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märe Oberkiefer (pHlgto^naäi-atuni) ist gleichfalls knorplig und beweglich mit der Schädelkapsel ver- einigt, nur bei der Seekatze nicht. In den Lippen finden sich noch besondere Knorpelstücke. Bei den Stören (s. d.) wird die Sache komplizierter, indem der ursprünglich knorplige S. (das Primordial- kranium) eine ans Hautverknöcherungen hervor- qegangene Decke [* 2] erhält. Auch Ii^omÄnäiduwt-iN, Kiefer und Kiemendeckel verknöchern. Bei den andern Schmelzschnppern wird das Primordialkranium durch die sekundären Hautverknöckerungen noch mehr verdrängt.
Bei den Knochensischen (s. d.) er- scheint der S. komplizierter als bei andern Wirbel- tieren, indem zunächst die Il^oinanäidulai-ig. und lHlatoHu^ärkta nicht einfach bleiben, sondern statt ihrer verschiedene Knochen [* 3] auftreten, die sich teils als ^mpiecticuin und ^mMnicum mit dem Ober-, teils als Huaäl'lUnm (Quadratbein) und (Hugxii-Hto ^uFals mit dem Unterkiefer verbinden. Auch die Knochen des eigentlichen S. sind zahlreich und gehen teils aus Verknöcherungen der Knorpel [* 4] des Pri- mordialkraniums, teils aus Hautverknöcherungen (sog. Belegknochen) hervor.
Auck der Kiemendeckcl- apparat, den man mit zu dem S. zu rechnen pflegt, zerfüllt in eine Anzabl von Stücken. Vereinfacht erscheint der S. bei den Amphibien (s. d.), bei dem das Primordialkranium als solches teils durch eigene Verknöcherungen, teils durch Velegknochen fast völlig verdrängt wird. Der S. artikuliert bei ihnen mit der Wirbelsäule durch zwei Gelenkhöcker. Sehr ver- schiedenartig ist der S. in den einzelnen Ordnungen der Reptilien (s. d.), bei denen er sich stets mit nur einem Hinterhauptshöcker mit der Wirbelsäule ge- lenkig verbindet.
Das Quadratbein ist bei Kroko- dilen (s. d.), Schildkröten [* 5] (s. d.) und Vrückcnechsen (s. d.) fest, bei den Eidechsen [* 6] (s. d.) und Scklangen (s. d.) beweglich mit den Schädelknochen verbunden und bildet eine Art Angel zwiscken Ober- und Unter- kiefer. Bei den Schlangen [* 7] vereinigen sich die Knochen des eigentlichen S. so innig miteinander, daß keine Nähte zwischen ihnen sichtbar bleiben, während die Knochen des Gesichtsschädels nicht bloß mit dem eigentlichen S., sondern auch untereinander sehr locker und beweglich verbunden sind und eine be- trächtliche Erweiterung des Maules gestatten.
Hier sind auch die beiden Hälften des Unterkiefers bloß durch dehnbare Bandmaße vereinigt, so daß sie sich weit voneinander entfernen können. Der S. der Vögel [* 8] (s. d.) ist als ein vereinfachter Reptilienschädcl aufzufassen und artikuliert auch mit nur einem Höcker mit der Wirbelsäule. Die Knochen des eigentlichen S. einer- und des Gesichtsschädels andererseits ver- schmelzen zeitig und nahtlos, aber beide Abschnitte sind nur schwach verbunden. Bei den Säugetieren (s. d.) ist das Quadratbein in die Gehörkapsel auf- genommen und ist zum Amboß (s. Gehör, [* 9] Bd. 7, S. 689a), ein Teil des embryonalen Unterkiefers (der Meckelsche Knorpel) aber zum Hammer [* 10] gewor- den, daher artikuliert der Unterkiefer unmittelbar mit dem S. selbst. Es sind zwei Gelenkhöcker zur Ver- bindung mit der Wirbelsäule vorhanden. Im Gegen- satz zu den bei Vögeln auftretenden Verhältnissen sind eigentlicher S.und Gesichtsschädel sehr innig mit- einander vereinigt.
