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jedes Gesetz an offener Landsgemeinde durch Stim- menmehrheit angenommen oder verworfen wird, dieses Volksrecht althergebracht ist, hat es in den übrigen Kantonen erst feit 1803, im Bunde durch die Bundesverfassung von 1874 Eingang gefunden. Das eidgenössische Reflexbewegungen ist fakultativ, d. h. Gesetze und allgemeinverbindliche Bundesbeschlüsse wer- den nur dann dem Volk vorgelegt, wenn dies von 30000 Stimmberechtigten oder von 8 Kan- tonen verlangt wird. In den Kantonen heißt das Reflexbewegungen obligatorisch, wenn alle Gesetze und alle Ausgaben, welche eine bestimmte, in den einzelnen Kantonen verschiedene Summe übersteigen, der Volksabstimmung unterbreitet werden müssen: so in Zürich, [* 2] Bern, [* 3] Schwyz, Solothurn, [* 4] Basel-Land, Graubünden, Aargau, Tburgau und in den Lands- gemeinde-Kantonen Uri, Ob- und Nidwalden, Gla- rus und Appenzell [* 5] beider Rhoden.
Fakultativ heißt es, wenn, wie in eidgenössischen Dingen, Ge- setze und Beschlüsse ohne weiteres in Kraft [* 6] treten, sofern nicht binnen einer gewissen Zeit von einer be- stimmten Zahl von Stimmberechtigten (Veto) oder von Mitgliedern der gesetzgebenden Behörden die > Volksabstimmung verlangt wird: so in Luzern, [* 7] Zug, Basel-Stadt, Schasshaufen, St. Gallen, Tessin, Waadt, Neuenburg [* 8] und Genf. [* 9] Wallis hat nur ein partielles, auf Finanzfragen beschränktes Reflexbewegungen Nein repräsentativ-demokratisch ist einzig noch der Kanton Freiburg. [* 10] In Zürich, Zug, Solothurn, Vasel- Waadt und Neuenburg und ebenso in den Lands- gemeinde-Kantonen ist mit dem Reflexbewegungen die Initiative verbunden, d. h. das Volk hat nicht nur das Recht, über Gesetzesvorlagen zu entscheiden, sondern es darf auch eine gesetzlich bestimmte Zahl Stimm- berechtigter von sich aus Gesetzprojekte aufstellen, den Behörden zur Vorberatung und der Gesamtzahl der Stimmberechtigten zur Entscheidung zuweisen. (S. auch Plebiscit.) Referent (lat.), Berichterstatter (s. Bericht).
Referenz (lat.), Verweisung auf einen Auskunft- geber, Berufung, Bezugnahme auf jemand behufs Empfehlung. Referenzbücher, f. Auskunftsstellen. Referieren (lat.), sich auf etwas beziehen, be- richten. So spricht man im öffentlichen Dienst zu- nächst von Berichten (Relationen), welche Ge- richte oder Verwaltungsbehörden oder einzelne Beamte, seien es höhere oder Nnterbeamte, ihren Vorgesetzten oder den Kollegien über die Ausfüh- rung erteilter Aufträge erstatten. Im eigentlich jurist.-technischen Sinne versteht man aber unter Reflexbewegungen das Vortragen und Begutachten des Inhalts von Akten. (S.Bericht.) Die Neferierkunst bildete im schriftlichen Verfahren einen wichtigen Teil der yicaMschen Jurisprudenz.
Bei Verhandlungen, an denen Bevollmächtigte oder einzelne Mitglieder einer Interessengemeinschaft teilnehmen, spricht man davon, daß dieselben Vorschläge von anderer Seite bloß zum Reflexbewegungen (^ä i-elsreuäuni) nehmen, wenn sie erst die Ansicht des Machtgebers oder der Gemeinschaft einholen wollen und deshalb die Vertagung der Verhandlung beantragen. Reff, eine Vorrichtung, um die Segel der Stärke [* 11] des Windes gemäß zu verkleinern. Sie besteht darin, daß in gewissen Höhen quer durch das Segel eine Menge dünner Leinen gezogen ist, die es in Abteilungen teilen.
