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vergehen. Die Disciplinargerichtsbarkeit über Reichsdruckerei wird in erster Instanz von Disciplinarkammern, in zweiter und letzter Instanz von dem Disciplinarhof in Leipzig [* 2] gehandhabt.
Besondere Vestimmnna.cn bezüglich der Disciplin bestehen für die richterlichen Reichsdruckerei. Die N. baden Anspruch ans Gehalt, der aus einem festen Bestandteil, der eigentlichen Besoldung, und einem nach dem dienstlichen Wohnsitz veränder- lichen, dem Wohnungsgeldzuschuß, besteht.
N., die einstweilig in den Ruhestand versetzt sind, erhalten als sog. Wartegeld drei Vierteile des Dienst- einkommcns, jedoch nicht weniger als 450 M. und nicht mehr als 9000 M. jährlich.
Bei Dienstunfähig- keit erhalten sie Pension (s. d.).
Über die vermögens- rechtlichen Ansprüche der Reichsdruckerei und ibrcr Hinterbliebe- nen aus ihrem Dienstverhältnis findet der Rechts- weg statt.
Die Reichsbankbeamten haben die Rechte und Pflichten der N.;
ihre Besoldung, Pensionen und sonstigen Bezüge sowie die Pensionen und Unter- stützungen der.Hinterbliebenen trägt ie Neichsbank;
diejenige der elsaß-lothr.
Beamten der elsaß-lothr.
Lande^fiskus. -
Vgl. Freiherr von Zedlitz-Neu- kirch, Die Rechtsverhältnisse der Reichsdruckerei (Berl. 1874); Kanngießer, Das Recht der deutschen Reichsdruckerei (ebd. 1874);
Laband, Das ^taatsrecht des Deutschen Reichs, Bd. 1 (2. Aufl., Freib. i. Vr. 1888).
Neichsbehördcn, diejenigen Behörden, welche Geschäfte des Denlschen Reichs fübrcn und ihre Autorität unmittelbar von der Rcichsgewalt ab- leiten, über die einzelnen N. s. Deutschland [* 3] und Deutsches Reich (Bd. 5, S. 149 ^). Neichsdeftutation, im alten Deutschen Reiche jeder von Kaiser und Reich zur Erledigung ge- wisser Geschäfte erwählte reichsständige Ausschuß. Die sog. ordentliche Reichsdruckerei vertrat in der Zeit, wo kein Reichstag gehalten wnrde, denselben und sorgte mit den Kreiseil für die Aufrechthaltung des Land- friedens, kam aber im 17. Jahrh, außer Übung. Ihr gegenüber hießen die andern Reichsdruckerei außeror- dentliche. Es waren teils innere, teils äußere Angelegenheiten, die man solchen Kommissionen übertrug.
Unter den erstem sind die Visitationen des Reichskammergerichts die bedeutendsten gewesen, deren letzte 1776 erfolglos endigte;
uuter den letztern waren die Reichsfriedensdeputationen von besonderer Bedeutung.
Die berühmteste und zu- gleich letzte Reichsdruckerei dieser Art war die infolge des Lune- villcr Friedens vom unterm in Regensburg [* 4] niedergesetzte, deren Werk der Neichsdeputationshauptschluß war. Neichsdeputationshauptschluß,derVeschluß der Reichvfriedensdeputation vom Um die im Frieden von LuneMle (s. d.) getroffenen Bestimmungen über Abtretung des linken Rhein- users an Frankreich und die Entschädigung der dadurch Verlust erleidenden deutschen Fürsten im einzelnen durchzuführen, wurde im Okt. 1801 vom Regensburger Reichstage die außcrordentlicheReichs- friedeusdeputation eingesetzt, bestehend aus Kur- mainz, Böhmen, [* 5] Sachsen, [* 6] Brandenburg, [* 7] Pfalz- Bayern, [* 8] dem Hoch- und Deutschmeister, Württem- berg und Hesscu-Cassel.
Unter der Vermittelung Rußlands und Frankreichs brachte die Deputation ihr Werk zu stände.
Österreich [* 9] war zurückgedrängt;
Preußen [* 10] und Bayern im Bündnis mit Frankreich gaben den Ausschlag.
Der Hauptschluß vom25.Febr. wurde vom Reichstage und unter einigen Vorbehalten anch vom Kaiser genehmigt.
