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(1721) Livland, [* 2] Esthland, Ingermanland und einen Teil von Wiborgslän an Rußland abtreten, dann im Frieden mit Dänemark [* 3] zu Frederiksborg (1720) auf die Befreiung vom Sundzoll verzichten.
Vom Tode Karls XII. 1718 an war S., besonders seit 1739, ein Tummelplatz der Parteistreitigkeiten, die sich auf den Reichstagen unter franz., russ. oder engl. Einfluß entwickelten. Dem König Karl XII. folgte auf dem Throne seine jüngere Schwester Ulrike Eleonore, doch nicht sowohl durch Erbrecht als durch freie Wahl der Stände, die eine neue Konstitution (Regierungsform 1719 und 1720) annahmen, wodurch die königl. Macht sehr beschränkt wurde. Ihr Gemahl war Friedrich von Hessen-Cassel, der mit Bewilligung der Stände 1720 die Regierung übernahm und sie bis 1751 führte.
Als ein schwacher Fürst vermochte er nicht das Ansehen des Königtums zu erhalten und wurde vom Reichsrat beherrscht. S. war bis auf den Namen eine aristokratische Ständerepublik. Auch diese Epoche war nicht von Kriegen frei. Auf Anstiften einiger erhitzter Köpfe aus der sog. Partei der Hüte begann man 1741, um die an Rußland abgetretenen Provinzen wiederzuerlangen, abermals einen Krieg, den 1743 der schimpfliche Friede zu Åbo beendete, in dem ein Teil Finlands bis an den Kymenefluß verloren ging und die Thronfolge in S., da die Königin kinderlos war, dem Herzog Adolf Friedrich (s. d.) von Holstein, Bischof von Lübeck, [* 4] zugesichert ward.
Unter des letztern Regierung, 1751-71, nahm S. seit 1757 einen schwachen und erfolglosen Anteil am Siebenjährigen Kriege. Im Innern zerrütteten die unter dem Namen der Hüte (s. d.) und Mützen bekannten Parteien das Reich, und die königl. Gewalt sank immer mehr zum Schattenbilde herab. Als Gustav III. (s. d.) 1771 seinem Vater in der Regierung gefolgt war, ließ er es 1772 sein erstes Geschäft sein, die Königsgewalt wieder zu erheben (Konstitution von 1772) und dem Parteiwesen ein Ende zu machen. Er unternahm auch gegen Rußland einen zwar erfolglosen, aber nicht ruhmlosen Krieg, erweiterte 1789 die königl. Macht durch die sog. «Sicherheitsakte», wurde jedoch deswegen 1792 das Opfer einer Verschwörung.
Thrombus - Thugut

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Thron.Ihm folgte unter der Vormundschaft seines Oheims, des Herzogs Karl von Södermanland, sein Sohn Gustav IV. Adolf (s. d.), der durch seinen Starrsinn, womit er S.s Interessen durch seinen Widerstand gegen Napoleon und Rußland schädigte, die unblutige Revolution von 1809 hervorrief, durch die er den Thron [* 5] verlor, den der Herzog von Södermanland unter dem Namen Karl XIII. (s. d.) bestieg. Diese Revolution beendete für S. den Streit zwischen Monarchie und aristokratischer Vielherrschaft (Konstitution von 1809), und während man die königl. Macht hinlänglich zu kräftigen, dabei aber eine Garantie gegen die Eingriffe in die Rechte und Freiheiten des Volks festzusetzen suchte, glaubte man eine allen Forderungen genügende Verfassung aufgestellt zu haben. Da der alte König kinderlos war, wählte man den Prinzen Christian August von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg zu des Königs künftigem Nachfolger.
Mit Rußland schloß man den Frieden zu Fredrikshamn in dem ganz Finland und Westerbotten bis zum Torneå- und Munioflusse nebst den Ålandsinseln abgetreten wurde, mit Dänemark den zu Jönköping [* 6] und mit Frankreich den zu Paris [* 7] in dem S. dem Kontinentalsystem beitrat. Inzwischen starb der Kronprinz eines plötzlichen Todes, und der Reichstag zu Örebro wählte Aug. 1810 den Marschall Bernadotte zum Thronfolger. Auf Andringen Napoleons mußte S. England den Krieg erklären.
