abgefallenen S. immer noch wieder in den
Schoß der
Kirche zurückzubringen hofften, sicherte ihnen sogar im Westfälischen
Frieden den Genuß ihrer
Güter und
Rechte, mit Ausnahme der mit der evang. Konfession unverträglichen bischöfl. Würde
und der Landeshoheit, welche evang. Fürsten zufiel. Nur das ganz prot.
Bistum Lübeck
[* 2] und das gemischte,
aus kath. und prot.
Kapitularen zusammengesetzte Domkapitel zu Osnabrück,
[* 3] dessen
Bischof abwechselnd ein Katholik und ein
evang. Prinz aus dem Hause Hannover
[* 4] sein sollte, behaupteten auch die Reichsunmittelbarkeit
und die Bischofswahl.
Gegenwärtig sind aber alle S. mittelbar, d. h. in bürgerlichen und Stiftsangelegenheiten
der Landeshoheit derjenigen Fürsten untergeben, in deren Gebiet ihre
Güter liegen. Die
Kapitulare der
säkularisierten
Güter wurden infolge jenes Reichsdeputationshauptschlusses, wie ihre auf das geistliche
Amt eingeschränkten
Bischöfe, auf Pensionen gesetzt. Mehrere der deutschen Hochstifter hatten schon
vor derReformation akademische
Lehrer unter
ihre Pfründner aufzunehmen, wie z. B. Meißen
[* 5] und Merseburg
[* 6]
Leipziger Professoren der
Theologie und Jurisprudenz; noch
jetzt bestehen solche Vorschriften für die Domkapitel in
Breslau
[* 7] und
Münster.
[* 8]
Die Kanonikate und Präbenden der evang. Kollegiatstifter (s. d.),
z. B. in Zeitz
[* 9] und in Wurzen,
[* 10] erhalten bürgerliche Gelehrte entweder als akademische
Lehrer oder zufolge einer durch Familienverbindungen
und Einkaufsgelder motivierten
Wahl, oder gelangen kraft landesherrlicher Verleihung an sonst verdientePersonen,
wie z. B. in
Preußen,
[* 11] wo der König als oberster
Bischof der prot.
Kirche gewisse Kanonikate zu vergeben hat. Evang. Domherren
und Kanonici sind an kein Gelübde gebunden.
Außer diesen
Erz-, Hoch- und Kollegiatstiftern giebt es auch weibliche
Stifter, welche, wie die männlichen, von zweifacher
Gattung, entweder geistliche oder freie weltliche sind. Die geistlichen weiblichen S. entstanden durch
die
Vereinigung regulierter Chorfrauen und gleichen ganz den
Klöstern. Die freien weltlichen weichen in ihrer
Verfassung dadurch
von den klösterlichen ab, daß die Kanonissinnen bloß das Gelübde der Keuschheit und des Gehorsams gegen ihre Obern ablegen,
sich jedoch zur
Armut und
Klausur nicht verpflichten und die
Freiheit haben, die ihnen vom S. zufließenden
Einkünfte zu verzehren, wo sie wollen.
Nur die Pröpstin pflegt sich im Stiftsgebäude aufzuhalten. Da der stiftsfähige
Adel seinen
Töchtern das ausschließliche
Recht auf die Pfründen dieser
Stifter zu verschaffen gewußt hat, werden sie insgemein freie weltadlige Damenstifter und ihre
Kanonissinnen
Stiftsdamen genannt.
Außer der
Beobachtung der
Ehelosigkeit haben sie keine Pflichten zu erfüllen (s. Fräuleinstift).
Einige S. machen sich dadurch gemeinnützig, daß die
Stiftsdamen adlige Mädchen erziehen. Wirkliche kirchenrechtliche Bedeutung
haben nur noch die Domkapitel (s. d.) der kath.
Kirche.
Adalbert, Dichter, Schriftsteller und
Maler, geb. zu Oberplan im südl.
Böhmen,
[* 16] als Sohn eines Leinwebers,
kam
1818 in die Schule der Benediktinerabtei Kremsmünster und bezog 1826 die
Universität zu
Wien,
[* 17] um
die Rechtswissenschaften zu studieren, wendete sich aber mehr der Malerei, der
Philosophie, Geschichte, Mathematik und den
Naturwissenschaften zu. Nach Vollendung seiner
Studien wirkte S. als
Lehrer und Erzieher und war unter anderm auch
Lehrer des
Fürsten Richard Metternich. 1848 wandte er sich nach Linz,
[* 18] wo er 1850 zum Schulrat für Oberösterreich
ernannt wurde.
Wegen andauernder Kränklichkeit im Nov. 1865 pensioniert, starb er Auf einer Felswand am Plöckensteiner See
im
BöhmerWald wurde ihm 1877 ein
Denkmal (ein 15 m hoher Obelisk) gesetzt. S. gehört mit seinem originellen
Stil zu den besten Prosaikern seiner Zeit. Die Motive, auf denen seine Erzählung beruht, sind gewöhnlich dürftig,
dagegen fesselt er durch eine reiche und originelle Naturanschauung und Naturschilderung, die auf der innigsten
Hingabe an
das Naturleben und einem tiefen Eindringen in den stillen Naturhaushalt beruht.
