dortigen Pyramiden (1881 eröffnet) der Könige der 5. und 6. Dynastie haben die ältesten Religionsbücher der Ägypter
geliefert, während auf den Funden in den zahllosen um sie herum liegenden Gräbern hauptsächlich unsere Kenntnis der frühesten
PeriodeÄgyptens beruht. Hier wurden auch 1850 von Mariette die schon von
Strabo beschriebenen Apisgräber
wiedergefunden. 1893 wurden wiederum ergebnisreiche
Ausgrabungen vorgenommen.
(spr. ßa-) oder Kamysch-Sakmara, rechter Nebenfluß des
Ural im russ. Gouvernement Orenburg, entspringt im
südl. Uralgebirge und mündet nach 695 km unterhalb der Stadt Orenburg;
(lat.), in der Kirchensprache eine heilige Handlung, die unter äußern Zeichen
unsichtbare Gnadengaben vermittelt.
Bei denRömern bedeutete das Wort ursprünglich den Eidschwur, insbesondere den Soldateneid,
aber auch jede feierlich übernommene Verpflichtung. Der kirchliche Sprachgebrauch entstand daher, daß sacramentum in der
lat. Bibelübersetzung das griech. Wort mysterion,
d. i.
Geheimnis, ausdrückte. Nach dem namentlich durch
Thomas von Aquino ausgebildeten kath.
Begriff des S. sind darunter geheimnisvolle
Handlungen der
Kirche zu verstehen, durch die gewisse übernatürliche Wirkungen der göttlichen
Gnade auf den
Menschen übergeleitet
werden, und zwar, wie
Duns Scotus hinzufügte, auch ohne
Bedingung des
Glaubens, wenn nur der
Mensch der
Gnade keinen «Riegel vorschiebt».
Die Zahl der S. wurde von den Kirchenversammlungen zu
Florenz
[* 2] (1439) und
Trient
[* 3] (1541) auf sieben bestimmt, nämlich
Taufe,
Abendmahl, Firmung,
Buße, Letzte Ölung, Priesterweihe und
Ehe. Die griech.
Kirche stimmt in dieser
Lehre
[* 4] mit der römischen
überein. Die
Reformatoren des 16. Jahrh. bestimmten den
Begriff des S. dahin, daß zu demselben drei
Stücke gehören: die
göttliche Einsetzung, das göttliche Verheißungswort und die mit demselben verbundene sinnbildliche Handlung.
Dieser
Begriff paßt, genau genommen, nur auf die
Taufe (s. d.) und das
Abendmahl (s. d.). Doch rechneten
Luther undMelanchthon
anfangs auch die
Buße (s. d.) unter die S. Der Hauptunterschied der evang.
von der kath. Sakramentslehre besteht aber darin, daß nach letzterer das S. schon
an sich selbst als wunderkräftige kirchliche
Handlung wirkt, wogegen es nach ersterer nur unter
Bedingung des
Glaubens wirkt, was die Zeichen bedeuten und was das
Wort verheißt. Doch lehrten auch die
Lutheraner nachmals, daß zwar nicht die
Gnade der
Sündenvergebung, wohl aber ein in
jedem S. enthaltenes besonderes Übernatürliches auch an die Ungläubigen gelange und zwar zum Gericht. (S.
Opus operatum.)
Die
Socinianer (s. d.) erklären die
S. für feierliche Gebräuche ohne besondere
göttliche Segenskraft, zu deren
Übung kein
Christ notwendig verbunden sei. Die Quäker (s. d.) nennen dagegen die S.
innere Handlungen des Gemüts und begehen sie gar nicht äußerlich. Unter den aus dem
Protestantismus
hervorgegangenen kleinern Parteien folgen die Methodisten und
Taufgesinnten der reform.
Ansicht. Die neuere kritische
Theologie
hat sich genötigt gesehen, das
Merkmal unmittelbarer Einsetzung durch Jesum selbst zweifelhaft zu lassen, da der Jesu in
den Mund gelegte Taufbefehl
(Matth. 28, 19). vermutlich aus späterer Zeit stammt,
bei dem letzten
Mahl Jesu aber fraglich ist, ob
Jesus selbst die
Anordnung einer regelniäßigen Wiederholung
gegeben habe. Wohl aber wird die Beibehaltung beider S. (der
Taufe und des
Abendmahls) durch innere
Gründe gerechtfertigt.
(lat), in der kath.
Kirche einerseits die teils mit der Spendung der
Sakramente (s. d.)
verbundenen, teils von ihr getrennten Segnungen von
Personen, Orten und Sachen, andererseits die gesegneten Gegenstünde selbst,
durch deren Gebrauch nach der kath.
Lehre bestimmte geistliche oder auch leibliche Wohlthaten erlangt werden können.
(mittellat.), der in oder nahe bei jeder
Kirche befindliche Raum, der zur Aufbewahrung der heiligen
Bücher
und Gerätschaften sowie zum Aufenthalt der Geistlichen, solange sie während des Gottesdienstes im Kirchenraum selbst nicht
beschäftigt sind, und zur Verrichtung kirchlicher Handlungen, die nicht öffentlich geschehen sollen, dient.
(vom lat. saeculum, s. Säkulum), die Verwandlung
einer Sache aus einer geistlichen in eine weltliche.
Sachen werden säkularisiert, wenn sie die Eigenschaft kirchlicher
Güter
gänzlich verlieren und in weltliche
Hände kommen.
Nach kanonischem
Recht ist dies nur in Ausnahmefällen
infolge freier Entschließung der Kirchenvorstände unter oberhirtlicher Genehmigung rechtlich zulässig.
Indessen kommen
schon unter den frank.
Königen (besonders durch
Karl Martell zur Abwendung der
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