von
Bangalur nach Maisur führenden Eisenbahn, auf einer kleinen
Insel der
Kaweri, hat enge und schlechte
Straßen und zählt
(1891) nur noch 12 551 E., darunter 10 587
Hindu, 1784 Mohammedaner, 178
Christen, während sie zur Zeit
Tipu Sahibs 150000
hatte. Haidar
AlisPalast am östl. Ende der
Insel, ein prachtvolles
Gebäude, obgleich nur aus
Lehm bestehend,
ist größtenteils verfallen. Daneben ist ein
Mausoleum, in welchem Haidar
Ali, seine Gemahlin und sein Sohn
Tipu Sahib ruhen.
Am wurde S. durch die Engländer erstürmt.
Pseudonym des russ. Schriftstellers Saltyków (s. d.). ^[= (grch.) nennt man eine Schrift, die unter einem falschen Namen herausgegeben wird, oder auch ...]
(vom lat. status), das innerhalb eines bestimmten Gebietes
bestehende Gemeinwesen, welches, wenn auch nur in beschränktem
Umfange, die oberste, d. h. von niemandem rechtlich abhängige
Gewalt über die in diesem Gebiet wohnenden
Personen ausübt und zur Leitung und Förderung ihrer Gesamtinteressen berufen
ist. Die Natur des
Menschen, sein Geselligkeitstrieb und die Existenzbedingungen für eine Mehrheit zusammenlebender
Menschen
fordern den S. Wie sich der einzelne S. bildet, welchen
Umfang er gewinnt, ob er ein einheitliches
Volk
oder ein Nationalitätengemisch oder eine Mehrheit von Nationen unter sich begreift, wie lange er besteht, ist eine Folge
geschichtlicher
Bedingungen und Vorgänge.
Daß der S. eine Anstalt zur Sicherung des
Rechts auch ist, worauf
man ihn in der Aufklärungsperiode gern beschränken wollte, versteht sich; daneben steht aber die
Sorge für die Wohlfahrt
aller (Salus reipublicae suprema lex esto) und nicht minder die Förderung der geistigen und sittlichen Kulturaufgaben der
Menschen.
Indem der S. seine Macht unabhängig von jeder fremden Macht selber handhabt und für sich die oberste
Gewalt beansprucht, ist er souverän. (S.
Souveränität.) Die äußere Gestaltung seiner Organe nennt man
Staatsform. Die
Grundanschauung aber, nach welcher sich das staatliche Leben vollzieht, heißt das Regierungsprincip. Die
Staatsform ist entweder
Monarchie oder Republik, welche letztere wieder eine engere oder weitere sein kann, entweder
Aristokratie (s. d.)
oder
Demokratie (s. d.). In der
Monarchie (s. d.)
tritt die einheitliche Konzentration aller
Staatsgewalt in dem Staatshaupt und dessen staatlicher Würde (Majestät) energischer
hervor; die Republik (s. d.) betont entschiedener die Macht und den Willen des
Volks, sich selber zu regieren. Die konstitutionelle Monarchie ist ein Versuch, die Vorzüge der Monarchie mit
denen der Republik zu vereinigen; ebenso versucht die repräsentative Republik mit einem Präsidenten an der
Spitze auch einigermaßen
die Vorzüge der Monarchie zu gewinnen. Häufig ist die
Verbindung mehrerer S. zu einem
Bundesstaat (s. d). Hierzu Karte: Verteilung
der
Staatsformen und Kolonialverfassungen auf der Erde.
Die
Staatsformen bestimmen dasStaatsrecht (s. d.), die Regierungsprincipien die Politik (s. d.).
