ganz fest auf die Waffengattungen und
Branchen der
Väter verteilt. Die S. bleiben bis zum 13. Lebensjahr bei ihren
Angehörigen,
denen jährliche Geldvergütungen in folgender Höhe gezahlt werden: je 100
Frs. für
Kinder von 2 bis 5, je 150
Frs. für
Kinder
von 5 bis 8, je 180
Frs. für
Kinder von 8 bis 13 Jahren. Darauf können diese S. in einer der sechs militär.
Vorbereitungsschulen (Écoles militaires préperatories) eintreten, die zu
Rambouillet, Montreuil-sur-Mer, St. Hippolyte du
Fort und Les
Andelys (für Infanterie), zu
Autun (für
Kavallerie und Gendarmerie) und zu
Billom (für
Artillerie,
Genie,
Train und
Marinetruppen) bestehen.
Die Zahl der
Zöglinge einer Schule soll 500 nicht überschreiten. Die Ausbildung erfolgt ungefähr in der
Art der deutschen
Unteroffiziervorschulen und
Unteroffizierschulen; die
Zöglinge treten von den Schulen unmittelbar in die
Truppe und zwar mit Verpflichtung auf zunächst fünf Jahre Dienstzeit, andernfalls müssen die
Angehörigen die Hälfte der
Kosten der Erziehung auf der Schule herauszahlen. Außerdem besteht das Waisenhaus Heriot in La
Boissière
(Seine-et-Oise), welches 160 Militärwaisen aufnimmt. Allmählich scheint die Ausbildung der S. die dafür angesetzten
Ausgaben
erheblich zu übersteigen; auch wurden in der Deputiertenkammer Versuche gemacht, die Einrichtung zu beseitigen, scheiterten
aber an dem militär.
Widerstande.
BeiSoldatenbriefen an aktive Militärpersonen des
Heers und der Marine bis
zum Feldwebel (Wachtmeister) oder
Obersteuermann, Oberfeuerwerker, Obermaschinisten einschließlich aufwärts und an die Invaliden
in Invalidenhäusern kommt im deutschen Reichspostgebiet, einschließlich
Bayern
[* 2] und
Württemberg,
[* 3] bis zum Gewicht von 60 g
Porto nicht in
Ansatz, insofern diese
Briefe neben der genauen
Adresse des
Soldaten mit den Worten
«Soldatenbrief.
Eigene Angelegenheit des Empfängers» bezeichnet sind.
Bei andern S. mit der erwähnten Bezeichnung, wie Postanweisungen bis 15 M. einschließlich, beträgt das Porto 10, und bei
Paketen ohne Wertangabe (auch unfrankiert) bis zum Gewicht von 3 kg 20
Pf.
Alle Postsendungen von
Soldaten unterliegen der vollen
Portozahlung, ferner haben Postsendungen an
Soldaten in rein gewerblichen Angelegenheiten des Empfängers oder des
Absenders
keine Portovergünstigung. Während der Manöver werden auf
Grund einer besondern Manöverpostordnung die S. ohne besonderes
Porto den
Truppen nachgesandt.
Für die durch die Marinepostbureaus in
Berlin
[* 4] zu befördernden Postsendungen an
Personen der Schiffsbesatzungen solcher deutscher
Kriegsschiffe, welche sich außerhalb des
DeutschenReichs befinden, ist vom
Absender bei der Einlieferung zu entrichten:
1) BeiSendungen an Offiziere und die im Offiziersrange stehenden Marinebeamten: für den gewöhnlichen
Brief bis zum Gewicht
von 60
g ein Porto von 20Pf.; für Postanweisungen dieselben Gebühren wie im
Deutschen Reichspostgebiet;
für
Zeitungen unter Kreuzband ein Porto von 5
Pf. für 50 g. 2) BeiSendungen an andere, nicht im Offiziersrange stehende
Marinebeamte und an die Marinesoldaten vom
Obersteuermann oder Feldwebel abwärts: für den gewöhnlichen
Brief bis zum Gewicht
von 60 g eine Gebühr von 10Pf.;
für Postanweisungen bis 15
M. eine Gebühr von 10
Pf.,
über 15 M. die
gewöhnliche Gebühr;
für
Zeitungen unter Kreuzband ein Porto von 5
Pf. für 50 g. Auf die von den
Kriegsschiffen ausgehenden
Briefsendungen nach der
Heimat finden dieselben Portovergünstigungen Anwendung.
