Stimme oder Seele, im Instrumentenbau ein kleines Holzstäbchen, das bei Streichinstrumenten im Hohlraum des Resonanzkörpers
stehend Ober- und Unterdecke desselben miteinander verbindet, sowohl um dem Druck des Steges, unter dessen rechtem Fuße sie
steht, entgegenzuwirken, als auch um die Schwingungen der Decke dem Boden besser mitzuteilen.
Ohne S. ist
der Ton jeder Geige matt.
(in der Musik), einen Klangkörper auf seine richtige Tonhöhe bringen. Saiten stimmt man durch strafferes oder
schwächeres Anspannen, Röhren (z. B. der Orgelpfeifen, der Flöten, Klarinetten, Trompeten und anderer Blasinstrumente) durch
Verkürzung oder Verlängerung, die Zungen der Spieluhren, des Harmoniums u.a. durch Abschaben oder Zusetzen
von Metall an den schwingenden Stellen; ausschlagende Zungen werden durch die sog. Stimmkrücke gestimmt; Gläser kann man durch
Füllung mit Wasser abstimmen.
Selbst die bestgestimmten Instrumente verstimmen sich schnell unter den Einflüssen der Temperatur. Z.B. werden Lippenpfeifen
unter dem Einflusse der Kälte tiefer, unter dem der Wärme höher im Tone, ein Grund, weshalb man auch
die früher zur Angabe des Normaltones benutzte Stimmpfeife durch die Stimmgabel (s. d.) ersetzt hat, und weshalb im Orchester
die durch die Temperatur des Konzertsaales verstimmten Instrumente erst wieder auf ihre richtige Stimmung gebracht werden müssen.
Zum Stimmen der Klaviere bedient man sich des Stimmhammers und des Stimmkeils, der Orgelstimmer gebraucht
auch das Stimmhorn.
aus Maria-Laach, eine jährlich in zehn Heften erscheinende Zeitschrift, das Hauptorgan der
Jesuiten in Deutschland, das sich aber nicht bloß an theologisch gebildete Kreise wendet, sondern als kath. Revue alle Zeitfragen
allgemeinern Interesses wie auch Naturwissenschaften, Geschichte, Litteratur und Kunst in den Kreis seiner
Besprechung zieht. Mitarbeiter sind durchgängig Jesuiten. Herausgeber (seit 1889) Augustin Langhorst;
Verlag: Herdersche Verlagshandlung
in Freiburg
i.Br.;
Auflage: über 4000. Außerdem erscheinen noch jährlich 4–6 völlig selbständige Ergänzungshefte zu den S.
a. M. Die Zeitschrift wurde 1869 in Maria-Laach gegründet;
infolge des Jesuitengesetzes von 1872 aber ging die
Redaktion ins Ausland, zunächst nach Belgien, dann nach den Niederlanden und zwar seit 1885 nach Exaeten bei Roermond.
in der Musik die Kunst, einen mehrstimmigen Satz zu gestalten.
Die Harmonie kann durch eine Reihe melodisch
gleichberechtigter (realer) Stimmen hervorgehen oder dadurch, daß zu einer Hauptstimme die übrigen im
gleichen Rhythmus nur accordfüllend hinzutreten.
Auf beiden Arten beruht der Unterschied des polyphonen (strengen) und homophonen
(freien) Stils.
ein gabelförmiger Stahlstab, dessen Grundton zum Stimmen von musikalischen Instrumenten dient. Bei der
S. schwingen die beiden freien Enden gleichzeitig transversal nach innen, während ihre Mitte, d. i. der
bogenförmige Scheitel, nach außen schwingt, und umgekehrt. Bei einem geraden, an beiden Enden freien Stabe liegen die Knotenlinien
weit ab von der Mitte und sehr auseinander, dagegen erscheinen sie bei der S. nahe beieinander, und zwar zu jeder Seite des
Bogens eine.
Wenn man den von der Biegung nach außen
gehenden und mitschwingenden Stahlstiel der S. mit einer Tischplatte
oder einem Resonanzkasten in Berührung bringt, so wird ihr Ton durch das Mitschwingen der Unterstützungskörper bedeutend
verstärkt. Die Normalstimmgabel macht für den Ton a nach dem Wiener internationalen Kongreß (1885) 870 einfache Schwingungen;
Normalstimmgabeln prüft und aicht die Physikalisch-Technische Reichsanstalt. Die Schwingungen der S.
werden mittels des Phonautographen (s. d.) zählbar, mittels des Stroboskops (s. d.) sichtbar. Mit Planspiegel versehene Zinken
von kombinierten S. geben eine gute optische Stimmmethode. (S. Lissajoussche
Figuren.) Zur genauen Bestimmung
von Schwingungszahlen hat König in Paris eine durch eine S. regulierte Uhr konstruiert. Mittels S. hat
Scheibler (1834) auf Grund der Schwebungen (s. d.) einen sehr genauen Tonmesser konstruiert.
die Befugnis, durch Teilnahme an der Abstimmung (s. d.) über öffentliche Angelegenheiten seinen Willen
kundzugeben. So wird der Wille der Gesamtheit gefunden bei der Ausübung des allgemeinen S. (s. Plebiscit und
Referendum), bei den öffentlichen Wahlen (s. Wahl), bei den Beschlüssen des Bundesrats, des Reichstags, des Landtags, der Gemeindevertretungen
u.s.w., der öffentlichen Behörden und Richterkollegien, der Korporationen, Vereine u.s.w.
Nicht immer hat jeder einzelne, welcher zu einer Gesamtheit gehört, ein S. Auch bei einer ganz demokratisch eingerichteten
Gesellschaft pflegen Frauen und Personen, welche Armenunterstützungen aus öffentlichen Fonds erhalten
oder welche zu entehrenden Strafen verurteilt sind, ausgeschlossen zu sein; ebenso haben hier Unmündige oder Entmündigte
kein S. Bei den bureaukratisch eingerichteten Behörden giebt es Beamte, welche ein beratendes Votum, Sitz, aber keine Stimme
haben; bei Korporationen und Gesellschaften des Privatrechts giebt es Mitglieder, welche an den Vermögensnutzungen
teilnehmen, ohne daß sie ein S. haben.
Namentlich aber finden sich bei Personengesamtheiten des öffentlichen wie des Privatrechts Unterscheidungen in der Zahl
der Stimmen, welche dem einzelnen Mitgliede nach den Machtverhältnissen, der Höhe der Beteiligung, dem Vermögen, der socialen
Stellung u.s.w. zugemessen sind. Auch die Erscheinung findet sich, daß mehrere Personen zusammen eine
Stimme haben (bei Personengesamtheiten des öffentlichen Rechts, Kuriatstimme [s. d.] im Gegensatz zu der Virilstimme, die
einer Einzelperson zusteht); mehrere Personen, die eine Aktie, einen Gesellschaftsanteil zusammen haben, stellen einen Vertreter,
der die Stimme für diesen Anteil abgiebt.
ein Gemälde, das, nach Inhalt und Farbe von ruhiger, gemütvoller Haltung, auf den Beschauer so einwirkt,
wie dies die Natur in gewissen Verhältnissen thut. (S. Landschaftsmalerei und Tafel: Niederländische Kunst VI,
Fig. 8.)