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hauen der Holzstücke benutzt wird und ähnlich dem Handbeil (s. d.) geformt ist. Es hat eine 300 mm lange, aber stark gekrümmte Schneide. Ferner heißt Richter das zu Hinrichtungen benutzte Beil. Nichtbogen, ein bei der deutschen Feldartillerie neuerdings an Stelle des Libellenquadranten (s. d.) eingeführtes Nichtinstrument, welches ebenfo wie dieser gestattet, die Höhenrichtung des Rohrs zu bestimmen, wenn der Aufsatz nicht ausreicht und das Ziel über Visier und Korn nicht oder scklecht zu sehen ist. Es besteht aus einem massiven Stück Kreisbogen ^. (s. beistchende Ab- bildung), an dem ,______________. ^?., eine Röhren- ^«'» '^ ^^ libelle L entlang geführt werden kann. Da dieselbe hierbei einen ziemlich großen Weg machen muß, um eine kleine Änderung ihrer Lage zu erzielen, so war es mög- lich, dem Richter außer einer Gradeinteilung auch noch die Skalen der direkten Schußentfernungen für Gra- nat- und Ehrapnelschuß einzugravieren. Richtenberg, Stadt im Kreis Franzburg des preuß. Reg.-Bez. Stralsund, am Richtenbergcr Teich, hat (1890) 1891 evang. E., Post, Telegraph, Kredit- verein; Baumwollspinncrei, 3 Branntweinbrenne- reien und 2 Brauereien. Richter, der Träger eines Amtes, das in der Ausübung der staatlichen Gerichtsbarkeit (s. d.) besteht. Nach dem Deutschen Gcrichtsverfassungs- gesetz (§§. 2-11) wird die richterliche Gewalt durch unabhängige, nur dem Gesetz unterworfene Gerichte ausgeübt. Die Fähigkeit zum Richteramt wird durch die Ablegung zweier Prüfungen erlangt. Der ersten Prüfung muh mindestens ein dreijähriges Studium der Rechtswissenschaft auf einer Universität (zur Hälfte auf einer deutschen) vorangehen. Zwischen der ersten und zweiten Prüfung muß ein Zeitraum von mindestens drei Jahren liegen, welcher im Dienste dci Gerichten und Rcchtsanwälten zu verwenden ist, auch teilweise bei der Staatsanwaltschaft verwendet werden kann. Landcsgcsetzlich kann eine Verlänge- rung des Studiums oder Vorbereitungsdienstes, auch eine höchstens einjährige Beschäftigung bei Ver- waltungsbehörden angeordnet werden. Wer in einem Bundesstaate die erste Prüfung bestanden hat, kann in jedem andern, unter Anrechnung des schon ab- solvierten Vorbereitungsdienstes, zur weitern Vor- bereitung und zur zweiten Prüfung zugelassen wer- den. Zum Richteramt befähigt ist ferner jeder or- dentliche Rcchtslchrer an einer deutschen Universität. Wer in einem Bundesstaatc die Fähigkeit zum Rich- teramt erlangt hat, ist regelmäßig zu jedem Richter- amt innerhalb des Deutschen Reiches befähigt: doch kann Mitglied des Reichsgerichts nur derjenige werden, welcher das 35. Lebensjahr vollendet hat. Die Richter werden auf Lebenszeit ernannt, beziehen in ihrer richterlichen Eigenschaft festes Gehalt mit Aus- schluß voll Gebühren, können wider ihren Willen nur traft richterlicher Entscheidung und nur aus gesetzlichen Gründen und unter gesetzlichen Formen dauernd oder zeitweise ihres Amtes entsetzt oder an eine andere Stelle oder in Ruhestand versetzt werden, unbeschadetihrerkraft Gesetz eintretendenvorläufigen Amtsenthebung. Wegen ihrer vermögensrechtlichcn Ansprüche aus dem Dienstverhältnis darf der Rechts- weg nicht ausgeschlossen werden. Diese Bestimmun- gen gelten nur für Veamtenrichter, nicht für Handels- richter, Schöffen und Geschworene. Im 1.1894 gab es im Teutschen Reich 7568 Richter (S. auch Gericht und Gerichtsverfassung, Gerichtsbarkeit, Hilfsrichter.) Richter (hebr.