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tärbildungsanstalten das Kadettenkorps und die Militärreitanstalt zu Dresden [* 2] sowie die Unteroffizierschule zu Marienberg. Das Kriegsministerium umfaßt 5 Abteilungen: die Allgemeine Armeeabteilung mit dem Kriegsarchiv, die Militärökonomieabteilung, Abteilung für das Invalidenwesen, Waffenabteilung und Justizabteilung. An festen Plätzen besitzt S. nur die kleine Festung [* 3] Königstein.
Litteratur zur Geographie und Statistik. Karten.
1) Geographie. Das Königreich S. unter König Anton I., oder Handlexikon über alle im Königreich S. gelegenen Städte, Flecken, Dörfer, Ritter- und Freigüter u. s. w. (Lpz. 1830); Naumann und Cotta, Geognost. Beschreibung des Königreichs S. und der angrenzenden Länderteile (5 Hefte, Dresd. und Lpz. 1845);
Bose, Handbuch der Geographie, Statistik und Topographie des Königreichs S. (2. Aufl., Dresd. 1847);
Fallou, Die Ackererden des Königreichs S. und der angrenzenden Gegenden (2. Aufl., Lpz. 1855);
Engelhardt, Vaterlandskunde für Schule und Haus im Königreich S. (11. Aufl.; 3. Aufl. der Bearbeitung durch Flathe, ebd. 1877);
von Langsdorff, Die Landwirtschaft im Königreich S. (Dresd. 1877);
Rückblicke auf die wirtschaftlichen Verhältnisse S.s im J. 1883. Jahresbericht, erstattet an das hohe k. k. Ministerium des Äußern von Dr. Karl von Scherzer, k. k. Ministerialrat und Generalkonsul in Leipzig [* 4] (Wien [* 5] 1884);
Beiträge zur Klimatologie von S. von P. Schreiber, O. Birkner und H. Hoppe (in den «Mitteilungen des Vereins für Erdkunde [* 6] zu Leipzig», 1885, Lpz. 1886);
Jahrbuch des königlich sächs. Meteorologischen Instituts (Chemn., seit 1863). - 2) Statistik. Engel, Jahrbuch für Statistik und Staatswirtschaft des Königreichs S. (Dresd. 1853); Zeitschrift des königlich sächs. Statistischen Bureaus (ebd., seit 1855; hg. von Arthur Geißler seit 1895); Kalender und statist. Jahrbuch für das Königreich S. (ebd., seit 1871);
Staatshandbuch für das Königreich S. (ebd. 1884 fg.);
Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen im Königreich S. (Freiberg [* 7] 1873 fg.);
Georg Helm, Die Kindersterblichkeit im sächs. Bergmannsstande.
Zeitschrift des königlich sächs. Statistischen Bureaus, 31. Jahrg. (Dresd. 1885);
W. Küttner, Die Eheschließungen im Königreich S. mit besonderer Berücksichtigung des Bergmannsstandes (ebd. 1885);
Kolbe, Handbuch der Kirchenstatistik für das Königreich S. (16. Ausg., ebd. 1894);
ders., Handbuch der Schulstatistik für das Königreich S. (16. Ausg., ebd. 1894);
von Langsdorff, Die Landwirtschaft im Königreich S. (ebd. 1889);
Gebauer, Die Volkswirtschaft im Königreich S. (3 Bde., ebd. 1893);
Statist. Bericht über den Betrieb der königlich sächs. Staats- und Privateisenbahnen (jährlich, Dresden). - 3) Karten. Oberreit, Topogr. Atlas [* 8] des Königreichs S., aus der topogr. Landesaufnahme reduziert, 1:57600 (22 Blatt, [* 9] Dresd. 1836-60); Süßmilch-Hörnig, Histor.-geogr. Atlas von S. und Thüringen (mit Text, 3 Abteil., ebd. 1860-63);
Abteil. Königreich S., bearbeitet im Topographischen Bureau des königlich sächs. Generalstabs in 1:100000 (26 Sektionen, ebd. 1875 u. ö.);
Topogr. Karte des Königreichs S., in 1:25000, hg. durch das königl. Finanzministerium, bearbeitet im Topographischen Bureau des königl. Generalstabs (156 Blatt, ebd. 1875-95);
dazu: Auszug aus den Höhenmanualen der topogr.
