und mit der Leitung der Kabinettsangelegenheiten beauftragt. Infolge der
Bewegung von 1848 trat er aus diesen
Stellungen zurück
und wurde Mitglied des Oberlandesgerichts zu
Dessau.
[* 2] Im anhalt. Landtag von 1849 gehörte S. zur entschiedenen
Rechten; 1850 saß
er im Staatenhause des
Unionsparlaments zu
Erfurt.
[* 3] In demselben Jahre wurde er zweiter Präsident des gemeinschaftlichen
Oberlandesgerichts für
Anhalt-Dessau und
Cöthen
[* 4] und 1853 alleiniger Präsident desselben. 1862 erfolgte seine
Berufung in
das Ministerium, 1863 seine Ernennung zum Wirkl.
Geheimrat. In demselben Jahre wurde er zum Vorsitzenden des neuerrichteten
Staatsministeriums für ganz
Anhalt
[* 5] ernannt. Er
starb zu
Dessau. Unter seinen jurist. Werken ist «Das praktische
gemeine Civilrecht» (3 Bde., Lpz.
1844‒55; 3. Aufl. 1868‒69) das bedeutendste. Außerdem schrieb er ein «Handbuch
des gemeinen Pfandrechts»
(Halle
[* 6] 1836) sowie eine «Anleitung zum
Studium des
Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich
Sachsen»
[* 7] (Lpz. 1864). In Gemeinschaft mit andern unternahm er 1829
die erste deutscheÜbersetzung des «Corpus
juris civilis» (7 Bde., Lpz.
1830‒34),
der sich eine solche des «Corpus juris canonici» (2 Bde.,
ebd. 1834‒39) im
Auszuge anschloß.
Gesteine,
[* 8] die aus mineralhaltigen
Gewässern als krystallinische oder amorphe
Absätze entstehen und zum
Teil
sehr neuer, sogar noch fortdauernder
Bildung sind. Der Gestalt nach ist der S. stalaktitisch, und zwar
nierenförmig, knollig, traubig, kolbig, röhrig, tropfsteinartig, staudig oder zackig, oder er kommt rindenartig als
Überzug
vor. Man unterscheidet nach den Hauptbestandteilen besonders den
Kalksinter,
Kieselsinter und Eisensinter (s. diese
Artikel).
Mit S. bezeichnet man endlich auch noch mehr oder weniger zusammengeschmolzene
Massen, z. B. die durch den
Blitz halb geschmolzenen Quarzkörner
(Blitzsinter, s.
Blitzröhren).
(lat. diluvium), vom altdeutschen sinfluot, d. h.
allgemeine
Überschwemmung, meist nach einer guten
VolksetymologieSündflut genannt, da in der biblischen Erzählung die
Flut
zur Zeit des
Noah als eine
Strafe für die
Sünden der
Menschen betrachtet wird. Die S. ist nicht zu verwechseln
mit dem Diluvium
[* 9] (s. d.) der Geologen, das mit ihr nichts zu thun hat. Gerettet
wird aus ihr
Noah, der nach Jahwes Angaben rechtzeitig ein Schiff
[* 10] (die
Arche) zimmert, in welcher er seine Familie und die
zu rettenden
Tiere birgt.
Die im 1.
Buch Mose überlieferte Sintflutsage ist nicht inPalästina
[* 11] entstanden, sondern aus
Babylonien
dorthin gekommen, was ein
Vergleich der biblischen Erzählung mit der babylonischen ergiebt. Die älteste Gestalt dieses
Berichtes
ist von G.
Smith 1872 auf mehrern Thontafeln entdeckt worden. Danach bildet die babylon. Legende
den elften von 12 zusammengehörigen
Gesängen, aus welchen ein babylon. Nationalgedicht, die Heldenthaten des
Gilgamisch, nach Rawlinson wahrscheinlich eine Versinnbildlichung der Sonnenlaufbahn, besteht.
Die meisten dieser
Tafeln sind in trümmerhaftem Zustande auf uns gekommen. Nur die 1., 6. und die 11.
Tafel mit der Sintfluterzählung,
von der sich im
Britischen Museum vier Hauptexemplare befinden, sind in einiger Vollständigkeit erhalten. Der nahe Zusammenhang
der babylon. Erzählung mit der im 1.
Buch Mose erhellt aus folgenden Einzelheiten: in beiden bricht die
Flut herein als göttliches Strafgericht über
die verderbte Welt, in beiden wird auf göttliches Geheiß von einem frommen
Manne ein Fahrzeug gezimmert, damit er mit seiner Familie sich retten soll. In beiden poet.
Beschreibung der
Flut; Angabe vom allmählichen Sinken der
Gewässer und die Aussendung dreier
Vögel
[* 12] zur
Erkundigung nach dem Festlande. Darauf wohlgefällig aufgenommenes
Dankopfer und die Versicherung seitens der Gottheit, daß
hinfort, solange die Erde steht, keine S. mehr angerichtet werden soll. Eine zweite
Recension der babylon. Sage ist erhalten
bei
Berosus (280‒270
v. Chr.), der den
HeldXisuthros nennt. Das keilinschriftliche Original dieses Beroseischen
Berichts ist indessen noch nicht wiedergefunden.
Eine dritte
Recension wurde auf einer Keilschrifttafel aus Kutha entdeckt.
Die ersteÜbersetzung des chaldäischen Sintflutberichts
veröffentlichte
GeorgeSmith (s. d.) in dem Werke «The
Chaldaean account of the Genesis, containing the description of the creation, the fall of man, the deluge»
(Lond. 1875; 2. Aufl. 1880),
die neueste und vollkommenste H. Zimmern in seinen Beiträgen zu Gunkels «Schöpfung
und Chaos» (Gött. 1895). Der
Text ist am vollständigsten veröffentlicht auf den
Tafeln 43‒44 [50‒51] des 4.
Bandes des
engl. Inschriftenwerkes «The Cuneiform
Inscriptions of Western
Asia». Ähnliche Sagen von ungeheuren
Überschwemmungen
(Flutsagen) finden sich bei sehr vielen Völkern des
Altertums; so bei den Griechen die Sage von der Deukalionischen
Flut (s.
Deukalion), bei den
Indern, den Persern, den
Chinesen, den Völkern des nördl.
Asiens, woraus man nicht auf eine allgemeine
Flut schließen darf, da sich in den Sagen verschiedene Einzelfluten widerspiegeln können. –
Vgl. Diestel,
Die
S. und die
Flutsagen des
Altertums (2. Aufl., Berl. 1876);
Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Koblenz),
Kataster- und Untersteueramtes,
hat (1890) 2827 E., darunter 95
Evangelische und 82 Israeliten, Post,
Telegraph, schöne roman., 1862 renovierte
Kirche (13.
Jahrh.), Erziehungsinstitut,
Krankenhaus,
[* 22]
Wasserwerk;