und mit der Leitung der Kabinettsangelegenheiten beauftragt. Infolge der Bewegung von 1848 trat er aus diesen Stellungen zurück
und wurde Mitglied des Oberlandesgerichts zu Dessau. Im anhalt. Landtag von 1849 gehörte S. zur entschiedenen Rechten; 1850 saß
er im Staatenhause des Unionsparlaments zu Erfurt. In demselben Jahre wurde er zweiter Präsident des gemeinschaftlichen
Oberlandesgerichts für Anhalt-Dessau und Cöthen und 1853 alleiniger Präsident desselben. 1862 erfolgte seine Berufung in
das Ministerium, 1863 seine Ernennung zum Wirkl.
Geheimrat. In demselben Jahre wurde er zum Vorsitzenden des neuerrichteten Staatsministeriums für ganz Anhalt ernannt. Er
starb zu Dessau. Unter seinen jurist. Werken ist «Das praktische
gemeine Civilrecht» (3 Bde., Lpz.
1844‒55; 3. Aufl. 1868‒69) das bedeutendste. Außerdem schrieb er ein «Handbuch
des gemeinen Pfandrechts» (Halle 1836) sowie eine «Anleitung zum Studium des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich
Sachsen» (Lpz. 1864). In Gemeinschaft mit andern unternahm er 1829 die erste deutsche Übersetzung des «Corpus
juris civilis» (7 Bde., Lpz.
1830‒34),
der sich eine solche des «Corpus juris canonici» (2 Bde.,
ebd. 1834‒39) im Auszuge anschloß.
Gesteine, die aus mineralhaltigen Gewässern als krystallinische oder amorphe Absätze entstehen und zum Teil
sehr neuer, sogar noch fortdauernder Bildung sind. Der Gestalt nach ist der S. stalaktitisch, und zwar
nierenförmig, knollig, traubig, kolbig, röhrig, tropfsteinartig, staudig oder zackig, oder er kommt rindenartig als Überzug
vor. Man unterscheidet nach den Hauptbestandteilen besonders den Kalksinter, Kieselsinter und Eisensinter (s. diese Artikel).
Mit S. bezeichnet man endlich auch noch mehr oder weniger zusammengeschmolzene Massen, z. B. die durch den
Blitz halb geschmolzenen Quarzkörner (Blitzsinter, s. Blitzröhren).
(lat. diluvium), vom altdeutschen sinfluot, d. h.
allgemeine Überschwemmung, meist nach einer guten Volksetymologie Sündflut genannt, da in der biblischen Erzählung die Flut
zur Zeit des Noah als eine Strafe für die Sünden der Menschen betrachtet wird. Die S. ist nicht zu verwechseln
mit dem Diluvium (s. d.) der Geologen, das mit ihr nichts zu thun hat. Gerettet
wird aus ihr Noah, der nach Jahwes Angaben rechtzeitig ein Schiff (die Arche) zimmert, in welcher er seine Familie und die
zu rettenden Tiere birgt.
Die im 1. Buch Mose überlieferte Sintflutsage ist nicht in Palästina entstanden, sondern aus Babylonien
dorthin gekommen, was ein Vergleich der biblischen Erzählung mit der babylonischen ergiebt. Die älteste Gestalt dieses Berichtes
ist von G. Smith 1872 auf mehrern Thontafeln entdeckt worden. Danach bildet die babylon. Legende
den elften von 12 zusammengehörigen Gesängen, aus welchen ein babylon. Nationalgedicht, die Heldenthaten des
Gilgamisch, nach Rawlinson wahrscheinlich eine Versinnbildlichung der Sonnenlaufbahn, besteht.
Die meisten dieser Tafeln sind in trümmerhaftem Zustande auf uns gekommen. Nur die 1., 6. und die 11. Tafel mit der Sintfluterzählung,
von der sich im Britischen Museum vier Hauptexemplare befinden, sind in einiger Vollständigkeit erhalten. Der nahe Zusammenhang
der babylon. Erzählung mit der im 1. Buch Mose erhellt aus folgenden Einzelheiten: in beiden bricht die
Flut herein als göttliches Strafgericht über
die verderbte Welt, in beiden wird auf göttliches Geheiß von einem frommen
Manne ein Fahrzeug gezimmert, damit er mit seiner Familie sich retten soll. In beiden poet.
Beschreibung der Flut; Angabe vom allmählichen Sinken der Gewässer und die Aussendung dreier Vögel zur
Erkundigung nach dem Festlande. Darauf wohlgefällig aufgenommenes Dankopfer und die Versicherung seitens der Gottheit, daß
hinfort, solange die Erde steht, keine S. mehr angerichtet werden soll. Eine zweite Recension der babylon. Sage ist erhalten
bei Berosus (280‒270 v. Chr.), der den Held Xisuthros nennt. Das keilinschriftliche Original dieses Beroseischen
Berichts ist indessen noch nicht wiedergefunden.
Eine dritte Recension wurde auf einer Keilschrifttafel aus Kutha entdeckt. Die erste Übersetzung des chaldäischen Sintflutberichts
veröffentlichte George Smith (s. d.) in dem Werke «The
Chaldaean account of the Genesis, containing the description of the creation, the fall of man, the deluge»
(Lond. 1875; 2. Aufl. 1880),
die neueste und vollkommenste H. Zimmern in seinen Beiträgen zu Gunkels «Schöpfung
und Chaos» (Gött. 1895). Der Text ist am vollständigsten veröffentlicht auf den Tafeln 43‒44 [50‒51] des 4. Bandes des
engl. Inschriftenwerkes «The Cuneiform Inscriptions of Western Asia». Ähnliche Sagen von ungeheuren Überschwemmungen
(Flutsagen) finden sich bei sehr vielen Völkern des Altertums; so bei den Griechen die Sage von der Deukalionischen Flut (s.
Deukalion), bei den Indern, den Persern, den Chinesen, den Völkern des nördl. Asiens, woraus man nicht auf eine allgemeine
Flut schließen darf, da sich in den Sagen verschiedene Einzelfluten widerspiegeln können. –
Vgl. Diestel,
Die S. und die Flutsagen des Altertums (2. Aufl., Berl. 1876);
Sueß, Die S. Eine geolog.
Studie (Prag 1883); Andree, Die Flutsagen,
ethnographisch betrachtet (Braunschw. 1891); von Schwarz, S. und Völkerwanderungen (Stuttg. 1894).
Stadt im Kreis Ahrweiler des preuß. Reg.-Bez. Koblenz, an der Ahr, 2,5 km vom Rhein, an der
Linie Köln-Bingerbrück der Preuß.
Staatsbahnen, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Koblenz), Kataster- und Untersteueramtes,
hat (1890) 2827 E., darunter 95 Evangelische und 82 Israeliten, Post, Telegraph, schöne roman., 1862 renovierte Kirche (13.
Jahrh.), Erziehungsinstitut, Krankenhaus, Wasserwerk;
Mosaikplatten- und Thonwarenfabrikation, Sägewerk,
Ackerbau und bedeutenden Weinbau. 1 km von S. der Berg Zimmert und der Mühlenberg mit schöner Aussicht.