spiel bei Gemütseindrücken. Es verengt sich die
Pupille, wenn Licht
[* 2] in das
Auge
[* 3] fällt, und erweitert sich bei
Beschattung
des
Auges;
ein
Hautreiz übt einen beschleunigenden oder hemmenden Einfluß auf die Herzthätigkeit aus u. s. w.
Auch Drüsenabsonderungen werden auf reflektorischem Wege ausgelöst, wie das
Thränen des
Auges bei äußern Reizungen, die
Speichelsekretion bei Reizungen der Mundschleimhaut beweist (reflektorische
Absonderungen).
Alle Referéndum besitzen das Eigentümliche,
daß sie auch nach der Aufhebung des
Bewußtseins zu stande kommen (im Schlafe, in der
Hypnose und Chloroformnarkose).
Die Intensität der Reflexbewegung hängt teils von der Intensität des einwirkenden Reizes, teils von der Reflexerregbarkeit
ab, d. h. von dem
Grade der Reizungsfähigkeit der einzelnen Reflexcentren, die nach
Alter,
Temperament,
individuellen Eigenschaften und nach dem Einfluß einer Reihe specifisch wirkender
Substanzen verschieden ist.
Die Reflexthätigkeit
ist nicht bloß erregend, sondern sie kann auch lähmend sein, d. h. der durch Reflex erregte
Bewegungsnerv bringt durch seine Thätigkeit einen unter gewöhnlichen Verhältnissen bestehenden Zustand
mehr oder minder zum Verschwinden (sog. Reflexhemmung).
Dahin gehört die
Lähmung des
Herzens und der Atembewegung durch äußere
oder psychische Reize, das
Erblassen des Angesichts bei heftigem
Schmerzu. dgl. Unter krankhaften Einflüssen kann die Reflexthätigkeit
geschwächt oder gesteigert sein. So entstehen bei gewissen Rückenmarkskrankheiten, bei derVergiftung
mit
Strychnin auf die leichteste Berührung die heftigsten
Krämpfe, während unter andern Zuständen auch ein starker Reiz
keine
Bewegung hervorruft.
Mitunter werden durch einen Reflex
Bewegungen komplizierter Art ausgelöst, denen der Charakter
der Zweckmäßigkeit, ja des willkürlich Beabsichtigten zukommt (geordnete Reflexe);
bisweilen werden durch ihn sogar anhaltende
Krämpfe ausgelöst (Reflexkrampf).
Bis zu einem gewissen
Grad lassen sich manche Referéndum
(Husten,
Niesen u. a.)
durch den Willen unterdrücken.
in der
Physiologie alle diejenigen Erscheinungen, die innerhalb des lebenden Körpers ohne Zuthun
des Willens und des
Bewußtseins durch einen Reflex, d. h. durch die Übertragung der Erregung eines Empfindungsnerven
auf einen
Bewegungs- oder
Drüsennerven entstehen.
Man unterscheidet reflektorischeAbsonderungen und reflektorische
Muskelerregungen. (S. Reflexbewegungen.)
[* 1] (lat.), Überlegung, oder die der bestimmten
Entscheidung vorhergehende Erwägung des Für und Wider; allgemeiner:
die Betrachtung eines Objekts aus mancherlei
Gesichtspunkten. Oft liegt in dem Worte aber der Nebensinn des Achtens auf sich
selbst und sein eigenesThun, des wachen Selbstbewußtseins, im Unterschied von einem unreflektierten,
d. h. naiven Verhalten.
In der Physik bezeichnet Reflexion («Zurückbeugung») die Zurückwerfung
der Wellenbewegung
[* 4] des Wassers, des
Schalls, des Lichts und der strahlenden Wärme
[* 5] von einer dazu geeigneten
Fläche.
Die
Lichtstrahlen werden an spiegelnden
Flächen (s.
