eine von dem Empfänger einer Einschreibsendung, einer Paketsendung ohne Wertangabe oder einer Postsendung
mit Wertangabe auszustellende Empfangsbescheinigung, die der
Absender erhält, wenn er die Bemerkung «Rückschein» (avis deréception) und seinen
Namen in der
Aufschrift mit angiebt. Sendungen gegen Rückschein müssen vom
Absender frankiert sein; für die
Beschaffung des Rückschein ist außer dem Porto eine Gebühr von 20
Pf. zu entrichten. Die Weigerung des Empfängers,
den Rückschein zu vollziehen, gilt als Annahmeverweigerung der Postsendung. (S. auch Postwertzeichen, S. 323a.)
in der Elektricitätslehre das plötzliche Zurückkehren eines durch
Influenz elektrischen Leiters in
den unelektrischen Zustand, indem der influenzierende elektrische Körper rasch entladen wird. Hierbei
tritt durch
Vereinigung der getrennten Elektricitäten an dem influenzierten Leiter ein Funken auf, wenn der Leiter aus zwei
getrennten
Teilen besteht oder durch eine nicht zu große
Strecke von der Erde getrennt ist. Auch beim
Blitz kommt ein elektrischer
Rückschlag vor, und zwar dann, wenn die elektrische
Influenz einer Gewitterwolke dadurch verschwindet, daß sie
sich plötzlich entladet. Ein solcher elektrischer Rückschlag, wenn er in
Menschen und
Tieren auftritt, bewirkt Nervenerschütterungen,
die so heftig sein können, daß sie den
Tod jener Organismen nach sich ziehen, wobei es nicht nötig ist, daß der Körper
direkt vomBlitz getroffen wird. –
Über Rückschlag in der
Biologie s.
Ausartung und
Erblichkeit.
[* 1] eine Vorrichtung, welche sich in den
Inspektionsgruben der Kanalisationsanlagen befindet und bezweckt,
das Eindringen von Wasser in die
Hausleitungen zu verhindern, entweder von Regenwasser in den Fällen, in welchen die
Kanäle
für Abführung der «außerordentlichen» Regenmengen
nicht berechnet sind, oder von
Hochwasser, wenn die Hochwasserstände des
Flusses über den Einmündungsstellen der
Hausleitungen
in die
Kanäle liegen. Die
Inspektionsgrube G (s. nachstehende
[* 1]
Figur), die meist innerhalb der Frontwände
des Hauses liegt, läßt eine Revision der Übergangsstelle zu.
Der mit R bezeichnete Rückstaukasten läßt also infolge der
Lage seiner
Klappe K das Hauswasser passieren, schließt
sich aber, sowie der Außendruck z. B. durch
Hochwasser stärker wird. Der Kasten ist durch den oben befindlichen Deckel zugänglich.
Rückzoll, die Erstattung eines
Zolles oder einer
Verbrauchssteuer für den Fall, daß eine zoll- oder
steuerpflichtige Verwendung des belasteten Gegenstandes nicht stattfindet, z. B.
wenn der zoll- oder steuerpflichtige Gegenstand nicht in den inländischen
Verbrauch übergebt, sondern in das
Ausland ausgeführt
wird (s. Exportbonifikation), oder wenn Gegenstände, die in erster Linie menschliche Genußmittel
sind, Verwendung zu gewerblichen oder technischen Zwecken finden.
Reassekuranz, die Versicherung, durch die der Versicherer selber wieder gegen
die von ihm übernommene Gefahr Versicherung nimmt.
Die Rückversicherung findet sich bei allen Versicherungsbranchen
und bezweckt eine Verteilung des Risikos, indem der erste Versicherer sich von den verschiedenen Rückversicherten so viel
Quoten desselben abnehmen läßt, als er nach den Grundsätzen einer sichern Geschäftsführung nicht selber
behalten darf; die Rückversicherer erhalten dafür die entsprechenden Anteile von den Prämien abzüglich einer Provision,
die der Hauptversicherer für seine größere Mühe zurückbehält.
Doch wird auch nicht selten das ganze Risiko in Rückversicherung gegeben, häufig gegen eine niedrigere Prämie,
so daß der Rückversicherte die Prämiendifferenz einstreicht. Meistens haben die Versicherer jetzt
laufende
Verträge mit mehrern Rückversicherern, kraft deren letztere an jedem Risiko in derselben Höhe beteiligt werden,
wie der Hauptversicherer beteiligt bleibt
(Beteiligungsversicherung). Die Rückversicherung wird teils von eigenen Rückversicherungsgesellschaften,
teils von den Hauptversicherungsgesellschaften wechselseitig betrieben. Von der Bedeutung, welche die Rückversicherung gegenwärtig
erlangt hat, zeugen die bei Ehrenzweig, «Assekuranz-Jahrbuch
für 1894», mitgeteilten
Ziffern. Danach hat 1891 bei 31 deutschen Rückversicherung betreibenden Anstalten die
Brutto-Prämieneinnahme 55_684_157
M. betragen; Schäden für eigene
Rechnung sind im Betrage von 31_780_243 M. gezahlt worden. –
Vgl. Ehrenberg, Die Rückversicherung (Hamb.
und Lpz. 1885).
EinschneidennachdreiPunkten, die beim topogr. Aufnehmen vielfach angewendete
Art der Bestimmung des
Stationspunktes nach drei auf der Meßtischplatte bereits aufgetragenen und vom
Stationspunkte aus in der
Natur sichtbaren Punkten (s. PothenotscheAufgabe).
Alle über die schon vorhandenen Bildpunkte nach den zugehörigen Naturobjekten
gezogenen Visierlinien müssen sich bei richtiger Orientierung des Meßtisches in ihrer rückwärtigen Verlängerung
[* 2] in einem Punkte, dem gesuchten
Stationspunkt, schneiden. Da sich aber durch die
Magnetnadel der
Bussole stets nur
eine annähernde Orientierung erreichen läßt, so schneiden sich die erwähnten Visierlinien nicht in einem Punkte, sondern
bilden ein
Fehlerdreieck (s. d.). Zweck des Rückwärtseinschneiden ist es daher,
durch Beseitigung des
Fehlerdreiecks die drei Visierlinien in einem Punkte zu vereinigen. Die bekanntesten
Methoden hierzu sind: die
Lehmannsche Annäherungsmethode, die Kreismethode, die Bohnenbergersche Methode, die Methode, welche
die Visierwinkel an eine Seite des Bilddreiecks anträgt u. a.
im eigentlichen
Sinne der Wechsel,
den der Regreßnehmer auf den Regreßpflichtigen (s. Wechselregreß)
zieht, um sich durch Begebung desselben baldmöglichst in den
Besitz der Regreßsumme zu setzen. Die Deutsche
[* 3] und die Österr. Wechselordnung gestatten dies ausdrücklich, schreiben aber vor, daß der Rückwechsel unmittelbar
(adrittura, s. d.) und auf Sicht (s. d.)
gestellt sein muß. Der Regreßforderung treten in diesem Falle noch die Courtage (s. d.)
für die Begebung des Rückwechsel und die etwaigen Stempelgebühren hinzu. Es empfiehlt sich,
dem Remittenten des Wechsels den protestierten Wechsel, den
Protest und die
Retourrechnung¶