Schiffscertifikat,
s. Certifikat ^[= (lat.), im allgemeinen jeder Schein, jede als Ausweis dienende schriftliche, besonders auch ...] (Bd. 4, S. 57a).
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s. Certifikat ^[= (lat.), im allgemeinen jeder Schein, jede als Ausweis dienende schriftliche, besonders auch ...] (Bd. 4, S. 57a).
die durch besondere Vorschriften geregelte Thätigkeit der Schiffsoffiziere und Schiffsbesatzung (s. Schiffsrollen). Auf Kriegsschiffen dient als Norm für den S. die «Instruktion für den Kommandanten S. M. Schiffe» [* 2] sowie die «Instruktion für den Geschwaderchef». Der tägliche S. wird durch die Routine, eine Art von Stundenplan, geregelt. Die Routine ist verschieden für jeden Wochentag, ferner auch anders in See als im Hafen (Seeroutine, Hafenroutine).
In den Tropen, wo die Tagesstunden zum S. weniger geeignet sind, wird die Einteilung nach der Tropenroutine vorgenommen. Feststehende Zeiten im S. sind im Hafen: die Flaggenparade morgens um 8 Uhr [* 3] im Sommer, um 9 Uhr im Winter (1. Okt. bis 1. April); abends mit Sonnenuntergang. Ferner die Mittagszeit der Mannschaft 12 Uhr, die Ausgabe der Hängematten, die Freizeit, in der das Rauchen erlaubt ist, der Zapfenstreich, die Reveille. In See ist im S. das Ablösen der Wachen, die Mahlzeiten u. s. w. ebenfalls an ganz bestimmte Zeiten gebunden. Zum S. rechnen auch die Exercitien der Mannschaft am Geschütz, mit dem Gewehr, in der Takelung [* 4] u. s. w.
In der Handelsmarine wird der S. teilweise nach besondern, von den großen Dampfergesellschaften erlassenen Vorschriften oder nach langjährigem Brauche geregelt. Die Schiffsoffiziere gehen gewöhnlich Wache um Wache, wobei der Kapitän die besondere Verantwortung für die Wache des zweiten Steuermanns hat. Die Mannschaft ist in zwei Wachen geteilt, die sich alle vier Stunden ablösen. Die Arbeits- und Freizeit ist dienstlich geregelt.
Zum S. gehört auch die Schiffsordnung, die teils durch Gesetz, teils nach altem Brauch das Verhalten der Schiffsmannschaft zu den Vorgesetzten regelt. Danach hat der Schiffsmann dem Schiffer und den Steuerleuten mit Achtung zu begegnen und allen ihren Befehlen in Bezug auf den S. unweigerlich Folge zu leisten. Gehorsamsverweigerung wird je nach der Schwere des Falls mit Geldstrafe oder Gefängnis, bei einem Komplott mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren bestraft.
Schiffsdisponent, s. Korrespondentreeder und Reederei. ^[= Mitreederei, die Vereinigung mehrerer Personen (Mitreeder, Schiffsfreunde), welche ein ihnen ...]
Verkehrsmittel, die zur Überlandbeförderung von Schiffen dienen, während die Eisenbahnfähren (s. d.) die Beförderung von Eisenbahnwagen über Gewässer auf Schiffen bewerkstelligen. Für kleinere Fahrzeuge und auf kurze Strecken sind S. an verschiedenen Stellen für die Überwindung von Wasserscheiden u. dgl. seit längerer Zeit in Anwendung, so im Alleghanygebirge. Der amerik. Ingenieur James B. Eads hat einen Plan zur Überführung von Seeschiffen aus dem Golf von Mexiko [* 5] nach dem Stillen Meer mittels einer Schiffseisenbahn (Tehuantepec Ship Railway) aufgestellt.
Hiernach sollten die zum Tragen der Schiffe bestimmten Wagen 16–21 m breit werden und so viel Räder erhalten, daß jedes derselben nur eine Last von 5 t zu tragen hätte. Da die größten Dampfer, die auf dieser Schiffseisenbahn befördert werden sollen, in voller Ladung und Ausrüstung zu 5000 t Gewicht angenommen wurden, so würden für die zum Tragen derselben bestimmten Wagen 1000 Räder erforderlich werden. Die Eisenbahn sollte 12 Stahlschienen von 35 kg Gewicht auf das Meter erhalten, die 1,2 bis 1,5 m voneinander sind, die Richtungsänderungen der Bahnlinie sollten durch Drehscheiben vermittelt werden; an jedem Ende der Bahn sollten Rampen angebracht werden, die mit Neigung 1:100 bis 9 m unter Wasserspiegel führen würden;
an verschiedenen Punkten der Bahn waren Schiebebühnen für das Ausweichen entgegenkommender Schiffe vorgesehen.
