deutschen Reichsgewalt zum Mitglied der Statthalterschaft bestellt. Nach
Beselers Abdankung führte Rëunionskammern noch kurze
Zeit (bis die Regierung allein. Von der dän. Regierung des
Landes verwiesen, erwarb er in der Niederlausitz das
Gut Starzeddel und wurde von König Wilhelm I. als lebenslängliches Mitglied in das preuß.
Herrenhaus berufen. Er starb in Starzeddel. -
Vgl. A. Sach,
Friedrich von Rëunionskammern und Hartwig
Beseler (Schlesw. 1887).
Beiname des Mnemotechnikers
KarlOtto, s.
Mnemonik. ^[= (grch.), Mnemotechnik oder Gedächtniskunst, die Kunst, durch eine besondere Methode die Leistungen ...]
Hypothek, bei welcher der
Gläubiger seine Befriedigung nur aus den Nutzungen des Grundstückes
suchen soll
(Preuß. Allg. Landr. I, 20, §§. 26, 27). Meistens ist eine solche willkürliche
Beschränkung der
Hypothek
(Ausschluß
des Zwangsverkaufs und
Beschränkung auf die Zwangsverwaltung) nicht zugelassen. Nur insoweit der Verpfänder als
Besitzer
eines Stammguts,
Fideïkommisses,
Lehns u. s. w. über die
Substanz nicht verfügen kann, man ihm aber doch die
Bestellung einer
Hypothek nicht verwehren will, kann derselbe ein dem
Inhalte seines eigenen
Rechts entsprechendes Nutzungspfandrecht
bestellen.
Giuseppe, ital. Dichter, geb. 1812 zu
Triest,
[* 2] studierte in Mailand
[* 3] und ging 1847 nach
Turin,
[* 4] wo er mit an der revolutionären Zeitschrift «La Concordia»
arbeitete. 1848 beteiligte er sich in Mailand an den polit. Ereignissen, und lebte dann in
Susa,
Turin und längere Zeit in
Genua,
[* 5] bis er nach der Einnahme
Roms hier eine
Stelle im Ministerium des
Auswärtigen erhielt. Er starb Seine
Schriften, welche Weckung des nationalen
Sinnes bezweckten, zeichnen sich durch edle
Sprache
[* 6] und geistvolle Charakter- und Situationsschilderungen
aus, namentlich die
Dramen: «Lorenzine de'Medici» (Mail. 1829),
«»I piagnoni
e gli arrabiati al tempo de fra Girolamo Savonarola"
(ebd. 1843),
«Sampiero di Bartelica» (ebd. 1846),
«Il marchese di Bedmar» (ebd. 1847),
«Drami storici»
(Flor. 1860). Außerdem schrieb er das histor. Werk «La
cacciata degli Spagnuoli da Siena» (Mail. 1847) und die Sonettsammlungen «Sdegno
e affetto» (ebd. 1845),
(lat.; frz., spr. rewähr),
im Geschäftsverkehr ein Gegenschein, in dem die eine Partei der andern, gewöhnlich gegen eine Leistung oder ein Versprechen,
eine schriftliche Zusicherung macht, z. B. eine
Kündigung nicht oder
nur für gewisse Fälle auszuüben, ein
Bekenntnis,
daß
ein schriftlicher abgeschlossener
Vertrag simuliert sei, ein Versprechen, den verlegten Schuldschein, aus welchem demAussteller
des Revers keine Forderung mehr zusteht, zurückzugeben, sobald er wieder aufgefunden wird
u. dgl. -
Revers heißt auch die Kehrseite einer Münze, s.
Avers. - In der
Befestigungskunst ist Revers die dem feindliche
Feuer abgewendete
Seite von Wällen und
Gräben. Reverskasematten sind Hohlräume, die mit der Front nach dem Innern der
Festung
[* 8] unter dem
Wallgang liegen; Reverskaponnieren und Reversgalerien sind
Kaponnieren und
Galerien, die an der
Kontereskarpe
erbaut sind, also die Grabenflankierung von rückwärts her bewirken.
Reverse oder Reversalien waren vordem solche Landtagsabschiede, in denen die Fürsten, wenn sie außerordentliche
Steuerbewilligungen erlangt hatten, feierlich anerkannten, daß ihnen kein
Recht, derartige
Notbeden zu
fordern, zustehe. Da dabei gewöhnlich der
Bedingung genügt wurde, streitige Landesfreiheiten außer Zweifel zu setzen, so
hießen seitdem Reversalien auch die Versicherungen, in denen ein Fürst beim
Antritt seiner Regierung und bei der Huldigung
der
Stände sich anheischig machte, die
Rechte,
Freiheiten und Privilegien seiner
Unterthanen nicht anzutasten.
Früher wurden auch Streitigkeiten zwischen Obrigkeiten, besonders Patrimonialgerichtsherrschaften, wegen behaupteter Übergriffe
durch Reversbriefe, welche die beiderseitigen Grenzen
[* 9] festsetzten, erledigt.
Bezirk, Umkreis, begrenzte
Strecke, auch Quartier. So bezeichnet man als Compagnierevier den von einer Compagnie
in einer
Kaserne oder einem Lager
[* 11] eingenommenen Raum, als
Revierkranken einen
Kranken, der im Gegensatz zu einem Lazarettkranken
im Quartier ärztlich behandelt wird u. s. w.
In der Forstwirtschaft ist Revier ein ein Wirtschaftsganzes bildender
Wald, der nur einem
Besitzer gehört
und einem Wirtschaftsführer
(Revierförster, Oberförster) zur
Verwaltung übertragen ist.
Im Seewesen ist Revier das Mündungsgebiet eines
Flusses, soweit es für Seeschiffe fahrbar ist.
im
Bergbau
[* 12] ein von der Gesamtheit der Bergwerksbesitzer eines Bergreviers gewähltes Kollegium, das
die gemeinsamen Interessen der Bergwerksbesitzer zu wahren und zu vertreten und die Revieranstalten zu
verwalten hat;
letztere sind gemeinnützige Einrichtungen und
Anlagen, wie Revierkassen,Revierstollen, Revierwasserversorgungen;
Revierbeamte werden vom Revierausschuß angestellt, in
Preußen
[* 13] heißen so die vom Oberbergamt in einem Bergrevier bestellten
Vertreter,
die auch die
Bergpolizei ausüben. (S.
Bergbehörde.)