Togo-1020 land). Dieses, jäh im Absturz nach Norden,
[* 2] fällt gegen
Süden in
Terrassen ab und entsendet nach Dahome seine letzten
Ausläufer (600 m). Von den
Gewässern, die dem
Meere zuströmen, doch zur Trockenzeit versiegen, sind besonders der Mono und
der unter 11° nördl.
Br. entspringende und bis Dogba schiffbareWeme (beide in Dahome), endlich der bei
Lagos mündende
Ogun zu erwähnen. Viel wichtiger jedoch für den Charakter und Verkehr des
Landes sind die Lagunen: der Togosee
in Togo, 10 km lang und breit, die Lagune Nokhue oder
Denham bei Porto-Novo und die Lagune Ikoradu bei
Lagos.
Das Klima ist ziemlich erträglich, namentlich in den trocknen
Monaten September und Oktober. Es existieren
zwei Regenzeiten. Jahresmitteltemperatur: 26,2°; im kühlsten
Monat 20,5°, im heißesten (November) 35,2° C. Die
Masse der
Bevölkerung
[* 3] bilden die
Ewe, vom
Volta bis zum
Ogun (nach andern nur zwischen
Volta und Mono); zu ihnen zählt man die
Anto, Krevi,
Todschi, im weitern
Sinne auch die
Mahe und die Bewohner von Dahome (s.
Ewe). Die friedfertigen und gelehrigen
Joruba (Nago) nehmen das Land vom
Ogun bis zum
Niger ein.
Ein eigentümliches
Volk ist ein im Norden von Togo in einem selbständigen Freistaate ansässiger
Stamm, dem einzelne Reisende
den
NamenMina beilegen. Er soll aus
Negern entstanden sein, die aus der
Sklaverei in
Brasilien
[* 4] in die
Heimat
zurückkehrten, vielfach vermischt mit portug.
Blut. Die
Mina sind schön gebaut und voll energischer Freiheitsliebe. In vereinzelten
Fällen treiben sie direkten
Handel mit Europa
[* 5] und suchen so bei ihren gesicherten
Beziehungen mit den
Stämmen des
Binnenlandes den europ.
Faktoreien an der
Küste gefährliche Konkurrenz zu machen. Die S. hat ihren
Namen von dem
Sklavenhandel,
der
bis in die Mitte des 19. Jahrh. hier unter dem Schutz eines schwer zugänglichen, aber
buchtenreichen
Strandes im großartigsten Maßstabe betrieben wurde. Bis 1851 besaßen hier nur die Portugiesen einige
Ansiedelungen. 1861 setzte sich England fest, dann 1863
Frankreich und 1884 endlich
Deutschland.
[* 6]
Der Flächeninhalt beträgt 21500 qkm, seine Ufer fallen noch innerhalb der nördl.
Waldgrenze. – Der
KleineS., im
TerritoriumAthabasca, fließt zum
FlusseAthabasca ab.
vor Beendigung des Bürgerkrieges diejenigen der
Vereinigten Staaten
[* 7] von
Amerika,
[* 8] in denen die
Sklaverei
durch die
Verfassung des Einzelstaates gestattet war. Zur Zeit des Bürgerkrieges teilte man sie in die
S., welche bei der
Union verblieben waren (Delaware, Maryland,
Kentucky, Missouri, Neujersey,
Kansas, den Distrikt Columbia
[* 9] und die Territorien Neumexiko,
Utah und
Nebraska, zusammen 1860 mit 2942041
Freien und 432650 Sklaven) und in die abgefallenen,
konföderierten S. (Virginien, Nord- und
Südcarolina,
Georgia, Florida,
Alabama, Mississippi, Lousiana,
Texas,
Arkansas undTennessee,
zusammen 1860 mit 5582223
Freien und 3521120 Sklaven).
diejenige
Stufe menschlicher Dienst- und Abhängigkeitsverhältnisse, auf der bei voller Einbuße der persönlichen
Freiheit ein
Mensch zur Sache und damit zum Eigentum eines andern wird, das beliebig
veräußert werden kann. Die S. ist so
alt wie
der Ackerbau. Während sie bei den schweifenden Jagdvölkern und bei den nomadisierenden Hirtenstämmen
keinen Raum fand und bei Völkern, die dem Fischfang obliegen, nur vereinzelt vorkommt, entstand mit dem Seßhaftwerden und
dem Beginn der Bodenbestellung auch das Bedürfnis nach Sklavenarbeit.
