herrschenden und durch das Gesetz nur noch mehr aufgereizten
Sünde absterben und zu einem neuen Leben im
Geiste Christi erweckt
werden. Ein dritter
Teil richtet sich sodann an das nationale
Bewußtsein des
Judentums und zeigt, wie die äußere leibliche
Zugehörigkeit zum Bundesvolke noch kein Anrecht aus die göttlichen Verheißungen gebe, Gott vielmehr
hinsichtlich der
Personen, die er begnadigen oder verwerfen wolle, unbedingte
Freiheit habe. Gleichwohl habe Gott durch die
zeitweilige Verwerfung Israels nur das Gesetz seiner
Heilsordnung offenbar machen wollen, daß das
Heil aus freier
Gnade komme
und nicht aus der
Menschen Verdienst; die Verheißungen
Gottes aber würden dereinst auch an dem gesamten
Israel noch in
Erfüllung gehen, da die
Berufung der
Heiden nur dem Zwecke diene, Israel zur
Nachfolge zu reizen und dann zuletzt
sich aller zu erbarmen. Den
Schluß machen sittliche Mahnungen, die durch die besondern Verhältnisse der röm. Gemeinde
veranlaßt sind, persönliche Mitteilungen und Grüße. DerBrief ist, wenn auch neuerdings von
Loman,
Stecku. a. (s. Galaterbrief) angezweifelt, doch zuverlässig echt, nur über die Zugehörigkeit der
zwei Schlußkapitel oder doch einzelner
Teile derselben zum ursprünglichen Römerbrief wird gestritten. Die Abfassungszeit fällt
ins J. 59. - Aus der reichen Litteratur über den
Brief sind hervorzuheben: die Kommentare von
Weiß (in
H. A. W.
Meyers «Kommentar», 8. Aufl., Gött.
1891),
Godet (deutsch von Wunderlich, 2 Bde., 2. Aufl.,
Hannov. 1892-93) und Lipsius (im «Handkommentar zum
NeuenTestament», Bd. 2, Abteil.
2, 2. Aufl., Freib. i. Br. 1892);
Teil des norweg.
AmtesAkershus, zählt (1891) 58988 E. auf 4016 qkm. Romerike ist ein 200-250
m hohes Plateau, von niedrigen Bergrücken durchzogen und von höhern waldbedeckten
Gebirgen begrenzt.
Das Land wird von der Eidsvolderbahn und der Kongsvingerbahn durchschnitten.
Sie hat zu den
Römerzügen des Mittelalters nur insofern eine
Beziehung, als
die
Summe, die jeder Reichsstand nach der Matrikel von 1521 monatlich als
Sold für die Kriegsleute zahlen sollte, die er zum
Römerzuge zu stellen gehabt hatte, jener Reichssteuer zu
Grunde gelegt wurde.
Sie kam in die Reichsoperationskasse. (S.
Deutsches Heerwesen,
Bd. 5, S. 63 a.)
1) Bezirkshauptmannschaft und Gerichtsbezirk in Mähren,
[* 4] hat 381,56 qkm und (1890) 30482 (14465 männl., 16017
weibl.)
deutsche E. in 39 Gemeinden mit 42 Ortschaften. - 2) Römerstadt, czech.
Rymařov, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft und des
Bezirksgerichts, an der Linie Kriegsdorf-Römerstadt (15 km) der Österr.
Staatsbahnen,
[* 5] hat (1890) 4403, mit dem
nahen Harrachsdorf 4786 deutsche E.,
Landes-Unterrealschule, Webschule;
bedeutende Leinweberei, Bleicherei,
Woll- und Seidenindustrie,
Bleiwarenfabrik, Drechslerei und bedeutenden Flachsbau.
die Heereszüge der deutschen Könige nach
Italien, um in
Rom
[* 6] vom Papste die Kaiserkrönung zu erhalten
und von den ital.
Vasallen sich huldigen zu lassen. Jeder
Vasall war zur Heeresfolge verpflichtet, bis
diese Pflicht unter Maximilian I. und
Karl V. durch Geldzahlungen abgelöst wurde (s.
Römermonate). Zuletzt wurde
Friedrich
IV. 1452 in
Rom gekrönt; Maximilian I. nahm zuerst (1508), ohne vom Papst gekrönt zu sein, den
Titel «erwählter röm.
Kaiser»
an;
Karl V. ist der letzte
Kaiser, der vom Papste gekrönt ward (1530), aber nicht in
Rom, sondern in
Bologna.
Stadt im
Kreis
[* 14]
Hildburghausen
[* 15] des Herzogtums
Sachsen-Meiningen, in der Herrschaft Römhild, an der zur
Fränkischen Saale
gehenden
Spring und der
Lokalbahn Rentwertshausen-Römhild (10,7 km), Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht
Meiningen),
[* 16] bat (1890) 1780 E.,
Post,
Telegraph,
[* 17] schöne
Kirche, ehemals Kollegiatstift, mit prachtvollem Sarkophage von
Peter Vischer,
ein Schloß
Glücksburg (15. Jahrh.), seit 1881 Kriegerwaisenhaus,
Sparkassen; Dampfmolkerei,
Brauereien und bedeutende Viehmärkte.
Römhild wird als
Sommerfrische besucht. In der Nähe der
Große und
KleineGleichberg (letzterer mit der Steinsburg) mit bedeutenden
Basaltpflastersteinbrücken. Nach Römhild erhielt eine sächs. Linie, die
von Ernsts des Frommen Sohn
Heinrich 1681 gegründet wurde und mit ihm 1710 ausstarb, den
NamenSachsen-Römhild.
Sir Samuel, engl. Jurist und Parlamentsredner, geb. zu
London, aus einer franz. Emigrantenfamilie stammend, widmete sich dem Rechtsstudium,
trat seit 1783 als Sachwalter
auf und erwarb sich große Praxis.
Mirabeau veranlaßte ihn 1789, eine
Denkschrift
über die Formen und Geschäftsordnung des brit. Parlaments zu verfassen, die großes Aufsehen
machte. 1806 erhielt Romilly das
Amt des Generalfiskals
(Solicitor general) nebst dem Rittertitel. Zugleich trat er ins
Unterhaus
ein, wo er sich als Redner auszeichnete. Die
Auflösung des Ministeriums Grenville 1807 brachte Romilly um
sein
Amt, der nun ein Führer der Opposition wurde. Aus
Melancholie machte er seinem Leben am ein Ende. Seine
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mehr
«Ob-970 servations on the criminal law of England» (Lond.
1810; 2. Aufl. 1811) haben auf die spätern Reformen des engl. Kriminalrechts großen Einfluß gehabt. Eine Auswahl seiner
klassischen Reden wurde vonPeters (2 Bde., Lond. 1820),
die «Memoirs» von seinen Söhnen herausgegeben (3 Bde., ebd. 1840; 4. Aufl., 2 Bde.,
1841).