Kopffüßern (s. d.), Grillen u. a. m., um
Portionen der Samenflüssigkeit abgesondert werden und bei der
Begattung mit dieser in die betreffenden Weibchen gelangen.
In diesen öffnet sich entweder die Kapsel an dem einen Ende und schleudert den
Inhalt hervor oder sie wird resorbiert, so
daß auf diese
Weise der Samen
[* 2] frei wird.
oder
Spermatozoen (grch.), die geformten Elemente des tierischen und menschlichen Samens (s. d.).
- In der
Botanik heißen S. die männlichen Befruchtungszellen der meisten
Kryptogamen, bei denen eine geschlechtliche Fortpflanzung
stattfindet, in der Regel kleine nackte, d. h. nicht mit einer Zellwand umkleidete
Zellen, die mittels einer oder mehrerer fadenförmiger Plasmafortsätze, sog. Cilien oder Wimpern,
sich leicht im Wasser fortbewegen können.
Da aber diese
Bewegungen nur im tropfbarflüssigen Wasser stattfinden können, so ist auch überhaupt die sexuelle
Vereinigung der
S. mit den
Eizellen an das Vorhandensein von Feuchtigkeit gebunden. Die
Entwicklung der S. erfolgt meist
in besondern Organen, den
Antheridien, in größerer oder geringerer Anzahl. Bei der Reife treten die S. aus den
Antheridien
(s. d.) in verschiedener
Weise aus (s.
Textfigur 7
u. 8 zum
ArtikelFarne
[* 3] sowie
Tafeln:
Algen
[* 4] II,
[* 1]
Fig. 9 h
u. 10 d, und
Moose
[* 5] II,
[* 1]
Fig. 3
b) und schwärmen eine Zeit lang im Wasser umher, bis sie sich mit einer
Eizelle vereinigen können
oder zur Ruhe kommen und schließlich absterben. Die Form und
Entwicklung der S. ist bei den einzelnen Gruppen der
Kryptogamen
sehr verschieden.
(grch.), die Anwesenheit von Samen im
Harn. ^[= oder Urin (Urina, Lotium), die von den Nieren abgesonderte Flüssigkeit, durch welche die Verbrennun ...]
(grch.), Fruktifikationsorgane bei
Pilzen aus den Gruppen der
Ascomyceten (s. d.) und
Uredineen (s. d.),
kleine, im Nährboden krugförmig eingesenkte Gebilde, die in ihrem Innern auf strahlig gestellten Mycelfäden
zahlreiche kettenförmig abgeschnürte kleine
Sporen,
Spermatien, bilden (s.
Tafeln: Flechten
[* 6] I,
[* 1]
Fig. 1
S, und Pflanzenkrankheiten,
[* 7] Fig. 5 g). Die Weiterentwicklung der letztern ist nur in wenigen Fällen
bekannt; manche können keimen und ein neues Mycelium erzeugen, weshalb die frühere
Annahme, daß die
Spermatien männliche Geschlechtszellen seien, kaum noch gerechtfertigt ist. (S. Flechten.)
1) Befestigungsanlagen, Festungen (s. d.) oder
Sperrforts (s. d.), die dem Feind wichtige Verkehrswege sperren;
2) Vorrichtungen, die feindlichen Schiffen das Passieren von Hafeneinfahrten oder Wasserstraßen
unmöglich machen sollen. Man verwendet Minensperren (s. Seeminen), ferner Schiffssperren, aus beschwerten
und im Fahrwasser versenkten Schiffen bestehend, und Estakaden (s. d.). Floßsperren
und
Tau- oder Balkensperren sind schwimmende S. aus schweren Stahldrahttrossen, die auf
Balken oder Flößen befestigt sind
und quer über das Fahrwasser ausgeholt
werden; man befestigt sie durch
Verankerung an Land. Die Schwimmsperren
dienen zum Schutz der Minensperren, indem sie verhindern, daß
Torpedoboote oder Dampfpinassen ihre nächtlichen Versuche,
die
Minen durch Auffischen oder durch Legen von Konterminen fortzuräumen, ausführen können.
