erfolgen dann direkt auf die Sparkassenbücher. Der preuß. Minister des Innern nahm in Anlehnung
an diese
VorschlägeAnlaß, mit
Verfügung vom das regelmäßige Abholen kleinerer Sparbeträge durch
Boten der
Sparkassen
gegen
Ablieferung von S. zu empfehlen. In neuester Zeit hat man mit Versuchen in dieser
Richtung begonnen.
In der
Schlacht bei Warschau
[* 6] (Juli 1656) befehligte S. die Mitte des brandenb.-schwed.
Heers und erstürmte das Pragaer Holz,
[* 7] wodurch der
Sieg entschieden war. Er kämpfte 1657 gegen die
Polen, 1658 gegen die
Schweden,
[* 8] eroberte 1659 Demmin
[* 9] und war 1663–64 bei dem Zuge nach
Ungarn.
[* 10] Sein letzter Dienst war 1666 die Unterwerfung der widerspenstigen
Magdeburger,
die sich der brandenb. Herrschaft nicht unterordnen wollten. S. starb in Prenden.
Seinen
Namen führt seit 1889 das 3. westfäl. Infanterieregiment Nr. 16. –
die einzelnen in vertikaler Ebene geneigt stehenden Hölzer oder Verbandstücke des Dachgerüstes, welche
unmittelbar zur Unterstützung und Befestigung der Dacheindeckung dienen. Man unterscheidet der Form
nach gerade und gekrümmte S. Bei dem Satteldach sind je zwei gegenüber stehende S. der Dachseiten an der
Spitze (dem Forsten
oder First) miteinander verbunden und bilden ein Sparrenpaar,Gespärre oder Gebinde (s. d.).
Durch die Konstruktion des Dachgerüstes machen sich
Binder- und Leergesperre notwendig, von denen erstere zu dem Querverband
des Daches gehören und meist in Entfernung von 3,5 bis 5 m angeordnet sind, während letztere in Abstand von 85 bis 95 cm
zwischen erstem sich befinden und von dem Längenverband des Dachs unterstützt werden.
Bei Walm- und zusammengesetzten Dächern kommen noch Grat-,Kehl- und Schiftersparren vor. (S. Verknüpfung der
Hölzer.) Da die S. vermöge ihrer gewöhnlichen
Stärke
[* 11] (10/15 bis 13/18 cm) die Last der Dachung nur von 3,5 bis 5 m Länge
zu tragen im stande sind (sie dürfen sich nur um das 24fache ihrer Höhe frei tragen), müssen sie in diesen Abständen
unterstützt werden, was durch
Kehlbalken, Rahmen und Zangen oder durch Fetten erfolgt und die verschiedenen
Konstruktionen der Dachgerüste bedingt (s. Dachstuhl).
[* 12]
Die Befestigung der S. mit ihrer Unterstützung erfolgt durch Aufklauung auf
Rahmen, Verkämmung auf Fetten oder Nagelung.
Sie sind auf Biegung beansprucht und zu berechnen. Der Sparrenkopf, der über die Mauerflucht hervorragende
Teil der S.,
wird durch Schnitzen und Schweifen verziert, so daß die Reihe von Sparrenköpfen mit der sie bedeckenden
Schalung ein Hauptgesims
bilden, das wegen seiner
Billigkeit und (bei kräftiger
Ausladung) starken Schattenwirkung vielfach angewendet wird (z. B.
in der ital. Renaissance, im
Schweizerhaus).
In der
Heraldik heißt S. ein aus einem rechten und einem linken Schrägbalken zusammengesetztes Heroldsstück
(s.
