ganz fest auf die Waffengattungen und Branchen der Väter verteilt. Die S. bleiben bis zum 13. Lebensjahr bei ihren Angehörigen,
denen jährliche Geldvergütungen in folgender Höhe gezahlt werden: je 100 Frs. für Kinder von 2 bis 5, je 150 Frs. für Kinder
von 5 bis 8, je 180 Frs. für Kinder von 8 bis 13 Jahren. Darauf können diese S. in einer der sechs militär.
Vorbereitungsschulen (Écoles militaires préperatories) eintreten, die zu Rambouillet, Montreuil-sur-Mer, St. Hippolyte du
Fort und Les Andelys (für Infanterie), zu Autun (für Kavallerie und Gendarmerie) und zu Billom (für Artillerie, Genie, Train und
Marinetruppen) bestehen.
Die Zahl der Zöglinge einer Schule soll 500 nicht überschreiten. Die Ausbildung erfolgt ungefähr in der
Art der deutschen Unteroffiziervorschulen und Unteroffizierschulen; die Zöglinge treten von den Schulen unmittelbar in die
Truppe und zwar mit Verpflichtung auf zunächst fünf Jahre Dienstzeit, andernfalls müssen die Angehörigen die Hälfte der
Kosten der Erziehung auf der Schule herauszahlen. Außerdem besteht das Waisenhaus Heriot in La Boissière
(Seine-et-Oise), welches 160 Militärwaisen aufnimmt. Allmählich scheint die Ausbildung der S. die dafür angesetzten Ausgaben
erheblich zu übersteigen; auch wurden in der Deputiertenkammer Versuche gemacht, die Einrichtung zu beseitigen, scheiterten
aber an dem militär. Widerstande.
Bei Soldatenbriefen an aktive Militärpersonen des Heers und der Marine bis
zum Feldwebel (Wachtmeister) oder Obersteuermann, Oberfeuerwerker, Obermaschinisten einschließlich aufwärts und an die Invaliden
in Invalidenhäusern kommt im deutschen Reichspostgebiet, einschließlich Bayern und Württemberg, bis zum Gewicht von 60 g
Porto nicht in Ansatz, insofern diese Briefe neben der genauen Adresse des Soldaten mit den Worten «Soldatenbrief.
Eigene Angelegenheit des Empfängers» bezeichnet sind.
Bei andern S. mit der erwähnten Bezeichnung, wie Postanweisungen bis 15 M. einschließlich, beträgt das Porto 10, und bei
Paketen ohne Wertangabe (auch unfrankiert) bis zum Gewicht von 3 kg 20 Pf. Alle Postsendungen von Soldaten unterliegen der vollen
Portozahlung, ferner haben Postsendungen an Soldaten in rein gewerblichen Angelegenheiten des Empfängers oder des Absenders
keine Portovergünstigung. Während der Manöver werden auf Grund einer besondern Manöverpostordnung die S. ohne besonderes
Porto den Truppen nachgesandt.
Für die durch die Marinepostbureaus in Berlin zu befördernden Postsendungen an Personen der Schiffsbesatzungen solcher deutscher
Kriegsschiffe, welche sich außerhalb des Deutschen Reichs befinden, ist vom Absender bei der Einlieferung zu entrichten:
1) Bei Sendungen an Offiziere und die im Offiziersrange stehenden Marinebeamten: für den gewöhnlichen Brief bis zum Gewicht
von 60 g ein Porto von 20 Pf.; für Postanweisungen dieselben Gebühren wie im Deutschen Reichspostgebiet;
für Zeitungen unter Kreuzband ein Porto von 5 Pf. für 50 g. 2) Bei Sendungen an andere, nicht im Offiziersrange stehende
Marinebeamte und an die Marinesoldaten vom Obersteuermann oder Feldwebel abwärts: für den gewöhnlichen Brief bis zum Gewicht
von 60 g eine Gebühr von 10 Pf.;
für Postanweisungen bis 15 M. eine Gebühr von 10 Pf.,
über 15 M. die
gewöhnliche Gebühr;
für Zeitungen unter Kreuzband ein Porto von 5 Pf. für 50 g. Auf die von den Kriegsschiffen ausgehenden
Briefsendungen nach der Heimat finden dieselben Portovergünstigungen Anwendung.
