forlaufend
676
Schwarzburg, [* 2] altes deutsches Fürstengeschlecht, dessen ununterbrochene Stammreihe mit Sizzo, Gra- fen von S. und von Käfernburg (gest. 1160), be- ginnt. Dessen ältester Sohn Heinrich folgte dem Vater als Graf von S., der jüngere, Günther, als Graf von Käfernburg. Als aber Heinrich, der kin- derlos war, auf dem Reichstage zu Erfurt [* 3] 1184 durch den Einsturz einer Decke [* 4] den Tod fand, erbte Günther auch S. Von feinen Söhnen wurde Gün- ther der Stammvater des 1385 erlofchcnen Hauses der Grafen von Käfernburg, während Heinrich die Stammlinie des grast.
Haufes S. fortfetzte. Hein- richs XII. jüngerer Sohn Günther ff. d.) wurde 1349 zum deutschen König erwählt. Sein Bruder Heinrich, gest. 1337, pflanzte den Stamm des Hau- ses fort. Ein Nachkomme Heinrichs in der fiebenten Generation, Graf Günther XI^. von S. und Arn- stadt, gest. 1552, wegen feines Reichtums «Der Reiche» oder «Mit dem fetten Maule» genannt, der auch die Reformation einführte, ist der nächste ge- meinschaftliche Stammvater der beiden noch blühen- den Linien des Haufes.
Von seinen vier Söhnen wurde nach mchrern Teilungen und dem Tode zweier Brüder 1599 Johann Günther Stifter der Linie zu Schwarzburg-Sondershaufen (s. d.), die anfangs die Linie zu Arnstadt [* 5] hieß, und Albert VII. der Ahnherr der Linie zu Schwarzburg-Rudolstadt (s.d.). Zu Anfang des 14. Jahrh, bestanden die Stamm- lande des Hauses aus den Reichslehen S., Vlanken- burg und Königsee. Die meisten Erwerbungen machte es seit der Zelt des Königs Günther. Es war von Kaiser Karl IV. mit Rudoljtadt als böhm. Lehn, von Kurmainz mit Sondershausen, [* 6] von Kursachsen mit Frankenhausen, von Sachsen-Weimar mit Arnstadt und Käfernburg (seit 1446), von Sachsen-Gotha mit Ilm und Paulinzelle belehnt; andere Lehen hatte es von Fulda [* 7] und Hessen-Cassel. Das ganze Besitz- tum zerfiel in die Obere und in die Untere Herrfchaft S. Nur auf ersterer ruhte die Reichsstanoschast der Grafen von S., weshalb bei Teilungen jede Linie in beiden Herrfchaften Besitzungen echalten mußte. -
Vgl. Hellbach, Archiv von und für ^. (Hildburgh. 1787);
derf., Grundriß der Genealogie des Haufes 3. (Rudolst. 1820)'. Iunghans, Gefchichte der schwarzb.
Regenten (Lpz. 1821); Apfelstedt, Gefchichte des fchwarzb. Haufes (Sondersh. 1856); Leo, Ter- ritorien des Deutschen Reichs, Bd. 2 (Halle [* 8] 1867).
Schwarzburgbund, eine Vereinigung von fünf christl. (lutherischen) Verbindungen zu Berlin, [* 9] Er- langen, Greisswald, Halle, Leipzig. [* 10] Die Grund- sätze sind im allgemeinen die des Wingolf, doch wohl noch strenger lutherisch. Seinen Namen hat der Bund davon, daß er im Sommer 1886 zu Schwarz- burg gegründet wurde, wo noch aller 2 Jahre sich die Vertreter vcrfannneln. Schwarzburg-Nudolstadt, ein zum Deutfchen Reiche gehöriges Fürstentum, dem Flächeninhalt nach der 19., der Einwohnerzahl nach der 21. Vundes- ftaat, in Thüringen gelegen, hat 940,6i qwu und umfaßt den größern Teil der schwarzb.
Oberherr- schaft (732,70 q^m) und den kleinern (östlichen) der Unterherrfchaft (207,83 ykm), von denen ersterer wiederum aus zwei, letzterer aus drei getrennt liegenden Stücken Landes besteht. (S. die Karte: Königreich Sachsen, [* 11] Provinz Sachsen süd- lich er Teil^ und Thüringische Staaten, beim Artikel Sachsen, Königreich.) Das Land ist in beiden Teilen gebirgig und namentlich im obern reich an Wald. In der Ober- herrschaft, welche mit ihrem südl. Teile im Thü- ringer Walde liegt, ist der höchste Punkt der Wurzel- berg (872 m); in der Unterherrschaft der Kyffhäufer (486 m); in jener ist der Hauptfluß die Saale mit Loquitz und Schwarza, in dieser die Wipper.