Die gesteigerte Arbeitsleistung, die der Bodenbau verlangt, forderte, mit der uralt geübten
Sitte derTötung
der Kriegsgefangenen zu brechen und die
Arbeitskraft der Unterworfenen zum
Vorteil des siegreichen
Stammes auszunutzen. In der
Folge trat in den
Kriegen neben dem Güterraub als Zweck der Menschenerwerb hervor, durch
den der eigene Bedarf an Sklaven
gedeckt und Menschenmaterial als Gegenstand des
Handels erworben wurde.
S. und
Sklavenhandel finden sich
in den sie bedingenden Kulturstufen und wirtschaftlichen Verhältnissen in fast allgemeiner
Verbreitung und haben auf die
Entwicklung der
Völker überall einen wesentlichen Einfluß geübt.
Seit dem
Aufkommen der S. führten die
Kriege zu einer
Bereicherung des Siegers an
Arbeitskräften, die der Kultur dienstbar
gemacht werden konnten. Die Anfänge der
Arbeitsteilung und der auf einen Zweck gerichteten Massenleistung
setzten mit der S. ein. Durch die
Überweisung der materiellen
Arbeit an die Sklaven ward den Herrschenden eine freiere Bethätigung
im Dienste
[* 10] der
Stammes- und Staatsinteressen und die Pflege geistigen Lebens ermöglicht. Mit der Unterscheidung
in Freie und
Unfreie entstand eine mehr und mehr sich festigende
Gliederung der Gesellschaft; die S. wirkt ständebildend,
und vereinzelt ist es selbst bei den
Negern, wie an der
Goldküste und im Kongolande, zur
Bildung eines
Adels gekommen.
Die sociale
Stellung der Sklaven pflegt günstiger und ihre Behandlung milder zu sein bei Völkern einer niedern Kultur; die
Anforderungen werden strenger und die Ausnutzung der
Arbeitskraft wird gesteigert bei entwickelten Wirtschaftsverhältnissen.
Das wirtschaftliche Leben der antiken
Völker beruhte fast ausnahmslos auf
S., und das ganze
Altertum hindurch blieb es völkerrechtlicher
Grundsatz, die Kriegsgefangenen als Sklaven zu betrachten. Der
Sklavenhandel, vornehmlich durch die Phönizier vermittelt,
war eine feste Einrichtung.
Assyrer, Babylonier und
Perser hatten S. seit ihrem ersten Auftreten als Eroberer; in
Indien bestand eine mildere Form der
Gebundenheit. Die
Juden, deren ursprünglich weitgehende Gewalt über ihre Sklaven das mosaische Gesetz beschränkte, unterschieden
zwischen einheimischen Sklaven, die nach sechsjähriger Dienstzeit freigegeben werden mußten, falls sie nicht freiwillig
auf Loslassung verzichteten, und solchen fremder Nationalität, die in lebenslänglicher S. verblieben.
Sklavenkinder, auch diejenigen der einheimischen Unfreien, waren Eigentum der Herren. Die S. erlangte bei den Israeliten
nicht die Bedeutung, die sie bei den klassischen Völkern hatte, und der
Sklavenhandel erreichte bei ihnen keine beträchtliche
Ausdehnung.
[* 11] Das
Alte Testament weiß nichts von Sklavenmärkten, erst in der Mischna wird ihrer Erwähnung
gethan.