Auch andere als die vorerwähnten Briefe,
sowie Postkarten, Drucksachen, Warenproben und Geschäftspapiere an die Besatzung deutscher Kriegsschiffe
im Auslande werden, sofern die Aufschrift nicht einen entgegenstehenden Vermerk trägt, durch das Marinepostbureau vermittelt.
Für diese Sendungen sind die Vereinstaxen zu entrichten. Die Aufschrift der Sendungen muß enthalten den Grad und die dienstliche
Eigenschaft oder das Amt des Empfängers, den Namen des Schiffs, an dessen Bord er sich befindet, und die
Angabe: «Durch Vermittelung des Hof-Postamtes in Berlin». (S. auch Feldpost.)
Stadt im Kreis Neidenburg des preuß. Reg.-Bez. Königsberg, 6 km von
der russ. Grenze, an dem zur Weichsel gehenden Fluß S. (in Polen Wkra und Dzialdowka genannt), an der
Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn und den Nebenlinien Allenstein-S. (83,3 km) und Graudenz-Illowo der Preuß. Staatsbahnen, Sitz
eines Amtsgerichts (Landgericht Allenstein), Steuer- und Katasteramtes, hat (1895) 3925 E., darunter 727 Katholiken und 154 Israeliten,
in Garnison das 3. Bataillon des Infanterieregiments Graf Dönhoff (7. ostpreuß.) Nr. 44, Postamt zweiter
Klasse, Telegraph, evang. und kath. Kirche, Synagoge, die Ruine einer 1306 erbauten Ordensburg, Knaben- und Mädchenmittelschule,
Krankenhaus, Schlachthaus, Vorschußverein; Destillation und Spritfabrik, Molkerei, bedeutenden Getreide- und Schweinehandel,
Vieh- und Krammärkte. Der Boden des 1847 entwässerten Soldausees wird als Wiese und Torfstich benutzt. Am fand
hier ein für die Franzosen siegreiches Gefecht statt.
1) Kreis im preuß. Reg.-Bez. Frankfurt, hat 1145,98 qkm und (1895) 48753 (23757 männl., 24996 weibl.) E., 4 Städte, 53 Landgemeinden
und 60 Gutsbezirke. - 2) Kreisstadt im Kreis S., ehemals Hauptstadt der Neumark, an dem 7 km langen und
bis 2 m breiten Soldiner See, aus dem hier die Mietzel abfließt, an der Stargard-Cüstriner Eisenbahn (Nebenbahn), Sitz des
Landratsamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht Landsberg), hat (1895) 6115 E., darunter 62 Katholiken und 89 Israeliten,
Postamt erster Klasse, Telegraph, alte Domkirche, Kirche des ehemaligen Dominikanerklosters (jetzt den Reformierten gehörig),
St. Gertraudshospitalkirche, Rathaus und neues Schulhaus. Das 1298 gegründete, reich ausgestattete Domstift wurde 1546 aufgehoben.
Die früher blühende Tuch-, Wollzeug- und Strumpffabrikation ist jetzt unbedeutend. Es bestehen eine Fabrik für landwirtschaftliche Geräte
und Maschinen und eine bedeutende Molkerei.
oder Mietstruppen, Soldaten, die um Lohn (Sold) in fremde Kriegsdienste treten. In Westeuropa bildeten sich
nach dem Verfall der feudalen Kriegsverfassung überall Banden von Mietstruppen, die bald auch polit. Bedeutung
mehr
erlangten. Die ersten, militärisch fester gegliederten Banden waren die Almogawaren in Spanien, leichte, vorzugsweise für
den Kleinen Krieg gegen die Araber bestimmte Fußtruppen, die in Compagnien, deren Führer Almocadenes hießen, gegliedert und
später durch Reiterabteilungen verstärkt wurden. Sie kamen 1282 unter Peter von Aragon auch nach Sicilien und machten sich
dort unter Rüdiger von Flor gefürchtet. Kaiser Heinrichs Ⅶ. Römerzug vermehrte die italienischen S., deren Führer Matteo
degli Visconti und Cangrande della Scala sich unter dem Titel kaiserl. Vikare zu Herren von Mailand und Verona machten.