Kiel (Stadt)

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Kiel.Doch das Drückende dieses Kriegszustandes sowie die immer steigenden Anmaßungen Frankreichs führten 1812 dahin, daß sich S. Rußland näherte und sich an dem letzten Bündnis gegen Napoleon und dem Kriege beteiligte, durch den dieser gestürzt wurde. (S. Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 bis 1815.) Durch den Frieden mit Dänemark zu Kiel [* 8] sollte S. zu dem Besitz Norwegens gelangen; dagegen trat es seinen Anteil an Pommern [* 9] und die Insel Rügen ab, die später an Preußen [* 10] kamen.
Bernadotte, der nach dem Tode Karls XIII. 1818 als Karl XIV. Johann (s. d.) den Thron bestieg, war vor allem bemüht, den materiellen Zustand des Landes zu heben. Doch gelang es ihm nicht, im Lande ganz heimisch zu werden; Preßprozesse riefen namentlich im Sommer 1838 tumultuarische Scenen in der Hauptstadt hervor, die den reaktionären Einflüssen, unter denen der König stand, neuen Anlaß gaben, ihn mit Mißtrauen gegen das Volk zu erfüllen. Am starb Karl Johann, und es folgte ihm sein Sohn Oskar I. (s. d.), unter dem sogleich im Juli ein von einem bereits früher eingesetzten Konstitutionsausschuß entworfener Verfassungsreformentwurf im Reichstag zur Beratung kam, der jedoch vom Adel und Klerus abgelehnt wurde.
Dagegen setzte der König (1845) eine Reform der Kriminalgesetzgebung und eine Veränderung der Erbgesetze ins Werk, und auch die Abschaffung des Zunftzwanges, die größere Förderung von Handel und Gewerbe, die Vorbereitung von Eisenbahnanlagen wurden zu gleicher Zeit durchgeführt. In die Beratungen des Reichstags über einen neuen Verfassungsentwurf fiel die polit. Bewegung vom Febr. 1848, die auch S. nicht unberührt ließ. Das nächste Ergebnis war (April) ein Wechsel im Ministerium zu Gunsten des Liberalismus und die Zusage einer baldigen Entscheidung der Verfassungsangelegenbeit. Schon 1. Mai ward hierauf den Ständen der Entwurf der neuen Nationalrepräsentation übergeben, wonach nur noch zwei Kammern bestehen sollten. Dieser Entwurf ward von dem Verfassungsausschuß angenommen, aber die definitive Entscheidung, der Verfassung gemäß, erst dem nächsten Reichstage vorbehalten.
Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein.Inzwischen brach der Streit um Schleswig-Holstein [* 11] zwischen Dänemark und Deutschland [* 12] aus, in dem S. nicht unbeteiligt bleiben zu können glaubte. Schon seit Jahren hatte sich in der Nation, namentlich unter der Jugend, eine skandinav. Einheitstendenz geltend gemacht, die dem alten Haß zwischen Schweden [* 13] und Dänen ein Ende machte, und die nun dazu beitrug, die dän. Sache populär zu machen. Es kam ein enges Bündnis zwischen S. und Dänemark zu stande, infolgedessen schwed. Truppen nach Fünen abgingen.