Tafel: HeraldischeTypenI,
[* 1]
Fig. 26).
hinter lat. naturwissenschaftlichen
NamenAbkürzung für
AndersSparrman, geb. 1747 zu
Upsala,
[* 14] gest. 1787 als
Professor ebenda, bereiste
China
[* 15] und
Afrika,
[* 16] begleitete 1773 Cook auf seiner Weltumsegelung und veröffentlichte verschiedene
Werke über seineReisen.
die Hauptstadt der peloponnes. Landschaft Lacedämon oder Lakonien, lag im mittlern Eurotasthal, am obern
Ende der fruchtbaren Ebene, die sich zwischen diesem
Flusse und dem Fuße des
GebirgesTaygetos von Norden
[* 17] nach
Süden hinzieht,
auf einigen Hügeln am rechten Ufer des
Flusses. Die jedenfalls von den
Doriern unmittelbar nach ihrer
Einwanderung in Lakonien gegründete Stadt hatte bis zur Herrschaft des
Tyrannen Nabis (seit 207
v. Chr.) keine Ringmauer,
sondern bestand aus vier nebeneinander gelegenen offenen
Bezirken (Limnä, Kynosureis, Mesoa und Pitana), die durch ein religiöses
Band
[* 18] (den
Kultus der
Artemis
[* 19] Orthia) verbunden waren und einen gemeinsamen Marktplatz
(Agora) hatten, an
dem das Rathaus, die Amtslokale verschiedener
Beamten, einige Heiligtümer, die zu musikalischen Aufführungen und
Volksversammlungen
benutzte Skias und eine aus der
Beute der
Perserkriege erbaute, später erweiterte
Halle
[* 20] (die sog.
PersischeHalle) lagen.
Eine durch besondere Ummauerung geschützte
Burg
(Akropolis)
[* 21] hatte S. wenigstens in der ältern Zeit nicht;
der Hügel westlich über der
Agora, den man mit diesem
Namen bezeichnete, war ganz mit
Tempeln (darunter der bedeutendste der
der
Athene
[* 22] Poliuchos oder Chalkioikos) bedeckt. An seinen südwestl. Fuß lehnte sich das umfängliche
Theater
[* 23] (jetzt die bedeutendste
Ruine der alten Stadt). Von sonstigen
Anlagen sind zu erwähnen: die nahe dem Flußufer gelegene geräumige
Rennbahn (Dromos) und der etwas weiter südlich befindliche, von einem Wassergraben, über den zwei
Brücken
[* 24] führten, umschlossene
«Platanenplatz» (Platanistas), auf dem die
Jugend ihre Scheinkämpfe ausfocht.
Der Gesamtumfang betrug später etwa 9 km. Die Stadt, seit der byzant. Zeit Lakedämonia genannt,
erhielt sich trotz mehrfacher Verwüstungen durch die Goten und die
Slawen bis 1248, wo
Guillaume II. de
Villehardouin 4 km westlich davon auf einem Vorhügel des
Taygetos eine neue Ortschaft,
Misithras, später Misthra (s. d.)
genannt, anlegte, deren Aufblühen die gänzliche Verödung
S.s herbeiführte. Erst 1834 wurde ein neues S. oderSparti
auf dem
Boden der alten Stadt gegründet, das jetzt als Hauptstadt des Nomos (Kreises) Lakonia (s. unten)
der Sitz des Nomarchen ist und (1889) 3982, als Gemeinde 12995 E. zählt, während Misthra verfällt.
S. besitzt ein Gymnasium und einige Seidenspinnereien und ist durch eine Fahrstraße mit dem
Hafen Gythion verbunden.
Die Umgebung der Stadt ist wasserreich, daher sehr fruchtbar, aber auch ungesund.
Die GeschichteS.s beginnt eigentlich mit der Einwanderung der Dorer um die
Wende des zweiten Jahrtausends
v. Chr.
Von S. aus
eroberten die Dorer bis zum 8 Jahrh.
v. Chr. auch die übrige Landschaft, zum
Teil erst nach hartem Kampfe
mit der achäischen
Bevölkerung.
[* 25] Ein großer
Teil der alten
Bevölkerung verfiel als
Heloten¶
mehr
in den Stand der Hörigkeit. Die übrigen nichtdor. und ein Teil der dor. Bewohner des Landes waren frei und hießen Periöken.