Die erste, in Italien nicht im Herrendienste, sondern für eigene Rechnung selbständig auftretende Söldnerbande
war die Compagnia di Siena. Lodovio Visconti stiftete die Bande des heil. Georg, und seitdem bestimmten die Condottieri (s. d.)
die Geschicke Italiens. Die französischen S. (bandits, aventuriers, brigands u. s. w.) waren niemals
so fest geordnet wie die italienischen und traten zuerst unter Ludwig Ⅶ. auf. Sie entstanden aus den von Ludwig
Ⅵ. errichteten Fähnlein der Gemeinden, nahmen viele Ausländer auf, namentlich Brabançons (s. d.), kämpften in den Kriegen
Frankreichs und Englands im 12. Jahrh. auf beiden Seiten und verheerten das ganze Land,
so daß sich die Stände dagegen erhoben; aber selbst Philipp Ⅱ. August besoldete S., soudoyers oder soldats genannt.
Doch gewann erst im 14. Jahrh. das franz.
Söldnerwesen große Bedeutung. Die in den Schlachten von Crécy (1346) und Maupertuis (1356) geschlagenen S. wurden bald
eine schreckliche Plage ihres eigenen Landes und die Hauptträger revolutionärer Bewegungen. 1365 gelang es, 50000 S. unter
dem «Erzpriester» Cervola ins Elsaß zu treiben, und König Karl Ⅴ. nahm mehrere Bandenführer als capitaines
ordonnés in Sold; aber Abhilfe brachte erst der Connétable Duguesclin (s. d.), der die
zügellosen Scharen durch strenge Disciplin schulte und zum Kriege gegen die Engländer befähigte.
Von neuem spielten S. in Frankreich eine Rolle, als Bernhard von Armagnac 1410 mit seinen gascognischen Truppen in
den Parteienkampf eingriff. Die Armagnaken (s.d.) wurden nun durch ihre Raubsucht eine Gefahr, die lange Zeit das eigene Land
bedrohte, bis sie von Karl Ⅶ. durch die Ordonnanzcompagnien (s. d.) sowie durch den Krieg gegen die Schweizer 1444 unschädlich
gemacht wurden. Besser waren die schott. Soldbogenschützen, die im Kampfe gegen England
den franz. Königen treffliche Dienste leisteten.
In Deutschland waren die S. die Vorläufer der Landsknechte (s. d.), haben jedoch niemals die Bedeutung und
den polit. Einfluß der italienischen und französischen S. erlangt. Die berühmteste Söldnerbande war die «Große Garde»
(Magna Guardia),
deren «Schwarze Haufen» 6000 Mann stark waren. Die Garde stand 1464 im Dienste des Königs
Matthias von Ungarn, diente dem Kaiser in Geldern und kämpfte im dän. Solde in Schweden; sie focht dann gegen die Friesen und
wurde 1517 im geldernschen Dienste fast aufgerieben.
Die Schweiz stellte, nachdem schon im 13. Jahrh. vereinzelt Leute aus den Waldstätten in
auswärtigen Kriegen mitgewirkt hatten, seit Mitte des 15. Jahrh. bis in die neuere Zeit vielfach andern
Mächten Soldtruppen (Schweizer, Schweizertruppen, Schweizerregimenter genannt, s. Reislaufen). Obgleich im Juli 1859 die Bundesregierung
ein verschärftes Gesetz erließ, das die Anwerbungen
mit Gefängnis, Geldbuße und selbst Verlust der polit. Rechte bestrafte,
ist noch jetzt die Zahl der Schweizer im ausländischen Kriegsdienste, besonders in Holländisch-Ostindien
und in der franz. Fremdenlegion, bedeutend. In Rom sind seit 1870 die Schweizertruppen im päpstl. Solde auf eine Leibgarde (etwa 100 Mann)
beschränkt worden. ^[]