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des ersten Erwerbcrs zurückgehen (regredieren) müsse, welche daher Regredient-Erbinnen genannt wurden.
Obschon Kaiser Karl VI., der letzte des Habsburg.
Hauses, lange vor seinem Tode seinen Töchtern die Nachfolge in den gesamten österr. Erblanden durch die Pragmatische Sanktion zu sichern gesucht hatte, so wurde ibnen doch dieselbe sowohl von dem Kurfürsten von Bayern [* 2] wegen sei- ner Abstammung von Anna, der Tochter Kaiser Ferdinands I., der Gemahlin Herzog Albrechts V. von Bayern, sowie von der Kurfürsnn von Sach- sen, Marie Josephe, der Tochter Kaiser Josephs I., als Regredient-Erben, streitig gemackt.
In den neuern deutschen Verfassungen ist die Sache durch- aus zu Gunsten der nächsten Verwandten des letzten Besitzers entschieden.
Regröß (lat.), Rückgriff, die Geltendmachung des vertragsmäßigen oder gesetzlichen Anspruchs 1) desjenigen, der für einen andern eingetreten ist und bezahlt hat, anf Ersatz gegen denjenigen, der dadurch von seiner Schuld befreit ist;
2) desjenigen, der eine Forderung bat, für welche ihm, falls der Hauptschuldner sie nicht befriedigt, ein anderer auf- zukommen hat (Nebenschuldner, Eventualfchuldner), gegen diesen andern. In ersterm Sinne spricht man vom Regulator [* 3] des Bürgen oder Erpromittenten ge- gen den Hauptschuldner, für den bezahlt ist, des Mitschülers, der die ganze Schuld oder mehr al^ seinen Anteil gezahlt hat, gegen den Mitschuldner, des Mitbürgen gegen den andern, des Gesellschaf- ters gegen die andern Gesellschafter.
Auch der Rück- griff des Bezogenen gegen den Weckfelaussteller, wo er stattfindet, gehört dahin. (S. Revalierungs- klage.) Zu der andern Art des Regulator gehören der N. des Gläubigers gegen den Bürgen, des Cessionars gegen den Cedenten, wenn der Schuldner nickt zahlt, namentlich aber der Wechselregreß ls. d.). Auch die Fälle gehören bierher, in denen ein Schade zngefügt ist, für dessen Ersatz außer dem Schuldigen ein Dritter haftet, wenn der Schuldige ibn nicht ersetzen kann.
Hierher gebort der Regulator des Mündels gegen den Vormund, welcher dessen Vermögen in unsichcrn Forderungen angelegt hat;
der Regulator des Staates oder der beschädigten Parteien gegen Be- amte, durch deren Verschulden Verluste eingetreten sind u. s. w. Über den springenden N. und den N. wegen nicht erfolgter Annabme und wegen Un- sicherheit des Acceptanten s. Wechselrcgreß.
Regressiv (lat.), zurückschreitend, auf den Ur- sprung zurückgehend.
Regüla, Heilige, s. Felix, der Heilige. Regüla de tri (lat.), Negelde tri, in der Aritb- metik diejenige Rechnungsart, durch die eine Größe gcfnnden wird, die einer andern Größe direkt oder indirekt proportional ist.
Wenn 7 ni 3 M. kosten, so kostet 1 ni den siebenten Teil so viel, und 5 m fünfmal so viel, d.i. 3 M. X ^ ^ 2^ M. Und wenn man von 80 cm breitem Zeug 5 m braucht, so braucht man von 1 cin breitem Zeug 80mal so viel, und von 90 cm breitem Zeug den neunzigsten Teil so viel, d. i. 5 m X ^ - 4^ m. Ist die ge- suchte Größe mehrern Größen proportional, so wird sie durch mehrfache Anwendung des einfachen Ver- fahrens berechnet (Regüla Quinque, Regüla Septem u. s. w.; Regüla Multiplex, zusam- mengesetzte Regel de tri). s" Regüla Falsi (lat.), diejenige Methode der Auf- lösung einer aritbmet.
