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ununterbrochen oder sprungweise erfolgen. Den S. folgen meist größere oder kleinere Unterstützungs - trupps (Soutiens) in geschlossener Ordnung. Ist die zerstreute Ordnung nicht mehr notwendig, so schließen sich die S. zusammen (sammeln). Schützen, fahrende Schüler, s. Bacchanten. Schützenabzeichen, in mehrern Armeen den besten Schützen verliehene Auszeichnungen, die den Wetteifer der Mannschaften bei dein Schießdienst anregen sollen. Sie werden meist durch wollene, silberne oder goldene auf den Ärmeln angebrachte Vorten oder Signalhörner gebildet.
In der deut- schen Armee bestehen seit 1892 die S. aus dreiteili- gen, schwarz-weiß-roten (in Bayern [* 2] blau-weißen und in Würtemberg schwarz-roten) gedrehten Schnu- ren, die mit und ohne Troddeln (Eicheln, bei der Artillerie Granaten) [* 3] von der rechten (bei den Küras- sieren, Dragonern und Husaren von der linken) Schulter nach der Brust getragen werden, und von denen die beiden höchsten Klasien mit Silber durch- wirkt sind. Die höchste Klasse hat ein goldenes Me- daillon mit Namenszug des Kaisers (Königs von Bayern oder Württemberg) [* 4] am Achsclende.
S., die auf einer Schiehschule erworben sind, erhalten als ein besonderes Abzeichen noch eine silberne Eichel bez. Granate. Seit 1895 erhalten im deutschen Heere von der Insanterie eines jeden Armeekorps, von sämtlichen Jäger- und Schützenbataillonen, von der gesamten Feld- und von der gesamten Fuhartillerie diejenigen Compagnien (Batterien), die in ihrer Ge- samtleistung im Schiehen am besten befunden worden sind, ein auf dem rechten Oberarm von sämtlichen Angehörigen der Compagnie (Batterie) zu tragen- des Kaiserabzeichen.
Ferner erhält die betreffende Compagnie (Batterie) eine Büste des Kaisers, und der Chef derselben einen silbernen Schild [* 5] mit Wid- mung. Das Kaiserabzeichcn besteht aus einem oval- gestalteten, 6 cm hohen, 1 cm breiten Eichenlaubkranz aus gelbem Metall, oben mit der Kaiserkrone ge- schlossen; inmitten des Kranzes befinden sich sür die Infanterie zwei gekreuzte Gewehre ohne Bajonette, für die Artillerie zwei gekreuzte Kanonenrohre; für Jäger und Schützen besteht die Auszeichnung in der Gestalt eines skelettierten Hirschkopfes mit einem Geweih von 12 Enden und der Kaiserkrone darüber.
Bei allen Kaiserabzeichen ist das Jahr der Stiftung (1895) angebracht. Die Mannschaften erhalten das Abzeichen nur für ein Jahr, die Unteroffiziere und Kapitulanten, so lange sie bei der Abteilung stehen. Schäften. Schützenbund, Deutscher, s. Schützengesell- Schützendorfer Kanal, [* 6] s. Tabelle I zur Karte: Die Schiffahrtsstraßen des Deutschen Reichs, beim Artikel Schiffahrtskanäle. Schützenfest, s. Schützengesellschaften. Schützenfeuer, s. Feuerart.
Schützengefellschaften, der letzte Rest jener einst dem deutschen Bürger zustehenden allgemeinen Waffenfähigkeit, die mit der hohen Blüte- und Machtentwicklung der Städte aufs engste zusammen- hing. Als hänsige Ein- und Übergriffe des Adels und der Fürsten die Städte zu beständiger Kampf- bereitschaft nötigten, ordnete sich auch ihr Kriegs- wesen. Die patricischen Geschlechter nahmen Waffen [* 7] und Nüstung der Ritter an, die übrigen Bürger aber, nach Zünften oder Stadtvierteln geordnet, rüsteten sich mit verschiedenen Waffen, meist mit der Armbrust. [* 8]
Weil aber erfolgreiche Führung der Arm- brust eine nur durch lange Übung zu gewinnende Fertigkeit voraussetzte, bildeten sich bald Schützen- vereine in der damals allgemein üblichen Form von Gilden, als deren Schutzheiliger gewöhnlich der durch Pfeilschüsse gemartete St. Sebastian galt. Schützenhäuser, Schießbahnen aus sreien Plätzen oder in den Zwingern, eine durch Beiträge und Ver- mächtnisse bereicherte Vereinskasse und zahlreiche Schützenfeste waren die notwendige Folge, und die städtischen Behörden begünstigten solche Einrichtun- gen natürlich aufs kräftigste.
