er wurde. Mit Percy, Goldsmith und andern berühmten Männern gründete er 1763 einen litterar. Verein, und sein mit fürstlicher
Pracht eingerichtetes Haus war seitdem der Sammelplatz aller Männer, die in der Hauptstadt durch Geist und Talent glänzten. 1784 wurde
er königl. Hofmaler. Er starb 23. Febr. 1792, nachdem er ein Jahr zuvor erblindet
war. Er soll mehr als 2000 Bilder, meist Bildnisse, gemalt haben. In seinen Schriften, (darunter die »Discourses», Lond. 1778;
deutsch Dresd. 1781 und Lpz. 1893) bekennt er sich zum Idealismus und Eklekticismus, indem er als Vorbilder die Italiener, besonders
Michelangelo, hinstellt. In Wirklichkeit steht er weit über seiner Lehre und ist namentlich ein bedeutender
Kolorist und Seelendarsteller.
Allerdings liebt er, seine Personen in mytholog. oder histor. Masken zu kleiden, auch deutet er gern durch Beiwerk Stellung
und Stand des Dargestellten an. Ungemein liebenswürdig sind in ihrer Schlichtheit und Wahrheit seine Kinder- und Mädchenbildnisse.
Reybaud' Bildnisse finden sich in engl. öffentlichen und privaten
Sammlungen; über ein Dutzend in der Nationalgalerie, darunter das großartige Bildnis des Lords Heathfield, des Verteidigers
von Gibraltar, das der beiden Herren (the two gentlemen), Die drei Grazien (Fräuleins Montgomery), Die tragische Muse (Frau
Siddons auf einem Sessel in den Wolken, hinter ihr zwei allegorische Tragödiengestalten), Das Alter der
Unschuld (ein mit gekreuzten Händen im Grase sitzendes Mädchen). Berühmt sind ferner u. a. das Bild der drei weißgekleideten
Schwestern Waldegrave bei Lord Carlingford, Lady Spencer als Zigeunerin ihrem Bruder wahrsagend (Blenheimgalerie) und Das Erdbeermädchen
(bei Sir Richard Wallace in London), Der kleine Hercules die Schlangen erstickend und Cupido löst den
Gürtel der Venus (Petersburg, Eremitage). Seine Schriften sind von Malone (2 Bde., Lond.
1794) und Beechey (2 Bde., ebd. 1835) gesammelt. -
Vgl. Farrington, Memoirs of the life of Sir Joshua Reybaud (Lond. 1809);
Leslie
und Taylor, Life and times of Reybaud (2 Bde., ebd. 1864 -
65);
Collins, Sir Joshua Reybaud as portrait-painter; an essay (ebd. 1873);
seine Biographie schrieben auch Pulling (ebd. 1881)
und C. Phillips (ebd. 1893).
zwei Flüsse im bayr. Reg.-Bez. Mittelfranken.
Die Schwäbische oder Obere Rezat entspringt als Riedbach
aus dem Ried bei Dettenheim, welches zugleich die Altmühl speist, wendet sich nordwärts über Weißenburg, Ellingen und Pleinfeld.
Die stärkere Fränkische oder Untere Rezat entsteht bei Oberdachstetten auf dem Hohen Steig und fließt 60 km weit gegen SO.
über Ansbach, Lichtenau, Windsbach und Spalt.
Beide vereinigen sich bei Georgensgmünd zur Rednitz (s. d.).
(lat.), im allgemeinen jede kurzgefaßte Vorschrift (Formel) zur Bereitung irgend
einer Mischung zu technischen und andern Zwecken; besonders die schriftliche Anweisung, die der Arzt zur Bereitung der Arznei
für den Apotheker verfaßt. Für solche Zusammensetzungen, die sehr häufig vorkommen oder so haltbar
sind, daß man sie vorrätig haben
kann, pflegen in die Landes- und Hospitalpharmakopöen die Formeln ein für allemal aufgenommen
zu werden; solche Formeln nennt man offizinelle, im Gegensatz zu den vom Arzte besonders vorgeschriebenen Magistralformeln.