Bei denGriechen blieb die S. wirtschaftliche Grundlage des Staatslebens durch die ganze Geschichte des
Volks hindurch. Auch
ein
Platowar in dieser Frage nicht vorurteilsfrei, und
Aristoteles, obschon er die S. etwas Widernatürliches nennt,
¶
forlaufend
1021
hält an ihrer wirtschaftlichen Notwendigkeit fest. Den Grundstock der Sklavenbevölkerung bildeten die Nachkommen der unterjochten
Ureinwohner. Dazu kamen zu allen Zeiten Kriegsgefangene und besonders seit dem 7. Jahrh. eine stetig zunehmende Einfuhr
fremder Sklaven. Nicht nur die bürgerliche Bevölkerung hielt zu Landbau und gewerblichen Verrichtungen Sklaven, sondern
auch die Staaten bedienten sich in weitem Umfange der Sklavenarbeit. Am hervorstechendsten war das Staatssklavenwesen
im kommunistischen Sparta entwickelt, dessen Geschichte durch das stammfremde, hart gehaltene und zu erbitterten Aufständen
immer geneigte Helotentum hervorragend bestimmt wurde.
Bei der großen Mannigfaltigkeit des polit. und wirtschaftlichen Lebens in Griechenland
[* 13] war die sociale Stellung der
Sklaven eine sehr verschieden abgestufte; im ganzen aber war ihre Lage keine drückende, und das Heraustreten aus dem Stande
der Unfreiheit war nicht erschwert. Das Asylrecht diente dem Sklaven, sich einer unwürdigen Behandlung zu entziehen; die
Freiheit erlangten athenische Sklaven durch Loskauf aus ihrem Nebenverdienst oder durch Freilassung.
Auch gab der Staat Sklaven frei, die in Notfällen bewaffnet worden waren oder sonst dem Gemeinwesen wichtige
Dienste geleistet hatten. Die Zahl der Unfreien schätzt J. ^[Karl Julius] Beloch zu Beginn des PeloponnesischenKrieges (bei
einer BevölkerungGriechenlands, mit Macedonien und den umliegenden Inseln von 3 Mill.) auf etwa 1 Mill. Ihre
Hauptmasse erfüllte die Mittelpunkte des Handels und der Gewerbthätigkeit, Korinth,
[* 14] Athen,
[* 15] Ägina. Am konsequentesten ausgebildet
und mit Sitte, Staatswirtschaft und Politik verwachsen war das Sklavenwesen bei den Römern.
Schon in der ältern Zeit häufte sich mit den Eroberungen die Zahl der Sklaven; nach den PunischenKriegen war Rom mit
[* 16] einer
Übermenge von Sklaven erfüllt, die noch fort und fort durch die zahlreichen Kriege und auf dem Wege des Handels vermehrt
wurden. Der Staat selbst hielt Mengen von Sklaven zur Verrichtung der öffentlichen Arbeiten, zum Minenbau, zur Bedienung der
Magistrate; jeder wohlhabendere Bürger besaß Sklaven, und das Gesinde der Großen wuchs in der Zeit der
spätern Republik und unter den Kaisern bis zu 5000, 10000, ja 20000 Köpfen.
Ein Teil dieser Masse diente allein dem Luxus der Besitzer, andere wurden zur Besorgung der häuslichen Geschäfte verwendet,
zum Betreiben von Künsten und Gewerben organisiert und zur Bebauung des Landes gehalten. Der röm. Sklave
der ältern Zeit war rechtlos und besitzlos, das völlige Eigentum seines Herrn, der eine unbeschränkte Gewalt über Leben
und Tod ausübte. Die Strafen für Vergehen waren hart; schon die Denunziation seines Herrn, ferner jeder Diebstahl eines Sklaven
wurde mit Todesstrafe belegt, die bis auf Konstantin in der Kreuzigung bestand.
Der Sklave konnte keine rechtliche Ehe schließen, sein Zeugnis vor Gericht dürfte er nur auf der Folter ablegen. Auch vom
Kriegsdienst waren die Unfreien ausgeschlossen, und nur in einigen Fällen besonderer Bedrängnis des Staates wurden hierin
Ausnahmen gemacht. Die Freilassung (manumissio) erfolgte unter feststehenden Formen (s. Freilassung".
Nur der durch feierliche manumissio Freigelassene (libertus) wurde röm.
Bürger, sofern sein Herr selbst das Bürgerrecht besaß.
