für welche S. besonders wichtig sind, fast sämtlich der Kompetenz des
Reichs angehören. Doch haben die Einzelstaaten das
Recht, S. abzuschließen, nicht principiell verloren.
Namens des
Reichs schließt der
Kaiser die S. ab, doch bedürfen solche
S., deren Gegenstände zu ihrer
Gültigkeit nach Innen der Zustimmung vom
Bundesrat undReichstag erfordern,
staatsrechtlich vor ihrem
Abschluß der Zustimmung vom
Bundesrat und zu ihrer Wirksamkeit der Genehmigung des
Reichstags (Reichsverfassung
Art. 11). Die solenne Vertragsform ist die
Ratifikation (s. d.), die weniger solenne die Unterzeichnung des gemeinsamen
Protokolls oder Austausch der einseitig vollzogenen Vertragsurkunden seitens der Bevollmächtigten. In neuester Zeit
ist es zur Vereinfachung des
Abschlusses von S. zwischen vielen
Staaten üblich geworden, daß die Ratifikationsurkunden
oder die von den Bevollmächtigten vollzogenen
Urkunden nicht mehr zwischen allen Beteiligten ausgetauscht werden, sondern
von jedem
Staat nur eine
Urkunde bei einer der beteiligten Mächte, die vertragsmäßig bestimmt ist, hinterlegt wird. Die
regelmäßige Vertragsform ist die
Ratifikation. Wenn ihr eine Unterzeichnung durch Bevollmächtigte vorausgeht,
so hat diese im Zweifel noch nicht verbindliche Kraft,
[* 2] sondern erst die
Ratifikation. Die wichtigsten Sammlungen von S. sind
das seit 1861 in 58
Bänden erschienene «Staatsarchiv» und der von G. F. von Martens (s. d.)
herausgegebene «Recueil des traités» mit seinen Fortsetzungen.
-
Vgl. außerdem E.
Meyer, über den
Abschluß von S. (Lpz. 1874);
I. Im ältern und weitern
Sinne die Gesamtheit der Wissenschaften vom
Staate. Sie umfassen 1)
die allgemeine Staatslehre, welche Zwecke, Organismus, Wesen, Entstehung des
Staates erforscht;
3) Politik (s. d.) mit ihren Unterabteilungen:
Verfassungs- und Verwaltungspolitik, Justizpolitik, Polizei-
und Finanzwissenschaft, Wirtschafts- und
Socialpolitik;
4)
Staats- und Staatengeschichte. Hilfswissenschaften dieser S. sind:
3)
Statistik. (Vgl. Mohl,
Encyklopädie der S., 2. Aufl., Tüb. 1872.) II. Im engern und
neuern
Sinne nur die wirtschaftlichen und socialen S., d. h. theoretische
und praktische
Volks- undStaatswirtschaftslehre, wirtschaftliche Gesellschaftslehre und
Socialpolitik mit Verwaltungsrecht
und
Statistik als Hilfswissenschaften. (Vgl. Handwörterbuch der Staatswissenschaften von Conrad, Elster,
[* 5] Lexis, Löning, 6 Bde., 1 Registerband
und 1 Supplementband,
Jena
[* 6] 1890 - 95.) In diesem
Sinne spricht man von staatswissenschaftlichen
Fakultäten der
Universitäten.
Dazu
gehören außer dem Commandeur die
Adjutanten, Generalstabsoffiziere, Militärärzte, Militärbeamten,
Unteroffiziere, Ordonnanzen,
Trainsoldaten, von denen die im Offizierrang stehenden den Oberstab, die übrigen den
Unterstab bilden.
mater, ein berühmter Gesangtext in lat.
Terzinen, der als sog. Sequenz in der kath.
Kirche, besonders an dem
Feste der
Sieben Schmerzen Mariä, gesungen wurde, und in dem der inbrünstige Marienkultus des Mittelalters einen herrlichen
Ausdruck fand. Wahrscheinlich ist er von dem Minoriten Jacobus de
Benedictis gedichtet. Der
Text hat viele
Abänderungen erfahren und ist oft ins Deutsche
[* 9] übersetzt worden. Die besten Kirchenkomponisten haben ihn komponiert. Am
berühmtesten sind die
Kompositionen von
Palestrina (achtstimmig),
Steffani, Pergolesi,
Astorga, Jos.
Haydn, Winter, Neukomm,
Rossini. -
Vgl. Lisco,S. m.
Hymnus auf die
Schmerzen der Maria (Berl. 1843).
tönende, können transversal, longitudinal und in Torsionsrichtungen schwingen.
Transversal schwingende S.
sind entweder an beiden
Enden frei (z. B. die
Stimmgabel), oder an beiden
Enden unterstützt (z. B. die
Holz-,
Glas- und Metallstabharmonika), oder nur an einem Ende unterstützt (z. B. die S. in
Spieldosenu. dgl. m.). Die S. können als Ganzes oder in
Teilen schwingen; in letzterm Falle lassen sich ihre Schwingungsknoten
durch aufgestreuten Sand ersichtlich machen. (S.
Klangfiguren.)
[* 10] Bei transversal schwingenden S. verhält sich die Schwingungszahl
oder die Tonhöhe gerade wie die
Dicke und umgekehrt wie das Quadrat der Länge der S. Überdies hängt
hier noch die Schwingungszahl von der Einspannungsweise, vom Elasticitätsgrade und der Anzahl der schwingenden
Abteilungen
der S. ab. Die Schwingungszahl longitudinal schwingender S. ist unter sonst gleichen Umständen weit höher als bei querschwingenden
S.; sie ist umgekehrt proportional zur Länge der
S. und ist von der
Dicke sowie der
Breite
[* 11] der letztern unabhängig.
Die
Größe der Elasticität ist auf die Schwingungszahl von Einfluß. Erregt werden diese
Töne durch Reiben der S. nach der
Länge (z. B. an Marloyes Stabharfe). Das Vorhandensein der Längenschwingung wird
durch den
Stoß des freien Stabendes auf Wasser oder auf eine hängende Elfenbeinkugel ersichtlich gemacht. Bei Glasstäben,
die zwischen gekreuzten Nicolschen Prismen eingeschaltet sind, äußern sich die Längsschwingungen durch Doppelbrechung
[* 12] (Biot). Man kann nach
Kundt das hindurchgehende Licht
[* 13] mit Hilfe des rotierenden
Spiegels in ein unterbrochenes oder buntfarbiges
Band
[* 14] auflösen, da die Doppelbrechung periodisch ist.