u. s. w. ankämpfen. Der erste derartige
Verein ist unter
Führung hochgestellter
Männer in
Staat,
Kirche und
Heer in
Berlin
[* 2] entstanden.
Jetzt bestehen S. in vielen größern
StädtenDeutschlands.
[* 3]
Die erste, 19. und in
Cassel veranstaltete
«Allgemeine
Konferenz der deutschen S.» (mit dem Sitz in
Berlin) beschloß eine allgemeine deutsche
Vereinigung mit
Organen in den einzelnen
Ländern und
Provinzen zu gründen. Monatsblätter der S. sind: «Korrespondenzblatt zur
Bekämpfung der öffentlichen Sittenlosigkeit» (für
Männer;
Berlin) und «Frauenblätter» (ebd.).
Anatomie diejenige verhältnismäßig seltene
Abnormität, bei der sämtliche Organe des Körpers, die normalerweise links
liegen, rechts gelagert sind und umgekehrt. (S. Dextrokardie.)
nach
Tit. 14. des
Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes die jedem Vorsitzenden zur Aufrechthaltung
der Ordnung in der Sitzung zustehenden Maßregeln und die Bestrafung der dennoch in der Sitzung begangenen Ordnungswidrigkeiten,
die indes nur durch Gerichtsbeschluß angeordnet werden kann. DenAnordnungen des Vorsitzenden sind alle
in der Sitzung anwesenden
Personen, namentlich auch die
Vertreter der
Staatsanwaltschaft unterworfen; den Strafmaßregeln des
Gerichts sind die bei der Verhandlung amtlich beteiligten
Personen nicht unterworfen.
Das Gericht kann gegen Parteien, Beschuldigte, Zeugen, Sachverständige und bei der Verhandlung nicht beteiligte
Personen,
wenn sie den zur Aufrechthaltung der Ordnung erlassenen
Befehlen nicht gehorchen, Entfernung aus dem Sitzungszimmer
oder Haft bis zu 24
Stunden, wenn sie sich aber einer Ungebühr schuldig machen, unbeschadet strafrichterlicher Verfolgung,
eine Ordnungsstrafe bis zu 100 M. oder 3
Tagen Haft, gegen
Anwälte und Verteidiger nur eine Ordnungsstrafe bis zu 100 M. festsetzen.
Die
Vollstreckung der Ordnungsstrafen, gegen welche binnen einer Woche
Beschwerde an das Oberlandesgericht
zusteht, hat der Vorsitzende unmittelbar zu veranlassen.
Aufschiebende Wirkung hat die
Beschwerde nur bezüglich der gegen
Anwälte und Verteidiger und der von einzelnen
Richtern bei Amtshandlungen außerhalb der Sitzung festgesetzten Ordnungsstrafen.
– Die Österr. Strafprozeßordnung legt sowohl dem Vorsitzenden als dem Gericht noch weiter gehende
Befugnisse bei;
insbesondere kann der Vorsitzende Zuhörer aus dem Sitzungssaal entfernen lassen und im Fall der
Widersetzlichkeit
zu einer Arreststrafe bis zu 8
Tagen verurteilen (§. 233);
der Gerichtshof kann den Verteidiger mit einem Verweis oder Geldstrafe
bis zu 100
Fl. belegen;
auf
Antrag des Gerichtshofs erster Instanz kann der Gerichtshof zweiter Instanz
dem Verteidiger, der nicht
Advokat ist, die Befugnis, vor Gericht zu erscheinen, bis zur
Dauer von 6
Monaten entziehen, während
gegen
Advokaten die Entziehung nur von der Disziplinarbehörde ausgesprochen werden kann (§. 236).
L.,Merk, Pflanzengattung aus der Familie der
Umbelliferen
[* 5] (s. d.) mit nur wenigen auf der nördl.
