die aber vielfach als Spielkartenstempel bezeichnet und deshalb als Verkehrssteuer angesehen wird, weil ihre
Erhebung zumeist
in der Form des
Stempels (s. d.) erfolgt. In
Frankreich wurde die S. schon 1581 zunächst als Ausfuhrabgabe, seit 1583 auch
für den innern
Verbrauch eingeführt. 1791 wurde sie beseitigt, 1797 wieder eingeführt. Die Fabrikation
ist auf bestimmte Orte beschränkt; das Papier muß zu bestimmten Preisen von der
Steuerverwaltung gekauft werden.
Die Einfuhr von
Spielkarten ist verboten. Der
Steuersatz war anfangs je nach der Zahl der Karten 20, 30 oder 40
Cent. für ein
Spiel; seit 1810 war er ein einheitlicher bis 1851 (bis 1816: 25
Cent., alsdann 15
Cent.). 1851 wurde der
Satz wieder geteilt (25
Cent. für Karten mit franz. Bildern, 40
Cent. für Karten mit fremden Bildern), 1871 von neuem vereinigt
(50
Cent.) und 1873 abermals geteilt (50
Cent. für Karten mit franz., 70
Cent. für Karten mit fremden Bildern, mit Zuschlägen
62,5 und 87,5
Cent. für jedes
Spiel).
Der Ertrag schwankt zwischen 2,3 und 2,5 Mill.
Frs. England erhob bis 1870 eine
Licenz (1 Pfd. St. jährlich) für Fabrikanten
und Verkäufer von
Spielkarten, die seitdem nur noch für die erstern besteht. Außerdem wird dem
Stempel in Höhe von 3 Pence
von jedem
Spiel (von 1828 bis 1862: 1 Sh.)
erhoben.
Österreich
[* 2] hat einen
Stempel von 10 und 5 Kr. In
Griechenland
[* 3] besteht seit 1884 ein Herstellungs- und Verkaufsmonopol
für
Spielkarten. Der
Plan in
Frankreich (1816), ein Spielkartenmonopol einzuführen, wurde abgelehnt. In
Preußen
[* 4] bestand das
Monopol bis 1838, wurde dann aber durch eine S. ersetzt.
Auch in den meisten andern deutschen
Staaten bestand eine S. Durch Gesetz vom wurden diese Einzelsteuern durch einen
für
Rechnung des
DeutschenReichs erhobenen
Stempel ersetzt, der 30
Pf. für jedes
Spiel bis zu 36
Blättern und 50
Pf. für jedes
andere
Spiel beträgt. Die
Erhebung erfolgt bei den im Inlande hergestellten Karten in den unter steueramtlicher
Aufsicht stehenden Fabriken, bei ausländischen Karten bei der Einfuhr.ZumNachweise der Steuerentrichtung wird
in jedem
Spiel das
Herz- (Coeur-, Rot-)Aß mit einem Stempelabdruck versehen. Der Ertrag ist für das J. 1897/98 auf 1 366000
M. (abzüglich
Kontroll- und Verwaltungskosten) veranschlagt.
Im deutschen
Heere heißen S. die
Tamboure und Hornisten
(Pfeifer) der Infanterie, die Signale zu geben und Märsche zu spielen haben.
Bei jeder Compagnie befinden sich zwei
Tamboure
und zwei mit
Horn und Querpfeife ausgerüstete Hornisten, außerdem werden noch einige Mann als Reservespielleute
ausgebildet.
Die Hornisten der bayr.
Armee führen nur das
Horn.
Gegenstände
aus Holz,
[* 7]
Weißblech, Zinn,
Blei,
[* 8]
Messing, Elfenbein,
Horn,
Knochen,
[* 9]
Pappe,
Papiermaché,
Kautschuk,
Wachs u. s. w., welche zur Unterhaltung der
Kinder dienen. Die Fabrikation derselben bildet namentlich für
Deutschland
[* 10] einen
wichtigen Industriezweig; die deutschen S. finden besonders von
Nürnberg,
[* 11] dem ältesten Sitz dieser
Industrie, aus seit Jahrhunderten
ihr Absatzgebiet in der ganzen civilisterten Welt. Gegenwärtig konkurrieren mit
Nürnberg in der Fabrikation
der besten Qualitäten
Stuttgart
[* 12] und
Berlin;
[* 13] mittelfeine bis feine Waren liefern
Sonneberg
[* 14] und Umgegend in
Thüringen, wo sich
in neuerer Zeit ein bedeutender Exporthandel entwickelt hat; die Fabrikation ganz ordinärer bis mittelfeiner Waren wird
hauptsächlich im sächs.
Erzgebirge und zwar in und bei den Orten Marienberg, Katharinaberg,
Olbernhau,
Seiffen, Eayda,
Heidelberg
[* 15] und Grünhainichen betrieben.
Sehr viele S. werden auch in Oberammergau
(Bayern),
[* 16] in Grödenthal (im südl.
Tirol)
[* 17] und in der
Rauhen Alb
(Württemberg)
[* 18] verfertigt.
Während die deutschen S. hinsichtlich der Einfachheit und Wohlfeilheit fast gleichmäßig für
Arm und
Reich bestimmt
sind, dient die
Pariser Spielwarenfabrikation vorwiegend dem Luxus; ihre Erzeugnisse sind geschmackvoll, zierlich und gut
gearbeitet, aber kostspielig.
Nürnberg und
Stuttgart konkurrieren in ihren ganz feinen Waren erfolgreich mit
Paris.
[* 19] Die Ausfuhr
von Spielzeug betrug 1895: 22 857 t im Gesamtwerte von 35,2 Mill. M., davon S. aus Metall 1575, aus Holz
7609, aus
Kautschuk 479, aus Leder 263, aus
Thon und Porzellan 699, aus
Papiermaché 5185, aus
Glas
[* 20] 267, außerdem
Puppen 1883 und
Musikspielwaren 611 t.
Schulen, in denen die jüngern
Arbeiter der Spielwarenindustrie herangebildet werden sollen.
Derartige Schulen giebt es im Spielwarenindustriebezirk des sächs.
Erzgebirges drei, zu Grünhainichen,
Olbernhau und Seiffen, von denen die zu Seiffen 1870 gegründete die älteste ist. Die Anstalten zu Grünhainichen und
Seiffen werden vom
Staat unterhalten, durch besondere Ortsausschüsse geleitet und verwaltet und zerfallen in Vorschulen,
in welchen schulpflichtige
Knaben vom 11. Jahre an aufgenommen werden, und in die eigentlichen Fachschulen für
Erwachsene mit mindestens zweijähriger Kursdauer.
Die Schule zu
Olbernhau ist ganz ähnlich organisiert, wird aber von einem besondern
Verein unterhalten. An den Schulen wirken
außer Hilfslehrern je ein besonderer Fachlehrer. Die Schülerzahl betrug 1895/96 in Grünhainichen 186, in
Olbernhau 162,
in Seiffen 150; davon kamen etwa ein Drittel auf die Vorschulen.
Schulgeld wird nicht erhoben. In
Österreich
bestehen an der
k. k. fachlichen Modellierschule für
Keramik
[* 21] und verwandte
Gewerbe zu Oberleutensdorf (Nordwestböhmen) seit 1874 und
an der Filialschule zu Neukirch (Oberösterreich) seit 1881 je ein Separatkurs für Spielwarenerzeugung; erstere, an welcher 3 Lehrkräfte
wirken, hat eine Gesamtfrequenz von etwa 120, letztere bei 2 Lehrkräften eine Gesamtfrequenz von etwa 20
Schülern.