1885 wurden 84 687, 1890 gar 95 365 Schlafleute (darunter 69 217 Schlafburschen und 26 148 Schlafmädchen)
gezählt.
Auch in den andern Großstädten ist ihre Zahl bedeutend (in
Leipzig
[* 2] 1890: 21 952, in
Breslau
[* 3] etwa 15000, in
Dresden
[* 4] 12 456).
Da das Vermieten von Schlafstellen besonders von der ärmern
Bevölkerung
[* 5] betrieben wird, deren Räumlichkeiten
für solchen Zweck vielfach durchaus ungeeignet sind und nicht selten nur aus einem Zimmer bestehen, so birgt das S. eine
Quelle
[* 6] gesundheitlicher und sittlicher Gefahren nicht
nur für die Schlafleute selbst, sondern auch für die Familienangehörigen
der Vermieter in sich, weshalb neuerdings in mehrern
Staaten strenge polizeiliche Vorschriften in dieser
Richtung erlassen worden sind.
Die in
Preußen
[* 7] nach dem Vorbilde von
Berlin
[* 8] allgemein erlassenen Verordnungen gehen in der Hauptsache
dahin, daß die Schlafräume, in welchen seitens privater
Personen Fremden gegen Entgelt eine Schlafstelle gewährt wird,
mindestens 3 qm Bodenfläche und 10 cbm Luftraum auf den
Kopf enthalten müssen.
Schlafleute dürfen nur
in solchen Räumen untergebracht werden, welche nicht zugleich
Personen des andern Geschlechts zum Schlafen dienen.
Wer Schlafleute
aufnimmt, ist verpflichtet, hiervon unter Angabe der Zahl derselben der Polizeibehörde Mitteilung zu machen, welche über
die Brauchbarkeit der Räumlichkeiten für jenen Zweck zu befinden hat.
Ähnliche Bestimmungen gelten
für diejenigen
Gastwirtschaften, in welchen obdachlosen
Personen gegen Entgelt für einzelne Nächte derart Unterkommen gewährt
wird, daß in einem gemeinschaftlichen Schlafraum mehrere nicht zu einander gehörige
Personen untergebracht werden (Nachtherbergen
oder Pennen genannt).
(Hypnosis,Sopor), der den festesten Willen überwindende
Trieb zum Schlafen, kann schon bei
Gesunden nach erschöpfenden Anstrengungen, beim Erfrieren u. s. w. eintreten, gesellt sich
aber meist zu krankhaften Zuständen, namentlich wenn diese einen besondern
Bezug zum
Nervensystem haben
(Gehirnentzündung,
Gehirndruck,
Epilepsie,
Hysterie u. s. w.) sowie zu schweren Fieberzuständen und zu den narkotischen
Vergiftungen. Als verschiedene
Formen der S. pflegt man folgende Zustände zu unterscheiden: Das
Koma oder der komatöse Zustand, eine
besonders bei schweren fieberhaften
Krankheiten vorkommende S., bei der der
Kranke in einen tiefen ununterbrochenen Schlaf
verfällt und auch nach gewaltsamem Aufwecken sofort wieder einschläft (Coma somnolentum);
ferner die
Schlafwachsucht (Coma
vigil), ein mit lebhaften Traumdelirien verbundener halbwacher Zustand, in dem der
Kranke zwar auf Rütteln
und Anreden antwortet, sich aber nicht klar bewußt ist;
endlich die Lethargie, ein sehr tiefer Schlaf, bei dem der
Kranke
nur schwer durch Aufrütteln zu erwecken ist, große Gleichgültigkeit, überhaupt große
Geistes- und Körperschwäche zeigt
und sogleich wieder in Schlaf versinkt. In seltenen Fällen kommt die S. als selbständige, länger andauernde
Krankheit (idiopathische S., Cataphora) vor. S. ist eigentlich stets ein
Symptom einer
Störung der Gehirnthätigkeit, wobei
besonders die Sinnesfunktionen unterbrochen sind, und ist vom
Schlagfluß hauptsächlich durch das Fehlen der Muskellähmungen,
von
Ohnmacht und Scheintod durch die unverminderte
Energie der Herzthätigkeit unterschieden.
Mittel gegen die
S. können
nur gegen die
Ursache gerichtet sein, die daher in jedem Falle zunächst zu ermitteln ist; am wirksamsten pflegen sich kalte
Übergießungen des
Kopfes und
Nackens, starke Riechmittel und kräftige
Hautreize zu erweisen. Die gerichtliche
Medizin rechnet
die schlafsüchtigen
Menschen unter diejenigen, deren Zurechnungsfähigkeit bezweifelt werden muß. Eine ähnliche Beurteilung
beansprucht die der S. ähnliche
Schlaftrunkenheit (s. d.). Das
Gleiche gilt vom
Schlafwandeln oder
Nachtwandeln
(s. d.).
ein narkotisches
Mittel, das in der
Absicht gereicht wird, einen tiefen Schlaf hervorzurufen. Am meisten
werden hierzu das
Opium,
Morphium sowie neuerdings das
Chloralhydrat, letzteres besonders in der Form von Schlummerpunsch u.dgl.,
verwendet. Da die genannten
Mittel bei häufigerm Gebrauch nachteilig und nervenzerrüttend, in stärkern
Gaben selbst tödlich wirken, so sollten sie durchaus nur auf
Anordnung des
Arztes genommen werden.
(Somnolentia), der dem völligen Einschlafen oder Erwachen unmittelbar vorhergehende halb oder ganz
bewußtlose Zustand, in dem oft Handlungen von gewaltsamer oder sonst strafbarer Art (sogar Mordthaten)
vollbracht werden. Es ist in solchen Fällen oft eine schwierige
Aufgabe des gerichtlichen
Arztes, sowohl die Gegenwart als
den
Grad der S. zu bestimmen.
in der
Feuerwerkerei eine Pulverladung, die in einer Hülse
[* 9] derart fest eingeschlossen ist, daß beim Entzünden
durch das Zerreißen der Hülse ein heftiger
Knall entsteht;
je nach
Größe der Pulverladung unterscheidet man Kanonenschlag
und
Gewehrschlag.
der für
Bildhauer cylindrisch und am Stiel abgerundet.
Der S. für Klempner hat einen cylindrischen oder schwach faßförmigen
Kopf
mit ebener
Bahn. Die Dimensionen variieren von 13 bis 75 cm Durchmesser.
Alle werden am zweckmäßigsten aus Weißbuchenholz
hergestellt.
S. heißt auch dcr Hammer (Fäustel) des
Bergmanns (s.
Bergbau,
[* 12] Bd. 2, S. 756
b, und Textfig. 7
u. 8, S. 757 a).
[* 1] und
Eisen,
[* 13] ein mit einem
Bergeisen
(Spitzhammer) kreuzweis gelegtes Fäustel, zunächst das
Symbol des
Bergbaues,
dann der Montanindustrie überhaupt. (E. beistehende Abbildung.)