nachdem er zur kath. Kirche übergetreten war. Beethoven hat ihm mehrere seiner ausgezeichnetsten Quartette (op. 59) gewidmet.
Mit dem Grafen Peter Alexejewitsch Ramler erlosch 1837 die russ. Linie der Ramler –
Vgl. Wassiltschikow, Die Familie Ramler (russisch, 4 Bde.,
Petersb. 1880‒87; französisch von A. Brückner, Halle 1893 fg.).
(Consilium), die einem andern mitgeteilte Meinung über einen zu fassenden Entschluß, in der Absicht, denselben
zu einem gewissen Handeln zu bestimmen. (S. Empfehlung.) Der Rat zu einem Verbrechen ist eine Teilnahme an demselben,
welche bis zur Miturheberschaft gehen kann.
Der Titel Rat (Consiliarius) bezeichnet einen Beamten höhern Ranges, besonders ein mit vollem Stimmrecht angestelltes Mitglied
eines Kollegiums. Namentlich ist in Deutschland dieser Titel sehr üblich. Man hat ihm unzählige speciellere Bezeichnungen
gegeben, z. B. Hofrat, Kammerrat, Justizrat und Kriegsrat, Landrat, Forstrat, Archivrat u. s. w., durch
den Zusatz «Geheimer» eine höhere Rangstufe ausgedrückt, diese durch das Prädikat «Ober», z. B. Geheimer Oberfinanzrat u. s. w.,
gesteigert und endlich die letzte noch durch die Hinzufügung «Wirklich»,
z. B. Wirklicher Geheimer Oberjustizrat u. s. w., erhöht.
Mit dem höchsten derartigen Titel, «Wirklicher Geheimer Rat», ist das Prädikat «Excellenz» verbunden. Ehedem führten nur die
Mitglieder eines höhern Landeskollegiums den Titel Rat und hatten damit von Rechts wegen für ihre Person
adlige Rechte. (In Frankreich ehemals die «noblesse de la robe», s.
Adel, Bd. 1, S. 135 a.)
Gegenwärtig wird der Ratstitel auch an Personen erteilt, die keine Amtsstellung haben, z. B. königlicher oder kaiserlicher
Rat, Hofrat, Sanitäts-, Kommerzienrat.
Der Ausdruck N. wird ferner angewendet zur Bezeichnung einer kollegialischen Behörde. Im Mittelalter wurde er vorzugsweise
für die städtischen Kollegien gebraucht, deren Mitglieder Ratmannen genannt wurden. Öfters wird die Zahl der Mitglieder
zur nähern Bezeichnung beigefügt oder es wird ein zusammengesetztes Wort gebildet, z. B.
Hofrat (in Wien), Staatsrat, Gemeinderat u. s. w.
Von den historisch wichtigen Versammlungen, die speciell die Bezeichnung Rat führten, sind zu erwähnen: der Rat von Castilien,
der den Rang über allen Behörden hatte;
der Rat der Zehn, welchem in der Republik Venedig die hohe Polizei und Strafgerichtsbarkeit
zustand (s. Inquisitori di stato);
der Rat der Fünfhundert und der Rat der Alten, zwei repräsentative
Körper in Frankreich (s. d., Bd.
7, S. 95 a).
Bezeichnung für zuckerreiche Liqueure, die hauptsächlich aus Fruchtsäften und einigen nötigen Zusatzstoffen
hergestellt werden.
Die frischen Früchte werden ausgepreßt, der Saft aufgekocht, mittels Spritzusatz geklärt und filtriert.
Die Ratafia sind dicklich und müssen vorherrschend den eigentümlichen natürlichen Fruchtgeschmack
besitzen.
