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Weichselregulierung, der Hauptsache nach im Landeskulturinteresse, bestimmt waren. Die Einnahmen der preuß.
Wasserbauverwaltung, die größtenteils, da die Schiffahrt
auf offenen
Strömen frei ist, aus
Kanal-, Schleusen- und Brückengeldern
herrühren, wurden 1894/95 auf 3,3 Mill. M. taxiert. Die Benutzung von S. ist in den meisten
Staaten nach Maßgabe der Gewerbegesetzgebung
geordnet. Im
Deutschen
Reiche werden außerdem Schifferpatente für gewisse
Stromgebiete erteilt.
Ziemlich zahlreiche deutsche Interessentenkreise haben sich für Einführung des Befähigungsnachweises für Schiffer ausgesprochen. Für das Deutsche Reich [* 2] ist ein Binnenschiffahrts- und ein Flößereigesetz dem Reichstage in der Session 1894/95 vorgelegt worden, das namentlich die schwierigen und vielumstrittenen Fragen der Haftpflicht regeln soll. Bis zum Erlaß dieses Gesetzes werden von den Gerichten neben den lokalen Gesetzgebungen die Vorschriften des Allgemeinen Handelsgesetzbuches angewendet.
Geschichte. Die ältesten S. finden sich in China, [* 3] wo sie Abzweigungsgerinne der Flüsse [* 4] bilden, die meist in Aufdämmungen die Landfläche überragend quer durch diese geführt sind. Der erst im 7. Jahrh. n. Chr. vollendete Kaiserkanal (s. d.) ist 250 Meilen lang, 60–300 m breit, bis 3 m tief, verbindet den Pei-ho mit dem Hoang-Ho und Jang-tse-kiang und ist die Hauptverkehrsader dieses Reichs. Zur Überwindung der Höhenunterschiede finden sich geneigte Ebenen von etwa 2 m Höhe, an welchen durch eine Schütze das Wasser der höher liegenden Wasserhaltung rückgestaut, durch Aufziehen der Schütze das untere Fahrwasser gehoben, das obere gesenkt und so ein vorübergehender Übergang aus einem Wasserspiegel in den andern ermöglicht wird.
Die Bewegung der wohl nur kleinen Fahrzeuge auf denselben erfolgt durch Aufziehen mittels Seilen, wozu 16–20 Mann verwendet werden. Weitere Bauten findet man in Ägypten [* 5] (s. Sueskanal). [* 6] Herodot giebt fünf natürliche und zwei künstliche Kanäle des Nildeltas an, die er als Hauptwege bezeichnet. An und neben den Hafenbauten der Römer [* 7] finden sich Kanäle. Ein solcher verband den Hafen von Ostia (630 v. Chr. erbaut) mit der Tiber. Ein anderer verband die Donau zwischen Cernavoda und Küstendže mit dem Meere.
Sie planten und begannen die Durchbrechung der Landenge von Sues. Marius (104 v. Chr.) setzte durch einen Kanal [* 8] die Rhône mit dem Golf von Fos in Verbindung. Claudius Drusus (12 v. Chr.) ließ als Hilfsmittel zur Besiegung der Friesen am untern Rhein eine künstliche Wasserstraße in die Yssel und eine solche zur Verbindung des Rheins mit der Nordsee ausführen. In Deutschland [* 9] plante und begann Karl d. Gr. (768-814) die Verbindung der Donau mit dem Rhein. Großartiges leisteten später die ital. Republiken, die Holländer, ihnen folgten die Franzosen, Engländer und Nordamerikaner.
Litteratur. Kurs, Tabellarische Nachrichten über die schiffbaren und die flößbaren Wasserstraßen im Deutschen Reich (Berl. 1894);
Wochenschrift «Das Schiff» [* 10] (Dresden-Berlin);
Wochenschrift «Danubius» (Wien); [* 11]
Schlichting, Die Wasserstraßen Frankreichs (Berl. 1889);
Statistiek der Scheepvaartbeweging op de Rivieren en Kanalen in Nederland (Haag); [* 12]
Annuaire de l’Association mutuelle du commerce et de l’industrie (Brüssel). [* 13]