nachdem er zur kath.
Kirche übergetreten war.
Beethoven hat ihm mehrere seiner ausgezeichnetsten Quartette (op. 59) gewidmet.
Mit dem
GrafenPeter Alexejewitsch Ramler erlosch 1837 die russ. Linie der Ramler –
Vgl. Wassiltschikow, Die Familie Ramler (russisch, 4 Bde.,
Petersb. 1880‒87; französisch von A.
Brückner,
Halle
[* 2] 1893 fg.).
(Consilium), die einem andern mitgeteilte Meinung über einen zu fassenden Entschluß, in der
Absicht, denselben
zu einem gewissen
Handeln zu bestimmen. (S. Empfehlung.) Der Rat zu einem
Verbrechen ist eine
Teilnahme an demselben,
welche bis zur Miturheberschaft gehen kann.
Der
Titel Rat (Consiliarius) bezeichnet einen
Beamten höhern Ranges, besonders ein mit vollem
Stimmrecht angestelltes Mitglied
eines Kollegiums. Namentlich ist in
Deutschland
[* 3] dieser
Titel sehr üblich. Man hat ihm unzählige speciellere Bezeichnungen
gegeben, z. B.
Hofrat, Kammerrat, Justizrat und Kriegsrat,
Landrat, Forstrat, Archivrat u. s. w., durch
den Zusatz
«Geheimer» eine höhere Rangstufe ausgedrückt, diese durch das
Prädikat «Ober», z. B.
Geheimer Oberfinanzrat u. s. w.,
gesteigert und endlich die letzte noch durch die Hinzufügung «Wirklich»,
z. B. Wirklicher
Geheimer Oberjustizrat u. s. w., erhöht.
Mit dem höchsten derartigen
Titel, «Wirklicher
Geheimer Rat», ist das
Prädikat«Excellenz» verbunden. Ehedem führten nur die
Mitglieder eines höhern Landeskollegiums den
Titel Rat und hatten damit von
Rechts wegen für ihre
Person
adlige
Rechte. (In
Frankreich ehemals die «noblesse de la robe», s.
Adel, Bd. 1, S. 135 a.)
Gegenwärtig wird der Ratstitel auch an
Personen erteilt, die keine Amtsstellung haben, z. B. königlicher oder kaiserlicher
Rat,Hofrat, Sanitäts-,
Kommerzienrat.
Der
Ausdruck N. wird ferner angewendet zur Bezeichnung einer kollegialischen
Behörde. Im Mittelalter wurde er vorzugsweise
für die städtischen Kollegien gebraucht, deren Mitglieder Ratmannen genannt wurden. Öfters wird die Zahl der Mitglieder
zur nähern Bezeichnung beigefügt oder es wird ein zusammengesetztes Wort gebildet, z. B.
Hofrat (in
Wien),
[* 4]Staatsrat, Gemeinderat u. s. w.
Von den historisch wichtigen Versammlungen, die speciell die Bezeichnung Rat führten, sind zu erwähnen: der Rat von
Castilien,
der den Rang über allen
Behörden hatte;
(RadixRatanhia, Payta Ratanhia), die mehrere Centimeter langen, bis ungefähr 3 cm dicken Wurzeläste
der Krameria triandraL., einer in
Peru
[* 6] sowie dem angrenzenden
Brasilien
[* 7] und Bolivien einheimischen Polygalacee. Sie sind außen
dunkelbraunrot, mehr oder weniger runzlig, hier und da querrissig und haben einen hellern holzigen
Kern,
von dem sich die Rinde leicht ablöst. Letztere allein, nicht das Holz,
[* 8] hat einen sehr herben
Geschmack.
Bestandteile der Ratanhiatwurzel sind
Gerbsäure (Ratanhiagerbsäure),
Stärke
[* 9] und ein Farbstoff (Ratanhiarot).
Seltener gelangen in den
Handel die Savanila-Ratanhiawurzel von mehr violettem
Farbenton, von Krameria Ixina Loeffling,
var. β granatensis abstammend, und die Ceara-Ratanhiawurzel, braune auch Para-Ratanhiawurzel
genannt, von mehr brauner
Farbe (Stammpflanze Krameria argentea Mart.).
Payta-Ratanhiawurzel ist vom
DeutschenArzneibuche aufgenommen und wird als adstringierendes
Mittel in
Substanz,
Abkochung und
Tinktur gegen
Darmkatarrhe sowie zu Zahntinkturen und Mundwässern gebraucht; technisch verwendet man sie als Gerbmaterial.
Ratanhiatwurzel kostet (1894) im
Großhandel 1 M. 20
Pf. das
Kilogramm.
C10H13NO3 , das
Alkaloid der Ratanhiawurzel (s. d.).
Es ist dem
Tyrosin (s. d.)
homolog und verhält sich in vielen
Beziehungen ähnlich wie dieses. Es krystallisiert in feinen, weichen, seidenglänzenden
Nadeln,
[* 10] welche in Wasser und
Weingeist schwer, in wässerigen Säuren und Alkalilösungen, auch in Ätzammoniak
leicht löslich sind.
(vom lat. rata), Verhältnisanteil, gewöhnlich in der
Verbindung pro rata, d. h. zu einem verhältnismäßigen
Teil. Bei unzureichenden
Zahlungs- oder Deckungsmitteln, z. B. im Konkurse, bei einem Akkord, bei einem Pfandverkauf,
bei einer
Zahlung auf mehrere einander gleichstehende Forderungen, erfolgt die Verteilung der
Zahlungs-
oder Deckungsmittel in dem Verhältnis der
Größe der Forderungen, d. h. pro rata. Daher Rate soviel wie
Teil, z. B. die fällige
Pacht-, Zinsrate; Lieferung in Rate,
Zahlung einer Schuld in Rate (s.
Ratenzahlung).
Ratenbriefgeschäfte sind Verkäufe von Lospapieren (s. Prämienanleihen) gegen
Ratenzahlungen an eine oder mehrere
Personen,
mit der Abrede, daß die Papiere nach
Zahlung des ganzen Kaufpreises ausgeliefert werden und, wenn inzwischen
Gewinne darauf gefallen sind, diese Gewinne sofort oder zu dem Anteil des Käufers gezahlt werden. Der Kaufpreis ist in der
Regel beträchtlich höher gestellt als der
Marktpreis. (S. Heuergeschäft und
Ratenzahlung.)
(Ratkau), Dorf im Fürstentum Lübeck
[* 11] des Großherzogtums Oldenburg,
[* 12] 8 km nördlich von
Lübeck, hat (1890) 3680 evang. E. und ist bekannt durch die von
Blücher infolge von
Mangel an
Verpflegung und Munition
abgeschlossene Kapitulation, durch welche der Rest seines Korps (4050 Mann Infanterie, 3750
Kavallerie und 16
Geschütze)
[* 13] in
franz. Kriegsgefangenschaft geriet.
Die
Zahlung einer Schuld (welche beim
Mangel einer besondern Abrede in ungetrennter
Summe zu zahlen sein
würde) in
Raten (s. d.) kann zwischen
Gläubiger und Schuldner sogleich bei
Begründung des Schuldverhältnisses oder später
verabredet werden, weil der Schuldner schwer oder überhaupt nicht im stande ist, die ganze Schuld auf
einmal zu zahlen, aber Aussicht hat, sie aus seinem allmählichen Erwerb zu tilgen.