Polit. Rechte besaßen aber auch sie nicht, diese lagen vielmehr ausschließlich in der Hand
[* 27] der Spartiaten, d. h. der Nachkommen
der dor. Eroberer, die ein bevorrechtigter Adel wurden. Wie alle Dorier, teilten sie sich in die drei Stämme
(Phylen) der Hylleer, Dymanen und Pamphyler. Alle Spartiaten waren seit der großen Staatsreform des Lykurgus (s. d.) gleichmäßig
zur Teilnahme am Staatsleben berechtigt; diese Berechtigung war an die Bedingungen geknüpft, daß einer eine echt spartiatische
Erziehung genossen habe, der spartiatischen Zucht und Sitte gemäß lebe und seinen Beitrag zu den gemeinsamen
Mahlzeiten der Männer (Syssitien) regelmäßig entrichte.
Vom 7. Jahre an bis zur Heerpflichtigkeit (dem 20. Jahre) entzog man sie der häuslichen Erziehung, ordnete sie in Rotten
(ilai) und Compagnien (agélai) ein, die unter der Leitung der Pädonomen gymnastische und kriegerische Übungen trieben,
und unterrichtete sie in gewissen Tänzen und im Singen von Chorliedern. Auch die Mädchen wurden in Tänzen, im Singen von
Chorliedern und in der Gymnastik unterrichtet. Die spartiatischen Frauen waren in ganz Griechenland
[* 28] durch ihre kraftvolle
Schönheit und zugleich durch ihre männliche Gesinnung bekannt.
Mit dem 20. Jahre begann die Heerpflicht zunächst mit leichtern Übungen, Überwachung der Heloten u. a.
und dauerte bis zum 60. Jahre, auch für den Dienst außer Landes. Mit dem 30. Jahre trat der Spartiat in die Klasse der Männer,
durfte an Volksversammlungen teilnehmen und heiraten. Die Kriegsmacht S.s, im wesentlichen aus schwerbewaffnetem Fußvolke
(Hopliten) bestehend, war in älterer Zeit in (12) Lochen, seit dem Ausgange des PeloponnesischenKrieges
dagegen in 6 Moren geteilt.
In der Regel bestand in dieser spätern Zeit ein Viertel bis ein Drittel jeder Mora aus Spartiaten, mit denen auch alle bedeutendern
Anführerstellen besetzt waren, der Rest aus den Periöken. An der Spitze des Heers sowie des ganzen Staates
befanden sich seit Lykurgs Zeit zwei Könige aus den beiden heraklidischen Häusern der Agiaden und Eurypontiden, deren Macht
durch die Verstärkung
[* 29] der Macht der Ephoren (s. d.) allmählich sehr beschränkt
wurde. Die Könige hatten die Heerführung im Kriege; zunächst zogen immer beide Könige zusammen ins
Feld, aber seit 506 v. Chr. durfte immer nur einer mit demselben Heere ausziehen, und seit 418 wurden ihm zwei Ephoren als
eine Art Aufseher beigegeben.
Ferner verwalteten die Könige gewisse Priesterämter und leiteten alle von Staats wegen den Göttern dargebrachten Opfer.
Endlich lag ursprünglich in der Hand der Könige die Rechtspflege. Die wichtigsten Teile derselben wurden
jedoch frühzeitig auf die von ihnen geleitete Gerusia (s. Geronten) und auf die Ephoren übertragen. Nur die auf Familien-
und Erbrecht bezüglichen Rechtssachen blieben der Entscheidung der Könige. Der spartan. Staat griff schon im 8. Jahrh. v. Chr.
über die Grenzen
[* 30] der Landschaft Lakonien hinaus.
Das Nachbarland Messenien (s. d.) wurde in zwei langen Kriegen unterworfen, seine Bewohner wurden größtenteils zu Heloten
gemacht. Auch vom südl. Arkadien wurden einzelne Stücke, von Argolis die Kynuria und Thyreatis losgerissen und Lakonien einverleibt.
