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Maurengefahr 1 ZwangZenteignungen durch die weltliche Gewalt vor, woran man jetzt vorzugsweise bei der Erwähnung von S. zu denken hat. Im spä- tern Mittelalter war die Überlassung von Liegen- schaften, Zehntrechten und andern Einkünften, wo- durch geistliche Anstalten die ^chirmvogtci mächtiger Nachbarn vergalten, auch nicht immer eine ganz freiwillige.
Die Reformation brachte in Deutsch- land viele geistliche Territorien in die Hände prot. Fürsten, die von den Stiftern und Kapiteln zu Ad- ministratoren gewählt wurden, woraus sich dann selbständige Fürstentümer entwickelten.
Dadurch, daß der Westfälische Friede die Verwandlung der Erzbistümer Magdeburg [* 2] und Bremen, [* 3] der Bis- tümer Halberstadt, [* 4] Verden, [* 5] Ratzeburg, Schwerin, [* 6] Minden, [* 7] Cammin, Kolberg, [* 8] Merseburg, [* 9] Naumburg, [* 10] Meißen [* 11] u. s. w. in weltliche Besitzungen genehmigte, erkannte er also nur eine längst vollendete Thatsache an.
Immerhin blieb auch dann noch ein erheblicher Teil deutschen Territoriums in geistlicher Herrschaft (Köln, [* 12] Trier, [* 13] Mainz, [* 14] Münster, [* 15] Paderborn [* 16] u. a. m.). Diese geistlichen Besitzungen wurden nach dem 3u- ne'viller Frieden säkularisiert, indem der Neichs- deputationshauptschluß von 1803 dieselben zur Ent- schädigung derjenigen weltlichen Fürsten verwendete, welche infolge des Lune'viller Friedens ihre links- rhein. Besitzungen an Frankreich hatten abtreten müssen. In Frankreich hatte die Revolution den reichen kirchlichen Besitz zur Bestreitung der ge- häuften Staatsbedürfnisse verwendet, und in der neuern Zeit sind Spanien [* 17] und zuletzt Italien [* 18] mit ähnlichen Maßregeln vorgegangen. (S. Kirchengut.) Säkularismus, s. Holyoake. Säkularjahr, das ein Säkulum (Jahrhundert, s. d.) beschließende Jahr. Säkularklerus, in der kath. Kirche diejenigen Geistlichen, welche nicht Regulierte (s. d.) sind. Säkularspiele, Festspiele im alten Rom, [* 19] die je nach Ablauf [* 20] eines Säkulums (s. d.) unter Aufsicht der Quindecemvirn für die Wohlfahrt des röm. Staates und Reichs veranstaltet wurden;
Säkular- feiern waren schon 463, 363, 263 v. Ehr. abgehalten worden, aber S. fanden zum erstenmal 249 v. Chr. statt.
In der Erregung und Not des ersten Puni- schen Krieges erklärte das mit der Hut [* 21] der Sibylli- nischen Bücher betraute Priesterkollegium, es müßte ein Sühn- und Bittopfer, bestehend in dunkelfarbigen Opfertieren und verbunden mit nächtlichen Spielen auf einem den unterirdischen Göttern geweihten Platze des Marsfeldes, der Tcrentum hieß, darge- bracht und diese Feier jedes Eäkulum, d. h. aller 100 oder 110 Jahre, wiederholt werden.
Nach dem Ort der Feier nannte man die Spiele I^uäi ^ersn- tini, nach dem Säkulum I^uäi La6cu1ar68.
Sie wurden während der Republik nur noch einmal 146 v. Chr. gefeiert.
Erst Augustus gab durch Anord- nung einer neuen Feier den S. erhöhte Bedeutung; er wollte damit sein neues Reich einweihen.
Nach vier Säkula von je 110 Jahren sollte nach einer damals verbreiteten Auffassung eine allgemeine Wiedergeburt eintreten.
Diesen Glauben benutzte Augustus;
seine Feier 1. bis 3. Juni 17 v. Chr. (weshalb er gerade dieses Jahr gewählt, läßt sich nicht feststellen) schloß das vierte und eröffnete zu- gleich das fünfte.
Dementsprechend wurden die S. mit dem größten Pomp als hohes Staatsfest ge- feiert, nachdem sie vorher in ganz Italien angekün- digt worden.