(Radix Ratanhia, Payta Ratanhia), die mehrere Centimeter langen, bis ungefähr 3 cm dicken Wurzeläste
der Krameria triandraL., einer in Peru sowie dem angrenzenden Brasilien und Bolivien einheimischen Polygalacee. Sie sind außen
dunkelbraunrot, mehr oder weniger runzlig, hier und da querrissig und haben einen hellern holzigen Kern,
von dem sich die Rinde leicht ablöst. Letztere allein, nicht das Holz, hat einen sehr herben Geschmack. Bestandteile der Ratanhiatwurzel sind
Gerbsäure (Ratanhiagerbsäure), Stärke und ein Farbstoff (Ratanhiarot).
Seltener gelangen in den Handel die Savanila-Ratanhiawurzel von mehr violettem Farbenton, von Krameria Ixina Loeffling,
var. β granatensis abstammend, und die Ceara-Ratanhiawurzel, braune auch Para-Ratanhiawurzel
genannt, von mehr brauner Farbe (Stammpflanze Krameria argentea Mart.).
Payta-Ratanhiawurzel ist vom Deutschen Arzneibuche aufgenommen und wird als adstringierendes Mittel in Substanz, Abkochung und
Tinktur gegen Darmkatarrhe sowie zu Zahntinkturen und Mundwässern gebraucht; technisch verwendet man sie als Gerbmaterial.
Ratanhiatwurzel kostet (1894) im Großhandel 1 M. 20 Pf. das Kilogramm.
C10H13NO3 , das Alkaloid der Ratanhiawurzel (s. d.).
Es ist dem Tyrosin (s. d.)
homolog und verhält sich in vielen Beziehungen ähnlich wie dieses. Es krystallisiert in feinen, weichen, seidenglänzenden
Nadeln, welche in Wasser und Weingeist schwer, in wässerigen Säuren und Alkalilösungen, auch in Ätzammoniak
leicht löslich sind.
(vom lat. rata), Verhältnisanteil, gewöhnlich in der Verbindung pro rata, d. h. zu einem verhältnismäßigen
Teil. Bei unzureichenden Zahlungs- oder Deckungsmitteln, z. B. im Konkurse, bei einem Akkord, bei einem Pfandverkauf,
bei einer Zahlung auf mehrere einander gleichstehende Forderungen, erfolgt die Verteilung der Zahlungs-
oder Deckungsmittel in dem Verhältnis der Größe der Forderungen, d. h. pro rata. Daher Rate soviel wie Teil, z. B. die fällige
Pacht-, Zinsrate; Lieferung in Rate, Zahlung einer Schuld in Rate (s. Ratenzahlung).
Ratenbriefgeschäfte sind Verkäufe von Lospapieren (s. Prämienanleihen) gegen Ratenzahlungen an eine oder mehrere Personen,
mit der Abrede, daß die Papiere nach Zahlung des ganzen Kaufpreises ausgeliefert werden und, wenn inzwischen
Gewinne darauf gefallen sind, diese Gewinne sofort oder zu dem Anteil des Käufers gezahlt werden. Der Kaufpreis ist in der
Regel beträchtlich höher gestellt als der Marktpreis. (S. Heuergeschäft und Ratenzahlung.)
(Ratkau), Dorf im Fürstentum Lübeck des Großherzogtums Oldenburg, 8 km nördlich von
Lübeck, hat (1890) 3680 evang. E. und ist bekannt durch die 7. Nov. 1806 von Blücher infolge von Mangel an Verpflegung und Munition
abgeschlossene Kapitulation, durch welche der Rest seines Korps (4050 Mann Infanterie, 3750 Kavallerie und 16 Geschütze) in
franz. Kriegsgefangenschaft geriet.
Die Zahlung einer Schuld (welche beim Mangel einer besondern Abrede in ungetrennter Summe zu zahlen sein
würde) in Raten (s. d.) kann zwischen Gläubiger und Schuldner sogleich bei Begründung des Schuldverhältnisses oder später
verabredet werden, weil der Schuldner schwer oder überhaupt nicht im stande ist, die ganze Schuld auf
einmal zu zahlen, aber Aussicht hat, sie aus seinem allmählichen Erwerb zu tilgen.
Gewöhnlich ist damit die Kassatorische
Klausel