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2 701 661 t, Zinkerz 52 Gruben 54 109 t, Quecksilbererz (Zinnober) [* 2] 23 Gruben 33 792 t, Antimon 5 Gruben 44 t, Manganerz (Braunstein) 10 Gruben 10 162 t, Steinsalz 59 Gruben 326 320 t, Phosphorit 3 Gruben 1040 t, Schwefel 7 Gruben 8481 t, Steinkohlen 634 Gruben 1 739 075 t, Braunkohlen 56 Gruben 44 708 t, dazu verschiedene andere Betriebe. Die Gesamtzahl der betriebenen Bergwerke war nach diesen, freilich nicht ganz zuverlässigen offiziellen Angaben 2400, der Arbeiter (einschließlich Frauen und Kindern) 62 858, des Wertes der geförderten Grubenprodukte 97 814 367 M.
In der Industrie hat S. erst nach der Mitte des 19. Jahrh. wesentliche Fortschritte gemacht, wie die steigende Einfuhr von Maschinen, roher Baumwolle [* 3] und Steinkohlen und die stetige Ausdehnung [* 4] des Eisenbahnnetzes beweisen. In den bask. Provinzen bestand schon längst ein überaus reger Industriebetrieb. Später entwickelte sich derselbe auch in Catalonien, in Valencia, [* 5] Murcia, [* 6] Galicien und Asturien. Doch genügt die Produktion noch nicht den Bedürfnissen. Abgesehen von dem Berg- und Hüttenwesen sind die Hauptzweige Weberei, [* 7] Mehl- und Ölbereitung, Metallwaren-, besonders Eisenfabrikation, Papier- und Lederfabrikation. In Catalonien hat die Baumwollindustrie ihren Hauptsitz.
Doch blüht daselbst auch die Leinen- und Hanfverarbeitung, die Seidenweberei, die Tuch-, Papier- und Korkstöpselfabrikation, die Gerberei, Seifensiederei, Glas-, Steingut- und Vitriolfabrikation. Die bask. Industrie, nächst der catalonischen die größte, fabriziert hauptsächlich Eisenwaren aller Art, Kurzwaren, Papier, Tapeten, Seilerwaren, Leder und Lederwaren, Leinen- und Wollgewebe, Seife, Lichte, Glas, [* 8] Porzellan u. s. w. Der wichtigste Industriezweig in Valencia war früher die Verarbeitung der Rohseide.
Doch ist diese in neuerer Zeit durch die Raupenkrankheit und durch die Einführung der Orangenkultur an Stelle der Maulbeerbäume beeinträchtigt worden. Die Industrie von Murcia und Almeria besteht hauptsächlich in Erzschmelzerei, Soda- und Alaunfabrikation, Espartostechterei. Die wichtigsten industriellen Etablissements in Andalusien sind die großartigen Dampfeisengießereien, die Baumwoll-, Leinwand-, Zündhölzchen- und Chemikalienfabriken in Malaga, [* 9] 17 Zuckerfabriken (Malaga), die Eisenschmelzwerke am Rio [* 10] Verde, die Staatseisengießerei und Gewehrfabrik, die Maschinenfabriken, die Porzellan-, Baumwoll-, Leinen-, Woll- und Seidenfabrikation in Sevilla. [* 11]
Die Industrie von Galicien und Asturien besteht hauptsächlich in der Fabrikation von Guß- und Schmiedeeisen, Stahl, Glas, Seife, Stearin, Schokolade, Mehl, [* 12] Leinen- und Baumwollgeweben. Sehr bedeutend sind die metallurgischen Etablissements im Distrikt Oviedo, berühmt besonders die große Kanonengießerei in Trubia. Über die genannten und viele andere Landesteile ist die Wollmanufaktur verbreitet. Fabrikation und Verkauf des Tabaks ist Monopol der Regierung, die 10 Fabriken (Sevilla, Madrid, [* 13] Alicante, Alcoy, Cadiz, [* 14] Valencia, La Coruña, Gijon, Oviedo, Santander) unterhält. Die Fabrik von Sevilla ist die größte und die einzige, die Schnupftabak herstellt.
