Geschichte. Regensburg,
CastraRegina oder
Reginum der
Römer,
[* 2] keltisch
Ratisbona, war schon im 2. Jahrh. n. Chr. ein Handelsplatz.
Unter den
Agilolfingern wurde sie die Hauptstadt
Bayerns. Nach der
Entsetzung dieser Dynastie (788) erhielt sie die Benennung
einer königl. Stadt. 739 wurde das
Bistum Regensburg,
[* 3] dessen
Sprengel später 330 qkm umfaßte, durch
Bonifatius
gestiftet. Vom 11. bis 15. Jahrh. war eine der blühendsten und volkreichsten
Städte Süddeutschlands und früh schon
Freie
Reichsstadt. Im Dreißigjährigen
Kriege wurde die Stadt 1633 von Maximilian von
Bayern
[* 4] eingenommen und von
Bernhard von
Weimar
[* 5] wiedererobert, 1634 aber an die Kaiserlichen verloren. Von 1663 bis 1806 war sie, außer 1713 - 14 und 1740 -
44, Sitz des
Reichstags. 1801 kam Regensburg an den
Fürstprimas von Dalberg und der erzbischöfl.
Stuhl von Mainz
[* 6] wurde auf die Domkirche
zu Regensburg übertragen. 1803 wurden Stadt und
Bistum zu einem Fürstentum erhoben, das 1810 an
Bayern kam. Ungemein litt
die Stadt bei der
Schlacht in ihrer Nähe vom 19. bis -
[* 1] (Cephalopterus), Schirmvögel, Gattung der
Fruchtvögel mit einem aufrichtbaren, helmartigen Scheitelschopf
und einem am
Halse herabhängenden befiederten Hautlappen.
Drei
Arten von Regenschirmvögel bewohnen das tropische
Amerika,
[* 7] darunter der schwarze 50 cm
lange Cephalopterus ornatus Geoff.
(S. vorstehende Abbildung.)
Marktflecken im
BezirksamtStadtamhof des bayr. Reg.-Bez. Oberpfalz, links am
Regen, an der Linie
München-Regensburg-Hof
der Bayr. Staatsbahnen,
[* 8] Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht
Regensburg), hat (1890) 2040 meist kath. E.,Post,
Telegraph
[* 9] und
bedeutende Heidelbeerweinkelterei.
alte Bergfestung bei
Blankenburg (s. d.) ^[= # 1) Kreis im Herzogtum Braunschweig, der südöstl. Teil desselben, der im Bereiche des westlichsten ...] am Harz.
(lat.), das Staatsoberhaupt, dem nicht als
Beamten, wie einem Direktor oder Präsidenten, sondern als Monarchen
die oberste Leitung der Staatsangelegenheiten zusteht. In einem engern
Sinne versteht man unter Regént einen
Reichs- oder Landesverweser,
welcher in Verhinderung des Staatsoberhauptes, wegen Minderjährigkeit, Gefangenschaft oder
Geisteskrankheit desselben die
Regierung führt. So war König Wilhelm I. von
Preußen
[* 10] Regént während der
Krankheit seines
BrudersFriedrich
Wilhelm IV. Meist ordnet die
Verfassung selbst an, wer zur Regentschaft berufen werden soll; der Regel nach führt der nach
der Primogeniturordnung nächstberufene, großjährige, regierungsfähige
Agnat die Regierung, so auch nach preuß.
Staatsrecht
(Verfassungsurkunde Art. 56); ist kein nach
der Verfassung berechtigter Regént vorhanden, so hat das Ministerium
die Regentschaft zu führen bis zur
Wahl eines Regént durch den Landtag (Art. 57). Vor Beginn der Regentschaft hat der Regént vor
dem Landtag den
Verfassungseid zu leisten. Der nach preuß.
Staatsrecht berufene Regént hat auch als solcher die kaiserl.Rechte
auszuüben. In manchen
Staaten wird als Regént berufen auch die
Mutter (so gegenwärtig in
Spanien
[* 11] und den
Niederlanden) oder Großmutter.
In England bestimmt das Parlament die
Rechte der Regentschaft. Regént ist auch
Titel von Vorstehern geistlicher
Orden
[* 12] (s. d., Bd.
12, S. 623 b).
die Verteilung des durchschnittlichen jährlichen Regenfalls (die andern Niederschläge, wie Schnee,
[* 13] Hagel u. s. w. mit eingerechnet) auf der Erdoberfläche. Zur Bestimmung dienen die Isohyeten,
die Linien gleichen jährlichen Regenfalls, die ihrerseits wieder mit Hilfe von Regenmessern (s. d.)
gefunden werden. Die Isohyeten bilden die Grundlagen der hyetographischen Karten oder Regenkarten (hierzu Regenkarte der
Erde; vgl. auch Regenkarte von Europa
[* 14] bei
Artikel Europa).
Die Menge und Häufigkeit der
Regen ist vorwiegend von der Jahreszeit und der
Lage eines Ortes abhängig. Die Verteilung in der
Jahresperiode ist in vielen Gegenden der Erde so charakteristisch, daß man von einer Regenzeit spricht.
An andern Orten fällt der
Regen durch das ganze Jahr hindurch nahezu gleich häufig und gleich verteilt, wenn auch fast überall
gewisse
Monate sich in irgend welcher
Beziehung auszeichnen. Dabei hat die Erfahrung gelehrt, daß in naheliegenden Gegenden
große Verschiedenheiten herrschen können. Wie kompliziert die ganzen Verhältnisse sind, erkennt man
aus Köppens «Untersuchungen über die jahreszeitliche Verteilung der Niederschläge».
Er unterscheidet 7 Hauptregime (I - VII der Karte), teilt aber 4 derselben noch in Unterregime ein, so daß im ganzen 25
Arten
des jährlichen Verlaufes des Regenfalles zu merken sind. Die Regime Köppens sind:
1) Normale tropische
Regen, hauptsächlich in den
Tropen, aber auf den großen Kontinenten weit