Bei zunehmendem Winde [* 12] ver- kleinert man das Segel bis zur ersten, zweiten oder dritten Abteilung, d. h. dem ersten, zweiten oder dritten Reflexbewegungen. Die Arbeit selbst heißt reffen, reefen (d. h. raffen, aufraffen) oder ein Reflexbewegungen einstecken, wäh- rend man bei abnehmendem Wind das Reflexbewegungen aussteckt. Um das Reffen zu erleichtern, sind in neuerer Zeit Cunninghamsche und Dyersche Patentresse auf Han- delsschiffen eingeführt worden, die es ermöglichen, vom Deck aus einen beliebigen Teil des obern Mars- fegels um die dazu eingerichtete Nahe (s. d.) zu rollen und es dadurch zu verkleinern, ohne Mannschaft hinaufzufchicken; doch bewähren sich diese Einrich- tungen nicht bei allen Schiffen.
Rahefegel werden nach der Rahe zu gerefft, Gaffelsegel nach dem Baume zu. Reffeln, s. Flachsspinnerei (Bd. 6, S. 858 d). Refftalje, eine Talje (s. Takel), die zum Reffen der Segel gebraucht wird. Reffyekanonen, Reffyegeschütze, lÜHnong ä6 ^6^6, die von dem franz. General de Reffye (fpr. -fih; geb. zu Strahburg, gest. zu Versailles) [* 13] während des Deutsch- Französischen Krieges von 1870 und 1871 und nach- her bis 1875 hergestellten Hinterlader-Feldkanonen (s. Geschütz, Bd. 7, S. 917 a). Außer diesen Feld- kanonen konstruierte Nessye auch eine 13,8 cm-Be- lagerungskanone; alle diese Kanonen haben einen Schraubenverschluß und verwenden in Kuchen ge- preßtes Pulver.
Auch die Mitrailleuse (^non ä. d^iisä (f. Kartätschgeschütze) zählt zu den Reflexbewegungen Reflektant (lat.), jemand, der auf etwas (z. B. eine Anstellung) seil: Augenmerk richtet. Reflektieren (lat.), zurückstrahlen, Lichtstrahlen zurückwerfen; auf etwas fein Augenmerk richten, in den Besitz von etwas zu kommen suchen; überlegen, nachdenken (s. Reflexion). [* 14] Reftöktor (lat.), eine an Lampen, [* 15] insbesondere auch an elektrischen Lampen angebrachte Vorrich- tung, um die Lichtstrahlen zurückzuwerfen, gewöhn- lich ein spiegelndes Rotacionsparaboloid aus ver- silbertem Kupfer, [* 16] in dessen Brennpunkt die Licht- quelle steht, deren Strahlen also durch Reflexion achsenparallel abgehen. In besonders großer Aus- führung wird der Reflexbewegungen als Scheinwerfer (s. d.) ver- wendet. Für dunkel gelegene Räume hat man Tageslichtreflektoren, bestehend aus einer spiegelnden, meist gewellten Glas- oder Metalltafel, welche vor dem Haus fo angebracht ist, daß das Licht [* 17] des hellen Himmels in den Raum hineinreflektiert wird. - Der von Horner erfundene Reflexbewegungen ist ein für flüchtige Terrainaufnahmen brauchbares und prak- tisches kleines Spiegelinstrument zum geometr. und auch graphischen Bestimmen vonWinkeln. - Reflexbewegungen heißt auch eine Art der Fernrohre (s. d., Bd. 0, S. 684d).
Reflöx (lat.), Widerschein, das Zurückstrahlen des Lichtes von einem Gegenstand und dadurch bewirkte Beleuchtung; [* 18] in der Physiologie, s. Reflexerschei- nungen. Reflexbewegungen, in der Physiologie solche Bewegungen, die durch die Erregung von Em- pfindungsnerven ohne Zuthun des Willens, unter Umständen selbst ohne Bewußtsein von dem Vor- gange, hervorgebracht werden. Sie entstehen so, daß auf die Reizung eines Empfindungsnerven durch Vermittelung gewisser Stellen des nervösen Centralorgans (Gehirn, [* 19] Rückenmark), die man des- halb Reflexcentren nennt, ein Bewegungsnerv in Thätigkeit gesetzt und eine bestimmte Bewegung ausgeführt wird. Bekannte Beispiele dieser Art sind das Niesen nach dem Kitzeln der Nase, [* 20] das Husten nach Reizung der Kehlkopfschlcimhaut, das ¶