Schweden (Geschichte)

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Seite 64.699.Unter schwed. Vermittelung wurde der Waffenstillstand zu Malmö [* 14] abgeschlossen. Aber bald erkaltete die Teilnahme für die dän. Sache, so daß Dänemark 1849 vergeblich versuchte, die Schweden zu einer thätigen Mitwirkung zu bringen. S. blieb neutral, und es ward ihm deshalb bei dem Waffenstillstand vom die Besetzung Nordschleswigs übertragen. Als Nov. 1850 der Reichstag zusammentrat, fand der Verfassungsentwurf von 1848 nur beim ¶
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Bürgerstande die Mehrheit, alle andern Kurien verwarfen ihn. Die Folge war eine Modifikation des Ministeriums und abermalige Verschiebung der Sache. Ferner beschloß der Reichstag eine Steuerreform, namentlich eine hohe Branntweinsteuer, Einführung des Decimalsystems in Münze, Maß und Gewicht, Herabsetzung der Zölle und Bewilligung von Mitteln zum Bau von Eisenbahnen, die auf Staatskosten angelegt werden sollten. Während S. sich im übrigen während des Orientkrieges neutral verhielt, schloß es doch mit Frankreich und England ein Schutzbündnis, veranlaßt durch russ. Übergriffe bei der Fischerei [* 16] und der Jagd infolge der unsichern Grenzen [* 17] im Norden. [* 18] Im Pariser Frieden von 1856 ging Rußland bereitwillig auf die zur Abstellung derartiger Vorkommnisse gestellten Bedingungen ein und verpflichtete sich auch, die Ålandsinseln ferner nicht zu befestigen.
Da der König schwer erkrankt war, so wurde dem Kronprinzen Karl die Regentschaft übertragen, die er bis zu dem erfolgten Tode seines Vaters fortführte. Der erste Reichstag unter der Regierung des neuen Königs Karl XV. (s. d.), der eine ganz volkstümliche Politik einschlug, trat zusammen. Obschon mehrere zeitgemäße Veränderungen an dem Widerspruch des einen oder andern Reichsstandes scheiterten, auch eine Kollision des Reichstags mit dem norweg. Storting über die Unionsverhältnisse eintrat, fanden doch viele wichtige innere Angelegenheiten ihre Erledigung.
Das Kommunalwesen auf dem Lande wie in den Städten wurde reformiert, die Religionsfreiheit erweitert, den Israeliten im ganzen Lande die Erwerbung von Grundbesitz bewilligt, der Paßzwang aufgehoben, ein neues Konkursgesetz hergestellt, die Errichtung einer allgemeinen Hypothekenbank beschlossen und zur Fortsetzung der Eisenbahnbauten bedeutende Mittel bewilligt. Nachdem der Reichstag wieder zusammengetreten war, legte ihm die Regierung den Entwurf einer neuen Reichstagsordnung (datiert vor, der günstig aufgenommen wurde.
Rüstungen und Waffen

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Rüstungen.Doch mußte, dem Grundgesetz gemäß, die Entscheidung der wichtigen Angelegenheit bis zum nächsten Reichstage ruhen. Es kamen ferner neue Straf-, See- und Jagdgesetze zu stande sowie ein Gesetz über kirchliche Repräsentation, über Gestattung bürgerlicher Heiraten zwischen Christen und Israeliten und die Herstellung vollständiger Gewerbefreiheit. In dem deutsch-dän. Konflikt waren die Sympathien sowohl der Regierung als auch des Volks auf der Seite der Dänen; als jedoch mit dem Tode König Friedrichs VII. der Bruch zwischen Dänemark und Deutschland unvermeidlich schien, ließ die schwed. Regierung von dem bereits verhandelten Bündnis mit Dänemark ab, obgleich die Stände 3 Mill. zur Vervollständigung der Rüstungen [* 19] bewilligten. Am trat der Reichstag zusammen, dem die Abstimmung über die in der vorigen Session von der Regierung vorgelegte Reichstagsordnung zukam. Der Entwurf wurde von allen vier Ständen (4., 7. und angenommen und erhielt gesetzliche Kraft. [* 20] Die dem Bedürfnis längst nicht mehr entsprechende Ständevertretung war hiermit abgethan und dafür eine Repräsentativverfassung mit zwei Kammern eingeführt.