Die Gesamtkosten der Bahnanlage sind mit Einschluß der Häfen, Docks und aller Maschinen auf 75 Mill. Doll. veranschlagt. Die Ausführung dieses Plans ist durch den erfolgten Tod von Eads in unbekannte Ferne gerückt. Dagegen wurde eine auf denselben Grundsätzen beruhende, aber im kleinen Maßstabe gehaltene Schiffseisenbahn in Canada im Herbst 1886 in Angriff genommen. Sie geht zwischen der Bucht von Fundy und dem Golf von St. Lorenz über die 17 engl. Meilen breite Landenge von Chiegnecto, das Verbindungsglied zwischen Neuschottland und Neubraunschweig, und wird nach ihrer bevorstehenden Vollendung den Schiffsweg von St. Lorenz nach St. John (auf der Ostküste von Neubraunschweig) an der Fundybucht um 800 km, den Weg nach Portland, Boston [* 6] und andern südl. Städten um 500 km und mehr abkürzen, auch die gefährliche Umschiffung von Neuschottland vermeiden.
Die Schiffswagen bestehen aus schweren Doppelquerträgern, die an den Enden von Drehschemeln getragen werden. Das hierdurch bedingte Doppelgleis zeigt 5,5 m Achsenweite der vollspurigen Gleise. Die Schiffe werden aus Vorhäfen mittels Druckwasservorrichtungen auf die Bahn gehoben, die auf 27,2 km schnurgerade in südöstl. Richtung geführt ist, und von mächtigen Lokomotiven in ungefähr zwei Stunden über die Landenge gezogen. Die Kosten für die Docks, deren Umfang nur noch von wenigen Docks der Welt übertroffen wird, sollen ungefähr dieselbe Höhe erreichen wie die Kosten der Eisenbahn selbst. Der Bau ist von den Erbauern der Forthbrücke, den engl. Ingenieuren Baker und Fowler, übernommen; die Vollendung ist nicht abzusehen, da neuerdings die Mittel zur Fertigstellung ausgegangen sind. –
Vgl. Zeitschrift für Transportwesen und Straßenbau, Nr. 10 (Berl. 1890).
Vorrichtung zum Entladen von Schiffen, welche körner- oder pulverförmige Materialien führen. (S. Mehlfabrikation und die dazu gehörige Tafel, e.)
soviel wie Mitreeder (s. Reederei.) ^[= Mitreederei, die Vereinigung mehrerer Personen (Mitreeder), welche ein ihnen ...]
Schiffsgeld,
eine Steuer in England, die wegen ihrer unberechtigten Erhebung durch Karl I. berühmt geworden ist. Unter frühern Monarchen, namentlich unter der Königin Elisabeth 1588 beim Herannahen der span. Armada (s. d.), waren von den Küstenstädten und Grafschaften zu ihrer Verteidigung Schiffe aufgeboten worden, an deren Stelle man auch Geld angenommen hatte. Bei der Erschöpfung anderer Finanzquellen kam nun die Regierung Karls I. auf den Gedanken, mitten im Frieden 1634 die gleiche Forderung zu stellen, und glaubte damit ein Mittel gefunden zu haben, auch ohne Parlamentsbewilligung Steuern ausschreiben zu können. Allein ein einzelner Mann, John Hampden (s. d.), wagte es, die Zahlung zu verweigern, und ließ es zu einem Prozeß kommen, der ungeheures Aufsehen erregte. Die bald darauf folgende Erhebung der Schotten zwang Karl Nov. 1610 zur Berufung des Langen Parlaments (s. d.), das den König zur Abstellung aller Beschwerden nötigte.
die Bewaffnung der Kriegsschiffe. Im Seegefecht und bei Küstenangriffen feuern sie von schwimmenden beweglichen ¶
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lungen aus, wie sie die Decke [* 8] der Sckiffe bieten. Die Manöver des eigenen und des feindlichen Schiffs erfordern fortdauernde Änderungen in der Lage der Kämpfenden zu einander und in den Entfernungen.
