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ostafrik. Küste und die Llitiän Inäia. Xavi^tion ' (^ompanx den Verkehr mit Indien und Enropa. Die Münze im Großhandel ist der Silbcrdollar (etwa 2,80 M.); im taglichen Gebrauch die ind. Rupie (1,12 M.). Das Sultanat S. steht unter engl. Schutzherr- schast, d. h. ein engl. Generalkonsul leitet im Namen des Sultans alle Staatsgeschäfte, erbebt Steuern, erläßt Gesetze und Verordnungen, schließt Verträge ab, befehligt die Truppen (6 Compagnien regulärer Infanterie und die «Viroboto», irreguläre Maskat- Arabcr) und bat die gesamte Polizei unter sich. Dem Sultan selbst ist nur ein persönliches jäbr- liches Einkommen und eine Leibwacke von 3 Com- pagnien als Rest seiner srühcrn Selbständigkeit übrig geblieben. Die Haussklaverei existiert noch, dagegen ist schon seit 1873 der Sklavenhandel ver- boten; seit Nov. 1889 erhält jeder eingewandertc Sklave, welcher den Boden der Inseln S. und Pemba betritt, sofort die Freiheit. - Zum Sultanat S. gehören außer den Inseln S., Pemba, Lamu und Patta das ganze frühere Gebiet der Englisch- Ostafrikanischen Gesellschaft auf dem Festland, von der Mündung des Umba bis zur Mündung des Iub, das Königreich Uganda mit eingeschlossen.
Geschichte. Schon im 10. Jahrb. wanderten zahlreiche Araber in die Länder der Ostküstc und in die davorliegendcn Inseln ein; in Lamu und Mom- bas befanden sich die ersten arab. Niederlassungen. Die Portugiesen machten sich im 16. Jahrh, zu Her- ren des Landes. Der Imam von Maskat vertrieb nach langwierigen, wechselvollen Kämpfen im 17. und 18. Jahrh, die Portugiefen und gelangte 1781 in den dauernden Besitz von S., das er durch Statt- halter verwalten ließ. Diese aber empörten sich wiederholt, so daß Seyid Said, welcher 1806 an die Regierung kam, die Herrschaft über die afrik.
Besitzungen sich zurückerobern mußte. Nur durch Verrat fiel ihm 1837 die Stadt S. in die Hände; von 1840 an wurde diese der definitive Sitz der Dv- nastie. Auf Seyid Said folgte 1856 Ecyid Madjid und diesem 1870 Seyid Bargasch. Letzterer bewies allen europ. Forschungserpcditionen großes Ent- gegenkommen und gewann durch die Ausbreitung des Handels nach dem Innern Asrikas Ansehen und Einfluß bis nach dem Scengebiet. Infolge des Auf- tretens der Deutschen 1884 und 1885 mußte er aber die deutsche Schutzhcrrschaft in den Landschaften am Kingani und Wami und in Witu anerkennen und die Häfen Pangani, Bagamojo und Dar es-Salaam [* 2] an die Deutfch-Ostafrikanischc Ge- sellschaft abtreten.
Während der Verhandlungen über den entscheidenden deutschen Küstenvertrag starb er Sein Nachfolger Scyid Kbalifa schloß diesen Vertrag 28. April mit der Dcntfchen und einen gleichlautenden mit der Eng- lischen Ostafrikanischen Gesellschaft ab, welch letz- terer cr außerdem im Aug. 1869 die Inseln und Hafenplätze an der Somalküste zur selbständigen Verwaltung und Ausnutzung überließ. Scyid Kba- lifa starb sein Nackfolger ist sein Bruder Eeyid Ali.
Durch den deutscb-cngl. Ver- trag vom verlor S. seine bisherige Selbständigkeit, welcke 1862 von England und Frankreich und noch im Nov. 1888 von Deutsch- land anerkannt worden war. Die Teutsch-Ostafri- kanifchc Gesellschaft bezahlte Ende 1890 dem Sul- tan für die Abtretung des Küstenstriches vom Ro- vuma bis zum Umba 4 Mill. M. S., Pemba, Lamu und Patta traten unter engl. Protektorat; ebenso ging Witu 1893 aus der Verwaltung der Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft in den Macht- bereich von S., d. b. faktifch in den Besitz der engl. Regierung über. Am starb Seyid Ali, ihm solgte Muhamed bin Szueni.