Aufgabe, bei der man eine willkürliche Größe statt der gesuchten annimmt, dann das bei dieser Annahme herauskommende Re- sultat mit dem vergleicht, das kommen sollte, und aus dem Fehler des Facits auf den Fehler der An- nabme und aus deren Berichtigung schließt. NsFÜla. tiüei (lat.), s. Glaubensregel.
Reguläres Krystallfystem, s. Krystalle. Reguläre Truppen, Truppen mit fest geglie- derter Organisation und systematischer Ausbildung, wie sie in Europa [* 4] dauernd bestehen;
den Gegensatz zu ibnen bilden irreguläre Truppen.
Regulärklerus, in der kath. Kirche die regu- lierten Geistlichen (s. Regulierte).
Fügung. Regulativ (neulat.), regelnde Anordnung, Ver- Regulätor (lat., «Regler», «Ordner»),
eine Vor- richtung, welche dazu dient, die unvermeidlichen Un- regelmäßigkeiten im Gange der Kraft- und Arbcits- maschinen auszugleichen. Im weitesten Sinne ge- hören demnach zu den N. der Windfang, die Bremse, die Gegengewichte, die Schwungräder sowie das Pendel [* 5] und die Unruhe der Uhren. [* 6] Regulator im engern ^inne sind die bei den Dampfmaschinen [* 7] und den Motoren überhaupt gebräuchlichen Vorrichtungen, durch welche die Umdrehungsgeschwindigkeit der- selben trotz eintretender Veränderungen des Arbeits- widerstandes dauernd und selbstthätig auf nahezu gleicher Höhe erhalten wird.
Giebt der Motor näm- lich eine gewisse Leistung und schwankt der Wider- stand (durch Aus- und Einrücken von Arbeitsmaschi- nen u. s. w.), so wird dies eine Veschleunignng oder Verzögerung des Getriebes znr Folge haben, welche endlich zum Durchgehen, resp. zum Stillstande der Maschine [* 8] sübrt, wenn nicht die Leistung dem ge- änderten Widerstände angepaßt wird.
Dies ge- schieht nun, indem durch den Regulator, der gegen möglichst kleine Änderungen der Tourenzahl empfindlich fein muß, der Zufluß des motorischen Mittels zum Mo- tor geändert wird, speciell bei Dampfmaschinen, in- dem der N. den Dampf [* 9] mehr oder weniger drosselt oder besser die Füllung entsprechend ändert.
Ein derartiger N. besteht aus zwei Teilen: erstens dem gegen die Geschwindigkeitsänderungen empfind- lichen und deren Schwankungen durch seine Stel- lungen angebenden Teile, dem Tacho in et er, und zweitens derjenigen Einrichtung, welche die Tacho- meterbewegung auf die Steuerungstcile der Ma- fchine überträgt, dem Übertrager.
Findet eine direkte Verbindung zwischen dem Tachometer und den Steuerungsteilen statt, so spricht man von einem direkt oder unmittelbar wirkenden Regulator, wäh- rend man einen Regelungsapparat, bei welchem das Tachometer zunächst auf einen Krafteinschalter (s. d.) wirkt, als indirekt oder mittelbar wir- kenden Regulator bezeichnet.
Als Tachometer sind fast ausschließlich die in neuerer Zeit mannigfach ausgebildeten Centri- fugalpendel in Gebrauch.
Unter diesen lassen sich zwei Arten unterscheiden: erstens solche, bei denen die rotierenden Massen bei einer Touren- änderung in einer der Drehungsachse des Tacho- meters parallelen Ebene schwingen (die eigentlichen Centrifugalpendcl-Tachometer), und zweitens solche, bei denen diese Schwingungsebene zur Tachometer- achse senkrecht steht (die sog. Schwungrad-Regula- toren oder Achsen-Regulatoren).
Die Konstruktionen sind außerordentlich zahlreich;
man unterscheidet die Systeme von Watt, Porter, Kley, Taugye, Vuß, ¶