äc^opi^t, Mehrzahl Lclioplistim), die Anführer Israels, die nach einer im Buch der Richter des Alten Testaments vorliegenden Fiktion zwischen Iosua und den Königen geherrscht haben sollen. Das Buch der Richter, das in seinem Kern, Kap. 2,6 bis 16,31, die Thaten und Schicksale dieser Männer beschreibt, hat eine sehr komplizierte Ent- stehungsgeschichte und gehört in seiner jetzigen Ge- stalt der sog. deuteronomistischen Geschichtschrei- bung an, d. h. derjenigen, welche die alte Überliefe- rung im Sinne des Deuteronomiums (s. d.) und der Reform Iosias umgearbeitet hat. Die Bedeutung von bistor. Quellen haben im Richterbuch nur die Auszüge aus älterer histor. Litteratur. Diese aber leh- ren, daß es in der Zeit zwischen der Einwanderung und dem Königtum ein Institut der N. nicht gegeben bat. Israel bildete ein Konglomerat verschiedener Stämme, die zwar durch die Einheit des Glaubens an denselben Gott, Iahwe, und daher durch die gleichen bitten und die gleiche Gcistesart, aber durch keinerlei polit. oder kultische Institution zusammen- gehalten wurden. Die sogenannten Richter sind, soweit sie historisch sind, teils Häuptlinge, wie Barak, die vorübergehend das Volk zu einer nationalen That fortrissen, teils Könige, wie Gideon und Abimelech. Das Richterbuch hat sehr wichtige Neste alter Über- lieferung erhalten: so Kap. 1 eine Erzählung von der Eroberung des Wcstjordanlandes, Kap. 5 das Lied der Dedora, Kap. 6 - 9 die Geschichte Gi- deons und Abimelechs, Kap. 17 und 18 die Ge- schichte der Entstehung des Heiligtums zu Dan.- Vgl. Studcr, Kommentar zum Buch der N. (Bern und Lpz. 1835).
^S. 851). Richter, Adrian Ludwig, s. Richter, Ludwig Richter, Nmilnis Ludw., Jurist, geb. 15. Febr. 1808 Zu Stolpcn in wachsen, studierte in Leipzig, lieh sich 1831 daselbst als Advokat niederund betrat gleich- zeitig mit Vorlesungen über das Kirchenrecht die aka- demische Lausbahn. 1836 zum außcrord. Professor ernannt, wurde er 1838 in Marburg ord. Pro- fessor des Kirchenrechts und Eivilprozesses, 1846 Professor des Kirchcnreckts an der Universität. Als Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrats (seit 1850) und Oberkonsistorialrat (seit 1852), dann als Geh. Oberregierungsrat und vortragender Rat im Ministerium nahm er an der kirchlichen Gesetzgebung Preußens maßgebenden Anteil. Er starb 8. Mai 1864 in Berlin. Aus dem Kreise seiner Schüler gingen die meisten neuern Kirchenrechtslehrer (die sog. Berliner Kanonistenschule) hervor. Er ver- öffentlichte: «lüorpuä ^'ui-jg canonici» (2 Bde., Lpz. 1833-39), «Veitrüge zur Kenntnis dcr Quellen des kanonischen Rechts» (ebd. 1834), «Lehrbuch des kath. und evang. Kirchcnrechts» (ebd. 1842; 8. Aufl., neu bearbeitet von Dove und Kahl, 1877-86), durch welches das evang. Kirchenrecht zuerst eine sichere Grundlage gewonnen hat,' «Die evang. Kirchenord- nungen des 16. Jahrh.», Bd. 1 u. 2 (Weim. 1846), «Geschichte der evang. Kirchenvcrfassung» (Lpz. 1851), eine in Gemeinschaft mit Schulte bearbeitete Aus- gabe der " (üanonoZ 6t äecrotI. concilii Ii-iäentini» (^onFi'6Fltti0 concilii gezogenen Apparat. Die von Richter 1836 begründeten «Kritischen Jahrbücher sür deutsche Rechtswissenschaft» wurden von Schneider bis 1848 fortgesetzt. - Vgl. Hinschius, Zur Erin- nerung an Richter (Weim. 1865).