Handel und Verkehr. Für den Handel ist S. durch seine geogr. Lage außerordentlich begünstigt, insbesondere für den Welthandel. Auch hatte S. wirklich unter Philipp II., nach der Eroberung Portugals, den Welthandel und die Beherrschung der Meere in Händen. Selbst später, nachdem diese Rolle auf England übergegangen, blieb der span. Handel noch geraume Zeit einer der großartigsten der Erde. Die Ursachen, welche ihn in Verfall brachten, waren die äußern und innern Kriege, der Abfall der amerik.
Kolonien, besonders aber die Vernachlässigung der natürlichen Hilfsquellen des Landes vor dem Abfall der Kolonien und das engherzige Prohibitivsystem während der Herrschaft des Absolutismus. Einen großen Aufschwung nahm das Land unter Karl III., sank aber bald wieder in die alte Mißwirtschaft zurück. Erst unter der konstitutionellen Regierung wandte das Land seinen natürlichen Schätzen wieder Aufmerksamkeit zu. Seitdem hat sich auch der Handel gehoben. An der Stelle des frühern Prohibitivsystems wurde 1849 ein milderes Schutzzollsystem eingeführt. Freilich ist die Beschränkung durch den Tarif immer noch stark, weshalb denn auch die Schmuggelei in großer Ausdehnung betrieben wird. Die Gesamteinfuhr (mit Edelmetallen) betrug 1889: 866, 1891: 873, 1892: 751, 1893: 684, 1894: 753, 1895: 769 Mill. Pesetas; die Ausfuhr 896, 803, 663, 626, 673 und 805 Mill. Pesetas.
Warenverkehr (ohne Edelmetalle) nach den Hauptwarengruppen 1895 (in Millionen Pesetas):
Warengruppen | Einfuhr | Ausfuhr |
---|---|---|
Mineralien, Glas- und Thonwaren | 68,0 | 85,1 |
Metalle und Metallwaren | 20,5 | 120,9 |
Pharmaceutische und chem. Produkte | 58,3 | 21,1 |
Baumwolle und Banmwollwaren | 97,8 | 42,6 |
Andere vegetabile Gewebe u. Waren daraus | 30,9 | 3,9 |
Wolle und Wollwaren | 30,4 | 18,1 |
Seide und Seidenwaren | 22,4 | 4,9 |
Papier und Papierwaren | 9,7 | 11,3 |
Holz, Kork und Waren daraus | 45,5 | 29,0 |
Tiere und tierische Erzeugnisse | 64,7 | 53,3 |
Maschinen, Wagen, Schiffe | 31,5 | 0,5 |
Nahrungsmittel | 131,4 | 268,1 |
Verschiedenes | 7,3 | 2,2 |
Besondere Einfuhrwaren, wie Eisenbahn- und landwirtschaftliches Material, Tabak u. s. w. | 68,3 | - |
Zusammen | 686,7 | 661,0 |
Die Beteiligung der Hauptverkehrsländer 1895 (Wert in Millionen Pesetas):
Verkehrsländer | Einfuhr | Ausfuhr |
---|---|---|
Frankreich | 235,5 | 238,2 |
England | 160,2 | 205,7 |
Cuba und Portoriko | 67,4 | 180,7 |
Vereinigte Staaten von Amerika | 85,0 | 12,8 |
Portugal | 40,2 | 43,4 |
Belgien | 26,8 | 23,1 |
Deutschland | 34,3 | 6,5 |
Rußland | 31,6 | - |
Die Ausfuhr von Wein, des wichtigsten Artikels, betrug 1891: 310, 1892: 143, 1893: 110, 1891: 81, 1895: 100 Mill. Pesetas, wovon 63 Proz. nach Frankreich und 12,5 Proz. nach England gingen.