Der Inbegriff der Regeln, die bei Abfassung der Rezept zu befolgen sind, heißt Rezeptierkunst.
Diese Regeln sind erstens formelle, die äußere Form des Rezept betreffend, z. B.
daß die Rezept nach der durch das Arzneibuch geführten Terminologie abzufassen, undeutliche Schrift und unverständliche Abkürzungen
zu vermeiden sind; daß der Anfang mit dem Zeichen Rp. oder Rec. (Recipe, d. i. nimm) zu machen, Datum,
Name des Arztes und des Patienten zu bemerken sind; daß am Ende noch die der Arznei vom Apotheker zu gebende Signatur (angedeutet
durch die Buchstaben M. D. S., d. i. Misceatur, detur, signetur) angegeben wird u. s. w.
Da das Rezept in jedem Falle möglicherweise zu einem gerichtlichen Dokument werden kann, so hat
der Arzt auf Innehalten dieser formellen Regeln streng zu achten; laut gerichtlicher Entscheidung sind Rezept Urkunden, und eine
Nachahmung derselben wird als Urkundenfälschung bestraft.
Die materiellen Regeln geben überhaupt die möglichen Formen, nach denen man Arzneistoffe verordnen kann, je nach dem beabsichtigten
Zwecke und ihren besondern Vorteilen, z. V. bessere Verhüllung des Geschmacks und Geruchs u. s. w. Man unterschied in früherer
Zeit, als noch sehr zusammengesetzte Rezept gebräuchlich waren, vier Klassen von Bestandteilen eines solchen Rezept: 1) das wirkende
oder Hauptmittel (die Basis), 2) dessen Unterstützungsmittel (das Adjuvans), 3) das dem Ganzen die nötige
(feste oder flüssige) Form gebende Vehikel oder Konstituens, und 4) die wegen besonderer Nebenzwecke, z. B.
des Geruchs, Geschmacks, der Farbe wegen, gemachten Zusätze (Korrigentien). Jetzt sind die Rezept viel einfacher. (S. Apotheke.)
-
Vgl. Ewald, Handbuch der allgemeinen und speciellen Arzneiverordnungslehre (12. Aufl., Berl.
1891);
Geißler und Moeller, Real-Encyklopädie der gesamten Pharmacie, Bd. 8 (Wien und Lpz. 1890).
(neulat.) oder Empfänglichkeit, ein Ausdruck, den Kant zur Charakteristik der Sinnlichkeit (im Gegensatz
zur Spontaneität) der Verstandesthätigkeit gebraucht.
Gemeint ist damit, daß die Sinne den gegebenen Erkenntnisstoff bloß
aufnehmen, nicht auch verarbeiten. In weiterer Bedeutung nennt man Rezeptivität die vorzügliche
Fähigkeit, einen gegebenen Gedankeninhalt, ästhetische Eindrücke u. s. w. aufzunehmen,
die Anregbarkeit, die nicht immer mit einem gleichen Maße von schöpferischer Kraft des Denkens oder der künstlerischen Anschauung
sich vereint.
(lat. recessus, von recedere, d. i. zurückgehen oder abgehen), das Endresultat gepflogener Verhandlungen;
besonders die Vereinbarung der Erben über die Teilung des Nachlasses (Erbrezeß, s. Erbteilung), über
streitige Verhältnisse zwischen einzelnen Familien (Familienrezeß), zwischen einer größern Zahl und Klasse von Einwohnern,
zwischen den einzelnen Klassen einer Gemeinde, zwischen Gutsherren und Eingesessenen (Dienst- und Fronrezeß), zwischen Landesherren
und Ständen u. s. w.;
die verglichenen Leistungen und Verhältnisse nennt man Rezeßgelder.
Auch gebraucht
man Rezéß häufig für Abschied