Schon in der Mitte des 6. Jahrh. v. Chr. stand S. nicht nur an der
Spitze der ihm meist verbündeten oder
von ihm unterworfenen peloponnes. Staaten, sondern behauptete auch den ersten Rang unter den griech. Staaten überhaupt, und
übernahm während der Perserkriege die Führerschaft (Hegemonie).
Diese Hegemonie ging ihm seit 479 mit der Stiftung des ersten attischen Seebundes durch S.sAbneigung gegen eine überseeische
Politik verloren. Aber durch den PeloponnesischenKrieg gewann S. nicht nur den vollständigen Sieg über
Athen
[* 31] (404), sondern für kurze Zeit sogar eine noch mächtigere Stellung als vorher. Doch gerade in dieser Zeit lösten sich
die Bande der alten Zucht und Sitte; Einzelne gewannen ungebührlichen Einfluß, namentlich mit Hilfe von Reichtümern, die
sie sammelten, entgegen der Bestimmung der Verfassung, welche den Spartiaten den Besitz von Gold
[* 32] und Silber
verbot.
Der Übermut, mit dem S. die übrigen griech. Staaten behandelte, führte zu der ErhebungThebens (379) und nach der Schlacht
bei Leuktra (371 v. Chr.) zur völligen Demütigung S.s, das sich die Herstellung Messeniens (369) als selbständigen
Staates gefallen lassen mußte. Mit dem Verlust seines äußern Nimbus steigerte sich der innere Verfall, den die Könige Agis
IV. (245–240) und Kleomenes III. (235–221) vergeblich durch umfassende Reformen aufzuhalten suchten.
Die Schlacht bei Sellasia (222 v. Chr.) bildet den Endpunkt der alten Art S.s, das später durch Tyrannen,
wie Machanidas und Nabis, beherrscht wurde und seit 192 zwischen dem Achäischen Bund und Rom
[* 33] hin und her schwankte. Nach der
Unterwerfung Griechenlands durch die Römer
[* 34] (146 v. Chr.) blieb S. der Form nach ein Freistaat, aber mit sehr beschränktem
Gebiet, indem die große Mehrzahl der übrigen Städte der Landschaft unter dem Namen der «Freien Lakonen»
(Eleutherolakones) seit 195 sich zum Achäischen Bunde hielt. (S. auch Griechenland, Geschichte.) S. teilte dann die Schicksale
der übrigen Halbinsel. Im 4. Jahrh. n. Chr. plünderten
hier Goten und Slawen.
Dann kam S. erst unter byzant., 1212 unter franz., 1262 wieder unter byzant., endlich 1460 unter
türk. Herrschaft, die für kurze Zeit 1667–1715 durch eine venetianische
unterbrochen wurde. – Seit der Gründung des Königreichs Hellas bildet die Landschaft Lakonia einen besondern Nomos (Kreis)
[* 35] von 4240 qkm mit (1889) 126088 E. Dieselbe ist in vier Eparchien (Bezirke) geteilt: Lakedämon mit der Hauptstadt S.;
Epidavros-Limera
mit der Hauptstadt Molaï;
Gythion mit der gleichnamigen Hauptstadt;
Itylos mit dem Hauptort Areopolis.
Vgl. über die Geographie der Landschaft: Curtius, Peloponnesos, Bd. 2 (Gotha
[* 36] 1852), und Bursian, Geographie von Griechenland, Bd. 2 (Lpz. 1873);
Dressel und Milchhöfer, Die antiken Kunstwerke aus S. und Umgebung (Athen 1878);
Geschichte (Gött. 1872); G. Busolt, Die
Lakedaimonier und ihre Bundesgenossen, Bd. 1 (Lpz.
1878); Niese in der «Histor. Zeitschrift», Bd. 26 (1889).
Weitere Litteratur bei Busolt, Griech. Geschichte, Bd. 1 (2. Aufl.,
Gotha 1893), und Hermann, Lehrbuch der griech. Staatsaltertümer, Bd. 1 (6. Aufl.,
bearbeitet von Thumser, Freib. i. Br. 1889).
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