1) Bezirkshauptmannschaft in
Böhmen,
[* 2] hat 459,34 qkm und (1890) 45212 (21980 männl., 23232 weibl.) meist czech. E. in 81 Gemeinden
mit 97 Ortschaften und umfaßt die Gerichtsbezirke Libochowitz und R. –
2) R.an derElbe, czech. Roudnice nad Labem, Stadt und Sitz der Bezirkshauptmannschaft, eines Bezirksgerichts (253
qkm, 26656 E.) und der fürstl. Lobkowitzscken
Domänen- und Forstverwaltung, links an der
Elbe und an der Linie
Prag-Bodenbach
der Osterr.-Ungar. Staatsbahn, hat (1890) 3349, als Gemeinde 6615 E., ein großartiges Schloß der Fürsten von Lobkowitz,
1650–77 an
Stelle eines alten bis 1194 zurückreichenden Holzbaues errichtet, mit einer
Bibliothek (50000
Bände, 600 Manuskripte, 1200 Inkunabeln, darunter eine Mainzer
Bibel
[* 3] von 1462),
Bilder- und Waffensammlung, ferner ein Kapuzinerkloster,
czech. Staatsobergymnasium, czech. landwirtschaftliche Mittelschule; Fabrikation von Zucker,
[* 4]
Spiritus,
[* 5] Malz, Liqueur, Öl,
Leder, Korkstöpseln, Metallwaren und
Chemikalien,
Brauerei, Sägewerke und
Handel mit Holz,
[* 6] Getreide
[* 7] und Vieh. – 1350 saß
hier der röm.Tribun Cola di Rienzi als Gefangener
KaiserKarls IV.
Pfarrdorf im Rheingaukreis des preuß. Reg.-Bez.
Wiesbaden,
[* 13] 5 km nördlich von Eltville, auf einem Vorberge des
Taunus, hat (1890) 992 kath. E., Postagentur,
Telegraph,
Kirche
(15. Jahrh.) und
Weinbau. Die nahe Bubenhäuser Höhe (268 m) gewährt einen prächtigen Überblick über den Rheingau.
[* 14] Das
ehemalige
KlosterTiefenthal nahe dem Wallufbach ist jetzt Schloß, der ältere
Teil Mühle. – Der Rauenthaler
ist einer der edelsten
Weine des Rheingaus, wächst südöstlich vom Dorfe Rauenthal auf einem Bergsattel an der
Straße von Walluf
nach Schwalbach. Der
Wein zeichnet sich insbesondere aus durch höchst entwickelte
Blume neben feingeistiger Fülle und bedeutender
Kraft.
[* 15] Man unterscheidet RauenthalerBerg (die bessern
Lagen) und gewöhnlichen Rauenthaler, unter welcher
Etikette das Produkt
einer weiten Umgebung in den
Handel tritt.
Der Raufhandel hat, nebst den dabei vorkommenden Körperverletzungen und
Tötungen, von jeher
der Gesetzgebung Schwierigkeiten rücksichtlich geeigneter, nicht allzu sehr von Fiktionen ausgehender Bestrafung bereitet.
Oft ist es unmöglich, festzustellen, wer von den dabei Beteiligten den
Tod oder die Körperverletzung verursacht hat, während
in andern Fällen der Erfolg nur aus dem Zusammenwirken mehrerer Verletzungen sich ergiebt. Nach dem
DeutschenStrafgesetzb. §. 227 wird jeder, welcher sich an dem Raufhandel beteiligt hat, wenn er nicht ohne sein Verschulden
hineingezogen war, schon wegen dieser Beteiligung mit Gefängnis bis zu 3 Jahren bestraft.
Voraussetzung ist, daß durch den Raufhandel der
Tod eines
Menschen oder eine schwere Körperverletzung verursacht wurde. Daneben werden
diejenigen, welche
Verletzungen beigebracht haben, durch deren Zusammentreffen der
Tod oder die schwere Körperverletzung
verursacht ist, mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren, bei mildernden Umständen mit Gefängnis nicht unter 1
Monat bestraft. Das
Österr. Strafgesetzbuch hat eine besondere
Strafe für denjenigen, welcher
Hand
[* 16] angelegt hat (§§. 143, 157). Vorbebalten
bleiben nach beiden Gesetzen die besondern
Strafen des
Mordes,
Totschlages u.s.w., wenn der
Thäter nachweisbar
ist.
im Mittelalter Bezeichnung mehrerer gräft. Geschlechter. Es gab Raugraf zu
Dassel, ferner Raugraf in der Gegend zwischen
Trier
[* 17] und Alzei, wo die Altenbaumburg oder Brimeneburg bei
Münster
[* 18] ihr Stammsitz war. Von ihnen zweigten sich
die Wildgrafen von Kirburg (Kyrburg) und Dann und die
Grafen von
Veldenz ab. Vielleicht hängen auch die Rheingrafen mit ihnen
zusammen. Nachdem diese Besitzungen bei dem Erlöschen der raugräfl. Geschlechter an die Pfalz gekommen waren, erneuerte
der Kurfürst
KarlLudwig von der Pfalz diesen
Titel zu Gunsten seiner ihm zur linken
Hand angetrauten Gemahlin,
Loysa von Degenfeld (s. d.), die fortan Raugräfin hieß.
Alb (fälschlich oft
Alp) oder Höhlenjura, der breiteste
Teil des Schwäbischen Juras (s. d.).
Sie wird in die
HintereAlb (Kornbühl, 886 m), von der Lauchart bis zur
Lauter, die
MittlereAlb, von der
Lauter bis zur
obern Lone, und in die VordereAlb geteilt.
Haus,Erziehungs- und Bruderbildungsanstalt in
Horn bei
Hamburg,
[* 21] gegründet 1833 von Joh. Hinrich Wichern in
einer unscheinbaren Strohhütte, die nach dem Erbauer oder frühern Bewohner
«Ruges Huus» hieß, was mißverständlich
in Rauhes Haus verhochdeutscht wurde. Die Anstalt umfaßt jetzt 25 kleinere und größere Häuser. Je 12–15
Kinder wohnen unter
Aufsicht von
«Brüdern» in einem Hause zusammen und bilden eine «Familie».
Das Rauhes Haus besteht aus folgenden Zweiganstalten:
1) Die Knabenkinderanstalt für ärmere oder für das Handwerk bestimmte
Kinder (etwa 70), die Volksunterricht
in vier
Klassen erhalten, auch mit Feld- und Gartenarbeit beschäftigt und nach der Konfirmation bei
Meistern außerhalb oder
in den Werkstätten der Anstalt selbst untergebracht werden;
2) die Lehrlingsanstalt, seit 1877, zur Ausbildung von Schlossern, Tischlern, Schneidern, Schuhmachern, Schriftsetzern
und
Buchdruckern (zusammen etwa 20), und seit 1890 auch Ökonomielehrlingen (ebenfalls 20);
3) das Pensionat oder das Paulinum, seit 1850, für
Knaben (70–80) aus gebildeten
Ständen. Der Unterricht entspricht dem
einer lateinlosen Realschule;
4) die Brüderanstalt zur Ausbildung von
Gehilfen
(«Brüdern», 40–50) im Dienst der Innern Mission, die dann auf
Grund ordentlicher
Berufung als Vorsteher und
Gehilfen von Rettungshäusern, Herbergen zur
Heimat,
Arbeiterkolonien, als Armenkrankenpfleger
und Gemeindehelfer entsendet werden. Bis Ende 1894 wurden
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