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Auf der Grundlage des franz. ll'oäo äs commerco beruhen die S. von Italien [* 2] i^oäics äi commsr- cio p6r ii re^no ä' Itaiia. vom sowie Ooäice 7"0r la, inll.i'iu3. inerclnitilE vom r^idiert durch Gesetz vom 24. Mai 1877)' Belgien, [* 3] wo an Stelle des früher geltenden Buchs II des ^'ollc;
1879 getreten ist;
Grieckenl and (Gesetz vom Rumänien [* 4] (Gesetz vom Türkei [* 5] (^oäö cls commei'c" maritime vom I. 1864, Art. 1, modifiziert durch Gesetz vom Mai 1870); Spanien [* 6] ((^odi^o eis cmnercio vom welcher auch in den span. Kolonien eingeführt und das Vorbild für die Handelsgesetzbücher der lat. Staaten Amerikas geworden ist; jetzt ist derselbe ersetzt durch den neuen (^di^o äs cornercio von: in Kraft [* 7] seit dem Portugal l^ocligo comuic^cial vom 18. ^evt. 1833, dessen Teil II auch aus andern Quellen ge- schöpft bat und durch neuere Gesetze modifiziert worden ist;
jetzt ersetzt durch den neuen (^äi^o cum- inereiaivom in Kraft seit dem Holland (V6tdoek
van lvooplmnäel vom auch Bestimmungen enthaltend, die auf dem ältern niederländischen S. beruhen). In
Österreich
[* 8] ist das fünfte
Buch des
Teutschen Handelsgesetzbuchs bisher nicht cingcfübrt worden. Für das Privatscerecht
gilt die ital.
Übersetzung des zweiten
Buchs des (06^ äs commercs, wie er im Napoleonischen Königreich
Italien galt. In England
entbehrt das S. bisher noch einer Kodifikation, ^eerechtliche Bestimmungen sind in zahlreichen Einzelgesetzen erlassen, welche
meistens auch in den engl.
Kolonien eingcfübrt sind. Einige der letztern besitzen ein kodifiziertes^.,
z.V.
Nieder- .und Obcrcanada,
Ostindien,
[* 9]
Malta. In
Dänemark
[* 10] gilt noch das im wesentlichen auf dem Wisbyschen S. beruhende
Buch
IV des Tanske Lov vom doch ist dasselbe durch viele wichtige Epecialgesetze abgeändert worden. In
Norwegen,
[* 11] wo 1687 der
Tanske Lov in modifizierter Form als Norske Lov publiziert war, ist dieser durch das S. vom mit Nachtrag vom ersetzt
worden. In
Schweden ist an die
Stelle des 1667 von
Karl XI. publizierten S. ein neues S. vom modifiziert
durch Verordnung vom getreten. In
Ru hlan d gilt noch die Ordnung der
Handels- schiffahrt vom 25. Juni und
jedoch ist dieselbe durch neuere Gesetze abgeändert worden. . In
Finland ist das dort früher geltende
schwe- dische S. von 1667 durch
ein besonderes S. vom ersetzt wordcl Für die
Vereinigten Staaten
[* 12] von
Amerika
[* 13] sind, abgesehen
von den
Statuten der einzelnen
Staa- ten, die seerecht
lichen Bestimmungen entbaltcn in den Iv6vi8(^I 8tatut63 von 1^75,
Tit.
