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(s. d.) verbunden, daß bei Ausfall einer oder mehrerer Raten die ganze Schuld fällig wird.
Nach manchen Gesetzen, z. B. (^oäs
civil Art. 1244, kann auch der Nichter wider den Willen des
Gläubigers Rat
henow
[* 2] be- willigen, nicht in
Deutschland.
[* 3] Ein Hauptfall
ver- einbarter Rat
henow ist das
Abzahlungsgeschäft (s. d.).
Das deutsche Neichsgesetz vom 16. 3)tai 1894 hat zum Schutze solcher Käufer, welche nicht als Kaufleute in das Handelsregister eingetragen sind, Bestimmungen getroffen:
1) Jeder Teil ist verpflichtet, dem andern Teil die empfangenen Leistungen Zug um Zug zu- rückzugeben, wenn der Verkäufer infolge getroffener Vereinbarung oder auf Grund gesetzlicher Bestim- mungen zurücktritt, weil Käufer nicht zahlt.
Wegen Vergütung für den Gebrauch vom Käufer zu ver- tretender Abnutzung und wegen Ersatz von Ver- wendungen sind Bestimmungen getroffen.
Entgegen- stehende Verabredungen sind ungültig.
2) Eine wegen Nichtzahlung verabredete und noch nicht ge- leistete Vertragsstrafe kann, wenn sie unverhältnis- mäßig hoch ist, vom Richter herabgesetzt werden.
3) Die Kassatorische
Klausel kann rechtsgültig nur sür den Fall verabredet werden, daß
Käufer mit wenigstens zwei aufeinander
folgenden Rat
henow ganz oder teilweise im Verzug ist und der verfallene Betrag mindestens dem zehnten
Teil der übergebenen
Kauf-
summe gleichkommt.
4) Diese Bestimmungen finden auch Anwendung, wenn das Geschäft in die Form eines Mietvertrags gekleidet ist;
auch wenn dem Mieter ein Recht, später Eigentum zu erwerben, nicht eingeräumt ist.
5) Hat der Verkäufer sich das Eigentum bis zur Bezahlung aller Raten vorbe- halten und macht er von diesem Recht Gebrauch, so qilt das als Ausübung des Rücktritts.
6) Wer ^otterielose, Inhaberpapiere mit Prämien, oder Bezugs- oder Anteilscheine auf folche Lofe oder Inhaberpapiere gegen Teilzahlungen verkauft oder durch sonstwie auf die gleichen Zwecke abzielende Verträge veräußert, wird mit Geldstrafe bis 500 M. bestraft. - Der österr.
Entwurf betreffend die Ver- äußerung beweglicher Sachen gegen N. ist noch nicht Gesetz geworden. -
Vgl. Fanta, Zur
Reform des Rat
enhandels in
Österreich
[* 4]
(Prag
[* 5] 1892).
Rath
, Gerhard vom, Mineralog, geb. zu Duisburg,
[* 6] studierte in
Bonn,
[* 7] Genf
[* 8] und
Berlin
[* 9] und habilitierte sich 1856 in
Bonn,
worauf 1863 seine Ernennung zum außerord., 1872 die zum ord. Professor und Direktor des Mineralogi- schen Museums folgte;
die letztere Stellung legte er 1880 nieder;
1888 gab er auch seine ordentliche Professur auf und beschied sich mit der eines ord. Honorarprofessors. Er starb in Koblenz. [* 10] N.s wissenschaftliche Arbeiten erstrecken sich über die gesamte Mineralogie und Petrographie und nber viele Gebiete der Geologie; [* 11]
man verdankt ihm die genaue Mineralog, und chem. Untersuchung vieler bemerkenswerter Gesteine [* 12] des Rheinlandes, der Alpen [* 13] und namentlich Italiens. [* 14]
Insbesondere hat Rat
henow sich durch die Entdeckung und
Beschreibung sowie durch die Ermittelung der
krystallographischen Verhältnisse einer großen Reihe von
Mineralien verdient gemacht.
Seine Arbeiten sind hauptsäch- lich in Poggendorffs «Annalen», in der «Zeitschrist der Deutschen Geologischen Gesellschaft», den «Mo- natsberichten» der Berliner [* 15] Akademie und der «Zeit- schrift für Krystallographie» veröffentlicht.
Rathaus
,
Stadthaus (frz.