Das Land hat mehrere durch Naturschönheit ausgezeich- nete Punkte, besonders in der am Nordabfall des Thüringer Waldes gelegenen Oberherrfchaft. Außer dem romantischen Thal [* 12] der Schwarza (s. d.) werden die Klosterruinen Paulinzelle (s. d.) und (in der Unter- herrschaft) die Trümmer der alten Kaiferburg aus dem Kyffhäufergebirge (s. d.) häufig befucht. Fran- kenhaufen und Vlankenburg find befuchte Badeorte. S. hatte 1885: 83836,1890: 85863 (41570 männl., 44293 weibl.) E., d. i. 91 E. auf 1 ykm, darunter 397 Katholiken und 71 Israeliten.
Auf die Ober- herrfchaft entfielen 68262, auf die Unterherrfchaft 17 601 E. Das Fürstentum hat 8 Städte und 159 Dörfer. Hauptstadt ist Rudolstadt [* 13] (s. d.). Das Fürstentum zerfällt in 3 Landratsämter: Landrats- ämter gen '^Z ZL iZ^ W 464,09 5331 8668 39080 84 290 268,72 4186 6344 29132 109 69 207,83 3249 4036 17601 85 38 Nudolstadt . . 464,09 5331 8668 39 080 84 290 27 Königsee . . . 268,72 4186 6344 29132 109 69 4 Fran'tcnhausen 207,83 3249 4036 17601 85 38 40 Das Landratsamt Frankenhaufen bildet die Unter- herrfchaft.
Von der Gesamtstäche sind etwa 42 Proz. land- wirtschaftlich benutzt: 1892 waren bebaut mit Roggen 7163 Ka, Weizen 2884, Gerste [* 14] 3767, Kar- toffeln 5524, Hafer [* 15] 4891 und Wiesen 7482 ba. Geerntet wurden 9335 t Roggen, 4438 Weizen, 5581 Gerste, 64133 Kartoffeln, 5475 Hafer und 19562 t Wiefenhcu. Am wurden ge- zählt 3094 Pferde, [* 16] 19847 Stück Rindvieh, 29946 Schafe, [* 17] 24846 Schweine, [* 18] 16006 Ziegen und 3620 Bienenstöcke. Die Forstwirtschaft ist befonders im Thüringer Walde von Wichtigkeit, wo sie für manche Ortschaften Hauptquelle desErwerbs bildet. 19 691dH Wald sind herrschaftliche Forsten.
Vorherrschend ist Nadelholz. Der Bergbau [* 19] liefert in der Oberherr- schaft Eifen-, Kupfer- und Alaunerze, Marmor und Schiefer, in der Unterherrfchaft Braunkohlen. Die Saline in Frankenhaufen liefert Kochsalz. Die In- dustrie erstreckt sich auf Spinnereien, Glashütten, Eifcngicßcreicn, Mühlen, [* 20] Brauereien, Gerbereien, Fabrikation von Woll- und Tuchwaren, Porzellan mit Porzellanmalerei, Tabak [* 21] und Cigarren, Maschi- ncn, Farben, Vleiweiß und Chemikalien.
Außerdem bcsteben Drahtweberei, Holzfchnitzerei, Perlmutter- knopfdrchcrci, Buch- und Steindruckereien. Die Ge- samtlänge der Chausseen inderObcrherrschaft beträgt 260,4, in der Unterherrschast 40,8 Km; die Länge der Eisenbahnen (1892/93) 30,3 kin, darunter 7, km Nebenbahnen. Die obere Herrschaft (Leutenberger Bezirk) wird von der Prcuß. Staatsbabn Gera- Eichicht und der Saalbahn mit Zweigbahn Schwarza- Blankenburg berührt. Versassung und Verwaltung. Das Für- stentum ist eine konstitutionelle, im Mannsstamm des gleichnamigen Hauses erbliche Monarchie und erhielt 1816 eine ständische Verfassung, die und umgestaltet wurde. Der Landtag besteht aus 16 Abgeordneten, von denen 4 von den Höchstbesteuerten und 12 durch direkte geheime Wahl auf drei Jahre gewählt werden. Zur ¶