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Richter, Ernst Fricdr. Eduard, Komponist und Musiktheoretikcr, geb. 24. Okt. 1808 zu Großschönau bei Zittau, studierte in Leipzig Theologie und wid- mete sich später daselbst unter Wcinlig und Men- delssohn musikalischen Studien. Vei Begründung des Konservatoriums (1843) wurde er Lehrer der Komposition, 1852 Organist an der Pcterskirche, später an der Nikolaikirche. 1868 bis zu seinem 9. April 1879 erfolgten Tode war er Kantor an der Thomasschule und Musikdirektor an den Haupt- kirchen Leipzigs. N.s Kompositionen gehören fast alle dem Gebiet der geistlichen Musik an (Psalmen, Motetten und Kirchenlieder teils nut Orchester, teils für Chöre, ferner eine große Messe und ein Orato- rium, «Christus der Erlöser»), haben sich aber wenig verbreitet. Mehr Beifall fanden seine theoretischen Arbeiten «Lehrbuch der Harmonie» (19. Aufl., Lpz. 1892), «Lehrbuch des einfachen und doppelten Kontrapunkts» (8. Aufl., ebd. 1893; Supplement, bearbeitet von Alfred Nichter, ebd. 1884), «Lehr- buch der Fuge» (5. Aufl., ebd. 1886). Nichter, Eugen, freisinniger Politiker, geb. 30. Juli 1838 zu Düsfeldorf, studierte 1856 - 59 Jurisprudenz und ^taatswisscnschaften zu Bonn, Heidelberg und Berlin, trat dann ins Verwaltungs- fach ein und war Ncgierungsrcferendar zu Düsseldorf. 1864, nach seiner Ernennung zum Assessor, wurde er von Neuwied zum Bürgermeister gewählt, von der Regierung jedoch nicht bestätigt, und trat, weil er gegen seinen Wunsch der Vrombcrger Negierung überwiesen wurde, Ende 1864 aus dem Staatsdienst, um sich in Berlin vollständig der publizistischen und parlamentarischen Thätigkeit zu widmen. Die letz- tere begann er als Vertreter des Kreises Nord- hausen «1867 im Konstituierenden Norddeutschen Neichstage; 1871 wurde er von Schwarzburg-Nudol- stadt und 1874 vom Kreise Hagen in den Deut- schen Reichstag gewählt, dem er seitdem ununter- brochen angehört. Auch im preusi. Abgeordneten- Hause, in das er zuerst 1869 gewählt wurde, vertrat er seit )870 den Wahlkreis Hagen (nur 1879 - 82 Berlin IV); 1893 aber unterlag er dort, wurde aber in Berlin II gewählt. Als Mitglied der Fortschritts- partei gelangte N. bald zu größcrm Einfluß, sowohl durch seine parlamentarische Wirksamkeit, wie durch hervorragende Teilnahme an der polit. Agitation in Reden und Broschüren. 1882 begründete er die bis 1890 erschienene Wochenschrift »Der Neichs- ! freund", 1885 die «Freisinnige Zeitung», die er noch jetzt leitet. Seit der Fusion der Fortschrittspartei mit der Liberalen Vereinigung zur Deutschfreisinni- gen Partei (1884) war er Vorsitzender des engern geschajtsführenden Ausfchusscs dieser Partei. Ver- möge seiner ausgezeichneten rednerischen Gewandt- heit und Schlagfertigkcit und seiner umfassenden Kennwisse auf finanzpolit. Gebiete hat N. jahre- lang bei den Etatsberatungcn im Reichstag wie im Abgeordnetenhause eine wichtige Rolle gespielt. Der Umkehr des Fürsten Vismarck in der Wirtschafts- politik seit 1878 trat Richter auf allen Gebieten entschieden entgegen. Nicht minder bekämpfte er die Vermeh- rung der indirekten Steuern, die Kolonialpolitik! und die Begründung der Neichsvcrsicherungsanstal- ^ ten. Seit 1872 hat Richter im Reichstag sämtlichen Militärkommissionen angehört und ist in den Mili- tärdebatten stets gegen längere Festsetzung der Frie- denspräsenzstärke eingetreten. Als Mai 1893 ein Teil der