Kartenspiel, das mit der Piquetkarte von vier, drei oder fünf
Personen gespielt wird und eine Nachahmung des
L’Hombre (s. d.) ist. Jeder
Spieler erhält acht Karten. Vor dem
Spiel werden beliebig viele Points gleichmäßig gesetzt.
Matador ist immer der Eichelober (auch der
Alte oder
Beste genannt): zweiter Trumpf ist Trumpfsieben, dritthöchster
der Grünober
(Basta), dann folgt Trumpfas, König u. s. w. Wer Solo spielt, muß fünf
Stiche machen, um zu gewinnen, hat
er nur vier, so verliert er einfach, unter vier ist er
Codille und muß noch besonders bezahlen. Dem gewöhnlichen Solo geht
Trumpfsolo, diesem Solotout (bei dem alle
Stiche zu machen sind), allen diesen Trumpfsolo tout vor. Im
Solospiel zu vier können sich auch zwei vereinigen, um die fünf
Stiche zu machen; dies heißt Fragespiel. Letzteres muß
aber durch den
Besitzer von
Beste und
Basta verhindert werden, der im
Besitze dieser beiden Karten «Respekt» spielen muß, das
zwischen Frage und Solo steht.
vorzugsweise aber bezeichnet man in der Rhetorik damit
Fehler in der
Verbindung der Worte und unterscheidet davon als von syntaktischen
Fehlern genauer die Barbarismen als
Fehler im
Gebrauch einzelner Worte.
Schon die Alten leiteten S. von der Stadt Soloi (lat.
Soli) in Cilicien ab, deren
Bewohner ein schlechtes
Griechisch sprachen.
(spr. -lónnj), alter franz. Distrikt im
Süden von
Orléans,
[* 2] hatte
Romorantin zur Hauptstadt, gehört hauptsächlich
zum Depart.
Loir-et-Cher,
Teile zu Loiret und Cher, mißt etwa 5000 qkm, ist ein einförmiger, öder, morastiger
Landstrich mit 1200
Teichen und wird von den Nebenflüssen der Loire,
Cosson und Beuvron, sowie von der
Grande Sauldre, die
zum Cher geht, von O. nach W. durchflossen. Die S. war früher blühend, wurde durch die Religionskriege ihrer prot. Bewohner
beraubt, so daß jetzt nicht 20 auf 1 qkm kommen. Durch Anpflanzung von
Fichten in großem Maßstabe sucht
man das Land gesünder zu machen und durch Anlegung von
Kanälen zu heben. Der 43 km lange Sauldrekanal führt nach La Motte-Beuvron
und der
Canal delaS. (148 km lang, 10 m breit) von
Briare-sur-Loire (Loiret) nachTours.
[* 3]
Republik Guatemala,
[* 4] größtenteils dem Hochlande angehörig, hat (1893) 70039 E.,
reich bewässerten, fruchtbaren
Boden und ist noch auf weite
Strecken mit
Urwald bedeckt.
Die Bevölkerung, meist ihre eigenen
Idiome sprechende Indianer, betreibt meist Weizenbau und Viehzucht.
[* 5]
athenischer Gesetzgeber, ein Sohn des Exekestides, nach der Überlieferung aus dem Geschlecht des sagenhaften
alten Königshauses der Kodriden, in Wirklichkeit vielleicht aus dem der Medontiden. Geboren bald nach Mitte
des 7. Jahrh.
v. Chr., widmete er sich zunächst dem
Handel und benutzte die in
Geschäften unternommenen
Reisen nach
Ägypten
[* 7] und Cypern
[* 8] zugleich zu seiner geistigen Ausbildung.
Politisch zeichnete sich S. zuerst durch die Anregung zur Wiedereroberung
der an Megara verlorenen
InselSalamis aus.
Durch eine in Bruchstücken noch
erhaltene Elegie feuerte er seine Mitbürger dazu an; angeblich trug
er die Verse selbst in erheucheltem
Wahnsinn auf dem Markt vor, da die Regierung bei
Todesstrafe die
Aufforderung zum
Krieg um
Salamis verboten hatte. Wenig später wirkte er entscheidend bei dem sog. ersten
HeiligenKrieg zum Schutz des delphischen Heiligtums
gegen Krissa mit. Dann berief ihn das Vertrauen der Bürgerschaft zum
Archon für 594–593 mit der unumschränkten
Vollmacht, durch geeignete Maßregeln der allgemeinen wirtschaftlichen
Not und den polit. Kämpfen im Innern zu steuern. In
umfassendster
Weise führte S. seine
Aufgabe glänzend durch:
1) durch eine Wirtschaftsreform, die Seisachthie, 2) eine Verfassungsreform, 3)
eine Gesetzgebung, 4) eine Münz-,Maß- und Gewichtsreform. Mit der Seisachthie, der Aufhebung der Schulden aller überschuldeten,
in Schuldhaft befindlichen oder als Sklaven verkauften
Bürger, war eine Milderung der harten Schuldgesetze und eine
Hebung
[* 9] des Kleinbauernstandes verbunden. Die Verfassungsreform gründete sich auf das schon vor S. übliche timokratische Princip,
das die polit.