48-56. Litteratur. Pöhls,
Darstellung des S. nach Gemeinem und Hamburgischem
Recht u. s. w. (Bd. 3 seines
«Handelsrechts», 4
Tle., Hamb. 1830-33), dazu
Darstellung des Vcrsichcrungsrechts (Bd. 4 seines «Handelsrechts», 2
Tle.,
ebd. 1832 und 1834); von Kaltenborn, Grundsätze des praktischen euro- päischen S. (2 Bde.,
Verl. 1851);
Pcrels, Das inter- nationale öffentliche S. der Gegenwart lebd. 1882); ders., Handbuch des allgemeinen öffentlichen S. im Deutschen Reiche (ebd. 1884);
Knitschky, Die See- gesetzgcbung des Deutschen Reichs (ebd. 1883) ;Lewis, Prrckhaus' Konversations-Lexilon. 14. Aufl. XIV. ! Das deutsche ! Allgemeinen Demschen Handelsgesetzbuchs (2 Bde., 2. Aufl., Lpz. 1883-84);
Endemann, Handbuch des deutscken Handels-, See- und Wechselrechts. 4. Bd., ! Tl. I, Buch IV: Das ., bearbeitet von Lewis, Schrö- der und Reatz (ebd. 1884);
Wagner, Handbuch des ^7. (Bd. 1, ebd. 1884);
Desjardins, 1'i^itö äo äroit colninei'ciIi mHlitiin6 (9 Bde., Par. 1878 - 90); dc Valroger, Oroit maritims. ^oininentkii-s tkeo ric^us 5"5 ^l'^ti du Iivr6 II lln cods lls commsroL (5 Bde., ebd. 1883-86);
Abbott, ^ ti-63.ti86 ol t1i6 ilNV 1'6iHtiv6 t0 INeicilÄNt. ß!lip8 3.QlI 86HIN6U iI2.Aufl., Lond. 1881);
Maudeund Pollock,^com- ^enäiuni ot' tli6 1^^ c"t' morcuaiit LQip^iiiF (4. Zlufl., ^ 2 Bde., ebd. 1881);
Maclachlan, ^tr6llti86 on t,1i6 ! I^nv ct' M6i'cdüut LlnppwL (3. Aufl., ebd. 1880). Seerose, Pflanzenarten, s. K^inpdHLH, ^lup^ai- ! und Xclumdium; über den S. genannten Korallen- z polnpen s. Aktinien. Seeroutine, s. Schiffsdienst. Teesalz, s. Salz. [* 14] Seefcheiden oder Asci dien, eigentümliche Sccticre, welche die größte Klasse der Manteltiere ^s. d.) ausmachen. In der Jugend kaulquappen- ähnliH, machen die meisten eine starke Umwandlung durch und setzen sich fest, worauf die beiden Körper- öffnungcn auf die obere Körperseite rücken. Beide, die Einfuhr- wie die Auswerföffnung, pflegen mit sehr empfindlichen fransenartigen Tentakeln besetzt zu sein (z. B. bei i^ialliiäiH niamillHta 0?/r., s. Ta- fel: Mantelticre, [* 1] Fig. 7). Bei der Berührung ziebcn sich die Tiere lebhaft zusammen und spritzen aus beiden Öffnungen das Wasser im Strahle aus.
Der dicke Mantel ist bald knorpelartig weißlich durch- scheinend, bald aus dicker Cellulose gebildet, in welchem Falle das Tier, aus dem Wasser genom- men, einen unförmlichen Klumpen darstellt; bei der Gattung (^6iv08oin.i ist der Panzer, wie bei einer Schildkröte, in Platten abgeteilt. Sie leben, oft ungemein häufig, vorwiegend in der Litoralzone unmittelbar unter dem Wasserspiegel. Von dem wunderlich gestielten Geschlecht ist eine Art, Loitenia z ^ecwncnwtii (s. Tafel: Tiefscclebcn, [* 1] Fig. 22), ! Ticfseebewohner. In Italien kommen manche auf zur Nahrung.
Außer der geschlechtlichen Fortpflan- zung durch Eier [* 15] und Larven vermehren sich manche sog. gesellige S., wie die Keulen scheide (l^wvel- iinn. IsMäit'oi-iniZ 0. ^. ^/e^., s. Tafel: Mantel- tiere, [* 1] Fig. 6), welche die europ. Meere bewohnt, durch Wurzelausläufer, aus denen neue Individuen bervorsprossen. Die Blutgesäße der einzelnen Tiere bleiben entweder nur in der Jugend oder dauernd im Zusammenhange. Regelmäßige Stöcke bilden die zusammengesetzten S. oder Synascidien.
Die Kolonie, die durch Knospung aus einem Einzel- tiere entsteht, sitzt meist sternförmig, wie beim No- tr^Iw3 oder der Traub cnas cidie [* 1] (s. Fig.2), in ge- meinsamem Mantel um eine in der Mitte befindliche Kloakenöffnung herum. Solche Stocks siedeln sich bäufig auf Tangblättern an, wo sie oft in den leb- ! daftestcn Farben prangen. Einzelne erleiden im ! Spätherbst einen merkwürdigen Schwund, die Tiere ! zieben sich zusammen und es entsteht unter Hautver- ^ dickung eine dunkle Masse, in der nun die Knospen [* 16] z überwintern, um im Frühling neu hervorzubrechen. ! Farblos oder bläulich und durchsichtig endlich sind i die pelagiscb treibenden Kolonien der Feuer leib er, ! Feuerzapsen oder Feuerwalzen (I^lOLoma at- 51 ¶