20
Cent.), Quittungen öffentlicher
Kassen oder an solche (25
Cent.), sonstige Quittungen, Empfangsbescheinigungen, Entlastungen
und andere befreiende
Akte (10
Cent.). Ein Proportionalstempel wird erhoben von Handelseffekten, d. h. verhandelbaren
und für den Handelsverkehr bestimmten Effekten, wie Wechseln, Orderbillets u. s. w., von
nicht verhandelbaren Schuldscheinen, Schuldanerkenntnissen, Zahlungsanweisungen auf Frist und von Platz zu
Platz (50
Cent. für jede angefangene 1000
Frs. der Wertsumme) sowie von Börseneffekten (s.
Börsensteuer). Der Gesamtertrag
der franz. Stempelabgaben war 1881: 155,36, 1892: 158,14 Mill.
Frs. und nach dem Etat von 1896: 188,4 Mill.
Frs.
In
Holland bestehen sowohl feste als auch proportionale Stempel. Von allen Effekten und öffentlichen
Fonds ist ein Proportionalstempel von 5
Cents für je 50
Fl. zu zahlen.
ein Steuergesetz, das 1765 das brit. Parlament unter dem Ministerium Grenville
für die amerik.
Kolonien erließ, und das für alle
Urkunden und
Verträge mit gerichtlicher
Gültigkeit ein gestempeltes Papier
einführte, dessen
Stempel mit einer
Abgabe belegt war. Die
Kolonien sollten auf diese
Weise zu dem ungeheuren
Aufwand beitragen, den das Mutterland in dem vorhergehenden
Kriege gegen
Frankreich zu ihrem Schutz gemacht hatte. Da sich
aber an diese
Auflage der grundsätzliche Streit knüpfte, ob das engl. Parlament das
Recht habe, die
Kolonien ungefragt zu
besteuern, so trat im Okt. 1765 in Neuyork
[* 5] ein sog. Stempelaktkongreß zusammen,
der von 9 unter den 13
Kolonien beschickt wurde und sich gegen die S. erklärte. Das verhaßte Gesetz wurde zwar wieder
aufgehoben, war aber doch der Ausgangspunkt der Unabhängigkeitsbewegung in den amerik.
Kolonien.
s.
Stempel. Die S. bilden gleich den Postwertzeichen einen Gegenstand der Sammelliebhaberei,
die sich im wesentlichen an die Postwertzeichenkunde anlehnt, so daß die meisten Stempelsammler auch Briefmarkensammler
sind. Es mag dies zum
Teil daher rühren, daß viele
Marken zugleich fiskalischen und postalischen Zwecken dienen, was manchmal
in der
Inschrift ausgedrückt ist (engl. Postage and
Revenue), oft aber auch nicht. Gesammelt werden hauptsächlich
die eigentlichen
Marken, weniger die übrigen Stempelwertzeichen (ganze
Bogen
[* 6] oder
Bänder). Die Zahl der
Länder, welche bis
heute S. verausgabten, beläuft sich auf etwa 230 in allen fünf
Weltteilen, und zwar befinden sich unter diesen
Ländern eine
ziemliche Anzahl, die nicht einmal Postwertzeichen besitzen. Die Zahl der bisher verausgabten Stempelwertzeichen
(Marken,
Bogen und
Bänder) schätzt man auf 30000, darunter etwa 15000 eigentliche S. - Katalogisiert sind die S. am besten
in dem betreffenden
Teil des großen Moensschen Katalogs
(Brüssel);
[* 7]
sonst ist zu erwähnen: Perlep, Katalog der S. aller
Staaten
(Lpz. 1880) und
Hartung, Die Wechselstempelmarken;
Stempelmarkenalbums erscheinen
in verschiedenen
Sprachen, doch werden in den meisten die S. nur als
Anhang
zu den
Briefmarken behandelt. Nur S. behandelt das von Goutier in franz.