Spiegel)
[* 6] reflektiert (s. nachstehende Abbildung). Bildet der
auf den Punkt n (den Einfallspunkt) einer solchen
Fläche ss' fallende
Strahl fn mit dem auf den
Spiegel gefällten
Lot pn
(Einfallslot)
den Winkel
[* 7] i (Einfalls- oder Incidenzwinkel), so wird derselbe unter dem gleichen Winkel r (Reflexionswinkel) gegen das Lot
reflektiert. Hierbei bleibt der reflektierte
Strahl nd dem einfallenden und dem Lot in derselben Ebene,
der Einfalls- oder Reflexionsebene. Diese Gesetze gelten auch für die Wärmestrahlen. -
Über totale Reflexion s.
Brechung.
[* 8]
Da die Licht- und Wärmestrahlen der
Sonne
[* 9] nur geradlinig gehen, würde nur an den direkt getroffenen
Stellen Helligkeit und
Erwärmung bemerkbar sein können, während es dicht daneben an abgeblendeten Orten kalt und finster
sein müßte. Hier kommt aber zu Hilfe die Spiegelung
[* 10] und Ausstrahlung des Lichts von den direkt getroffenen Gegenständen.
Eine
Wand, ein Dach
[* 11] können einen finstern Raum erleuchten, indem sie, hell von der
Sonne beleuchtet,
Strahlen nach diesem Raum
aussenden.
Wesentlich wirken in dieser
Beziehung auch alle in der Luft suspendierte Körperchen, als feine Wassertröpfchen,
Eisnädelchen und
Staub.
Alle diese Körper verbreiten das Licht, ihren verschiedenen
Lagen und
Stellungen entsprechend, nach
allen möglichen
Richtungen hin. Sie bilden ein
System einer sehr großen Zahl kleiner Spiegelchen, welche das bewirken, was
wir als allgemeine
Tageshelligkeit oder diffuses Licht bezeichnen. Die
Stärke
[* 12] des diffusen Lichts wächst
mit der
Größe der Beimengungen der Luft, also mit deren Unreinheit, welche die direkte Strahlung vermindert.
Staub und Wassertröpfchen
wirken also ausgleichend auf die Verteilung der Wärme. Die Intensität der von diesen Körperchen reflektierten diffusen
Strahlen ist nicht gering zu veranschlagen, sie wird zu ein Viertel des direkten
Sonnenlichts angegeben.
krampfartige unwillkürliche
Bewegungen (Zuckungen oder
Starrkrämpfe), die auf Reizung sensibler
Nerven
[* 13] eintreten (s.Krampf und Reflexbewegungen).
(neulat.), planmäßige Umgestaltung bestehender Einrichtungen mit Abstellung
der sich zeigenden Übelstände.
Reformer (engl. reformers), im allgemeinen Bezeichnung für alle die, welche auf dem Wege
der Refórm bestimmte Gebiete der Gesetzgebung fortzubilden suchen (wie in
Deutschland
[* 14] die
Steuer- und Wirtschaftsreformer, s.
Agrarier;
in England die
Reformer auf dem Gebiete der Wahlgesetzgebung).
(lat., d. h. Umgestaltung,Verbesserung),
die gegen das Papsttum und die mittelalterliche
Kirche gerichtete große
Bewegung des 16. Jahrh., die von
Deutschland ausging
und, nachdem sie anfangs den größten
Teil von Europa
[* 15] ergriffen hatte, wenigstens im german. Norden
[* 16] eine
wesentliche Neugestaltung des Kirchenwesens herbeiführte. Der
Widerstand gegen die äußere Macht der päpstl.
Hierarchie
reicht tief ins
¶
mehr
Mittelalter zurück. Die unbeschränkte Gewalt, welche die Päpste als «StatthalterGottes auf Erden» über alle christl. Fürsten
und Völker beanspruchten; die Politik, mit der sie alle polit. Händel im Interesse ihrer Machterweiterung ausbeuteten;
die
ausschließliche Jurisdiktion, die sie sich über alle Personen und Güter der Geistlichkeit in allen Ländern beilegten;
die endlosen Abgaben, die sie in allen Ländern erhoben und immerfort mehrten;
der Übermut der Geistlichen und Mönche dem
Laienstande gegenüber, die geringe Bildung des geistlichen Standes und die Verweltlichung seiner Lebensweise: diese Gebrechen
waren in verschiedenen Perioden der frühern Geschichte Gegenstand des Angriffs gewesen.