Karte von S. (16 Blatt, ebd. 1875-88); Geolog. Specialkarte vom Königreich S. (hg. vom königl. Finanzministerium unter Leitung Credners, 1:25000, in 156 Blättern, Leipzig, seit 1877);
von Bomsdorff, Karte des Königreichs S. (4 Blatt, 11. Aufl., ebd. 1892);
Die erste Landesvermessung des Kurstaates S., auf Befehl des Kurfürsten Christian I. ausgeführt von Matthias Öder 1586-1607 (hg. von S. Ruge; 17 kolorierte Tafeln in Lichtdruck, Dresd. 1889);
Herrich, Karte von S. (1:300000, Glogau). [* 10]
Die sächs. Kurfürsten und Könige.
Askanier:
Rudolf II. 1356-70.
Wenzel 1370-88.
Rudolf III. 1388-1419.
Albrecht III. 1419-22.
Wettiner:
Friedrich I. der Streitbare 1423-28.
Friedrich II. der Sanftmütige 1428-64.
Ernst (Ernestinische Linie) 1464-86.
Friedrich III. der Weise 1486-1525.
Johann der Beständige 1525-32.
Johann Friedrich der Großmütige 1532-47.
Moritz (Albertinische Linie) 1547-53.
August 1553-86.
Christian I. 1586-91.
Christian II. 1591-1611.
(Friedrich) August II. (seit 1697 zugleich König von Polen) 1694-1733.
(Friedrich) August III. (zugleich König von Polen) 1733-63.
^[Trennlinie]
Friedrich August I. (seit 1806 erster König von Sachsen) [* 11] 1763-1827.
Anton 1827-36.
Johann 1854-73.
Albert, seit
Geschichte. I. Kurfürstentum. Dadurch, daß nach dem Sturze Heinrichs des Löwen [* 12] 1180 Bernhard von Askanien, der jüngste Sohn Markgraf Albrechts des Bären, von dem zertrümmerten alten Volksherzogtum S. das Lauenburgische, Holstein und einige überelbische Grafschaften nebst der herzogl. Würde erhielt und mit diesen seine väterlichen Erbgüter Aschersleben, [* 13] Plötzkau und die Reste der ehemaligen Ostmark zwischen Elbe und Saale vereinigte, entstand das jüngere, askanische Herzogtum S., dessen Hauptort Wittenberg [* 14] wurde.
Bernhards Enkel Johann und Albrecht II. erwarben dazu die Burggrafschaft Magdeburg [* 15] mit den Ämtern Gommern, Ranis, Elbenau und Gottau, letzterer 1290 auch die Grafschaft Brena nach dem Aussterben der dortigen Wettiner, teilten aber das Herzogtum zwischen den Linien Sachsen-Lauenburg (bis 1689) und Sachsen-Wittenberg (bis 1422). Den Streit über die Kurwürde entschied die Prager Bulle vom zu Gunsten Rudolfs II. von der Wittenberger Linie, was die Goldene Bulle von 1356 bestätigte, die dem Kurfürsten von Sachsen-Wittenberg auch das Erzmarschallamt und das Reichsvikariat in den Ländern des sächs. Rechts zusprach; eine nochmalige Bestätigung dieser Rechte erteilte Kaiser Karl IV. zu Metz [* 16] durch die sog. sächs. Goldene Bulle. Bei dem Erlöschen der Wittenberger Linie der Askanier mit dem Tode Kurfürst Albrechts III. Nov. 1422 gab Kaiser Sigismund das Kurfürstentum dem Markgrafen Friedrich dem Streitbaren von Meißen [* 17] (Lehnbrief vom Belehnung zu Ofen Seitdem ging der Name S. allmählich auch auf die Länder über, welche die Wettiner im Laufe der Zeit an sich gebracht hatten und deren Haupt- und Stammland die Mark Meißen (s. d.) bildete.
