichte
der herrschenden
Ideen des Islams (Lpz. 1868).
Ein kurzes Kompendium der Lehre des S. gab Krehl (Omar ben Suleimâns Erfreuung
der Geister, türkisch und deutsch, ebd. 1848) mit Anmerkungen heraus.