Träger
[* 2] der Peerswürde war
Sir James
Dalrymple, geb. 1619, den sowohl Cromwell wie später
Karl II. zum
Richter am Court of Session
ernannte. 1670 wurde er Präsident und nahm als Parlamentsmitglied verdienstvollen Anteil an der Gesetzgebung. Seine Stellungnahme
gegen die
Testakte brachte ihn in Gefahr, 1681 entwich er nachLondon,
[* 3] 1682 nach
Holland, von wo er mit
Wilhelm von
Oranien nach England ging, der ihn in seine Präsidentenwürde wieder einsetzte und 1690 zum Viscount von S. in
schott. Pairie erhob. Er starb -
Vgl. Mackay, Memoir of
Sir James
Dalrymple, the first Viscount of S. (Edinb. 1873).
Sein ältester Sohn,
Sir John
Dalrymple, zweiter Viscount und erster
Graf von S., geb. 1648, wurde 1672
Anwalt, hatte unter den
Verfolgungen, die seinen
Vater zur Flucht nach
Holland nötigten, mit zu leiden und war längere Zeit Staatsgefangener. Er
stand im Einvernehmen mit Wilhelm von
Oranien und gehörte zu den drei Gesandten, die 1689 diesem und
Maria die schott.
Krone anboten. Im schott. Parlament mußte er heftige Anfeindungen erdulden, 1691 aber
wurde er
Master of stair,
Staatssekretär und kurz darauf Geheimsiegelbewahrer.
Von ihm stammen die
Weisungen zu dem Blutbad von
Glen-Coe (1692), durch das die
Angehörigen eines Clans heimtückisch ausgerottet
wurden, weil das Clanhaupt Macdonald die Unterwerfung unter König Wilhelm hinausgeschoben hatte. Formell wurde er von der
Anteilnahme freigesprochen, mußte aber vor den erhobenen
Anklagen sein
Amt niederlegen. Unter Königin
Anna wurde er Mitglied
des
GeheimenRats, 1703
Graf von
S. und blieb, wenn auch ohne besonderes
Amt, der maßgebende
Berater des
Grafen
Godolphin in schott. Angelegenheiten. Vor allem erwarb er sich Verdienst um die schnelle Förderung
der
Union mit England. Er starb
Ihm folgte sein zweiter Sohn John
Dalrymple, zweiter
Graf von S., bekannt als
General und
Diplomat, geb. Er studierte
inLeiden,
[* 4] diente unter Wilhelm III. in den
Niederlanden, wurde 1695
Master of stair, ging als
MarlboroughsAdjutant in den
Spanischen Erbfolgekrieg, befehligte als Brigadegeneral bei
Ramillies und zeichnete sich besonders bei Oudenaarde
aus (1708). Abwechselnd diente er im Felde und als
Diplomat, 1710 wurde er Generallieutenant, 1711 trat er mitMarlborough
ab und wurde in Edinburgh ein Führer der schott.
Whigs.
Als solcher machte ihn
Georg I. zum Mitglied des
GeheimenRats und sandte ihn nach
Paris,
[* 5] wo er vornehmlich das Anklagematerial
gegen
Bolingbroke und Oxford
[* 6] sammelte. In vorzüglicher
Weise unterrichtete er seine Regierung über die Pläne des franz.
Regenten Philipp von
Orleans und des Stuartprätendenten
Jakob Eduard und erlangte des letztern
Ausweisung
aus
Paris. 1720 wurde er abgerufen und wenig seinen Diensten entsprechend belohnt. Seine Opposition gegen
Walpole (s. Oxford)
brachte ihn noch mehr in
Ungnade; aber nach dessen
Sturz 1742 ernannte ihn
Georg II. zum Feldmarschall. Er befehligte im
Österreichischen Erbfolgekrieg (s. d.) vor
Georgs II. eigener Ankunft das engl. Hilfsheer, nahm aber nach der
Schlacht bei
Dettingen (1743) seinen
Abschied. Er starb -
Vgl. I. Murray
Graham, The annals and correspondense of the Viscount
and the first and second Earls of S. (2 Bde., Edinb.
1875).