DieMenschen bilden so in
S.s Novellen fast nur die
Staffage zur Landschaft, während er die umgebende Natur
mit echtem Dichtergemüt zu beseelen weiß. Dabei tragen seine
Arbeiten einen durchaus reinen und sittlichen Charakter. Die
ersten dichterischen Schöpfungen
S.s, die «Feldblumen» (1840),
erschienen in dem
Taschenbuch«Iris» und «Der
Condor» in der
«Wiener Zeitschrift» (1841). Gesammelt hat er seine derartigen
Arbeiten in den
«Studien» (6 Bde., Preßb.
1844-51 u. ö.; illustrierte
Ausgabe in 3 Bdn., Lpz. 1895-96),
denen sich später «Bunte
Steine» (2 Bde.,
Pest 1853 u. ö.),
sowie die
Romane «Der Nachsommer» (3 Bde.,
Preßb. 1857) und «Witiko» (3 Bde.,
ebd. 1865-67) anschlossen.
S.s«Briefe» (mit einer
Lebensbeschreibung, 3 Bde.,
Pest 1869),
«Erzählungen»
(2 Bde., ebd. 1869),
«Vermischte
Schriften» (2 Bde., ebd. 1871) gab J. Aprent heraus. 1887 erschien
eine Volksausgabe der «Ausgewählten Werke» des Dichters mit einer Einleitung
von
Weitbrecht. -
in
Luthers Bibelübersetzung
Name des beweglichen Heiligtums, das die Israeliten nach der elohistischen
Darstellung wie nach dem Priestercodex auf ihrem Zuge durch die Wüste mit sich führten. Die S.
des Elohisten und die des Priestercodex (s.
Pentateuch) bedeuten jedoch sehr verschiedene Dinge. Die des Elohisten bedeutet
ein bloßes Obdach für die
Lade, das außerhalb des Lagers steht. Die des Priestercodex ist der Mittelpunkt des Lagers Israels,
der Ort, wo Gott allein sich Israel offenbart und wo ihm allein gedient wird, ein prächtiger Zelttempel.
Die Offenbarung der S. ist die Grundlage der gesamten sinaitischen Gesetzgebung. Nach der in der
Bibel
[* 21] gegebenen
Beschreibung
nahm sie einen Raum von 6 m Länge und 18 m
Breite
[* 22] ein.
Ihre verschlossenen Seiten bestanden aus 48 übergoldeten Brettern
von Akazienholz, die durch goldene
Ringe zusammengehalten und mit
Pfählen befestigt wurden.
Über diesen
Wänden hingen
Teppiche. Die vordere Seite war mit einem an fünf
Säulen
[* 23] befestigten
Vorhange bedeckt. Das
Innere teilte ein
Zwischenvorhang, der das Allerheiligste, die hintere
Abteilung, von dem
Heiligen, der
¶
mehr
vordern Abteilung, sonderte. Im Heiligen stand der Tisch mit den Schaubroten (s. d.), der goldene Leuchter
und der Räucheraltar; im Allerheiligsten die Bundeslade (s. d.). Um das ganze Gebäude lief ein für das Volk bestimmter Vorhof.
Diese S. des Priestercodex ist eine histor. Fiktion, dazu bestimmt, die Einheit des Kults, die ein Produkt
der Geschichte Israels ist, in die Zeit der Wüstenwanderung zurückzutragen. Die Anfertigung eines solchen Prachtzeltes
unter den primitiven Zuständen des Wüstenzugs ist nicht nur undenkbar, sondern aus der Beschreibung selbst ist auch ersichtlich,
daß die S. ein Abbild des Salomonischen Tempels vorstellt, den man sich transportabel gemacht denkt.
Dazu kommt, daß die gesamte vorhistor. Überlieferung von der Existenz einer S. im Lande nichts weiß,
sondern dieselbe geradezu ausschließt. Die Vielheit der Kultorte erscheint bis 621 als herkömmlich und legal, während
die Existenz der S. zur Voraussetzung hat, daß nur an einem Orte geopfert werden darf. Wo in alter Zeit
die Lade erscheint, geschieht es ohne die S., ja deren Existenz ist nach dem Zusammenhang ausgeschlossen. In Silo steht die
Lade in einem Tempel.
[* 25] Als David sie in seine Burg bringt, muß er ihr ein besonderes Zelt bauen, das mit der S. nicht verwechselt
werden darf. Erst durch nachexilische Bearbeiter ist die S. in einige alte Geschichtsbücher hineingebracht.
In denBüchern der Chronik (s. d.) wird die Fiktion des Priestercodex weiter gesponnen und die
S. an einzelne der alten Heiligtümer des Landes verlegt. -