beide im got.
Stil, in dem neuern Stadtteil nach dem Bahnhof hin das Regierungsgebäude, bischöfl.
Palast an der Place d’Armes
und
das neue Gymnasium mit
Naturalien- und Münzkabinett. Außerdem besitzt S. ein Kapuzinerkloster und eine evang.
Kapelle. Haupterwerbsquellen sind die Ausbeutung von
Gips- und Anthracitgruben, Marmor- und Bausteinbrüchen,Strohflechterei,
Tabaksfabrikation, Obst-,
Weinbau (mit
Traubenkur) und
Handel mit
Wein. Nördlich von S. die Trümmer der
frühern bischöfl.
BurgTourbillon (1294 erbaut, 1788 durch
Feuer zerstört); südlich das Schloß Valeria, einst ein röm. Kastell, jetzt Priesterseminar,
mit der roman.
KircheNotre-Dame de
Valère (9. bis 13. Jahrh.) mit merkwürdigen Säulenkapitälen, Bildern und geschnitzten
Chorstühlen.
In dem frühern Kalendsale das neu gegründete Altertumsmuseum. Unterhalb Valeria liegt das Schloß Majoria,
bis 1788 Residenz der
Bischöfe, jetzt zum
TeilKaserne.
Das Klima der Umgebung ist so mild (Jahrestemperatur 10° C.), daß
außer vorzüglichem
Wein und Obst
Feigen,
Mandeln, Maulbeeren und an den Felsen von
Tourbillon sogar die
amerik. Feigendistel
(Opuntiavulgaris Tournef.)
gedeihen.
Konrad, Schriftsteller unter dem
Pseudonym Konrad
Alberti, geb. in
Breslau,
[* 2] studierte in
Breslau
und
Berlin
[* 3] Geschichte und Litteratur, war längere Zeit Schauspieler, studierte wieder in
Berlin und widmete sich dann ausschließlich
schriftstellerischer Thätigkeit.
S.s sociale
Romane und Novellen, die auf dem
Boden des modernen
Naturalismus
stehen, stoßen zwar häufig ab durch Cynismen, sind aber glatt und knapp geschrieben und gehören zu den bessern Erzeugnissen
der modernen realistischen Erzählungskunst, z. B. die Novellen
«Riesen und Zwerge» (2. Aufl., Lpz. 1889),
Gesamtheit der polizeilichen Maßregeln, die gegen öffentliche Unsitte und Anreizung zur Unsittlichkeit
gerichtet sind, und die zur Ausführung dieser Maßregeln bestellten amtlichen Organe. Die S. beschränkt sich gegenwärtig
in den deutschen
Staaten auf Maßregeln gegen die
Trunksucht, geschlechtliche Ausschweifungen,
Glücksspiele,
Tierquälerei, und solche zum Schutze der
Sonn- und Festtagsfeier. Die Bekämpfung der
Trunksucht geschieht durch
Beschränkung
der
Gastwirtschaften, Einrichtung sog. Polizeistunden (s. d.),
Strafandrohungen gegen Wirte in betreff der
Aufnahme schulpflichtiger
Kinder in ihren
Lokalen und Bestrafung solcher
Personen,
welche sich durch denTrunk unfähig machen, diejenigen zu unterhalten, zu deren
Unterhalt sie verpflichtet
sind
(Reichsstrafgesetzbuch §. 361⁵, sowie zahlreiche Polizeivorschriften in den Einzelstaaten).