War dies nicht der Fall, so trat der Freigelassene nur in die Klasse der Lateiner oder der Provinziellen. Aber
auch der Freigelassene,
der in die Reihe der Bürger aufgenommen wurde, erlangte nur einen beschränkten Besitz der Bürgerrechte.
Andererseits wurden nach älterm RechtFreie durch Überschuldung unfrei, und bei schweren Verbrechen degradierte man röm.
Bürger zu Sklaven, um an ihnen die Strafe vollziehen zu können. Seit 265 v. Chr. wurde es Sitte, Sklaven als Gladiatoren
[* 17] zu
erziehen.
Bei der Härte, die die röm. Sklaven erfuhren, waren Aufruhr und Verschwörungen nicht selten; 135-132
und 102 v. Chr. mußten in Sicilien Sklavenempörungen niedergekämpft werden, 73-71 v. Chr. erschütterte
der Aufstand unter Spartacus (s. d.) die Republik. (S. Sklavenkriege.) Erst in der Kaiserzeit, namentlich unter dem Einfluß
der stoischen Lehre,
[* 18] begann das Los der Sklaven milder zu werden. Die Kaiser, Trajan und mehr noch Hadrian,
beschränkten die Willkür der Herren und hoben die Sklaven aus dem Zustande der Rechtlosigkeit heraus.
Ein gemißhandelter Sklave, der unter die Statue des Kaisers floh, hatte Anspruch auf dessen Schutz. Die Sklaven durften Eigentum
besitzen und ihren Erwerb zur Loskaufung verwenden. Antonin endlich entzog den Herren das Recht über
Leben und Tod ihrer Sklaven. Man begann Sklaven anzusiedeln, und die Freilassungen wurden bald in solchem Maße üblich, daß
gesetzliche Beschränkungen getroffen wurden. Das Christentum nahm die ihm aus dem Heidentum entgegenkommende humanitäre Strömung
in sich auf, blieb aber der S. als einer Institution des staatlichen Lebens gegenüber neutral, so daß
diese die Zertrümmerung des RömischenReichs überdauerte. Im Orient ist der Unterschied zwischen Unfreien und Herren zu allen
Zeiten weniger schroff gewesen; die Sklaven standen ihren Herren näher und trugen mehr den Charakter des Hausgesindes.
Die Freilassung der Sklaven wird im Koran als ein Gott wohlgefälliges Werk empfohlen. Es liegen keine
Hinweife vor, daß Mohammed und die Chalifen Kriegsgefangene zu Sklaven machten. Die Sklavenscharen an den Höfen der Chalifen
waren vielmehr zumeist Neger, die aus dem Innern Afrikas auf dem Handelswege erworben wurden. Erst in den Kreuzzügen übten
die Mohammedaner wechselseitig mit den Kreuzfahrern die Sitte, die Gefangenen zu Sklaven zu machen. Die
auf die Kreuzzüge folgende Ausbreitung der islamit.
Macht führte dann Tausende von Christen in die mohammedanische S. In den abendländ. Reichen, die sich auf den Trümmern der
röm. Kultur erhoben, hat sich S. und Sklavenhandel auch nach der Einführung des Christentums noch Jahrhunderte lang erhalten.
Die Germanen hatten Sklaven, die durch Unterjochung oder Kriegsgefangenschaft unfrei geworden waren, aber
auch solche, die durch Überschuldung und sogar durch Verlust ihrer Freiheit im Spiel in die Knechtschaft geraten waren.
Die Sklaven wurden im Hausdienste verwendet, und sicher hielten Vornehme einen größern Troß von Unfreien. Weiterhin wurden
sie auf Hufen angesiedelt und waren zu Abgaben und Diensten verpflichtet. Die Knechte der Germanen galten
rechtlich nicht als Personen, sie wurden als Vermögensobjekte und als außerhalb der Nation stehend angesehen. Der Herr verfügte
unbeschränkt über seine Unfreien. Tötung und Verletzung fremder Sklaven wurde nicht durch ein Wergeld, sondern durch einen
! ihrem Besitzer zu leistenden Schadenersatz vergolten. Die Freilassung konnte eine widerrufliche sein,
welche die Zugehörigkeit zum Hause des Herrn nicht
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