Die Ziele sind meistens von bedeutender Wider- standsfähigkeit (Panzer), weshalb große Kaliber mit schweren Geschossen von großer Durchschlagskraft nötig sind.
Die Eigentümlichkeiten der verschie- denen Gattungen der Kriegsschiffe in Bezug auf Zweck, Tragfähigkeit und Raumverhältnisse erfor- dern eine große Zahl verschiedener Geschützkalibcr und innerhalb der einzelnen Kaliber verschiedene Rohrlängen und Gewichtsklassen.
Die beschränkten Naumverhältnisse und die Bewegungen der Schisse verlangen besondere Lafettcneinrichtungen.
Ein Stellungswechsel der Geschütze [* 9] ist so gut wie ausge- schlossen.
Größere Boote sind mit leichten Kano- nen armiert, die zur Verwendung als Landungs- geschütze auch in eine Art von Fcldlafctte eingelegt werden. In neuester Zeit sind auf allen Flotten Schnellfeuerkanonen und Ncvolverkanoncn (s. Kar- tütschgcschütze), namentlich zur Abwehr von Torpedo- bootsangriffen eingeführt worden.
Zur Zeit der Se- gelschiffe kam es namentlich darauf an, fovicl wie möglich S. in der Breitseite des Schiffs unterzubrin- gen. Die Linienschiffe (s. d.) battcn die schwersten C. in der untersten Batterie, auf dem Oberdeck die leich- testen, meist nur Karronaden (s. d.).
Aus glatten, gußeisernen oder bronzenen Rohren auf Holzlafctten schoß man Vollgefchosse, Kartätschen, Ketten-, Stan- gen- und Pahkugeln, die letztern hauptsächlich um die Takelung des Gegners zu zerstören.
Die Kaliber va- riierten zwischen 3 und 33 1(F Geschosigcwicht. Die Wirkung war dem Schiffskörper wenig gefährlich' so erhielt z. V. Nelsons Flaggschiff in der Schlacht bei Trafalgar etwa 800 Schüsse in den Rumpf, ohne zu sinken. Zuweilen wurden Schiffe in Brand geschossen, oder in die Luft gesprengt, wenn die Pulverkammer Feiler sing. Erst die Einführung der Vombcnkanoncn ermöglichte die schnellere Zerstörung der Schiffs- körper. Während des Krimkriegcs und selbst im Dä- nischen Krieg 1864 verwendete man noch glatte Ge- schütze. Die österr. Marine führte noch in der See- schlacht bei Lissa [* 10] 1866 nur wenige gezogene 15 cm- Schisfsgeschütze modernen Systems, während die ital. Flotte schon über eine bedeutende Anzabl Armstrong- kanonen verfügte. Ende der sechziger Jahre wurden bei allen Marinen die gezogenen Hinterlader einge- führt. Der Wettkampf zwischen Gescbütz und Panzer bat ganz außerordentliche Erfolge auf dem Gebiet der Schisfsartillerie zu Tage gefördert. Während zu Nel- sons Zeit ein Linienschiff von 100 Kanonen eine Breit- seite von 600 kF und in der Schlacht bei Lissa Tegett- boffs Flaggschiff Ferdinand Max 236 kF Eifen warf, betrug das Geschoßgewicht des in den Grund ge- rannten Re d'Italia 823 K3. Das deutsche Panzer- schiff König Wilhelm vermag aus einer Breitseite mit 20 Geschützen 1390 kF, die Panzcrkorvctte Sachsen [* 11] mit 6 Geschützen 1100 IlF zu schleudern, die engl. Panzer Sultan (8 schwere, 4 leichte Geschütze) 968 liss, Alexandra (12 Geschütze) 1200 K3 und Invincible (14 Geschütze) 3084 kF'. endlich die ital. Schiffe Duilio (4 sehr schwere, 4 leichtere Geschütze) 3682^ und Italia (4 sehr schwere, 18 leichtere Gesckütze) 4072 K3. In neuester Zeit sind gewaltige Fortschritte in der Herstellung der S. gemacht worden;
man sucht jetzt die Wirkung der einzelnen Kaliber zu erhöben durch 35, 40 und 50 Kaliber lange Rohre, 4 Kaliber lange Geschosse, [* 12] sehr starke Pulverladungen von lang- sam verbrennenden, rauchschwachen Pulverarten.
