gesamten Schädelinhalts, also beim Gesunden vom
Gehirn,
[* 2] zum
Teil aber auch von der Zeit, in der die Schädelknochen miteinander
verwachsen. Verwachsen die Stirn- und Scheitelbeine frühzeitig, so bleibt die S. flach und niedrig; erfolgt dagegen die
Verknöcherung der hintern Schädelnähte zeitiger, so kann sich die S. sehr stark entwickeln.
Unter normalen Verhältnissen entwickelt sich aber die S. dem
Gehirn entsprechend, und da die vordere
Hälfte des
Gehirns der Sitz des geistigen Vermögens ist, gilt eine hohe, breite, stark nach vorn hervortretende S. (eine
starke
Entwicklung des Vorderhirns), die zugleich einen rechtwinkligen
Gesichtswinkel nach
Camper bewirkt, im allgemeinen als
ein Zeichen großer geistiger Begabung. Diese Gestaltung findet sich z. B.
bei den
Köpfen von
Schiller, Napoleon,
Goethe u. s. w., bei der kaukas. Rasse überhaupt, und wurde von den griech.
Künstlern dem
Kopfe des Olympischen Zeus
[* 3] verliehen. Dagegen deutet, wenn auch nicht ausnahmslos, eine schräg nach hinten
zurücktretende oder gleich von den
Augenbrauenan sich abflachende S. auf einen
Mangel höherer geistiger
Gaben hin, und diese
Bildung findet sich bei niedern Rassen sowie bei dem hirnarmen
Kretin.
Stirnhöhlen (sinus frontales) heißen die von der Nasenhöhle aus sich in das
Stirnbein (zwischen den
Augenbrauen) mehr oder
weniger tief hinein fortsetzenden lufthaltenden Höhlungen, die mit den Nasenhöhlen
[* 4] in Zusammenhang
stehen und von einer feinen Schleimhaut ausgekleidet sind. Sie liegen zwischen der äußern und innern Knochentafel des
Stirnbeins
und sind bald ausgedehnt, bald klein (s.
Tafel: Der Körper des
Menschen, beim
ArtikelMensch). In sie gelangen mitunter fremde
Körper, z. B. Schnupftabak, lebende
Tiere, oder es pflanzen sich benachbarte
Krankheiten, wie besonders
Nasenkatarrhe (Schnupfen) dahinein und verursachen eigentümlichen
Stirnkopfschmerz in der Mitte des Vorderkopfes. Eine andere
Art Stirnschmerz hat ihren Sitz in den oben erwähnten Stirnnerven, ist einseitig, auf eine Stirnhälfte beschränkt
(Migräne,
s. d.) und hat oft den periodischen Charakter der Neuralgien (s. d.).
Max, eigentlich Kaspar Schmidt, philos. Schriftsteller, geb. zu
Bayreuth,
[* 5] studierte in
Berlin,
[* 6]
Erlangen
[* 7] und Königsberg
[* 8] erst
Theologie, dann
Philologie und war dann an höhern Lehranstalten in
Berlin thätig. Später zog er sich
ganz vom Lehrberufe zurück, um seinen
Studien zu leben. Er starb zu
Berlin.
S.s Ruf gründet
sich auf die
Schrift «Der Einzige und sein Eigentum» (Lpz.
1845; neu hg. in Reclams
«Universalbibliothek»),
die er unter dem
PseudonymMax S. herausgab und die als das Äußerste gelten
kann, was der Radikalismus jener Epoche an kühner und geistreicher Negation hervorgebracht hat. Sein philos.
«Egoismus» ist die schärfste Ausprägung, die die
Lehre
[* 9] von der Selbstherrlichkeit des Individuums je gefunden hat. (S.
Anarchismus.)
Die
Schrift machte bei ihrem Erscheinen großes Aufsehen. Auch schrieb S. eine «Geschichte
der Reaktion» (2
Tle., Berl. 1852) und übersetzte
Says «Lehrbuch der praktischen polit. Ökonomie» (4 Bde.,
Lpz. 1845-46) und
Smiths «Untersuchungen über den Nationalreichtum» (4 Bde.,
ebd. 1846).
oder von Štítné (spr. scht-),Thomas, Ritter, böhm.