Bei Wiederkäuern, bei denen die Scheitelbeine verschmelzen, zeigen die getrennt blei- benden Stirnbeine in der Regel mindestens im männ- lichen (Hirsche), [* 11] meist auch im weiblichen (die meisten Hohlhörner) Geschlecht eigenartige Wucherungen, die zu Trägern der Geweihes, d.) oder Hörner werden. Von der zuerst von I. P. Frank (1792), später von Goethe und Oken zugleich, aber unabhängig voneinander, entwickelten sog. Wirbeltheorie des E. ist man, besonders nach Gegenbaurs und Hup leys Vorgang, ziemlich allgemein abgekommen.
Frank (und 181)8 Dumeril) homologisierte den gan- zen S. mit einem einzigen Wirbel, Oken und Goetbe sahen in ihm eine aus der Verschmelzung von drei oder vier Wirbeln hervorgegangene Einheit. Gegen- baur führt aus entwicklungsgeschichtlichen und ver- gleichend anatom. Gründen aus, daß, wenn man überhaupt den S. auf Wirbel zurückführen wolle, er sich aus mindestens neun derselben zusammen- setze. Aus der Entwicklungsgeschichte geht aber weiter hervor, daß eigentliche Wirbel an der Bil- dung des S. gar nicht beteiligt sind.
Gesichtsschädel und Unterkiefer gingen wie das Zungenbein aus Vis- ceralbogen hervor, die wie der vorderste Abschnitt eine Reihe darstellen, zu denen nach hinten die Kie- menbogen und wohl auch die Rippen gehören.
Vgl. Köhlin, Der Bau des knöchernen Kopfes der Wirbeltiere (Stuttg. 1844);
Virchow, Menschen- und Affenschädel (Berl. 1868);
Welcker, Unter- fuchungen über Wachstum und Bau des menfchlichen S., Ts 1 (Lpz. 1862);
My, Die Schüdelformen der Menfchen und Affen [* 12] (ebd. 1367);
Veneditt, Kranio- mctrie und Kepbalometrie (Wien [* 13] 1888).
Schädelbruch, der Bruch der Echädelknocken infolge von äußern Gewalteinwirkungen (Schlag, Fall, Sturz auf den Kopf) betrifft entweder das Schädeldach oder die Schädelbasis oder auch beide zugleich und ist meist mit entzündlicher Reizung des Gehirns und der Gehirnhäute sowie mit den aus- gesprochenen Symptomen von Gehirndruck (s. d.), vor allem infolge Verletzung größerer Blutgefäße, verbunden. Die Größe der Gefahr eines S. hängt von der Größe des Blutergusses innerhalb der Eckä- delhdhle sowie von der Ausdebnung und Intensität der vorhandenen Gehirnverletzung ab. Die Be- handlung erfordert absolute Ruhe und die Anwen- dung von Eisbeuteln auf den Kopf, unter Umständen auck operative Eingriffe, besonders bei komplizierten Schädelfifsur, s. Fissur. Drücken.
Schädelhöhle, s. Schädel. Schädelindex, s. Menschenrassen (Bd. 11, Schädellage, s. Kopflage. ^S. 775 a). Schädellehre, [* 14] s. Phrenologie. Schädelschwuttd, s. Englische Krankheit. [* 15] Schädelstätte, s. Golgatha und Kalvarienberg. Schädeltheorien, soviel wie Wirbeltheorien des Sckädels, s. Schädel. Schaden, im bürgerlichen Recht Vermögens- minderung im weitesten Sinn. Danach umfaßt der S. auch einerseits die geminderte persönliche Er- werbsfähigkeit, andererseits den Gewinn, welchen jemand gemacht haben würde, wenn das beschädi- gende Ereignis nicht eingetreten wäre. Im engern Sinne wird dann der positive S. (äHinnum 6m6t- S6N8) unterschieden von dem entgangenen Gewinn (wcrnin 0638KN3). Um den S., welchen jemand erleidet, von einem Dritten ersetzt verlangen zu können, muß ein besonderer Rechtsgrund vorliegen, welcher den Dritten dazu verpflichtet. (S. Schaden- ersatz.) Wo ein solcher besonderer Rechtsgnmd nicht vorliegt, trägt jeder den S., welchen er durch einen unglücklichen Zufall erleidet, selbst. Man hat dies so ausgedrückt! c^sum Lsntit äc)iniiiu8 (s. Gefahr, Bd. 7, S. 641H). Ein geeignetes Mittel, um die Gefabr eines möglicken S. auf einen größern Kreis [* 16] ¶