Gegen geschlechtliche Ausschweifungen richten sich mehrfache Vorschriften des
Reichsstrafgesetzbuchs, nämlich §§. 183,
184, 174, 179, 182, 160, 361⁶. Außerdem ist in einzelnen
Staaten
der Konkubinat (s. d.), sofern dadurch öffentlichesÄrgernis
erregt wird, verboten; ferner gehören hierher auch die Vorschriften gegen öffentliche Tanzbelustigungen. Gegen das
Glücksspiel
richtet sich das reichsgesetzliche Verbot der Duldung von öffentlichen
Spielbanken, sowie verschiedene strafrechtliche Vorschriften
(Reichsstrafgesetzbuch §§. 284‒286, 361⁵); gegen
Tierquälerei die Vorschrift im
Reichsstrafgesetzbuch §. 360¹³ sowie
polizeiliche Strafbestimmungen in
Württemberg,
[* 5]
Baden,
[* 6] Hessen,
[* 7]
Sachsen;
[* 8] zum Schutz der
Sonntagsfeier bestehen
ebenfalls Polizeivorschriften in den Einzelstaaten mit der Strafdrohung des §. 366¹ des
Reichsstrafgesetzbuchs. Gegen «groben
Unfug» hat, ohne nähere Bestimmung, das
Reichsstrafgesetzbuch (§. 360, Nr. 11) Maßregeln getroffen. –
Vgl. R. von Mohl,
Die Polizeiwissenschaft, Bd. 2 (3. Aufl.,
Tüb. 1866).
rechter Zufluß derThur in der
Schweiz,
[* 9] entsteht aus zwei
Bächen am Nordostabfall der Sentisgruppe
beim Weißbad, 3 km südöstlich von Appenzell,
[* 10] und mündet, nachdem sie links den Urnäschbach aufgenommen, 42,5 km lang, bei Bischofszell.
Die S. ist ein wildes Bergwasser, weder schiffbar noch flößbar.
(Sittacinae), die langschwänzigen Papageien, im Gegensatz zu den kurzschwänzigen
(Psittacinae).
Sie wechseln
von etwa
Sperlings- bis Haushahngröße.
Die Hauptunterscheidungsmerkmale sind: ein schlanker langgestreckter Körper mit
mehr oder minder langem, stufigem
Schwanz und langen spitzen Flügeln. Im übrigen sind sie untereinander
sehr verschieden.
Wissenschaftlichen Wert hat die Unterscheidung der
S. und kurzschwänzigen Papageien nicht, doch kommt die
erstere Bezeichnung im
Handel viel vor und beide können als die bedeutsamste Kennzeichnung zweier großen Papageiengruppen
gelten. (S. auch Papageien.)
und Sittlichkeitsvergehen, strafbare Handlungen, welche durch unerlaubte Befriedigung des
Geschlechtstriebes, Anreizung der
Sinnlichkeit, Vermittelung unerlaubten Geschlechtsverkehrs, Verletzung der Schamhaftigkeit
begangen werden.
Onanie, auch gemeinschaftlich begangen, wird nicht bestraft. Im übrigen wird das Sittlichkeitsverbrechen
teils von einer
Person, an einer andern oder an einem
Tier begangen, wie die
Notzucht, die
Sodomie, teils von zwei
Personen gemeinschaftlich,
wie der
Ehebruch, die
Päderastie, die Blutschande.
Doch sind auch in diesem Falle nicht immer beide
Personen, wennschon bei einer gemeinschaftlichen unsittlichen Handlung beteiligt,
strafbar, z. B. wenn der eine
Teil noch nicht strafmündig ist. Aus naheliegenden
Gründen bleiben Verwandte
und Verschwägerte absteigender Linie wegen Blutschande straflos, wenn sie noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht haben,
ebenso das noch nicht 16 J. alte Mädchen, welches zum Beischlaf verführt ist. (S. auch
Unzucht.)
u. s. w. ankämpfen. Der erste derartige Verein ist unter Führung hochgestellter Männer in Staat, Kirche und Heer in Berlin entstanden.
Jetzt bestehen S. in vielen größern StädtenDeutschlands.
[* 13] Die erste, 19. und in Cassel veranstaltete «Allgemeine
Konferenz der deutschen S.» (mit dem Sitz in Berlin) beschloß eine allgemeine deutsche Vereinigung mit
Organen in den einzelnen Ländern und Provinzen zu gründen. Monatsblätter der S. sind: «Korrespondenzblatt zur
Bekämpfung der öffentlichen Sittenlosigkeit» (für Männer; Berlin) und «Frauenblätter» (ebd.).