Horaz dichtete dazu sein «barmen 8k6cuIai-6». -
Vgl. Roth, Die römischen S. (im «Rheinischen Museum», Bd. 8, 1853);
A. Momm- sen (ebd., Bd. 12,1857);
Th. Mommsen, Röm. Chronologie (2. Aufl., Lpz. 1859);
Hirschfeld (in den «Wiener Studien», Bd. 3, 1881);
Wissowa, Die Säkularfeier des Augustus (Marb. 1894).
Säkulum (lat.), soviel wie Generation (s. d.); dann der zum vollständigen Hinschwinden eines Ge- schlechts erforderliche Zeitraum.
Die alten Römer [* 22] rechneten hierfür hundert Iabre (weshalb das Wort S. jetzt gleichbedeutend mit Jahrhundert ^s. d.^j ge- braucht wird), doch gelangte auch ein Zeitraum von 110 Jahren zur Geltung. (S. Säkularfpiele.) Im Sinne des kanonischen Rechts bezeichnet S. die Welt und das bürgerliche Leben im Gegen- satz der Kirche und der geistlichen Sachen, woher der Ausdruck Säkularisation (s. d.) stammt. Sakuntala, engl. Schreibnng für sakuntala (s. Kalidasa).
fter Buschmänner (s. d.). Sakwa (Mehrzahl San), einheimischer Name Sakys-Adassi, türk. Name der Insel Chios. 3a.1(lat.), S a lz, eine früher für zahlreiche krystalli- nische chem. Verbindungen übliche Bezeichnung, z. B. 3. ^.c6to86ilÄ6, Sauertleesalz;
8. ainäruni oder 8. anMcum, Bittersalz;
8. ^.ininoniaci, Salmiak;
8. ^ornu (^6rvi voliUilt), Hirschhornsalz;
8. 6886ntiäi6 ^Hi-t3i-i, Weinsäure;
8. (^wiliei-i, Glaubersalz: 3. ?ruli6l1a6, eine Form des Salpeters; 8. 8si3N6tti, Seignettesalz; 8. 86(1lUivum IIomdei-Fi, Borsäure; 8. 8uccini volatilo, Vernsteinsäure. Neuerdings beschränkt man die Bezeichnung 8. mehr auf natür- liche Vorkommnisse von Salzen, so 3. niln-innni, Kochsalz und 8. 8tH88lurt6N86, Stahfurter Bade- salz, und die aus Salzsolen, Mineralwässern u. dgl. gewonnenen Salze, so 8. tneriMrnrn. (^rolinen- 8wm, natürliches Karlsbader Salz, [* 23] 8. (^rolinuiu lactitium, künstliches Karlsbader Salz u. a. m. Sala (von althochdeutsch sal^u ^ übergeben; lat. ti^äitio) bedeutet im ältern deutschen Recht die Auflassung, d. h. die feierliche, rechtskräftig förmliche Übergabe von Grund und Boden, wobei der Veräuherer dem Erwerber eine Erdscholle, einen Vaumzweig u. dgl. übergab.
Danach verstand man unter Sal guter zu Eigentum besessene Güter und unter Salbuch das Verzeichnis von solchen, über Salmannens.
Testamentsexekutoren.
Sala, Nebenfluß der Salzach, s. Saalach. Sala, Stadt im schwed. Län Westmanland, an der Sag-a, Station der nördl. Staatsbahnen [* 24] und der Privatbahn S.-Tillbcrga, zählt (1893) 5931 E. S. wurde 1624 angelegt und verdankt ihre Existenz der in der Nähe liegenden Sala-Eilbergrube. wo gegenwärtig, den niedrigen Eilberpreisen znfolge, hauptsächlich Blei [* 25] produziert wird.
Rücksichtlich des Areals, 8553 Ka, ist S. die größte Stadt Schwedens. Salaämkonvulfionen, f. Nickkrümpfe.
Salacia, alter Name von Alcacer-do-Sal (s. d.). Sala EonsiNna, Hauptstadt des Kreises S. C. (79183 E.) in der ital. Provinz Salerno, im frucht- baren, 30 km langen Valle di Diano, das durch Erdbeben [* 26] verheert wurde, an der Linie Sicignano-Lagonegro des Mittclmeer- netzes, hat (1881) 6107 E., in Garnison das 2. Ba- taillon des 47. Infanterieregiments;
Ruinen eines Kastells 'Robert Guiscards. Salad (spr. scha-), ungar. Komitat, soviel wie Zala (s^d.).
^Helms (s. d., Bd. 9, S. 17 d). Salade (frz.), eine Form des mittelalterlichen Saladeros (span., von 8^1äi-, einsalzen), die Niederlagen für eingesalzenes Fleisch;
die großen ¶