Die Mark Meißen gelangte um 1089 an den Wettiner Heinrich I. von Eilenburg, [* 18] 1123 an Konrad von Wettin, der seine Besitzungen 1156 teilte; sein ältester Sohn Otto der Reiche (1156-90) erhielt die Mark, während seine Brüder die Seitenlinien von der Niederlausitz, Rochlitz, Wettin ¶
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und Brena gründeten, nach deren Erlöschen ihre Besitzungen größtenteils an das Hauptland zurückfielen. Otto benutzte den reichen Ertrag der Freiberger Silbergruben zum Ankauf von Grundbesitz und zur Befestigung von mehrern Städten, wie Freiberg, Leipzig u. a., in denen durch das Steigen des Wohlstandes, durch Erteilung von Markt-, Zoll- und Münzgerechtigkeit sowie durch die das Land durchschneidenden großen Handelsstraßen nach Böhmen, [* 20] Polen und der Ostsee ein regerer Verkehr erwachte.
Die Umkehrung des Erbfolgerechts zwischen seinen beiden Söhnen Albrecht und Dietrich brachte ihn in Fehde mit ersterm und in Gefangenschaft, aus der ihn erst das Gebot des Kaisers befreite. Heinrichs VI. Absicht, nach Albrechts des Stolzen kinderlosem Tode 1195 das silberreiche Land als erledigtes Reichslehn einzuziehen, vereitelte der frühe Tod des Kaisers 1197, und Dietrich der Bedrängte setzte sich nach seiner Rückkehr aus Palästina [* 21] in den Besitz desselben (1195-1221). Er war treuer Anhänger des Staufischen Hauses und trug durch die Unterwerfung Leipzigs 1217 wesentlich dazu bei, daß die meißnischen Städte niemals zu dem Grade der Selbständigkeit gelangten, wie die Gemeinden in Niederdeutschland und im Südwesten.
Sein Sohn Heinrich der Erlauchte (1221-88) erwarb 1243 als Pfand für die Mitgift Margaretas, der Tochter Kaiser Friedrichs II., bei deren Verlobung mit seinem Sohne Albrecht das Pleißnerland (s. d.) und erhob bei dem Erlöschen des thüring. Mannsstammes 1247 Ansprüche auf dieses Land. Nach langem Kampfe erhielt er 1264 durch Vertrag das eigentliche Thüringen mit der Wartburg und die Pfalz S. Als kleine Entschädigung für seine österr. Ansprüche erwarb er 1251 Sayda und Purschenstein.
Doch überließ er schon 1265 Thüringen, die Pfalz S. und das Pleißnerland seinem ältesten Sohne Albrecht, dem zweiten, Dietrich, das Osterland und Landsberg; [* 22] einem Sohne dritter Ehe, Friedrich dem Kleinen, setzte er später Dresden und etliche andere Städte aus. Die Lausitz und Meißen erbte nach Heinrichs Tode Friedrich Tutta, der Sohn Dietrichs von Landsberg (1291). Unter Heinrich machte die Besiedelung und Germanisierung des Erzgebirges rasche Fortschritte, die Städte, wie Leipzig, Pirna, [* 23] Freiberg, blühten auf.
Albrecht führte den Beinamen des Entarteten von seinem Verhalten gegen seine Gemahlin Margareta, die 1270 vor ihm von der Wartburg entfloh, sowie gegen deren Söhne Friedrich und Diezmann, die er zu Gunsten seines Sohnes zweiter Ehe, Apitz, ihres Erbes zu berauben trachtete. Die Könige Adolf (von Nassau) und Albrecht I. suchten diese Wirren zu benutzen, um ihre Hausmacht auf Kosten der Wettiner zu vergrößern; erst durch das glückliche Gefecht bei Lucka retteten die Brüder Friedrich der Freidige und Diezmann ihr Erbe, und nachdem letzterer bald darauf gestorben war, belehnte König Heinrich VII. (von Luxemburg) [* 24] Friedrich förmlich mit Meißen und Thüringen, Die Niederlausitz mußte Diezmann 1303 dem Markgrafen von Brandenburg [* 25] abtreten (s. Albrecht der Entartete und Friedrich der Gebissene), dagegen behaupteten die Wettiner das Pleißnerland als Pfand und verwandelten es allmählich in erblichen Besitz.