Häfen hat S. nicht weniger als 81, nämlich 56 an der atlantischen und 25 an der Mittelmeerküste; unter den erstern sind die wichtigsten San Sebastian, Bilbao, [* 15] Santander, Gijon, Ferrol, La Coruña, Vigo, Huelva, Sevilla und Cadiz; Mittelmeerhäfen von größerer Bedeutung sind: Barcelona, [* 16] Tarragona, Burriana, Grao (Valencia), Gandia, Denia, Alicante, Torrevieja, Cartagena, Mazarron, Almeria, Malaga, und auf den Balearen: Palma, Mahon und Ibiza. Der Binnenhandel hat seinen ¶
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Mittelpunkt in Madrid; nächstdem sind für denselben bedeutend Valladolid, Palencia, Burgos, Oviedo, Vittoria, Saragossa [* 18] und Granada. [* 19] Die eigene Handelsflotte zählte 1895: 427 Dampfer und 1041 Segler mit zusammen 485 907 Registertons, außerdem viele kleinere Fahrzeuge unter 100t. In die Häfen liefen 1896: 20 457 Schiffe [* 20] ein mit 14 Mill. Registertons, darunter 10 669 spanische mit 6,5 Mill. Registertons. Die Landstraßen sind in schlechtem Zustand, über die Eisenbahnen s. Spanische Eisenbahnen. [* 21]
Die 2954 Postanstalten beförderten 1895: 82,5 Mill. Briefe, 48,8 Mill. Drucksachen und Warenproben, nur 669000 Postkarten und Wertbriefe im Werte von 170 Mill. Frs. Dazu kommt noch der äußere Verkehr mit 20 Mill. Briefen, 20 Mill. Drucksachen und Proben und für 32 Mill. Frs. Wertbriefe. Von den 1421 Telegraphenbureaus sind 912 Staatsbureaus; die Länge der Linien beträgt 28 134, der Drähte 65 889 km, wozu noch 9976 km Eisenbahnlinien (Drahtlänge 29 561 km) kommen. Die Gesamtzahl der Depeschen betrug 4,34 Millionen.
Verfassung. Die Staatsverfassung beruht seit 1812 auf den Grundsätzen der konstitutionellen Monarchie. Gegenwärtig besteht die Konstitution vom Der Thron [* 22] ist nach der kognatischen Successionsordnung in der Dynastie Bourbon erblich. Der König wird mit vollendetem 16. Lebensjahre großjährig. Die gesetzgebende Gewalt ist in Händen des Königs und der Cortes. Diese bestehen aus dem Senat und dem Kongreß der Deputierten. Der Senat wird gebildet aus 1) Senatoren vermöge eigenen Rechts: die großjährigen Söhne des Königs und Thronfolgers, die Granden mit einer Jahresrente von 60000 Pesetas und darüber, die Generalkapitäne des Heers und der Flottenadmiral, die Erzbischöfe, die Präsidenten des Staatsrats, des obersten Gerichtshofs, des Rechnungshofs, des obersten Kriegs- und des obersten Marinerats, wenn sie zwei Jahre im Amte sind;
2) aus vom König auf Lebenszeit ernannten Senatoren;
3) aus Senatoren, welche durch die Korporationen der Provinzen und Kommunen, die Kirche, Universitäten u. s. w. und die Höchstbesteuerten gewählt werden und sich alle fünf Jahre zur Hälfte erneuern. Die Zahl der Senatoren darf 360 nicht übersteigen, wovon die Hälfte auf die gewählten Senatoren kommt. Der Kongreß der Deputierten besteht aus 431 Mitgliedern, welche von den Wahljuntas auf fünf Jahre gewählt werden. Auf je 50000 Einwohner kommt ein Deputierter.
Wählen kann jeder Staatsbürger nach zurückgelegtem 25. Lebensjahre, der seit zwei Jahren Bürgerrecht einer Gemeinde besitzt. Die Cortes versammeln sich alle Jahre. Der Kongreß der Deputierten wählt seine Präsidenten selbst, die des Senats ernennt der König. In jeder Provinz bestehen Provinzialdeputationen. Nach der Verfassung sind jedem Spanier Zulassung zu öffentlichen Ämtern, Schutz der persönlichen Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetz sowie Preßfreiheit gesichert.
Gleichwohl scheidet man noch die Staatsbürger in vier Stände: Adlige, Geistliche, Bürger und Bauern. Der Adel zerfällt in den hohen, der sich wieder in die Grandes und Titulados teilt, und den niedern oder die Hidalgos. Die «Grandeza» wird gegenwärtig von dem König teils als persönliche Auszeichnung, teils erblich erteilt und zerfällt in drei Klassen. Alle Granden haben das Prädikat «Excellenz». Die Titulados sind Familien, die von alters her den Herzogs-, Marquis-, Grafen-, Visconde- oder Barontitel führen.