Auch andere als die vorerwähnten
Briefe,
sowie Postkarten, Drucksachen,
Warenproben und Geschäftspapiere an die
Besatzung deutscher
Kriegsschiffe
im
Auslande werden, sofern die
Aufschrift nicht einen entgegenstehenden Vermerk trägt, durch das Marinepostbureau vermittelt.
Für diese Sendungen sind die Vereinstaxen zu entrichten. Die
Aufschrift der Sendungen muß enthalten den
Grad und die dienstliche
Eigenschaft oder das
Amt des Empfängers, den
Namen des Schiffs, an dessen
Bord er sich befindet, und die
Angabe: «Durch Vermittelung des
Hof-Postamtes in
Berlin». (S. auch Feldpost.)
Stadt im
Kreis
[* 5] Neidenburg des preuß. Reg.-Bez. Königsberg,
[* 6] 6 km von
der russ. Grenze, an dem zur Weichsel gehenden
Fluß S. (in
Polen Wkra und Dzialdowka genannt), an der
Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn und den
NebenlinienAllenstein-S. (83,3 km) und Graudenz-Illowo der
Preuß. Staatsbahnen,
[* 7] Sitz
eines Amtsgerichts (Landgericht
Allenstein),
[* 8]
Steuer- undKatasteramtes, hat (1895) 3925 E., darunter 727 Katholiken und 154 Israeliten,
in Garnison das 3.
Bataillon des InfanterieregimentsGrafDönhoff (7. ostpreuß.) Nr. 44, Postamt zweiter
Klasse,
Telegraph,
[* 9] evang. und kath.
Kirche,
Synagoge, die Ruine einer 1306 erbauten Ordensburg,
Knaben- und Mädchenmittelschule,
Krankenhaus,
[* 10] Schlachthaus, Vorschußverein;
Destillation
[* 11] und
Spritfabrik, Molkerei, bedeutenden Getreide- und Schweinehandel,
Vieh- und Krammärkte. Der
Boden des 1847 entwässerten Soldausees wird als Wiese und Torfstich benutzt. Am fand
hier ein für die
Franzosen siegreiches
Gefecht statt.
1)
Kreis im preuß. Reg.-Bez.
Frankfurt,
[* 13] hat 1145,98 qkm und (1895) 48753 (23757 männl., 24996 weibl.) E., 4
Städte, 53 Landgemeinden
und 60 Gutsbezirke. - 2) Kreisstadt im
Kreis S., ehemals Hauptstadt der Neumark, an dem 7 km langen und
bis 2 m breiten Soldiner See, aus dem hier die Mietzel abfließt, an der
Stargard-Cüstriner Eisenbahn
(Nebenbahn), Sitz des
Landratsamtes und eines Amtsgerichts (Landgericht Landsberg),
[* 14] hat (1895) 6115 E., darunter 62 Katholiken und 89 Israeliten,
Postamt erster
Klasse,
Telegraph, alte Domkirche,
Kirche des ehemaligen Dominikanerklosters (jetzt den
Reformierten gehörig),
St. Gertraudshospitalkirche, Rathaus und neues
Schulhaus. Das 1298 gegründete, reich ausgestattete Domstift wurde 1546 aufgehoben.
Die früher blühende
Tuch-, Wollzeug- und Strumpffabrikation ist jetzt unbedeutend. Es bestehen eine Fabrik für
landwirtschaftliche Geräte
und
Maschinen und eine bedeutende Molkerei.
oder Mietstruppen,
Soldaten, die um Lohn
(Sold) in fremde Kriegsdienste treten. In Westeuropa bildeten sich
nach dem
Verfall der feudalen Kriegsverfassung überall
Banden von Mietstruppen, die bald auch polit. Bedeutung
¶
mehr
erlangten. Die ersten, militärisch fester gegliederten Banden waren die Almogawaren in Spanien,
[* 16] leichte, vorzugsweise für
den KleinenKrieg gegen die Araber bestimmte Fußtruppen, die in Compagnien, deren Führer Almocadenes hießen, gegliedert und
später durch Reiterabteilungen verstärkt wurden. Sie kamen 1282 unter Peter von Aragon auch nach Sicilien und machten sich
dort unter Rüdiger von Flor gefürchtet. KaiserHeinrichs Ⅶ. Römerzug vermehrte die italienischen S., deren Führer Matteo
degli Visconti und Cangrande della Scala sich unter dem Titel kaiserl. Vikare zu Herren von Mailand
[* 17] und Verona
[* 18] machten.