S.s Ruf als
Historiker gründet sich auf seine treffliche «Württemb. Geschichte»
(4 Bde., Stuttg. 1842-73),
ein durchaus aus den
Quellen gearbeitetes Werk. Ferner bearbeitete S. die histor.
Teile der württemb.
Oberamtsbeschreibungen in Memmingers
«Beschreibung des Königreichs
Württemberg»
[* 12] (Stuttg. 1824 fg.) und
lieferte Beiträge zu den «Württemb. Jahrbüchern». Als Mitglied der Historischen
Kommission in
München
[* 13] war er bei der Redaktion der «Forschungen zur deutschen Geschichte»
beteiligt.
Sein Sohn
Paul, geb. zu
Stuttgart, lebt als
Geh. Archivrat daselbst; er schrieb «Geschichte
Württembergs» (Bd. 1,
Gotha
[* 14] 1882-87),
«Geschichte der StadtCalw»
(Calw 1888) und gab
Band
[* 15] 4-6 des «Württemb. Urkundenbuchs»
(Stuttg. 1883-94) heraus.
die zur Beherbergung von Vieh errichtete Baulichkeit. Die
Wände eines S. sollen aus schlechten Wärmeleitern
(Ziegel, Kalksandpisé,
Lehmbau) errichtet sein, müssen jedoch, falls diese den
Ausdünstungen des S. schlecht widerstehen,
mit Ziegel verblendet werden. Die
Decke sollte der Dünste und der Feuersgefahr wegen gewölbt sein oder
aus Windelboden bestehen, im Fußboden sollten die
Gänge mit Feldsteinpflaster, die
Standorte womöglich mit Ziegelpflaster
in Kalk auf Sandbettung oder aus besonders bereitetem
Estrich gefestigt sein.
Durch Dunströhren muß der S. gut ventiliert werden. Pferdeställe sollen etwa 3 m, größere 4 m hoch
sein. Für ein
Pferd
[* 16] soll 1,3 bis 1,6 m Standbreite gerechnet werden, der
Stand mit Krippe und
Gang
[* 17] 4 bis 4,5 m lang sein. Die
einzelnen
Stände werden getrennt, entweder durch einen Lattierbaum (s. d. und
Pilar) oder durch Kastenwände, oder die
Pferde
[* 18] bewegen sich
frei in Laufställen
(Boxen), die mindestens 3,1 m im Quadrat sein müssen. Außerdem gehören
in den Pferdestall Kammern für Knechte, Futter, Häcksel, Geschirr.
Einen größeren Pferdestall nennt man Marstall (s. d.).- Rindviehställe sollen
etwa 3 m hoch sein, der
Stand für das Hauptvieh soll 2,5 bis 3 m
Breite,
[* 19] 3,3 bis 3,4 m, bei Doppelreihen 7 bis
7,5 m Länge haben, wobei ein Mittelgang (Futtergang) mit eingerechnet ist. Die Fenster sollen so hoch als möglich liegen,
namentlich dort, wo das Vieh mit dem
Kopf nach der
Wand steht. Futterküche, Futterboden, Mägdekammern und Jungviehställe
müssen in der Nähe sein. - Bei Schafställen rechnet man für das Wollschaf 0,6 bis 1 qm Grundfläche,
die Höhe soll 3-4 m betragen. Der Fußboden muß 15 cm über
¶
mehr
dem Terrain liegen. Für die Böcke werden einzelne mit Bohlenwänden abgetrennte Stände (Bocklogen) von 1,2 bis 2 qm Grundfläche
geschaffen. Der Futterraum liegt am besten in der Mitte des S. - Schweineställe berechnet man derart, daß auf ein Ferkel
0,5, ein Faselschwein 0,8 bis 1, ein Mastschwein 1,6 bis 2, eine Zuchtsau oder einen Eber 4 qm kommen.
Die Wände müssen mit Bohlen verkleidet, der Fußboden stark gepflastert, die Futtervorrichtungen (Tröge) von außen bedient
werden können. - Federviehställe müssen für eine Pute 0,3, eine Gans 0,25, eine Ente 0,15, einen Hahn
[* 21] 0,12 qm Flächehaben.
-
Vgl. Rueff, Bau und Einrichtung der Stallungen u. s. w. (Stuttg.
1875);