Die Bena- dirküste mit den Häfen Varawa, Mcrka und Mog- dischu wurde im Juli 1893 an Italien [* 3] gegen eine jährliche Pachtsumme überlassen. Der finanzielle ^usammenbruch der Englisch-Ostafrikanischen Ge- sellschaft führte im März 1895 zu einem Abkommen, wonach die gesamten Besitzungen dieser Gesellschaft auf dem Kontinent gegen eine Entschädigung von 4 Mill. M. seitens des Sultanats S. nebst einem Zuschuh vou 1 Mill. M. seitens der engl. Regie- rung von dem engl. Protektorat S. übernommen wurden. (S. Deutsch-Ostafrika, Euglifch-Ostafrika und Witu.) -
Vgl. von der Decken, Reisen in Ost- afrika (4 Bde., Lpz. 1869 u. 1870);
Vurton, ^n-i- dar, cit)', izianä anä coagt (2 Bde., Lond. 1872); Stanley, Durch den dunklen Weltteil (2 Bde., 3. Aufl., Lpz. 1891);
K. W. Schmidt, Sansibar [* 4] (ebd. 1888).
San
skrit, die
Sprache
[* 5] der klassischen Litteratur der arischen
Inder. Der
Name S., genau 8lnn8- krtinn, bedeutet «zurechtgemacht»,
und die
Sprache erweist sich schon durch ihren
Namen als eine über- arbeitete, wie denn die klassischen
Schriftsteller genau den Regeln der
Grammatiker, besonders des Panini (s. d.), folgen. Welche Volkssprache dem
S. zu
Grunde liegt, ist nicht sicher.
In dem un- geheuren Gebiete zwischen Himalaja und Windhja wurde von jeher eine große
Zahl Dialekte gesprochen, wie schon das Päli und die Präkritsprachcn be- weisen, die Schwesterdialekte
des S. voraussetzen.
Vielleicht liegt dem S. der Dialekt von Vrahma- varta zu Grunde. Von dort scheint sich die priestcr- lichc Kultur weiter verbreitet zu haben, und es ist daher möglich, daß man dort auch den Ursprung der Sprache zu suchen hat, die sich allmählich in den Schulen fixierte, die Sprache aller Priester und Gelehrten wnrde und die Alleinherrschaft in der Litteratur behauptete. Das S. war jedenfalls längst eine tote Sprache im 3. Jahrh. v. Chr., wie die In- schriften des Acoka (s. d.) zeigen. In weiterm'Sinne nennt man S. auch die Sprache der ältesten ind. Litteratur, der Veda, bezeichnet es aber zum Unterschiede gewöhnlich als Vcdisches S. Dieses S. unterscheidet sich im Wortschatz wie in der Form- und Flexionslehre sehr erheblich vom klassi- schen, ist aber keine einheitliche Sprache, sondern je nach den Denkmälern und den verschiedenen Epochen und Litteraturgattungen verschieden.
Die Sprache ^ des Nigveda z. B. repräsentiert einen viel westlichern ' Dialekt, als der dem klassischen S. zu Grunde liegende ist, zeigt aber selbst auch dialektische Schwankungen. Die Bedeutung des S. ist eine doppelte. Es ist die Sprache einer alten, weitverzweigten und überaus reichhaltigen Litteratur (s. Indische Litteratur), die weit über Indien hinaus ihren Einfluß geübt hat und auch für die Ncligions- und Kulturgeschichte vou höchster Wichtigkeit ist. Sodann ist lediglich durch das S. infolge seiner hohen Altertümlichkeit und der Durchsichtigkeit seines Baues die Eriennl- nis von der Verwandtschaft der indogerman. Spra- chen erschlossen und das Studium der vergleichen- den Grammatik dieser Sprachen ermöglicht und be- fördert worden, deren Methode für alle andern Sprachstümme maßgebend geworden ist. 19* ¶