Halbkugel weit verbreiteten
Arten, krautartige Gewächse, die vorzugsweise an sumpfigen Orten wachsen. Die einzige in
Deutschland
[* 6] einheimische Art, S. latifoliumL.,Sumpfmerk oder Wasserpastinake, ein Sumpfgewächs mit röhrigem, vielkantigem,
stark verzweigtem
Stengel,
[* 7] fiederteiligen, breitzipfeligen, über den Wasserspiegel hervorragenden und in feine, haarförmige
Zipfel zerteilten, untergetauchten
Blättern, gilt für giftig. Zu dieser Gattung gehört auch die Zuckerwurzel(S. sisarumL.), eine aus Mittelasien stammende, in
Deutschland vielfach verwilderte, ihrer süß und aromatisch schmeckenden
Wurzeln halber auch angebaute
Pflanze. Ihr Wurzelstock besteht aus büschelig gruppierten
Wurzeln, ihre untern
Blätter sind
fiederschnittig mit eiförmig-länglichen, scharfgesägten
Abschnitten, die obern dreiteilig mit lanzettlichen Teilstücken,
die
Blüten wie bei S. latifolium weiß. Diese
Pflanze verlangt einen leichten, fetten, gut gearbeiteten und warm gelegenen
Boden.
Assiut, kopt. Saûd, Hauptstadt Oberägyptens und der
Provinz
(Mudirieh) S. (128700 qkm, darunter
nur 2174 qkm Kulturland, mit 562137 E.), das alte Lykopolis
(d. i. Wolfsstadt), unweit vom
Nil in fruchtbarer Gegend auf der
westl. Seite des
Thals 45 m
ü.
d. M. gelegen, Endpunkt des ägypt.
Eisenbahnnetzes und Dampferstation, zählt (1882) 31575 meist
kopt. E. Die Stadt ist Sitz eines Paschas, eines kopt.
Bischofs sowie eines deutschen
Konsularagenten, hat einen
Palast, zwei
schöne Moscheen, schönes
Bad,
[* 8] Hospital, presbyterianische Missionsanstalt, große
Baumwollspinnerei und Regierungsmagazin
für die Bodenprodukte der
Provinz.
Als Hauptstation für die Karawanen aus
Nubien, den
Oasen westlich vom
Nil und dem östl.
Sudan, unterhält
S. noch immer bedeutenden
Handel. Beliebt sind die
Thonwaren
[* 9] (vorzüglich Pfeifenköpfe), die Sattlerarbeiten, die namentlich
nach Centralafrika
Absatz finden, die Fächer
[* 10] aus
Straußenfedern und die Elfenbeinschnitzereien. S. ist archäologisch nur
durch seine Nekropole und die Mumiengräber des hier verehrten
Wolfes in den Felsen der westl. libyschen Bergkette
bemerkenswert. Das unmittelbar am
Nil gelegene Dorf El-Hamra ist der
Hafen von
S. und mit der Stadt durch einen
Damm verbunden.
Zur
Provinz gehören die
OasenChargeh und
Dachel (s. d.).
(hebr.), der dritte
Monat der
Juden, hat 30
Tage und entspricht etwa der Zeit von Mitte Mai bis Mitte
Juni. Am sechsten und siebenten S. wird das Wochenfest (s. d.) begangen.
Falc.,
Schiwatier, ein urweltliches Riesentier aus den siwalischen
Bergen
[* 11] Nordindiens, von abenteuerlicher
Form, vereinigt
Merkmale der
Giraffen und Dickhäuter in sich. Der Körperbau war schwerfällig und gedrungen, der
Hals viel
kürzer als bei der
Giraffe; der
Kopf, so groß wie der Schädel lebender, erwachsener Elefanten, hatte
einen kurzen
Rüssel und zwei Hornpaare, von denen das größere vordere von der
Lage der Giraffenhörnchen, aber weit größer,
¶
mehr
ge-1007 wunden, schaufelförmig und verästelt war. Nahe verwandt waren Bramatherium, Vischnutherium und Hydaspitherium.