Am trat der erste Reichstag nach der neuen Ordnung zusammen und bewilligte die Mittel für die Fortführung der Bahn nach Kristiania. [* 21] Dagegen wurde eine von dem König dringend gewünschte Heeresreform mehrmals vertagt und endlich abgelehnt. Am starb König Karl XV. zu Malmö. Da er keine männlichen Erben hinterließ, so folgte ihm sein ältester Bruder als Oskar II. (s. d.). Dieser Thronwechsel hatte auch einen Wechsel der auswärtigen Politik zur Folge, da König Oskar II. nicht, wie sein Bruder, für Frankreich, sondern für Deutschland Sympathien hegte.
Unter ihm begann eine lebhafte Entwicklung auf allen industriellen und kommerziellen Gebieten, Eisenbahn- und Kanalbauten wurden eifrig betrieben, und die Staatseinnahmen stiegen. Eine den Übergang zur Goldwährung anbahnende Münzkonvention mit Norwegen und Dänemark wurde 1873 vom Reichstag genehmigt. Dagegen kennzeichnen sich die folgenden Jahre durch fortgesetzte, aber resultatlose Versuche einer Reorganisation des Heerwesens. Die bäuerlichen Grundbesitzer, die in der Zweiten Kammer überwogen, wollten nicht die Lasten einer neuen Armeeorganisation übernehmen, wenigstens nicht ohne eine Erleichterung der auf den Gütern lastenden Abgaben.
Endlich kam es unter dem Ministerium Themptander 1885 zu einer partiellen Lösung der beiden Fragen; 30 Proz. der Grundlasten wurden abgeschafft und eine Erhöhung der Wehrpflicht bewilligt. In dem mit dem norweg. Storting entstandenen Verfassungsstreit (s. Norwegen, Bd. 12, S. 449 b) stellte sich das schwed. Ministerium auf die Seite des Königs und erklärte daß ohne dessen Genehmigung weder im norweg. noch im schwed. Grundgesetz eine Änderung vorgenommen werden dürfe.
An Stelle der Heeresfrage trat jetzt die Zollfrage in den Vordergrund, da die schwierige Lage der Landwirtschaft auch in S. unter der Bauernpartei den Wunsch nach Getreidezöllen rege machte und auch unter einem Teil der Industriellen schutzzöllnerische Neigungen vorhanden waren. Die 1886 von der Bauernpartei beantragten Lebensmittelzölle gelangten in der Zweiten Kammer zur Annahme, wurden aber in der ersten abgelehnt, und da sich dieser Vorgang im folgenden Jahre wiederholte, so wurde die Zweite Kammer aufgelöst.
Bei den Neuwahlen im Herbst gewannen die Schutzzöllner die Mehrheit, und da sie auch bei den Ergänzungswahlen für die Erste Kammer siegreich gewesen waren, so bekam diese Richtung in beiden Kammern das Übergewicht. Das Ministerium Themptander erbat darauf seinen Abschied, den es Febr. 1888 erhielt, worauf der Freiherr von Bildt an die Spitze der Regierung trat. Es wurde noch in demselben Jahr ein schutzzöllnerischer Tarif erlassen, in dem Getreide- und Mehlzölle eingeführt und auch andere Lebensmittel, besonders Schweinefleisch, sowie verschiedene Industrieerzeugnisse mit Zöllen belegt wurden.
Da aber in dem schwed.-norweg. Zollvertrage von 1874, dem sog. «Zwischenreichsgesetz», gegenseitige Zollfreiheit für die Erzeugnisse beider Länder festgesetzt war und Norwegen im wesentlichen an seinem Freihandelssystem festhielt, so wurde der beabsichtigte Zollschutz zum Teil ganz illusorisch, und es stellte sich die Notwendigkeit heraus, mit Norwegen zu einem neuen Abkommen zu gelangen. Diese Vertragsrevision, wodurch die Zollfreiheit, die bis dahin für den Verkehr zwischen beiden Ländern bestanden hatte, beschränkt wurde, erfolgte 1890. Die neuen Zölle hatten die Einnahmen bedeutend vermehrt, so daß das Budget nicht ¶