Die erste, in Italien
[* 19] nicht im Herrendienste, sondern für eigene Rechnung selbständig auftretende Söldnerbande
war die Compagnia di Siena. Lodovio Visconti stiftete die Bande des heil. Georg, und seitdem bestimmten die Condottieri (s. d.)
die Geschicke Italiens.
[* 20] Die französischen S. (bandits, aventuriers, brigands u. s. w.) waren niemals
so fest geordnet wie die italienischen und traten zuerst unter Ludwig Ⅶ. auf. Sie entstanden aus den von Ludwig
Ⅵ. errichteten Fähnlein der Gemeinden, nahmen viele Ausländer auf, namentlich Brabançons (s. d.), kämpften in den KriegenFrankreichs und Englands im 12. Jahrh. auf beiden Seiten und verheerten das ganze Land,
so daß sich die Stände dagegen erhoben; aber selbst Philipp Ⅱ. August besoldete S., soudoyers oder soldats genannt.
Doch gewann erst im 14. Jahrh. das franz.
Söldnerwesen große Bedeutung. Die in den Schlachten
[* 21] von Crécy (1346) und Maupertuis (1356) geschlagenen S. wurden bald
eine schreckliche Plage ihres eigenen Landes und die Hauptträger revolutionärer Bewegungen. 1365 gelang es, 50000 S. unter
dem «Erzpriester» Cervola ins Elsaß zu treiben, und König Karl Ⅴ. nahm mehrere Bandenführer als capitaines
ordonnés in Sold; aber Abhilfe brachte erst der Connétable Duguesclin (s. d.), der die
zügellosen Scharen durch strenge Disciplin schulte und zum Kriege gegen die Engländer befähigte.
Von neuem spielten S. in Frankreich eine Rolle, als Bernhard von Armagnac 1410 mit seinen gascognischen Truppen in
den Parteienkampf eingriff. Die Armagnaken (s.d.) wurden nun durch ihre Raubsucht eine Gefahr, die lange Zeit das eigene Land
bedrohte, bis sie von Karl Ⅶ. durch die Ordonnanzcompagnien (s. d.) sowie durch den Krieg gegen die Schweizer 1444 unschädlich
gemacht wurden. Besser waren die schott. Soldbogenschützen, die im Kampfe gegen England
den franz. Königen treffliche Dienste
[* 22] leisteten.
In Deutschland
[* 23] waren die S. die Vorläufer der Landsknechte
[* 24] (s. d.), haben jedoch niemals die Bedeutung und
den polit. Einfluß der italienischen und französischen S. erlangt. Die berühmteste Söldnerbande war die «Große Garde»
(Magna Guardia),
deren «Schwarze Haufen» 6000 Mann stark waren. Die Garde stand 1464 im Dienste des Königs
Matthias von Ungarn,
[* 25] diente dem Kaiser in Geldern und kämpfte im dän. Solde inSchweden;
[* 26] sie focht dann gegen die Friesen und
wurde 1517 im geldernschen Dienste fast aufgerieben.
Die Schweiz
[* 27] stellte, nachdem schon im 13. Jahrh. vereinzelt Leute aus den Waldstätten in
auswärtigen Kriegen mitgewirkt hatten, seit Mitte des 15. Jahrh. bis in die neuere Zeit vielfach andern
Mächten Soldtruppen (Schweizer, Schweizertruppen, Schweizerregimenter genannt, s. Reislaufen). Obgleich im Juli 1859 die Bundesregierung
ein verschärftes Gesetz erließ, das die Anwerbungen
mit Gefängnis, Geldbuße und selbst Verlust der polit. Rechte bestrafte,
ist noch jetzt die Zahl der Schweizer im ausländischen Kriegsdienste, besonders in Holländisch-Ostindien
und in der franz. Fremdenlegion, bedeutend. In Rom
[* 28] sind seit 1870 die Schweizertruppen im päpstl. Solde auf eine Leibgarde (etwa 100 Mann)
beschränkt worden. ^[]