Seit der Wegführung der Päpste
nach Avignon und dem großen Schisma der Kirche (s. Papst, Bd. 12, S. 874 a)
hatte sich der Verfall mit außerordentlicher Raschheit ausgebreitet und drohte alle kirchliche Ordnung und Sitte aufzulösen.
Diese Mißstände riefen zu Anfang des 15. Jahrh. die Konzilien zu Pisa,
[* 18] Konstanz
[* 19] und Basel
[* 20] hervor,
die sich außer der Abstellung des Schismas auch die Reform der Kirche «an Haupt und Gliedern» zur Aufgabe
gesetzt hatten. Diese Reformversuche, aus dem Schoße des Klerus selbst hervorgegangen, sollten nur die Kirchenautorität
vom Papst auf die Konzilien übertragen; sie gingen über die äußere Verfassung und Disciplin nicht hinaus und berührten
weder das kirchliche Dogma noch das Princip der ganzen Kirchenautorität. Es gelang den Päpsten, auch
die schon notgedrungen zugesagten Reformen größtenteils wieder zu vereiteln.
Indessen bereitete sich eine allgemeine Umgestaltung des ganzen mittelalterlichen Lebens vor. An die Stelle des alten Lehnswesens
trat die Erstarkung des Landesfürstentums, dessen polit. Interessen oft mit den päpstl. Ansprüchen
in Widerstreit kamen; der Verfall des Rittertums, das Emporkommen der Zünfte in den Städten und die dumpfe Gärung im Bauernstande
bedrohten die Grundlagen der bisherigen socialen Ordnung. Zugleich erschütterte die Ausbreitung der Wissenschaften durch
die nicht lange vorher erfundene Buchdruckerkunst das mönchische und kirchliche Monopol mittelalterlicher Bildung.
In diese Gärung fiel der Streit über den Ablaß, den der Augustinermönch Martin Luther (s. d.) begann.
Der prachtliebende Papst Leo X. hatte 1514-16 in den nordischen ReichenAblaß verkündigen lassen, dessen Ertrag zu einem Kriege
gegen die Türken und zur Erbauung der Peterskirche in Rom
[* 21] bestimmt sein sollte. Dieser Ablaß wurde 1517 im
Erzbistum Magdeburg
[* 22] durch den Dominikanermönch JohannTezel (s. d.) ausgeboten, der mit den Ablaßzetteln einen förmlichen
Handel trieb. Da geschah es, daß einige Bürger zu Wittenberg,
[* 23] als sie bei Luther zur Beichte kamen, die von Luther ihnen auferlegte
Buße nicht leisten wollten, indem sie von Tezel erkaufte Ablaßzettel vorzeigten.
Dies war der nächste Anlaß zu den berühmten 95 Streitsätzen (Thesen) über Buße und Ablaß, die Luther an die
Thür der Schloßkirche zu Wittenberg anschlagen ließ mit dem Erbieten, dieselben gegen jedermann in öffentlicher Disputation
zu verteidigen. Die Streitsätze waren gegen Tezel gerichtet, und Luther behauptete darin, daß der Papst
nicht die Strafen der Sünden im Jenseits (Fegefeuer), sondern nur die nach den Kirchengesetzen für Sünden auferlegten Büßungen
(die kanonischen Strafen) erlassen könne; daß aber die Vergebung der Sünde bei
Gott und der Erlaß der jenseitigen Pein von
dem Bußfertigen nicht durch Bußwerke, sondern durch den Glauben an die durch Christi Tod geleistete Genugthuung
erlangt werde.