Man hat die S. eingeteilt in Rechtsstaaten und Polizeistaaten, je nachdem in ihnen die
Freiheit des Einzelnen einen größern
Rechtsschutz genoß, oder die Bevormundung der Individuen durch die polizeiliche Thätigkeit der Regierung in den Vordergrund
gestellt wurde. -
Vgl. die Litteratur zu
Staatsrecht sowie Ratzel, Der
S. und sein
Boden, geographisch betrachtet
(Lpz. 1896);
B. Schmidt, Der S. Eine öffentlich-rechtliche
Studie (ebd. 1896);
Die
Theorie der S., die in der Geschichte der
Vereinigten Staaten
[* 6] von
Amerika
[* 7] eine
wichtige Rolle gespielt hat, beruhte auf der
Annahme, daß die 13
Staaten 1787-89 bei der
Ratifikation der Unionsverfassung
einen
Vertrag geschlossen hätten, von dem die einzelnen Kontrahenten nach Belieben zurücktreten könnten, und daß die
Souveränität
nicht dem Gesamtstaat, sondern den Einzelstaaten zukomme.
Auf diese
Theorie gründete sich 1832 die Nullifikationsbewegung
und 1861 die
Secession der Südstaaten.
über den
Begriff s.
Staatsbürger. Erwerb und
Verlust der
Staats- und Reichsangehörigkeit ist
in
Deutschland
[* 8] geregelt durch das Reichsgesetz vom das vom an in der ihm durch
das Einführungsgesetz zum
Bürgerl. Gesetzb. Art. 41 zu teil gewordenen Fassung gilt. Nach ihm wird die S. erworben 1) durch
Abstammung: eheliche
Kinder erwerben die S. des
Vaters, uneheliche die der
Mutter; der Geburtsort und der Wohnort der Eltern
ist dabei ohne Bedeutung;
2) durch Legitimation;
3) für die Frau durch Verheiratung;
4) durch Anstellung im öffentlichen Dienst;
Staatsanleihen - Staat
* 9 Seite 65.212.
5) durch Verleihung, welche bei einem
DeutschenAufnahme, bei einem
AusländerNaturalisation (s. d.) heißt. Die
Naturalisation
kann frei versagt werden, während die
Aufnahme jedem
Angehörigen eines andern deutschen Gliedstaates erteilt werden muß,
der sich in dem Gebiete, wo er
Aufnahme nachsucht, niederläßt.
Verlust der S. tritt ein durch Legitimation
eines unehelichen
Kindes, wenn der
Vater einem andern
Staate angehört, durch Verheiratung mit dem
Angehörigen eines andern
Staates, durch Entlassung auf
Antrag, die aber in Rücksicht auf
Erfüllung der militär. Dienstpflicht
¶
mehr
verweigert werden kann, durch ununterbrochenen zehnjährigen gewöhnlichen Aufenthalt im Auslande und in gewissen, gesetzlich
bestimmten Fällen durch Expatriierung. Nach den noch bestehenden Bancroftverträgen mit der Nordamerikanischen Union von 1868 verlieren
Deutsche,
[* 10] welche nach den Vereinigten Staaten auswandern und daselbst die S. erwerben, die deutsche S. schon nach 5 Jahren.
Lassen sie sich wieder in Deutschland ohne Absicht der Rückkehr nach der Union nieder oder halten sie sich 2 Jahre
daselbst auf, so brauchen sie die Staaten des Norddeutschen Bundes nicht mehr als Amerikaner zu behandeln, ohne daß sie aber
von Rechts wegen wieder Deutsche würden. - Die deutsche Reichsangehörigkeit wird mit der Zugehörigkeit
zu einem deutschen Staat erworben und verloren, außerdem von Eingeborenen und Ausländern in den Schutzgebieten unmittelbar
durch Naturalisation vom Reich. -
Vgl. Kommentar zum Gesetz vom von Cahn (2. Aufl., Berl. 1896).
-
In Frankreich ist die Gesetzgebung über S. (Code civil Art. 8, Gesetz vom und
wesentlich darauf bedacht, der Abnahme der Bevölkerungsziffer vorzubeugen. Jedes in Frankreich geborene Kind, von dem ein Elternteil
in Frankreich geboren ist, wird Franzose.