Rechte nach den Leistungen der
Bürger an den
Staat regelte, und behielt die alten Steuerklassen der Pentakosiomedimnen («Fünfhundertscheffler»),
Theten («Kleinbauern,
Tagelöhner, Handwerker») bei. Diese sind, wie man jetzt
weiß, nicht erst durch S. geschaffen worden. Für
die ersteKlasse wurden weiter 500 Medimnen Mindestertrag,
für die zweite 300, für die dritte 200 gefordert, doch scheint S. neben dem Ertrag der Halmfrucht ergänzend
den der Baumfrucht
(Öl,
Wein) in Metreten zugelassen zu haben;
Attika befand sich damals eben im Übergang vom Getreide- zum Gartenland. Inwieweit
das bewegliche
Kapital
(Industrie,
Handel) bei der Klassenabschätzung herangezogen wurde, bleibt unsicher.
Ein Fortschritt in der Demokratisierung
der Verfassung geschah dadurch, daß zur
Teilnahme an der
Volksversammlung nicht nur
die
Bürger, die eine Waffenrüstung stellen konnten, wie unter
Drakon, sondern alle
Bürger zugelassen wurden, außerdem ein
Volksgerichtshof, die
Heliäa (s. d.), geschaffen wurde. Der gleich den Steuerklassen früher auf
S. zurückgeführte
Ausschuß der
Volksversammlung, die
Bule, bestand schon seit
Drakon und wurde nur von
S. beibehalten. Als Gegengewicht blieb die sich aus den obersten
Klassen rekrutierende Beamtenschaft fast durchaus aristokratisch.
Der aus den abgehenden Oberbeamten gebildete
Rat vom Areopag behielt den
Blutbann und die
Aufsicht über den ganzen Staatsorganismus.
Die Solonischen Gesetze ersetzten durch ein den Zeitverhältnissen mehr angepaßtes
Recht das alte, von
Drakon aufgezeichnete
Landrecht; nur die alten Blutgesetze für
Mord,
Totschlag u. s. w. nahm S. unverändert auf. Die Gesetze
wurden auf hölzerne, in einen
Stamm eingesetzte
Tafeln(áxones) aufgezeichnet und danach citiert. Als diese unbrauchbar wurden,
ließ man die Gesetze auf vierseitige Steinpfeiler (kýrbeis) eingraben. Die
Reform in Münze,
Maß und
Gewicht brachte den Athenern zuerst eine eigene Münzprägung (bisher hatte man sich des äginetischen
Courants bedient und
sich auch in
Maß und Gewicht an
Ägina angeschlossen) und zugleich den Übergang zu dem kleinern (Verhältnis zum äginetischen
wie 100:73) sog. euböischen
Münzfuß. Damit wurden die
Steuersätze gemildert, vor allem der Anschluß
an das große chalkidisch-korinth.
¶
mehr
Handelsgebiet erreicht. Mit vollem Recht gilt S. den Athenern des 5. Jahrh. schon als der Gesetzgeber schlechthin. Wie lange
Zeit S. für die Reform gebraucht und was er danach begonnen, ist nicht klar; anscheinend ist er ruhig in Athen
[* 11] geblieben,
daneben sind neue Reisen nach Kleinasien und Cypern nicht ausgeschlossen. Sein Zusammentreffen mit König
Krösus von Lydien ist eine Fabel. Jedenfalls mußte S. es noch erleben, daß trotz seiner Warnungen sich 561–560 Pisistratus
(s. d.) der Alleinherrschaft bemächtigte, um freilich mit der Solonischen Verfassung weiter zu regieren. Bald danach starb
S. Seine große, fein empfindende, liebenswürdige Persönlichkeit offenbart sich noch in den erhaltenen
Fragmenten seiner Gedichte (gesammelt in Bergks«Poetaelyrici graeci», Bd. 2, 4. Aufl.,
Lpz. 1882). BiographienS.s sind erhalten von Plutarch und Diogenes Laertius. –