Friedrichs Sohn Friedrich der Ernsthafte (1324-49) zwang durch die Grafenfehde die thüring. Grafen zur Anerkennung seiner landesherrlichen Gewalt, erweiterte auch seine Besitzungen durch die Erwerbung der Grafschaft Orlamünde, den Rückkauf von Landsberg und die Schirmvogtei über Mühlhausen [* 26] und Nordhausen. [* 27] Seine Söhne Friedrich der Strenge, Balthasar und Wilhelm I. regierten gemeinschaftlich, bis es nach des ältesten Tode 1381 zu einer Teilung kam. Die Söhne Friedrichs, von denen nur Friedrich der Streitbare volljährig war, erhielten das Osterland, Balthasar Thüringen und Wilhelm I. Meißen; Freiberg und die Bergwerke blieben gemeinschaftlich.
Durch die Erwerbung der Pflege Coburg, [* 28] die Friedrich der Strenge mit Katharina von Henneberg 1353, und des Amtes Hildburghausen, [* 29] das Balthasar erheiratete, faßte das Haus Wettin auch in Franken Fuß; gleichzeitig wurden bedeutende Erwerbungen im Vogtlande gemacht und die Vögte von Weida, Gera [* 30] und Schleiz [* 31] unterworfen. Auch Leisnig wurde durch Kauf erworben, und durch die Erbverbrüderung mit Hessen [* 32] vom noch weitere Aussichten auf Vergrößerungen gewonnen.
Besonders kräftig trat dann die osterländische Linie durch Friedrich den Streitbaren hervor. Er regierte mit seinem Bruder Wilhelm II. gemeinschaftlich, als ihnen durch den Tod ihres Oheims Wilhelm I., der dem Hause die Burggrafschaft Dohna, Pirna und Colditz erworben hatte, 1407 die Hälfte der Mark Meißen zufiel. Aber kaum hatten sie durch die Stiftung der Universität zu Leipzig 1409 den aus Prag [* 33] ausgewanderten deutschen Lehrern und Studenten eine Freistatt gewährt, als auch sie zu einer Teilung schritten. 1423 erwarb Friedrich der Streitbare das Kurfürstentum Sachsen-Wittenberg. In den nächsten Jahren litten die Lande aufs schwerste unter den Zügen der Hussiten, namentlich 1429 und 1431.
Friedrichs I. Nachfolger Kurfürst Friedrich II. der Sanftmütige (1428-64) erwarb nach dem Aussterben der Burggrafen von Meißen 1426 den größten Teil ihrer Besitzungen mit Frauenstein, 1429 auch die Burggrafschaft Altenburg. [* 34] Nach dem Ausgange der thüring. Linie mit Friedrich dem Friedfertigen 1440 teilte Friedrich die Lande mit seinem Bruder Wilhelm III. dem Tapfern, wobei dieser Thüringen erhielt. Der verheerende Bruderkrieg, der darüber 1445 ausbrach, wurde 1451 durch den Vertrag von Pforta bei Naumburg [* 35] geendigt, hatte aber 1455 den Prinzenraub (s. d.) zur Folge. Im Vertrage von Eger [* 36] wurde Friedrichs Sohn Albrecht mit Georg Podiebrads Tochter Zedena (Sidonie) verlobt, aber auch die böhm. Oberlehnshoheit über das meißnische Vogtland sowie über eine ganze Reihe meißnischer Orte und Herrschaften anerkannt, die für die meisten bis 1806 fortbestand. In diese Zeiten fällt die Entstehung der von den Landesherren zur Bewilligung von Steuern berufenen Landtage. Die ersten Versammlungen dieser Art hatten schon 1350 in Leipzig, 1376 und 1385 in Meißen getagt; doch erst auf dem Landtage zu Leipzig 1438 waren alle Stände sämtlicher wettinischer Länder vertreten. Auch Friedrichs Söhne, Kurfürst Ernst (1464-86) und Herzog Albrecht der Beherzte, teilten nach dem Tode ihres Oheims Wilhelm III., der 1482 ohne männliche Erben starb, 1485 zu Leipzig die gesamten Familienländer.
Diese Teilung, seit welcher die wettinischen Länder nie wieder vollständig vereinigt worden sind, begründete die Spaltung des Hauses Wettin in die Ernestinische Linie (s. d.) und Albertinische Linie (s. d.). In der Ernestinischen Linie folgte auf ¶