Die Stahl- und Hartgußgranaten haben durch Form und Herstellungsart große Durchschlagsfähigkeit;
die Zündergranatcn haben große Hohlräume, um große Sprengladungen brisanter Stoffe aufnehmen zu kön- nen. Die Erfahrungen in der Seeschlacht an der Jalu- mündung (Herbst 1894) drängen auf Bewaffnung der Schiffe mit möglichst vielen Schnellfeuerkanonen leichten und mittlern Kalibers. Die deutsche Marine hat folgende S.: 30,5, 28, 26, 24, 21, 17, 15, 12,5, 12, 10,5, 8,7, 8 cm- Kruppfche Ring- [* 13] und Mantelringkanonen und die 8 cm-Bronzebootskanone;
darunter kommen fast alle Kaliber als lange und kurze Rohre, erstere mit 22-25, letztere mit 20 Kaliber Länge vor.
Seit 1887 ist ein neues Rohrsystem mit Längen von 30 bis 40 Kalibern, mit Geschossen von 3,5 und 4 Kaliber Länge und Ladungsquotienten bis zu einem Drittel hinzugetreten, das erhöhte Geschwin- digkeit, günstigere Gestaltung der Geschosse zur Über- windung des Luftwiderstandes, wesentlich erhöhte Geschoßwirkung und Tresffähigkeit als entscheidende Vorzüge besitzt, die allerdings mit einem erhöhten Rohrgcwicht (desselben Kalibers) erkauft werden. Hiervon existieren bis jetzt 28,24,21,15 und 10,5 cm- Schiffsgefchütze.
Das schwerste deutsche Schiffs- geschütz ist das 11,2 m (40 Kaliber) lange 30,5 cm-Ge- schütz von 54,0 t Rohrgewicht, das mit 175 K3 brau- nem prismatischem Pulver (sog. Schokoladenpulver) ein Geschoß von 455 1 feuert bei einer Anfangs- energie von 7868 Metcrtonnen und auf kurze Entfer- nung noch einen Eiscnpanzer von 85 cm durchschlägt.
Von den genannten Kalibern ist das von 30,5 cm für die Panzerkanonenboote, das von 26 cm und 24 cm. für die Panzerschiffe [* 14] bestimmt;
die ältern Panzer- schiffe führen kurze 24 cm- und 21 cm-Schiffsgeschütze.
Auf der Kreuzerslotte werden durchgängig 15 cm- und kleinere Kaliber verwendet.
Seit 1881 ist die 3,7 cm-Revolverkanone System Hotchkiß eingeführt;
in neuester Zeit sind Krupps [* 15] Schnellfeuerkanonen (s. d.) von 5,8,8,10,5 und 15 cm sowie das Maximsche Maschinengewehr von 8 mm Kaliber eingeführt.
Der Verschluß aller deutschen S. ist der Keilverschluß, als Geschosse kommen Stahl- und Hartgußgranaten mit geringer Sprengladung gegen Panzerziele und Zün- dergranaten mit großer Sprengladung gegen unge- panzerte Ziele (auch Erdwerke) zur Verwendung sowie Sbrapnels für mittlere und schwere Kaliber. Die österreichische Marine hat 12, 15,21, 24, 26 und 30,5 cm-Kruppsche Kanonen, außerdem Bootskanonen von Hchatius-Stahlbronze.
England hatte bis vor kurzem gezogene Vorder- und Hinterlader;
von erstcrn wurden zuerst die Whitworthgeschütze, von lctztcrn die Armstrongschen eingeführt.
Namentlich die Armstrongschen bewähr- ten sich nicht, sie wurden 1865 durch Woolwich- Vordcrlader nach Fräsers System ersetzt.
Erst 1879, nach vielen Unglücksfällcn durch Zerspringen der Geschütze, führte man die bereits feit Jahrzehnten in andern Marinen bewährten Hinterlader endgültig ein.
Damit ist das verbesserte Armstrongsystem in einer großen Zahl von Kalibern durchgeführt, die nach ibrem Durchmesser in engl. Zoll oder nach ihrem Robrgewicht benannt werden.
Das schwerste Schiffsgcschütz ist die 111 t (Nohrgewicht) schwere Armstrongkanone von 41,2 cm Kaliber, 13,4 m Rohr- länge, die mit einer Pulvcrladung von 435 K3 brau- nem prismatischem Pulver ein Geschoß von 816,5 KZ feuert und mit diesem bei 636 m ¶