Dabei warf Luther am Schlusse die Frage auf, warum doch der Papst, wenn er die Macht habe, von der Pein des Fegefeuers zu befreien,
diese Wohlthat nicht allen Gläubigen und umsonst zu teil werden lasse, wie dieses die Pflicht der christl.
Liebe unstreitig von ihm fordere. Mit diesem Angriff wurde nicht nur die geltende Praxis des röm. Kirchentums angetastet,
sondern auch von Luther, der sich an der Heiligen Schrift und an Augustins strenger Lehre
[* 24] gebildet hatte, der tiefe Gegensatz
angedeutet, in dem sich eine ernste Frömmigkeit zu dem ganzen veräußerlichten Kirchenwesen befinden
mußte.
Die Art, wie Rom den kühnen Mönch zum Schweigen zu bringen suchte, schürte nur das Feuer. Der Federkrieg, den Tezel, Eck und
Sylvester de Prierias gegen Luther führten, bestärkte diesen nur in seinem Gegensatze gegen das kirchliche Satzungswesen,
und ebenso erfolglos war die hochfahrende Art, mit der Kardinal Cajetanus (1518) Luther zur Ruhe zu bringen
versuchte. Der durch den päpstl. Kammerherrn K. von Miltitz vermittelte Waffenstillstand ward bald durch die Kampfesungeduld
der Gegner gebrochen. Die Disputation zu Leipzig
[* 25] (Juni 1519) zwischen Luther, Eck und Karlstadt brachte den Gegensatz auf seinen
schärfsten Ausdruck: Luther sah sich gedrängt, die Konsequenzen seiner Sätze zu ziehen, die unbedingte
Autorität des Papstes und der Konzilien und damit das ganze Princip des röm. Katholicismus zu verwerfen. Als alleinige Autorität
galt ihm fortan nur die Heilige Schrift. Hiermit hatte die Reformation ihr Losungswort erhalten.
Luther begann den Kampf gegen die röm. Kirchenautorität nunmehr mit aller
Macht und Leidenschaft. Er schrieb 1520 die Schriften «An den christl. Adel deutscher Nation», «Von der babylon.
Gefangenschaft der Kirche» und «Von der Freiheit eines Christenmenschen». In der ersten forderte er mit Übergehung der Fürsten
den Kaiser und den deutschen Adel auf, selbst Hand
[* 26] anzulegen an eine durchgreifende «Besserung des geistlichen
Standes»; in der zweiten griff er die päpstl.
Gewalt selbst und die das Evangelium verdunkelnden Satzungen der Kirche mit den schärfsten Waffen
[* 27] an. Er verkündigte an
Stelle der hierarchischen Ordnung das allgemeine Priestertum aller Getauften und verwarf die Lehre von der Wandlung und dem
Meßopfer, die Siebenzahl der Sakramente, die Verweigerung des Kelchs an die Laien im Abendmahl. Desgleichen
bekämpfte er die sündentilgende Kraft
[* 28] des Fastens, der Ehelosigkeit, des Mönchslebens und der Klostergelübde, das priesterliche
Meßopfer, die Seelenmessen, das Fegefeuer, die Letzte Ölung u. s. w. Vergebens bot Rom nun seine letzten Waffen gegen ihn
auf.
Luther zur Seite stand die neue humanistische Bildung, durch Melanchthon, Hutten u. s. w. vertreten, und
der wiedererwachte Unwille der deutschen Nation gegen die röm. Kirchenpolitik und Finanzkunst
sowie gegen geistliche und weltliche Unterdrückung, wie er durch die Erhebung der Bauern (s. Bauernkrieg) zum Ausdruck kam.
Die röm. Bannbulle vom wurde von Luther in Wittenberg öffentlich verbrannt. KaiserKarl V.,
der ein gläubiger Anhänger der Kirche war und überdies aus polit. Motiven damals zu Rom hielt, beschied den Reformator auf
den Reichstag nach Worms.
[* 29]
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