Sprache
[* 9] herausgegebene.
die Kunst,
[* 1]
Figuren undSchrift zu
Stempeln, insbesondere zu
Prägstempeln für
Münzen
[* 10] und
Medaillen, in Metall erhaben oder vertieft herzustellen. (S. Gravieren.) Der Stempelschneider entwirft zunächst
die auf den
Stempel zu gravierende
Darstellung, indem er sie auf einer
Glas-, Holz- oder Schieferplatte in gefärbtem
Wachs bossiert.
(S.
Bossieren.) Um ein vertieftes
Muster zu erhalten, gießt er von der Bossierung die Hohlform in
Gips
[* 11] ab, während ihm für
erhabene Arbeit die Bossierung selbst als
Vorlage dient.
Das durch
Ausglühen möglichst weich gemachte und zu der entsprechenden Form abgedrehte Metall-(meist
Stahl-)stück wird auf dem
Arbeitstisch durch Schrauben
[* 12] in einer
Büchse befestigt, worauf der Umkreis der Münze oder
Medaille auf
der eben abgedrehten Bildfläche eingeritzt und auf dieselbe die
Umrisse der Zeichnung mittels der Radiernadel übertragen
werden. Dann wird die Zeichnung mittels
Grabstichel im Relief ausgearbeitet. Bei Tiefgravierungen wird mit den am leichtesten
herzustellenden
Teilen begonnen, die der Künstler aus freier
Hand
[* 13] mittels des
Grabstichels herausschneidet; die tiefen
Partien werden mit
Meißel
[* 14] und Hammer
[* 15] ausgeschlagen.
Wenn die
Arbeit bis zu einem gewissen
Grade vorgeschritten ist, wird der
Stahl gehärtet und dann in ein ähnlich geformtes
weiches Stahlstück mittels eines kräftigen Prägwerkes eingedrückt, wodurch man eine erhabene
Reproduktion des
Bildes, eine
Patrize, erhält, die durch Abprägen in
Stahl einen vertieften
Stempel, eine Matrize, liefert. Man kann
die Matrize sofort zur Verfertigung von Münzen,
Medaillen u. s. w. gebrauchen, sofern nicht eine zu große Anzahl derselben
geprägt werden soll.
Andernfalls stellt man durch Abprägen der Matrize ein zweites, mit der Originalgravierung übereinstimmendes Stahlrelief
dar, welches weiter ausgearbeitet, dann gehärtet und nach Bedarf zur Herstellung der eigentlichen (vertieften)
Prägstempel benutztwird, welche in allen
Details fertig ausgearbeitet, mit Um- und
Inschrift sowie mit Verzierungen versehen
werden. An diesen werden die breiten Vertiefungen mit kleinen gekrümmten
Feilen (Riffelfeilen) geglättet; die Vollendung
giebt man allen
Teilen, welche durch den
Grabstichel nicht glatt genug ausfallen, mittels kleiner Ölschleifsteine,
die wie ein
Bleistift
[* 16] gehalten werden und denen man durch Wetzen auf einem Sandstein die Form giebt. Schließlich erhält
der
Stempel auf der
Drehbank
[* 17] seine letzte Gestaltung und wird durch Härten sowie durch Polieren der ebenen
Flächen zum
Prägen
vorgerichtet. Neuerdings werden
Prägstempel oft mit
Kopiermaschinen
[* 18] (s. d.) graviert und zugleich verkleinert.
ein von den Münzherrschaften früherer Zeit in die Münzen eingeschlagener
Stempel, durch welchen
der Münze die Eigenschaft des gesetzlichen Zahlungsmittels beigelegt wurde.
Solche Stempelungen kamen nicht nur bei fremden
Münzen vor, auf welchen das S. stets zugleich den Betrag in der Landeswährung angab, zu dem sie umlaufen
sollten, sondern auch bei einheimischen,
¶
StenographieI¶
StenographieII¶
mehr
z. B. nach einem Regierungswechsel, oder wenn eine früher außer Kurs gesetzte Münze wieder
gesetzlichen Umlauf erhielt, oder wenn der Tarif derselben herabgesetzt (wenn sie «devalviert») wurde.