Die am tiefsten greifende Umgestaltung war die Vernichtung der bisherigen theokratischen Verfassung des Reichs.
Alle geistlichen Fürsten- tümer wurden aufgehoben, nur der Kurfürst-Erz- kanzler von Mainz [* 11] und die beiden geistlichen Ritter- orden (derJohanniter- und der Deutsche [* 12] Orden) [* 13] blie- ben noch bestehen.
Ferner wnrden zahlreiche Freie Reichsstädte beseitigt, von denen nur sechs, die drei Hansestädte und Augsburg, [* 14] Nürnberg, [* 15] Frankfurt [* 16] erhalten blieben.
Auch eine Anzahl Reichsritter ver- fielen schon 1803 der Mediatisierung. An Stelle der zwei eingegangenen Kurfürstentümer Köln [* 17] und Trier [* 18] wurden vier neue geschaffen.
Neichsdörfer, im ehemaligen Dentschen Reiche die Dörfer, die keiner Landeshoheit unterworfen waren, sondern unmittelbar unter Kaiser und Reich standen.
Sie übten rechtlich, wenn auch unter man- cherlei Beschränkung, das Hoheitsrecht in Kirckeu- undSchulfachen,wäbltenihreSchultheißenund Rich- ter, errichteten Dorfordnungen und zahlten Neichs- steuern.
Ihre Zabl, die noch im 14. Jahrh, über 100 war, nahm durch Verpfändung, Verschenkung nnd Unterwerfung stetig ab, so daß zuletzt nur noch Alts- hausen und die freien Lente ans der Leutkircher Heide in Oberschwaben, Holzhausen, Gochsheim und Sennfeld in Franken, ^ulzbach und Soden im Ober- rheinischen Kreise [* 19] übrig waren, die dann durch den Reichsdcputationshanptschluß von 1803 mediati- siert wurden. Reichsdruckerei, eine unmittelbare Reichs- anstalt in Berlin [* 20] nnter oberster Leitung des Staats- sekretärs des Reichspostamts, entstanden durch Vereinigung der frühern Königlich [* 21] preuß. Staatsdruckerei (gegründet 1852) und der König- lich Geheimen Oberhofbuchdruckerei (N. von Decker: s. Decker, Familie).
Sie ist im allgemeinen nur zu unmittelbaren Zwecken des Reichs und der Bundes- staaten bestimmt, arbeitet aber auch für Kommunal- behörden, Korporationen und in gewisfen Fällen selbst für Privatpersonen.
Die Haupttbätigkeit be- steht in der Herstellung von Reichskasjenschcinen, Neichsbanknoten, Schuldverschreibungen, Wert- zeichen für das deutsche Neichspostgebict, Wcchsel- stempelzeichen und andern Marken und gcldwertigen Papieren, ferner im Druck von Gesetz- und Ver- ordnungsblättern und amtlichen Werken l/ kursbuch", Patentschriften u. a.), auch fremdsprach- lichen, endlich in der Vervielfältigung der General- stabskarten, Nachbildung von Knpferstichen u.a. durch die verschiedenen photomechan.
Verfahren. Um die Förderimg des Druckgewerbes macht sich die N. ver- dient durch Anstellung von Versuchen in den ver- schiedenen graphischen Künsten, durch Prüfung neuer Verfahren, durch Aufstellung von Mustern für Schrift und Verzierung, so in ihren Randeinfassungen, Ini- tialen und Zierleisten für den Buchdruck (1885 und 1889), in ihren Beiträgen zum internationalen Musteraustausch, in den Nachbildungen hervor- ragender Druckschriften des 15. bis 18. Jahrh. (1881 -87), in der Sammlung von dentschen und ital. Inkunabeln (1892 fg.).
In Thätigkeit sind 72 Buch- druckpressen (darunter 4 Rotationsmafchincn), 30 Kupferdruck-, 38 ^tein- und Lichtdruckpressen, 1 Steindruck- und 1 Lichtdrnckschnellpresse, 2 Kom- plett-, 10Handgicßmaschinennüt 4 Gießösen;
chalko- graphische und Gravierabteilung, Buchbinderei und Reparaturwerkstätten.
Das Budget l'elr (1893- 94) in der Einnahme 5,69, in der Ausgabe 4,28Mill.M.
An der Spitze der Reichsdruckerei steht ein Direktor mit ¶