freisinnigen Abgeordneten für die Militär- vorlage stimmte, erklärte auf N.s Antrag die Mehr- heit der Fraktion dies für unvereinbar mit der Ge- samthaltung der Partei. Dies gab Anlaß zu einer Trennung, wobei die Mehrheit sich als Freisinnige Volkspartci unter Führung R.s konstituierte, wäh- rend sich die Minderheit als Freisinnige Vereinigung bezeichnete. Von größeren publizistischen Schriften N.s sind zu nennen: «Die Konsumvereine. Ein Not- und Hilfsbuch für deren Gründung und Einrichtung» (Berl. 1867), «Das preuß. Etaatsschuldenwesen und die preuß. Staatspapiere» (Bresl. 1869), «Die Irr- lebren der Socialdemokratie» (ebd. 1890), «Polit. AVC-Vuch» (7. Jahrg., Verl. 1892); ferner «Iugend- erinnerungen» (ebd. 1892) und «Im alten Neichs- tage. Erinnerungen» (ebd. 1894). Richter, Gustav, Maler, geb. 31. Aug. 1823 zu Berlin, besuchte die Berliner Akademie und das Atelier von Holbein, später in Paris 1844-46 das von Löon Cogniet, und ließ sich dann in Berlin nieder. Er besuchte Nom, dann wiederholt Frank- reich und Italien, 1861 Ägypten, 1873 die Krim. Zu seinen hervorragendsten Werken gehört: Die Erweckung der Tochter des Iairus (1856; National- galeric in Berlin) und das nach seiner Orientreise gemalte Bild: Bau der ägypt.Pyramiden (1859-73; Marimilianeum in München). Sein Hauptgebiet wurde, nachdem er mit drei Brustbildern: Ägypterin, Odaliskc, Neapolitanischer Fischerknabe, eine un- gewöhnliche Popularität errungen, immer entschie- dener das Porträt. Hervorzuheben sind in diesem Gebiete: Maler Hoguet (1862), Maler Ed. Hilde- brandt (1865; städtisches Museum zu Danzig), Sul- tan Abo ul-Asis Chan (1867), der Gesandte Ari- starchi Bei (1869), Fürstin Carolath (1872), Großfürst Wladimir (1873; Schloß zu Schwerin), Evviva! Selbstbildnis mit seinem nackten Kind (1873), Mutterglück, Gattin des Künstlers mit einem Kind auf dem Anne, Gräfin Karolyi (1878), Königin Luise (1879; Museum zu Köln), Gräfin Dönhof (1882), General Graf von Vlumenthal (1883; Berliner Na- tionalgalerie). Richter war Mitglied der Akademien zu Berlin, Wien und München. Er starb 3. April 1884 in Berlin. Ein G. Nichtcr-Album (21 Photographien in Folioformat) und ein Porträtalbum von ihm (26 Pbotograpbien) publizierte die Photographische Gesellschaft in Berlin. Richter, Hans, MusikdirigMt, geb. 4. April 1843 zu Naab in Ungarn als ^ohn des dortigen Domkapellmeisters, erhielt von diesem den ersten Musikunterricht und trat 1854 als Chorknabe in die Wiener Hofkapelle. Als Chorknabe besuchte er das Gymnasium der Piaristen. Hierauf bildete er sich 1860-65 im Wiener Konservatorium für Kompo- sition und das Waldhorn aus und wurde Mitglied des in Wien. 1866-67 lebte er in Triebschen bei Luzern im intimen Verkehr mit Richard Wagner, der ihm die Kopierung der Partitur der «Meistersinger» übertragen hatte. Von Wagner empfohlen, kam er 1868 als Chordirigent an das Hoftheater zu München, wurde in dem- selben Jahre zum königl. Musikdirektor ernannt, ging 1869 nach Paris und Brüssel, wo er 1870 den «Lohcngrin» erstmals einstudiert hat, und begab sich dann wieder zu Wagner nach Triebschen, um die Kopierung der Partitur des «Nibelungenrings» auszusühren. Er war 1871-75 Kapellmeister und Direktor der Oper am Nationaltheatcr zu Budapest und wurde dann erster Kapellmeister am Hofopern- theater in Wien. N. dirigierte 1876 den «Ning des Nibelungen» in Vayreuth und 1877 mit Wagner