Alle S. haben Ausfalllücken
für die eigenen Schiffe;
[* 8] diese werden durch besondere Einrichtungen, wie
Torpedobatterien und Wachtboote,
geschützt. (S. auch
Absperrungen im Fahrwasser und
Tote Sperren.)
isolierte Festungswerke, welche Verkehrswege dem Feinde vorenthalten sollen und an deren wichtigsten,
leichtest zu sperrenden Punkten
(Fluß-, Gebirgsdefileen) liegen. Gegen
Überfall gesichert und sturmfrei, müssen sie desto
länger haltbar sein, je mehr Zeit den Gegner die Herstellung eines Umgehungsweges kosten würde. Sie
sollen zur Heranziehung schwerer
Geschütze
[* 9] zwingen und müssen behufs Durchführung des Fern- und Nahkampfes mit minimaler
Besatzung auch mit schußsichern
Hohlbauten und schweren
Geschützen, diese in Panzerkassematten
(Tirol)
[* 10] und
Panzerkuppeln, versehen
sein. Bemerkenswert sind die italienischen, österreichischen, schweizerischen und französischen S.
in den
Alpen,
[* 11] wo sie als Paßsperren auftreten, und die Sperrfortketten in
Frankreich an der Mosel- und Saar-Linie.
ÜberAngriff
und Verteidigung von
S. s. FörmlicherAngriff.
auch
Brotkorbgesetz, Bezeichnung des preuß. Gesetzes vom welches, nachdem Papst
Pius IX. die Maigesetze (s. d.) für nichtig erklärt
hatte, die
Einstellung aller Leistungen aus Staatsmitteln für die röm.-kath.
Bistümer und Geistlichen verfügte. Diese
Sperre
sollte aufhören, sobald die an der
Spitze der Diöcese stehende
Autorität
(Bischof,
Kapitularvikar) sich schriftlich verpflichtete,
die Gesetze des
Staates zu befolgen; unter gleicher
Voraussetzung sollte jeder einzelne Geistliche für
sich persönlich die Wiederaufnahme der Staatsleistungen herbeizuführen in der
Lage sein.
Von dieser gesetzlichen Befugnis wurde seitens der
Bischöfe kein, seitens der Geistlichen ein ganz geringfügiger Gebrauch
gemacht. Darauf gestattete die Novelle vom dem
Staatsministerium, die Wiederaufnahme der Staatsleistungen auch
ohne jene
Voraussetzung der Verpflichtung zum Gehorsam gegen die Gesetze für die einzelnen Diöcesen
zu beschließen. Dies ist für alle Diöcesen geschehen, und das S. ist demgemäß als rechtlich aufgehoben zu betrachten.
Die auf
Grund des S. nicht ausgezahlten
Summen wurden gemäß §. 9 des S. grundsätzlich nicht als erspart verrechnet, sondern
angesammelt und mit
Zins und Zinseszins an die kath.
Kirche ausbezahlt, entweder als Nachzahlung an die
einzelnen Empfangsberechtigten oder deren
Erben, oder als Gabe an die
Bischöfe zur
Bildung von Diöcesanfonds. Gemäß §.9
des S. erging das Gesetz vom auf
Grund dessen der Betrag von 16 009 333 M. 2
Pf. an die kath.
Kirche bar ausgezahlt worden ist. Die Diöcesanfonds haben gesetzlich die
Aufgabe, emeritierte Geistliche zu unterstützen,
die Gehälter der Mitglieder der Domkapitel und
Beamten der bischöfl. Kurie aufzubessern sowie Beiträge zur Wiederherstellung
kirchlicher
Gebäude an arme Gemeinden zu geben; die Verwendung erfolgt kraft Vereinbarung zwischen dem Kultusminister und
dem betreffenden Diocesanobern.