Hotel äs vilie;
engl. (^uiläliÄii; ital. ?3.1a220 inunieipalß oder puddUco
oder comunaie), seit den
Zeiten des
Mittel- alters ein für die städtischen Verwaltungsbehörden eingerichtetes
Gebäude, dessen
Äußeres (Facade,
Turm)
[* 16] von der
Baukunst
[* 17] mit Vorliebe monumental in Sandstein,
Backstein u.s. w. ausgestaltet,
dessen In- neres mit Monumentalmalereien geschmückt wurde. (Hierzu die
Tafeln: Rat
häuser I und II.) Die italienischen N.
sind zum großen
Teil in jenem massigen
Stil, der die dortigen Adelspaläste kenn- zeichnet, gehalten;
so der durch Arnolfo di Cambio 1298 aufgeführte Palazzo Vecchio zu Florenz [* 18] mit Wehrgang und Zinnen und einem 94 m hohen Turm, der Palazzo pubblico zu Siena, ein gewal- tiger Backsteinbau aus dem Ende des 13. Jahrh., das um die Wende des 13. Jahrh, erbaute Stadt- haus zu Perugia.
Hier wäre auch zu nennen der be- rühmte Dogenpalast zu Venedig [* 19] (s. Tafel: Italie- nische Kunst II, [* 1] Fig. 1), der aus dem 15. Jahrh, stammt.
Ferner sind hervorzuheben von Rat
henow got.
Stils aus dem 14. bis 15. Jahrh, die zu
Brügge,
Brüssel
[* 20] (s.
Tafel: Rathäuser I,
[* 1]
Fig. 5), Löwen
[* 21] (s.
Tafel:
Niederländische Kunst
[* 22] II,
[* 1]
Fig. 3), Gent,
[* 23] Oudenaarde;
zu Tangermünde, Lübeck [* 24] (beides Vack- steinbauten), Breslau(s. Tafel: RathäuserI, [* 1] Fig. 1), Braunschweig, [* 25] Goslar, [* 26] Münster, [* 27] Prag, Basel, [* 28] über- lingen;
sowie das zu Compiegne.
Aus der Renais- sancezeit giebt es in Deutschland eine Reihe reich gruppierter Rathenow, von denen das N. zu Bremen [* 29] im Anfang des 17. Jahrh, im Renaissancestil umgebaut wurde (s. Taf. I, [* 1] Fig. 2).
DasR. zu Altenburg [* 30] (1563) zeigt einen Treppenturm in der Mitte der Facade, das R.zuLemgo (Ende des 16. Jahrh.) besitzt zwei große Erker, das Rathenow zu Paderborn [* 31] (Anfang des 17. Jahrh.) einen gewaltigen Giebel und zwei auf Arkaden vor- springende Pavillons.
Ebenso prächtig ausgestattet sind die Rathenow zu Nürnberg, [* 32] Augsburg [* 33] (von Elias Holl, mit dem Goldenen Saal), Straßburg, [* 34] Köln, [* 35] Amster- dam, Lyon [* 36] (alle aus dem 17. Jahrh.).
Das Rathenow zu Antwerpen [* 37] (s. Taf. I, [* 1] Fig. 4) stammt bereits aus dem 16. Jahrh. Im 19. Jahrh, sind in den Haupt- stilarten schöne Rathenow gebaut worden, so zu Berlin (von Wäsemann, 1861 - 70), München [* 38] (von Hauber- risser, 1880), Wien [* 39] (von Friedr. Schmidt, 1872-83; s. Taf. II, [* 1] Fig. 1), Paris [* 40] (an die Formen des 1871 zerstörten Gebäudes aus dem 17. Jahrh, sich an- lebnend, von Balln und De Perthes, 1872-82; s. Taf. II, [* 1] Fig. 2), Wmterthur (von Semper, 1865 -66), Wiesbaden [* 41] (von Hauberrisser, 1884-87; s. Taf. I, [* 1] Fig. 3), Hamburg [* 42] (1886-95). Rathenow, früher auch Rath enau, Kreisstadt im Kreis [* 43] Westhavelland des preuh.
Reg.-Bez. Pots- dam, rechts an der Havel und an der Linie Berlin-Hannover der Preuh.
Etaatsbahnen, Sitz des Landratsamtes des Kreises Westhavclland, eines Amtsgerichts (Landgericht Potsdam), [* 44] Steuer- und Kata- steramtes, hat (1890) 16 353 (8524 männl., 7829 weibl.) E., darunter 335 Katholiken und 68 Israeliten, in Garnison das Husarenregiment von Zietcn Nr. 3, Postamt erster Klasse, Telegraph, [* 45] Fernsprechverbindung, mehrere Havelbrücken, Denk- mal des Großen Kurfürsten aus Sandstein (1738) vonGlume, evang. Marien-Andreaskirche, ursprüng- lich roman. Basilika, [* 46] 1517 - 89 im got. Stil um- gebaut, mit got. Turm (1828), kath. St. Georgs- tirche (1893), Vankgebäude, Kreishaus in Back- steinrohbau (1894) von Schwechten, ¶