Philosoph und einer der
Vorläufer des Huß, ward 1325 oder 1326 auf dem
Stammsitz der Familie Štítné
(Bezirk Pilgram im südl.
Böhmen)
[* 12] geboren. Er studierte an der
UniversitätPrag
[* 13]
Philosophie,
Theologie und kanonisches
Recht. Zugleich wurde er ein eifriger Verehrer des Milicz (s. d.)
und begann unter dessen Einfluß
Abhandlungen zu schreiben, die sich meist mit christl.
Philosophie und Ethik, aber auch z. B.
mit dem
Begriff der Schönheit beschäftigten und nach
Inhalt und Form hervorragen. Um sie volkstümlich zu machen, bediente
er sich seiner Muttersprache, des
Czechischen. S. starb um 1404. Bisher wurden gegen 26
TraktateS.s gefunden
und von
Erben
(Prag 1850; mit einer
Biographie
Š.s), Vrtátko (ebd. 1873) u. a. herausgegeben. -
Vgl. auch J. Wenzig,
Studien
über
Th. Ritter von Štitné (Lpz. 1856).
(grch.; lat. porticus, jede Säulenhalle, wie solche
in fast allen altgriech.
Städten, besonders an den Märkten, für Spaziergänge, gesellige Zusammenkunft
und ähnliche Zwecke errichtet waren. Unter den zahlreichen derartigen
HallenAthens war die berühmteste die Poikile (s. d.),
wo
Zeno lehrte, weswegen S. auch für die
Lehre der
Stoiker (s.
Stoicismus) gebraucht wird.
Johs., griech. Schriftsteller aus Stobi in Macedonien, lebte wahrscheinlich
im 5. oder 6. Jahrh. n. Chr. und
machte für seinen Sohn Septimius
Auszüge, welche aus zum
Teil verlorenen Werken von etwa 500 griech. Dichtern und Prosaikern
herrühren und so für die Geschichte der alten Litteratur von großer Bedeutung sind. Dieses Werk wurde in zwei
Teile getrennt,
von denen der zweite den richtiger auch dem ganzen Werke beigelegten
Titel «Authologion» (lat. «Florilegium»),
d. i.
Blumenlese, oder auch den
Titel «Semones», der andere, der erste des Gesamtwertes, den
Titel «Eclogae physicae» et ethicae",
in zwei
Büchern, erhielt. Das «Florilegium» ist am besten von Gaisford (4
Bde., Oxf. 1822; verbesserter
Abdruck durch W. Dindorf, 4 Bde., Lpz.
1823-24),
von Meineke (4 Bde., ebd. 1855-57),
die «Eclogae» von Gaisford (2 Bde.,
Oxf. 1850) und von Meineke (2 Bde.,
Lpz. 1860-64),
das ganze von Wachsmuth und Hense («Johannis Stobaei Anthologium», 3 Bde.,
Berl. 1881-94) herausgegeben.
Otto, Jurist, geb. zu Königsberg i. Pr., studierte
daselbst, in
Leipzig
[* 14] und in Göttingen,
[* 15] habilitierte sich 1855 zu Königsberg, wurde 1856 zum außerord.
und in demselben Jahre zum ord. Professor ernannt und 1859 nach
Breslau,
[* 16] 1872 nach
Leipzig berufen. Er starb hier Sein
«Handbuch des deutschen Privatrechts» (2. Aufl., 5 Bde.,
Berl. 1882-85; 3. Aufl., Bd.
1, 1893; Bd. 2,1896) ist eine Musterleistung.
Außer zahlreichen kleinern
Arbeiten veröffentlichte S. ferner: «Zur Geschichte des deutschen Vertragsrechts» (Lpz.
1855),
«Geschichte der deutschen Rechtsquellen» (2 Abteil.,
Braunschw. 1860-64, von deren 1.
¶
mehr
Abteilung eine ital. Übersetzung von Bollati, Flor. und Tur. 1868, erschienen ist),
«Beiträge zur Geschichte des deutschen
Rechts» (Braunschw. 1865),
«Die Juden in Deutschland
[* 18] während des Mittelalters in polit., socialer und rechtlicher Beziehung»
(ebd. 1866),
«Herman Conring, der Begründer der deutschen Rechtsgeschichte» (Berl. 1870),
«Zur Geschichte des ältern deutschen
Konkursprozesses» (ebd. 1888). -