Doch vererben diese Titel nur auf den ältesten Sohn. Früher hatten nur die Mitglieder des Adels (ursprünglich nur die des hohen) das Vorrecht, den Titel «Don» (s. d.) zu führen. Zum geistlichen Stande gehören die Weltgeistlichen, die sich in den hohen Klerus (Erzbischöfe, Bischöfe und Patriarch von Indien) und den niedern Klerus scheiden, die Ordensgeistlichen, Seminaristen, Nonnen und Barmherzigen Schwestern. Zum Bürgerstande rechnet man alle Verwaltungsbeamte (die höchsten ausgenommen), Professoren, Lehrer, Künstler, Advokaten, Notare, Schreiber, Ärzte, Kaufleute und Gewerbtreibende; zum Bauernstände, außer den eigentlichen Bauern und deren Gesinde, auch sämtliche dienende Personen, alle Tagelöhner, Bergleute, Fabrikarbeiter, Hirten, Fischer und Matrosen. Die Bauern sind teils Eigentümer ihres in der Regel kleinen Grundstücks, teils Erbpächter.
Verwaltung und Gerichtswesen. An der Spitze der Staatsverwaltung steht der Ministerrat, dessen 9 Mitglieder vom König ernannt werden und diesem wie den Cortes verantwortlich sind. Für die Rechtspflege besteht der 1834 errichtete Oberste Gerichtshof (Tribunal supremo de justicia) zu Madrid, der, nach dem Muster des franz. Kassationshofs eingerichtet, alle streitigen Angelegenheiten von Civilpersonen in letzter Instanz entscheidet. Unter demselben stehen gegenwärtig 15 Appellations-Obergerichtshöfe (Audiencas territoriales), von welchen wieder 491 (mit Einschluß der Inseln 498) Gerichtshöfe erster Instanz (Tribunales de primera instancia) ressortieren.
In den Kolonien stehen Appellationsgerichte zu Habana, [* 23] Puerto-Principe, Portoriko und Manila. Die Gerichtshöfe entscheiden ordentlicherweise in Kriminal- und Civilsachen, während Bagatellsachen von den Alcalden oder Gemeinderichtern untersucht und abgeurteilt werden. Unabhängig von der weltlichen Gerichtsbarkeit ist die geistliche, welche ihre höchste Instanz im Tribunal de la Rota Romana zu Rom [* 24] hat, in S. selbst aber durch die Erzbischöfe in zweiter und durch Kommissionen von Geistlichen niederer Grade in dritter Instanz ausgeübt wird.
Die Rechtspflege ist auf Öffentlichkeit und Mündlichkeit gegründet. 1890 wurden die Schwurgerichte eingeführt. In den bask. Provinzen galten bisher besondere Provinzialrechte, Fueros (s. d.); doch sind diese Privilegien 1877 ganz aufgehoben worden. Die Gemeindeverfassung ist, wie auch die Provinzialverwaltung, im wesentlichen der französischen nachgebildet. (S. Ayuntamiento und Alcalde.) Ein Unterschied in der Gemeindeverfassung zwischen Stadt und Land besteht nicht. Die ältern privilegierten Städte mit eigener Gerichtsbarkeit werden Ciudades, die andern dagegen Villas genannt.
Nach der noch sehr geläufigen histor. Einteilung zerfiel S. in Länder der Krone Castilien, das Fürstentum Asturien, die Königreiche Leon und Galicien, die Landschaft Estremadura und Andalusien (die ehemals maur. Königreiche Cordoba, [* 25] Sevilla, Jaen, Murcia, Granada), das Königreich Aragonien mit Valencia und Catalonien, Navarra und die drei bask. Provinzen. (S. die Einzelartikel und Basken.) Diese Einteilung wurde 1822 durch die Cortes abgeschafft und dafür die in 51 Provinzen (ohne die Canarischen Inseln) eingeführt. Eine Neuordnung erfolgte 1833, unterlag jedoch 1856 wieder Modifikationen. Hiernach zerfällt S. in 47, mit Einschluß der Balearen und der Canarischen Inseln in 49 Provinzen, die mit Ausnahme der bask. ¶