Namentlich gediehen die Schützenfeste, die den Bürgern dasselbe wur- den, was den Rittern die Turniere qewesen waren, zu großer Ausdehnung [* 9] und hoher, selbst polit. Be- deutung. Mit besonderm Glänze wurden sie im 15. und 16., ja bis ins 17. Jahrh, hinein gefeiert, und Einladungen ergingen an Fürsten, Adel und Städte. Die Teilnahme anderer Städte diente zur Förderung und Befestigung mächtiger Bündnisse, wovon das durch Fischart im «Glückhaften Schiff» [* 10] gefeierte Schützenfest der Stadt Straßburg [* 11] (1576) ein Beispiel bietet.
Als die Bürger gelernt hatten, das Feucrgewehr zu handhaben, bildeten sich auch schon frühzeitig S. für Wallbüchse und Standrohr, neben denen die ältern Vereine fortbestanden. Durck veränderte Kriegführung und Einbuße städtischer Freiheit verloren die S. allmählich ihre frühere Be- dentung und fanken zu Vergnügungsgesellschaften herab, die nur in besondern Notfällen zum Zwecke des Gemeinwohls herangezogen wurden. Erst mit dem nationalen Aufschwünge der neuern Zeit erho- ben sie sich wieder zu höherer patriotischer Bedeu- tung. In Nachahmung der großen schwciz.
Schützen- feste, die alljährlich den Ort wechseln, dielten die deutschen Schützen 1861 in Gotha ein [* 12] allgemeines deutsches Schützen-und Turnfest und gründeten einen Deutschen Schütz enbuno, der sein zweites Bun- desschießen 1863 zu Frankfurt [* 13] a. M., dann solche 1865 zu Bremen, [* 14] 1872 zu Hannover, [* 15] 1875 zu Stutt- gart, 1878 zu Düsseldorf, [* 16] 1881 in München, [* 17] 1884 in Leipzig, [* 18] 1887 in Frankfurt a. M, 1890 in Berlin, [* 19] 1894 in Mainz [* 20] abhielt. 1897 soll es in Nürnberg [* 21] abgehalten werden. Der Bund verfolgt das Ziel: Verbrüderung aller deutschen Schützen, Vervoll- kommnung in der Kunst des Vüchsenfchießens und Hebung [* 22] der Wehrfähigkeit des deutschen Volks. -
Vgl. Erdmann, Versuch einer Historie vom öffent- lichen Armbrust-und Büchsenschießen (Lpz. 1737); Hendel, Archiv für deutfche S. (3 Bde., Halle [* 23] 1802 -3); Förster, Die Schützengilden (Berl. 1856); Feierabend, Gefchichte der eidgenössischen Schützen- feste (Aarau [* 24] 1875);
Edelmann, Schützenwefen und Schützenfeste der deutschen Städte vom 13. bis 18. Jahrh. (Münch. 1890).
Schützengraben, [* 25] eine ausgehobene Vertiefung zur Deckung der Schützen (s. d.) beim Feuern. Die S. sind in Bezug auf Lage und Richtung in erster Linie von taktischen Verhältnissen abhängig; sodann muß die Gestaltung des Geländes berücksichtigt und, soweit es die taktischen Verhältnisse gestatten, aus- genutzt werden. Die Länge de S. ergiebt sich, in- dem man für jeden Mann einen Schritt Raum au der Feuerlinie rechnet. Die für die deutsche Armee gültige Vorschrift kennt für den Aufriß des S. drei Arten: [* 1] Fig. 1 zeigt den sog. regelrechten S. Ist aus Mangel an Zeit die Herstellung eines solchen nicht möglich, so genügt ein Graben nach [* 1] Fig. 2 bereits für kniende Schützen. Unter Umstün- den kann es sich empfehlen, den regelrechten S. nach [* 1] Fig. 3 zu verstärken. Dieser verstärkte Graben ¶